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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projekt "Frenzenstraße")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 491/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 31.10.2014 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 13.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.11.2014 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projekt "Frenzenstraße" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit der vorliegenden Anregung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Betriebsgrundstückes „Landhandel Daniel Pütz“ an der Frenzenstraße in E.Lechenich (s. Anlageplan) beantragt. Der Betriebsinhaber beabsichtigt, die derzeitige Einzelhandelsnutzung an diesem Standort in absehbarer Zeit aufzugeben und auf der Grundlage des beschriebenen zukünftigen Nutzungskonzeptes: Wohnen, Gewerbe und Dienstleistung (s. Anlage) einer - auch wirtschaftlich - tragfähigen Folgenutzung zuzuführen. Der vom Antragsteller vorgelegte Bebauungsvorschlag (s. Anlage) wird von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Insbesondere bietet sich hiermit die Möglichkeit der Einbeziehung des angrenzenden Schlossparks mit öffentlicher Zuwegung in ein städtebauliches Gesamtkonzept. Gegen die Aufstellung eines planungsrechtlich erforderlichen Bebauungsplanes - im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch - bestehen keine Bedenken; es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte einzuleiten. Im weiteren Verfahren soll zunächst in Abstimmung mit dem Eigentümer die vorgelegte Planung hinsichtlich der beabsichtigten baulichen Nutzungen und der städtebaulichen Einbindung bzw. Einbeziehung der vorhandenen Nachbarbebauung konkretisiert und dem Ausschuss vor der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-