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Antrag (Antrag bzgl. Bewerbung der Stadt Erftstadt bei der Kampagne "Fairtrade-Towns")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 386/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.09.2014 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 12.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.11.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bewerbung der Stadt Erftstadt bei der Kampagne "Fairtrade-Towns" Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag bzgl. der Bewerbung der Stadt Erftstadt bei der Kampagne „Fairtrade-Town“ wird grundsätzlich begrüßt. Die in Erftstadt bereits vorhandenen Strukturen (Eine-Welt-Läden etc.) bilden eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung. In seiner Sitzung am 23.10.2014 hat das Nord-Süd-Forum des Rates der Stadt Erftstadt bereits einstimmig beschlossen, den Antrag der CDU 386/2014 zur Bewerbung der Stadt Erftstadt bei der Kampagne „Fairtrade-Towns“ zu unterstützen und sich gleichzeitig bereit erklärt, sich aktiv an der Steuerungsgruppe zu beteiligen. Koordiniert wird die Kampagne von „TransFair, Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der "Dritten Welt" e.V“. mit Sitz in Köln. Aktuell tragen 297 deutsche Städte (international: ca.1.500) diesen Titel. Im Rahmen des notwendigen Antragsverfahren sind folgende fünf Kriterien der Fairtrade-TownKampagne zu erfüllen: 1. Kriterium: Ratsbeschluss Die Kommune verabschiedet einen Ratsbeschluss zur Unterstützung des Fairen Handels. Bei allen öffentlichen Sitzungen wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel ausgeschenkt. 2. Kriterium: Steuerungsgruppe Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Sie besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen: - Städtische Verwaltung/Politik - (Einzel-) Handel, z.B. Vertreter/in des Weltladens oder aus der Gastronomie (Wirtschaft) - Eine Welt, z.B. Vertreter der Lokalen Agenda Gruppe (Zivilgesellschaft) 3. Kriterium: Fairtrade-Produkte im Sortiment In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune. Für Erftstadt bedeutet dies die Beteiligung von 10 Geschäften und 5 Gastronomiebetrieben. 4. Kriterium: Zivilgesellschaft Produkte aus Fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel umgesetzt; oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair z. B. der Kampagne FairtradeSchools. Bei Städten unter 200.000 Einwohner ist mindestens eine Schule, eine Kirchengemeinde und ein Verein zur Teilnahme zu bewegen. 5. Kriterium: Medien Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Town. d.h., es sind mind. 4 Medienartikel (Presseveröffentlichungen, online-Artikel, etc.) den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Erfüllt eine Kommune die fünf Kriterien, kann sie sich bei Fairtrade Deutschland um die Auszeichnung als „Fairtrade-Town“ bewerben. Nach einer positiven Prüfung der Bewerbung durch das Prüfungskomitee erhält die Kommune den Titel Fairtrade-Town; gerne im Rahmen einer Auszeichnungsfeier. Die Auszeichnung als Fairtrade Town gilt für zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit werden die betreffenden Kommunen kontaktiert und um die Einreichung eines Verlängerungsantrages gebeten. In Vertretung (Hallstein) -2-