Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
427 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
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Stadt Erftstadt
Tagesbetreuung für Kinder
10161
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Tagesbetreuung für Kinder
der Stadt Erftstadt im Jahr
2014
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Stadt Erftstadt
Tagesbetreuung für Kinder
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INHALTSVERZEICHNIS
Tagesbetreuung für Kinder
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Tagesbetreuung für Kinder
3
Strukturen in der Tagesbetreuung für Kinder
3
Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder
4
Tageseinrichtungen für Kinder
5
Kindertagespflege
10
Wesentliche Kennzahlen zur Tagesbetreuung für Kinder
10
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Tagesbetreuung für Kinder
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Tagesbetreuung für Kinder
Inhalte, Ziele und Methodik
Ziel der Betrachtungen ist es, den Umfang der Aufgabenwahrnehmung und den damit verbundenen Ressourcenverbrauch in der Tagesbetreuung darzustellen, interkommunal zu vergleichen und mögliche Handlungsoptionen, die perspektivisch zu Ergebnisverbesserungen führen
können, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, aufzuzeigen.
Die GPA NRW vergleicht die Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung des Jugendamtes für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Dazu werden auf der Grund1
lage der Rechnungsergebnisse und weiterer Daten des Jugendamtes sowie unterstützenden
Interviews Kennzahlen gebildet und verglichen. In der überörtlichen Prüfung der mittleren und
großen kreisangehörigen Kommunen richtet die GPA NRW den Blick schwerpunktmäßig auf die
Fragestellungen des Ressourceneinsatzes und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung.
Tagesbetreuung für Kinder
Strukturen in der Tagesbetreuung für Kinder
Einen entscheidenden Einfluss auf den zukünftigen Bedarf in der Tagesbetreuung für Kinder
hat die demografische Entwicklung der nachfragerelevanten Altersgruppen von 0 bis unter 3
Jahre und von 0 bis unter 6 Jahre.
Entwicklung der Bevölkerungsgruppen
0 bis unter 3 Jahre und 3 bis unter 6 Jahre
2009
Einwohner
gesamt
2010
2011
2012
2015
2020
2025
2030
50.754
50.553
50.502
50.478
50.006
49.129
48.145
46.974
0 bis unter 3
1.118
1.126
1.105
1.087
1.022
1.035
1.037
999
3 bis unter 6
1.261
1.192
1.224
1.220
1.109
1.084
1.103
1.088
Quelle: IT.NRW (2009 bis 2012 zum 31.12. des Jahres, ab 2020 zum 01.01.)
Die Quote der unter 6-jährigen im Jahr 2012 beträgt 4,6 Prozent und liegt damit unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der unter 3-jährigen nach
dieser Prognose um 8,0 Prozent sinken, während die zweite Gruppe (3 bis unter 6) sogar um
10,8 Prozent abnimmt. Ab 2015 wird aus Sicht der Stadt Erftstadt eine stabile Entwicklung erwartet, bedingt durch einen regelmäßigen Zuzug – insbesondere von jungen Familien – aus
Köln.
1
Beim Aufbau der Datenerfassungen, mit denen die erforderlichen Finanz- und Falldaten erhoben werden, hat die GPA NRW sich an
den Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen, den Zuordnungsvorschriften Produktgruppen (ZOVPG), den statistischen Erhebungen von IT.NRW (Statistik der Kinder- und Jugendhilfe) sowie der Gliederung des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) orientiert.
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Tagesbetreuung für Kinder
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Angebotsstruktur in der Tagesbetreuung für Kinder
(Tageseinrichtungen und Tagespflege)
2011
2012
Platzangebot
Plätze in Tageseinrichtungen
1.395
1.382
110
130
0 bis unter 3 Jahre
22,9
26,3
3 bis unter 6 Jahre
101,5
99,7
angebotene Plätze der Tagespflege
Versorgungsquoten*
*Versorgungsquote 0 bis unter 3 Jahre inkl. Tagespflege, 3 bis unter 6 Jahre ohne Tagespflege
Für 2014 ergeben sich 1.423 Plätze in Tageseinrichtungen und 143 angebotene Plätze in der
Tagespflege. Die Versorgungsquote für 0 bis unter 3 Jahre inkl. Tagespflege verbessert sich
dadurch auf 35,6 Prozent und ist als ausreichend anzusehen. Für 3 bis unter 6 Jahre beträgt
die Quote 107 Prozent. Der hineinwachsende Jahrgang bedingt aus Sicht der Stadt Erftstadt
eine Ü-3-Quote von rund 115 Prozent.
Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder
Im organisatorischen Aufbau findet sich die Abteilung 512 „Kindertagesbetreuung“ im Amt 51
„Jugend, Familie und Soziales“ in der Zuordnung zum Dezernat 4 des Ersten Beigeordneten.
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt grundsätzlich zentral in diesem Bereich. Dies gilt insbesondere für die Warteliste. Nur wenige Aufgaben werden durch die Zahlungsabwicklung dezentral
erledigt.
Die Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder bzw. deren Ausprägung stehen in unmittelbarem
Zusammenhang mit den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs. Die Bewertung der Steuerungsleistungen ist aus Sicht der GPA NRW nicht losgelöst von der Steuerung des Jugendamtes insgesamt zu sehen. Sie soll aufzeigen, in wieweit die Zielsetzungen des SGB VIII und des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sowie die fachpolitischen Anforderungen umgesetzt sind. Die einzelnen Steuerungsleistungen (Planung, Ziele, Controlling, Angebotssteuerung, EDV-Einsatz, etc.) werden in den Prüfungen auf der Grundlage des Interviews analysiert
und bewertet.
Es gibt im Jugendamt einen Jugendhilfeplaner, der mit einem Stellenanteil von 1,0 tätig ist. Die
Kindergartenbedarfsplanung ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung wird regelmäßig jährlich fortgeschrieben. Die Plandaten werden unterjährig
aktualisiert. Über regelmäßige Besprechungen werden die freien Träger in die Bedarfsplanung
eingebunden.
Der Haushaltsplan weist „Kennzahlen und Leistungsmengen“ zum Bereich Tageseinrichtungen
für Kinder aus. Dabei werden u. a. Aufwandsdeckungsgrade, Transferaufwand je Einwohner,
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Tagesbetreuung für Kinder
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Deckungsquoten für verschiedene Altersgruppen dargestellt. Nach Bestellung des neuen
Kämmerers sollen auch wieder regelmäßig Controlling-Berichte erstellt werden.
Finanzielle Situation Tagesbetreuung (einschl. Tagespflege)
Der Anteil des Fehlbetrages für die Tagesbetreuung für Kinder (4,37 Mio. Euro) am Gesamtfehlbetrag des Produktbereiches 36 „Jugend“ beträgt im Jahr 2012 rund 35 Prozent. In den
Vorjahren lagen die Werte bei rund 40 Prozent. In Relation zum relevanten Bevölkerungskreis
ergibt sich folgendes Bild.
Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren
(einschließlich Kindertagespflege) im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
1.895
Minimum
Maximum
1.293
Mittelwert
2.597
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
1.815
1.550
3. Quartil
1.804
Anzahl
Werte
2.013
21
Tageseinrichtungen für Kinder
Die Plätze in den Kindertageseinrichtungen werden in NRW vielfach von den freien Trägern der
Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. In diesem Verhältnis spiegelt sich der gesetzliche Vorrang
von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe aus § 4 Abs. II SGB VIII wider. Eine Anpassung
des Tagesbetreuungsangebotes an die örtlichen Gegebenheiten wird in den Kommunen daher
nur durch das im Zusammenwirken der kommunalen und freien Träger der Tageseinrichtungen
möglich.
Von insgesamt 27 Tageseinrichtungen in der Stadt Erftstadt werden 15 Einrichtungen durch
freie Träger angeboten (neun Tageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, ein Waldorfkindergarten, ein Wohlfahrtsverband und vier Elterninitiativen).
