Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 475/2014
Az.: -51-
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 27.10.2014
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
05.11.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
19.11.2014
Bemerkungen
zur Kenntnis
GPA Bericht, überörtliche Prüfung, Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Erftstadt im
Jahr 2014
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Ziel der Betrachtungen durch die GPA ist es, den Umfang der Aufgabenwahrnehmung und den
damit verbundenen Ressourcenverbrauch in der Tagesbetreuung darzustellen, interkommunal zu
vergleichen und mögliche Handlungsoptionen, die perspektivisch zu Ergebnisverbesserungen
führen können, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, aufzuzeigen. Die
GPA NRW vergleicht die Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung des
Jugendamtes für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Dazu werden auf der Grundlage der
Rechnungsergebnisse und weiterer Daten des Jugendamtes sowie unterstützenden Interviews
Kennzahlen gebildet und verglichen. In der überörtlichen Prüfung der mittleren und großen
kreisangehörigen Kommunen richtet die GPA NRW den Blick schwerpunktmäßig auf die
Fragestellungen des Ressourceneinsatzes und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung. In
der Gesamtbetrachtung wurde das Prüfgebiet „Tagesbetreuung für Kinder“ mit dem Index 3
bewertet, d.h. hier besteht aus Sicht der GPA Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten. Die
einzelnen Feststellungen und Empfehlungen der GPA sind dem Bericht zu entnehmen.
Mit Blick auf die Finanzlage der Stadt und die guten Einkommensstrukturen der Bevölkerung ist
eine zentrale Empfehlung der GPA, die Änderung der Beitragssatzung im Hinblick auf die
Obergrenze (z. B. über 100.000 Euro) weiter zu differenzieren.
Basis des GPA Berichtes ist ein interkommunaler Vergleich der Elternbeitragsquoten aus den
Jahren 2011 und 2012. Beitragserhöhung sind in Erftstadt zuletzt in zwei Stufen zum 01.08.2012
und zum 01.08.2013 erfolgt. Die aktuelle Obergrenze liegt bei 86.000 Euro. Die Beitragstabelle ist
bereits in 23 Stufen differenziert, was einen nicht unbedeutenden Prüfaufwand bedingt. Um alleine
bis 100.000 Euro weiter zu differenzieren, sind im jetzigen Beitragsmodel 4 zusätzliche
Zwischenstufen erforderlich. Aktuell werden bei einem Einkommen über 86.000 € keine
Einkommensnachweise verlangt. Ob und welche zusätzlichen Einnahmen in diesem
Einkommensbereich möglich sind, kann von Seiten der Verwaltung daher aktuell nicht beantwortet
werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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