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Beschlussvorlage (Belegung städt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Beschlussvorlage (Belegung städt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Belegung städt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 487/2014 Az.: 51 12-10/Rö Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 30.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 06.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 19.11.2014 Bemerkungen zur Kenntnis Belegung städt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen:keine Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung über den Belegungsstand der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Plätze in Kindertagespflege zur Kenntnis. Begründung: Seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Betreuung im U3-Bereich ist ein Anstieg der Nachfrage zu verzeichnen. Dabei sieht sich das Jugendamt in der Verpflichtung, die Eltern dahingehend zu unterstützen, eine auf die Familiensituation zugeschnittene Versorgung des Kindes zu planen.. Differenzierte Elternbedarfe können jedoch derzeit leider nicht immer Berücksichtigung finden. Es steht nicht für jedes Kind, mit Erlangung des Rechtsanspruchs auf eine Betreuung, ein entsprechender Platz zur Verfügung. Eine intensive Elternberatung trägt wesentlich dazu bei, dass die konkreten Fragen zum Betreuungsangebot diskutiert werden und so Verständnis bei den Eltern geweckt wird, möglichst auf einen freien Platz in der Wunscheinrichtung zu warten. Hierdurch wird derzeit bei den Eltern die Akzeptanz geweckt, den Rechtsanspruch nicht sofort geltend zu machen. Ziel des KiBiz ist es vor allem, die Kinder, die eine Betreuung für ihre Entwicklung besonders brauchen, in Kindertageseinrichtungen zu bilden. Eltern, die sich für ihre Rechte einsetzen können, fordern mit Nachdruck die Betreuung ihres Kindes ein. In der Praxis sieht es so aus, dass in der Regel Berufstätige aufgrund ihrer nachhaltigen Forderung ihren Bedarf durchsetzen. Eltern, die einen Arbeitsplatz suchen oder Kinder von Eltern aus bildungsfernen Schichten geraten bei einer Mangelverwaltung leicht ins Hintertreffen. Eine nachhaltige Einforderung der Elternbetreuungswünsche ist deutlich und mit steigender Tendenz zu verzeichnen. Eindeutig ist ein Trend zu Ganztags- oder erweitertem Halbtagsplatz festzustellen. In Vertretung (Lüngen) -2-