Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 491/2014
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 31.10.2014
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
13.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.11.2014
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projekt "Frenzenstraße"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der vorliegenden Anregung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den
Bereich des Betriebsgrundstückes „Landhandel Daniel Pütz“ an der Frenzenstraße in E.Lechenich (s. Anlageplan) beantragt.
Der Betriebsinhaber beabsichtigt, die derzeitige Einzelhandelsnutzung an diesem Standort
in absehbarer Zeit aufzugeben und auf der Grundlage des beschriebenen zukünftigen
Nutzungskonzeptes: Wohnen, Gewerbe und Dienstleistung (s. Anlage) einer - auch
wirtschaftlich - tragfähigen Folgenutzung zuzuführen.
Der vom Antragsteller vorgelegte Bebauungsvorschlag (s. Anlage) wird von der
Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Insbesondere bietet sich hiermit die Möglichkeit der
Einbeziehung des angrenzenden Schlossparks mit öffentlicher Zuwegung in ein
städtebauliches Gesamtkonzept.
Gegen die Aufstellung eines planungsrechtlich erforderlichen Bebauungsplanes - im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch - bestehen keine Bedenken; es
wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden
planungsrechtlichen Schritte einzuleiten.
Im weiteren Verfahren soll zunächst in Abstimmung mit dem Eigentümer die vorgelegte
Planung hinsichtlich der beabsichtigten baulichen Nutzungen und der städtebaulichen
Einbindung bzw. Einbeziehung der vorhandenen Nachbarbebauung konkretisiert und dem
Ausschuss vor der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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