Die folgende Tabelle verdeutlicht die Differenzierung des Angebotes nach Trägern und nach
Anzahl der Plätze.
Platzangebot in Tageseinrichtungen für Kinder
kommunale Träger
Anzahl Plätze
davon Plätze für 0 bis unter 3 Jahre
freie Träger
Summe
865
517
1.382
87
79
166
Mit zwölf Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft weist die Stadt Erftstadt den zweithöchsten Anteil aller Vergleichskommunen aus (62,6 Prozent der Plätze). Aktuell gibt es 231
Plätze im U-3-Bereich.
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Versorgungsquote U-3
Der enge zeitliche Rahmen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum
01.08.2013 stellt die Kommunen vor große finanzielle und organisatorische Herausforderungen.
Dabei sind die Bevölkerungsentwicklung und das Nachfrageverhalten in den Kommunen sehr
unterschiedlich und führen damit zu anderen Anforderungen im Betreuungsangebot.
Die GPA NRW definiert die Versorgungsquote von 0 bis unter 3 Jahren mit dem Anteil der
vorhandenen Betreuungsplätze (Kindergarten- und Kindertagespflegeplätze) für Kinder von 0
bis unter 3 Jahren (Angebot) im Verhältnis zur Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe. Basis
bildet die Einwohnerstatistik von IT.NRW zum Stichtag 31.12. Berücksichtigt werden nur öffentlich geförderte Betreuungsplätze. Die Plätze in der Kindertagespflege werden mit einbezogen.
Diese nehmen insbesondere im Bereich der U-3-Betreuung durch eine hohe Flexibilität eine
wichtige Alternativfunktion ein.
Versorgungsquote U-3 in Prozent im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
26,3
Minimum
17,9
Maximum
37,7
Mittelwert
25,5
1. Quartil
23,1
2. Quartil
(Median)
26,0
3. Quartil
Anzahl
Werte
27,4
22
Die U-3-Versorgung wird in der Stadt Erftstadt weiter ausgebaut. Im Vergleichsjahr 2012 liegen
die Versorgungsquoten über dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Dies gilt sowohl speziell für Tageseinrichtungen als auch unter Einbeziehung der Tagespflege. Im Jahr 2013 liegt
die Quote bei 33 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2014/15 werden 35,6 Prozent ausgewiesen,
so dass der voraussichtliche Bedarf gedeckt ist.
Finanzielle Situation
Die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung wird gemessen mit der Kennzahl „Fehlbetrag der
Tageseinrichtungen für Kinder je Platz“. Sie entwickelt sich in Abhängigkeit von der Differenzierung der Angebote, den Kostenstrukturen (Personal- und Sachaufwendungen, Investitionen)
und der Höhe von Elternbeiträgen und Landeszuschüssen.
Der Fehlbetrag für die Tagesbetreuung für Kinder im Produktbereich 36 „Jugend“ beträgt im
Jahr 2012 rund 3,9 Mio. Euro. Dieser Fehlbetrag enthält Abschreibungen, jedoch keine internen
Leistungsverrechnungen und entspricht somit dem ordentlichen Ergebnis.
Fehlbetrag Tageseinrichtungen für Kinder je Platz im interkommunalen Vergleich
2012
Erftstadt
2.831
Minimum
2.077
Maximum
3.488
Mittelwert
2.807
1. Quartil
2.592
2. Quartil
(Median)
2.851
3. Quartil
2.999
Anzahl
Werte
22
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Tagesbetreuung für Kinder
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Das Ergebnis der Stadt Erftstadt wird u. a. bestimmt durch
• den fortgeschrittenen Ausbau der U-3-Betreuung
• den Anteil der 45-Stunden-Plätze
• das durchschnittliche Elternbeitragsaufkommen sowie
• den hohen Anteil bei den Plätzen in kommunaler Trägerschaft.
Das Land NRW gewährt den öffentlichen Trägern für Plätze in kommunaler Trägerschaft einen
geringeren Zuschuss als den freien Trägern. Dadurch sind von den Kommunen die höchsten
Eigenanteile aufzubringen (siehe §§ 20 und 21 Kinderbildungsgesetz – KiBiz).
