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Beschlussvorlage (GPA Bericht, überörtliche Prüfung, Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Erftstadt im Jahr 2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Beschlussvorlage (GPA Bericht, überörtliche Prüfung, Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Erftstadt im Jahr 2014) Beschlussvorlage (GPA Bericht, überörtliche Prüfung, Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Erftstadt im Jahr 2014)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 475/2014 Az.: -51- Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 27.10.2014 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 05.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 19.11.2014 Bemerkungen zur Kenntnis GPA Bericht, überörtliche Prüfung, Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Erftstadt im Jahr 2014 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Ziel der Betrachtungen durch die GPA ist es, den Umfang der Aufgabenwahrnehmung und den damit verbundenen Ressourcenverbrauch in der Tagesbetreuung darzustellen, interkommunal zu vergleichen und mögliche Handlungsoptionen, die perspektivisch zu Ergebnisverbesserungen führen können, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, aufzuzeigen. Die GPA NRW vergleicht die Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung des Jugendamtes für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Dazu werden auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse und weiterer Daten des Jugendamtes sowie unterstützenden Interviews Kennzahlen gebildet und verglichen. In der überörtlichen Prüfung der mittleren und großen kreisangehörigen Kommunen richtet die GPA NRW den Blick schwerpunktmäßig auf die Fragestellungen des Ressourceneinsatzes und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung. In der Gesamtbetrachtung wurde das Prüfgebiet „Tagesbetreuung für Kinder“ mit dem Index 3 bewertet, d.h. hier besteht aus Sicht der GPA Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten. Die einzelnen Feststellungen und Empfehlungen der GPA sind dem Bericht zu entnehmen. Mit Blick auf die Finanzlage der Stadt und die guten Einkommensstrukturen der Bevölkerung ist eine zentrale Empfehlung der GPA, die Änderung der Beitragssatzung im Hinblick auf die Obergrenze (z. B. über 100.000 Euro) weiter zu differenzieren. Basis des GPA Berichtes ist ein interkommunaler Vergleich der Elternbeitragsquoten aus den Jahren 2011 und 2012. Beitragserhöhung sind in Erftstadt zuletzt in zwei Stufen zum 01.08.2012 und zum 01.08.2013 erfolgt. Die aktuelle Obergrenze liegt bei 86.000 Euro. Die Beitragstabelle ist bereits in 23 Stufen differenziert, was einen nicht unbedeutenden Prüfaufwand bedingt. Um alleine bis 100.000 Euro weiter zu differenzieren, sind im jetzigen Beitragsmodel 4 zusätzliche Zwischenstufen erforderlich. Aktuell werden bei einem Einkommen über 86.000 € keine Einkommensnachweise verlangt. Ob und welche zusätzlichen Einnahmen in diesem Einkommensbereich möglich sind, kann von Seiten der Verwaltung daher aktuell nicht beantwortet werden. In Vertretung (Lüngen) -2-