Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 487/2014
Az.: 51 12-10/Rö
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 30.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
06.11.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
19.11.2014
Bemerkungen
zur Kenntnis
Belegung städt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Finanzielle Auswirkungen:keine
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung über den Belegungsstand der
städtischen Kindertageseinrichtungen und der Plätze in Kindertagespflege zur Kenntnis.
Begründung:
Seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Betreuung im U3-Bereich ist ein Anstieg der Nachfrage
zu verzeichnen. Dabei sieht sich das Jugendamt in der Verpflichtung, die Eltern dahingehend zu
unterstützen, eine auf die Familiensituation zugeschnittene Versorgung des Kindes zu planen..
Differenzierte Elternbedarfe können jedoch derzeit leider nicht immer Berücksichtigung finden. Es
steht nicht für jedes Kind, mit Erlangung des Rechtsanspruchs auf eine Betreuung, ein
entsprechender Platz zur Verfügung. Eine intensive Elternberatung trägt wesentlich dazu bei, dass
die konkreten Fragen zum Betreuungsangebot diskutiert werden und so Verständnis bei den
Eltern geweckt wird, möglichst auf einen freien Platz in der Wunscheinrichtung zu warten.
Hierdurch wird derzeit bei den Eltern die Akzeptanz geweckt, den Rechtsanspruch nicht sofort
geltend zu machen.
Ziel des KiBiz ist es vor allem, die Kinder, die eine Betreuung für ihre Entwicklung besonders
brauchen, in Kindertageseinrichtungen zu bilden. Eltern, die sich für ihre Rechte einsetzen
können, fordern mit Nachdruck die Betreuung ihres Kindes ein. In der Praxis sieht es so aus,
dass in der Regel Berufstätige aufgrund ihrer nachhaltigen Forderung ihren Bedarf durchsetzen.
Eltern, die einen Arbeitsplatz suchen oder Kinder von Eltern aus bildungsfernen Schichten geraten
bei einer Mangelverwaltung leicht ins Hintertreffen.
Eine nachhaltige Einforderung der Elternbetreuungswünsche ist deutlich und mit steigender
Tendenz zu verzeichnen. Eindeutig ist ein Trend zu Ganztags- oder erweitertem Halbtagsplatz
festzustellen.
In Vertretung
(Lüngen)
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