Das Wahlverhalten der Eltern beim Betreuungsumfang zeigt folgendes Bild.
Wahlverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2012/13
Betreuungszeiten
Anteil in Prozent
25 Stunden
35 Stunden
1,8
45 Stunden
50,4
47,8
Quelle: Stadt Erftstadt
In einem begrenzten Vergleich hat die GPA NRW diese Verteilung den Werten der Vergleichskommunen gegenübergestellt. Der Wert für die Stadt Erftstadt liegt beim Betreuungsumfang
von 45 Stunden weit über dem Durchschnitt. Für 25 Stunden-Betreuung liegt der Wert dagegen
im unteren Bereich. Dieses Angebot wird landesweit nur in geringem Maße in Anspruch ge2
nommen (rund acht Prozent ).
Eine Elternbefragung in Erftstadt hat einen entsprechenden Bedarf für 45 Stunden Betreuung
ergeben. Dies ist z. B. darauf zurückzuführen, dass vielfach beide Elternteile berufstätig sind
und als Pendler längere Betreuungszeiten benötigen. Das 25 Stunden Angebot wird dadurch
kaum angenommen und dem örtlichen Bedarf der Eltern nicht gerecht.
Einfluss auf das Ergebnis nehmen auch die freiwilligen Zuschüsse zu den Betriebskosten an
freie Träger. Die Entwicklung in der Zeitreihe stellt sich wie folgt dar.
2
Quelle: LWL
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Freiwillige Zuschüsse
2011
Zuschüsse für Betriebskostenvorauszahlungen gem. § 20 KiBiz für
Kindertageseinrichtungen freier Träger
2012
3.166.572
3.286.283
47.231
45.705
1,5
1,4
freiwillige Zuschüsse zu den Betriebskosten an freie Träger
Anteil der freiwilligen Zuschüsse im Verhältnis zu den Betriebskostenzuschüssen gem. § 20 Abs. 1 KiBiz an freie Träger in Prozent
Die vergleichsweise geringe Belastung zeigt sich auch im interkommunalen Vergleich.
Freiwilliger Zuschuss je Betreuungsplatz in Tageseinrichtungen für Kinder freier
Träger im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
Minimum
88
35
Maximum
562
Mittelwert
248
1. Quartil
141
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
251
Anzahl
Werte
337
22
Da der Ausbau der Betreuungsplätze abgeschlossen ist, sind keine Steigerungen zu erwarten.
Dies wird von der GPA NRW begrüßt.
Elternbeitragsquote
Die Elternbeitragsquote definiert sich aus dem Elternbeitragsaufkommen für den Besuch von
Tageseinrichtungen für Kinder plus Zuweisungen vom Land für die Beitragsbefreiung für das
dritte Kindergartenjahr (Erträge). Diese werden im Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen des Produktes Tageseinrichtungen für Kinder des jeweiligen Haushaltsjahres dargestellt.
Die Quote ist damit nicht unmittelbar vergleichbar mit dem im Gesamtfinanzierungsmodell vorgesehenen fiktiven Elternbeitrag von 19 Prozent.
Elternbeitragsquote
2011
2012
Ordentliche Aufwendungen
9.635.727
10.588.116
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
1.399.249
1.253.351
154.745
383.925
16,1
15,5
Zuweisungen des Landes für die Beitragsbefreiung im 3. Kindergartenjahr
Elternbeitragsquote in Prozent
Quelle: Stadt Erftstadt
Die Kommunen besitzen im Rahmen ihrer Satzungshoheit einen Gestaltungsspielraum, der
landesweit zu unterschiedlichen Regelungen geführt hat. Die Grenzen werden durch § 23 KiBiz
konkretisiert. Die Beitragssatzungen sollen eine soziale Staffelung vorsehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten berücksichtigen. Auf dieser Basis
können die Kommunen die Einkommensgrenzen und -stufen sowie die Beitragsstaffelungen
individuell festlegen. Dabei soll die Haushaltssituation berücksichtigt werden.
