Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 427/2014
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.10.2014
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
12.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.11.2014
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Berichterstattung zum Planungsstand des Zervos-Geländes in E.- Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das „Zervos-Gelände“ befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 152, E.- Liblar, Brühler Straße.
Zurzeit wird von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer des „ZervosGeländes“ ein Plankonzept unter Einbeziehung der städtischen Grundstücke an der Max-PlanckStraße (Villeexpress) erarbeitet; der Pachtvertrag für das Gelände des Ville-Express ist inzwischen
fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt.
Zudem wird auch das Betriebsgrundstück der benachbarten Holzhandlung in das Gesamtkonzept
einbezogen. Nach zwischenzeitlich erfolgten Gesprächen mit dem Eigentümer ist davon
auszugehen, dass der Betrieb mittelfristig nicht mehr fortgeführt wird. Damit besteht nunmehr die
Möglichkeit, den Gesamtbereich zwischen der Max-Planck-Straße, der Brühler Straße und der
Carl-Schurz-Straße neu zu ordnen und - auch in Übereinkunft mit den bisherigen Ergebnissen der
politischen Beratungen und Öffentlichkeitsbeteilung zum „Masterplan Liblar“ - einer an diesem
Standort städtebaulich sinnvollen Wohnbebauung zuzuführen.
Es ist beabsichtigt, dem Ausschuss im Frühjahr nächsten Jahres entsprechende Vorentwürfe des
Bebauungsplanes zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
In Vertretung
(Hallstein, techn. Beigeordnete)
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