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Tagesbetreuung für Kinder
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Elternbeitragsquote im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
Minimum
15,5
9,4
Maximum
22,4
Mittelwert
15,5
1. Quartil
13,2
2. Quartil
(Median)
15,1
3. Quartil
Anzahl
Werte
17,4
22
Zielwert: 3. Quartil
Es gibt – wie bei vielen Städten – keine einheitliche Elternbeitragssatzung im Kreisgebiet. Die
Elternbeitragsquote in der Stadt Erftstadt ist durchschnittlich. Die Elternbeitragssatzung in der
aktuellen Fassung enthält Regelungen zu Beitragsstufen, Geschwisterkindern etc.
Bereits ab einer Einkommenshöhe von 12.500 Euro setzt die Beitragspflicht ein und sieht in der
Einkommensstaffelung eine stärkere Belastung höherer Einkommensgruppen bis 86.000 Euro
vor. Es besteht eine engmaschige Staffelung mit 3.500 Euro. Höhere Einkommensstufen über
100.000 Euro bzw. Elternbeiträge über 500 Euro monatlich sind jedoch nicht vorgesehen. Entsprechende Überlegungen sind bisher vor dem Hintergrund von Gesichtspunkten wie „Elitekindergarten“ oder Ausländeranteil von der Verwaltung nicht vorgeschlagen worden.
Das Verfahren zur Überprüfung von Elternbeiträgen sieht keine regelmäßige Einkommensüberprüfung der Elternbeitragspflichtigen vor. Diese erfolgt jedoch z. B. bei einem Wechsel des
Stundenkontingents oder bei einem Wechsel der Einrichtungsart.
Es besteht ein Spannungsfeld zwischen der Bemessung der Einkommensstufen und Beitragsstaffeln in Abhängigkeit vom individuellen Deckungsbedarf in der Kommune einerseits und den
örtlichen Einkommensverhältnissen andererseits. In dieser Hinsicht ist die Stadt Erftstadt strukturell nicht benachteiligt. Die Kaufkraft stellt sich als überdurchschnittlich gut dar.
Die GPA NRW hat Vergleichsberechnungen für ein einjähriges bzw. ein vierjähriges Kind
durchgeführt. Dabei werden Beiträge für verschiedene Einkommenshöhen und Betreuungsstunden ermittelt. Die Werte für Erftstadt liegen beim einjährigen Kind durchgängig zwischen
Minimum und Mittelwert. Bei einem vierjährigen Kind liegen die Beiträge etwas über dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Naturgemäß handelt es sich hier um ein sensibles Thema.
Dennoch sollte mit Blick auf die Finanzlage der Stadt eine teilweise Anpassung der Beiträge
vorgeschlagen und mit der Politik diskutiert werden.
Feststellung
Die Elternbeiträge in der Stadt Erftstadt sind insgesamt und im Einzelfall relativ gering bis
durchschnittlich ausgeprägt. Die Staffelung ist mit 3.500 Euro engmaschig, aber in der
Obergrenze zu niedrig. Die Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit ist dagegen niedrig angesetzt.
Empfehlung
Mit Blick auf die Finanzlage der Stadt und die guten Einkommensstrukturen der Bevölkerung
ist eine Änderung der Beitragssatzung im Hinblick auf die Obergrenze (z. B. über 100.000
Euro weiter differenzieren) angezeigt. Auch die Höhe der Beiträge sollte mit der Politik diskutiert werden.
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Tagesbetreuung für Kinder
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Kindertagespflege
Die Kindertagespflege wird als Teil eines qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems der
Tagesbetreuung verstanden. Sie wird deshalb nicht mehr isoliert neben dem Angebot der Kindertagesstätten betrachtet, sondern möglichst weitgehend in ein gemeinsames Angebot integriert. Die Aufgabendurchführung liegt vollständig in der Hand des Jugendamtes, das gezielt im
Umgang mit Kindern erfahrene Frauen und Männer sucht, die bereit sind, sich fortzubilden.
Für die Aufgabe als Tagespflegeperson muss ein Qualifizierungskurs absolviert werden. In Erftstadt werden nach Prüfung der Geeignetheit, nur Tagespflegepersonen vermittelt, die am Kurs
der VHS teilgenommen haben. Die qualifizierten Tagespflegepersonen arbeiten in enger Kooperation mit der Fachberatungsstelle für Kindertagespflege zusammen.
Anteil der angebotenen Tagespflegeplätze an den Tagesbetreuungsplätzen gesamt im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
Minimum
8,6
1,3
Maximum
13,0
Mittelwert
1. Quartil
7,7
2. Quartil
(Median)
5,6
7,8
3. Quartil
Anzahl
Werte
8,7
22
Im Jahr 2013 werden in Erftstadt 13,5 Prozent erreicht.
Das Angebot ist in den letzten Jahren stetig gesteigert worden (von 80 Plätzen im Jahr 2010 auf
143 im Jahr 2013). Es gibt in Erftstadt drei „Großtagespflegestellen“ mit bis zu neun Kindern.
Bis zum Jahr 2015 sollen 161 Plätze für Kinder in Tagespflege geschaffen werden. Es wird
bewusst darauf geachtet, dass keine „Überkapazitäten“ vorgehalten werden.
Anteil der belegten Tagespflegeplätze an den angebotenen Tagespflegeplätzen
gesamt 2012
Erftstadt
67,7
Minimum
21,3
Maximum
117,8
Mittelwert
83,2
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
71,6
92,7
3. Quartil
Anzahl
Werte
100,0
20
Die Nachfrage zeigt sich bei vielen Kommunen nicht in gleichem Maße. In der Praxis ist dies
schwierig zu steuern, da zwischen einem und fünf Kindern betreut werden können und auch
sich verändernde persönliche Situationen bei Eltern wie auch Kindertagespflegepersonen eine
Rolle spielen.
Wesentliche Kennzahlen zur Tagesbetreuung für Kinder
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der mittleren und großen kreisangehörigen Kommunen
richtet die GPA NRW ihren Blick schwerpunktmäßig auf folgende Punkte:
• Ressourceneinsatz (Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren)
• Freiwilliger Zuschuss je Kita-Platz in freier Trägerschaft
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• Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz (Anteile Versorgungsquoten
für unter Dreijährige (U-3) und über Dreijährige (Ü-3) und
• Form der Trägerschaft (Anteile Betreuungsplätze in kommunaler und freier Trägerschaft).
Die Gesamtsituation im Vergleichsjahr 2012 stellt sich wie folgt dar:
Ist-Situation und Handlungsmöglichkeiten
• Der Fehlbetrag je Platz liegt im Mittelwert der Vergleichskommunen. Der Wert je Einwohner liegt etwas höher.
• Die Versorgungsquoten U-3 der Stadt Erftstadt für 2012 sind allerdings über dem Durchschnitt der Vergleichskommunen.
• Der Ausbaustand für 2014 entspricht mit 35,6 Prozent dem Bedarf.
• Die Elternbeitragsquote liegt im Durchschnitt, ist mit Blick auf die Finanzlage aber verbesserungsfähig.
• Der Anteil der Plätze in kommunaler Trägerschaft ist sehr hoch. Auch besteht ein hoher
Anteil beim Betreuungsumfang von 45 Stunden.
• Es wird nur ein geringer freiwilliger Zuschuss je Platz an freie Träger gezahlt. Dies ist zu
begrüßen.
• Die demografische Entwicklung der nachfragerelevanten Altersgruppen von 0 bis unter 3
Jahre und von 3 bis unter 6 Jahre ist künftig stabil bis leicht rückläufig.
• Die Elternbeitragssatzung sollte angepasst werden.
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Tagesbetreuung für Kinder
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KIWI-Bewertung
In der Gesamtbetrachtung wird das Prüfgebiet „Tagesbetreuung für Kinder“ mit dem
Index 3 bewertet.
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Absender
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