Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 469/2014
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 24.10.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
29.10.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
13.11.2014
Spracherwerb für Asylbewerber
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
30.400 €
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
050313010
5318006
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht zum Spracherwerb für Asylbewerber wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Das Vorhandensein einer ausreichenden Sprachkompetenz spielt eine wesentliche Schlüsselrolle bei
der Integration der nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge. Allerdings ist die Berechtigung zu
einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Teilnahme an einem
Integrationskurs lediglich dem im Aufenthaltsgesetz genau bezeichneten Personenkreis vorbehalten.
Hierzu gehören nicht Asylbewerber im laufenden Verfahren oder Migranten im Besitz einer
Duldungsverfügung (hier betreute Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). In
dem Zusammenhang wird auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates verwiesen, der u.a. darauf zielt,
die Teilnahme an Integrationskursen (auch) für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und für
Geduldete zu öffnen (evtl. unter Kostenbeteiligung des Bundes).
Gleichwohl ist es erstrebenswert, im Sinne einer schnelleren und verbesserten Integration der
Flüchtlinge weiterhin die Vermittlung von Sprachkenntnissen zu fördern. Hierzu findet eine enge
Kooperation mit der VHS statt. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation der Stadt werden
neben der Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache mittels Teilnahme an (kostenintensiven)
Integrationskursen auch preisgünstigere Alternativen geprüft. So könnten etwa niederschwellige
Einführungskurse mit einem geringeren Stundenumfang angeboten werden.
Ein Integrationskurs umfasst 660 Unterrichtsstunden. Die Kurse sind unterteilt in jeweils 100
Unterrichtsstunden umfassende Module (Gebühr pro Modul 294 €). Die Kosten werden hälftig von
der VHS und dem Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren getragen. Der Kurs wird mit
einer Prüfung abgeschlossen. Im Erfolgsfall wird dem Teilnehmer in einem Zertifikat ein spezielles
Sprachniveau bescheinigt.
Nach Maßgabe freier Plätze in den von der VHS angebotenen Integrationskursen können –in
Abstimmung mit dem Fachdienst für Migration und Integration- Asylbewerber hieran teilnehmen.
In diesem Jahr (Stand 16.09.2014) haben bislang 48 Asylbewerber an Integrationskursen
teilgenommen. Die Teilnahmen umfassen manchmal nur einzelne Module, teilweise auch den
kompletten Integrationskurs. So konnten bereits 6 Teilnehmer die Prüfung erfolgreich ablegen. In
einem im November beginnenden Modul werden nochmals 9 Asylbewerber teilnehmen können.
Zur Deckelung der städtischen Kosten wird, insbesondere auch mit Blick auf vermehrte
Zuweisungen nach Erftstadt, für 2015 eine Teilnahme von bis zu 50 Asylbewerbern an den
angebotenen Integrationskursen vorgesehen. Berücksichtigt man pro Teilnehmer 3 Module, so
errechnen sich für 2015 insgesamt Ausgaben in Höhe von ca. 25.000 € (inklusive der anfallenden
Prüfungsgebühren). Vorrangig sollten die unter 25-jährigen Asylbewerber für neu beginnende
Integrationskurse vom Fachdienst Migration vorgeschlagen werden.
Daneben wird beabsichtigt, wie eingangs bereits erwähnt, Einführungskurse anzubieten, die
zumindest Basiskenntnisse vermitteln. Insoweit finden bereits Abstimmungsgespräche und
Planungen mit der VHS statt. Die Kosten würden sich für etwa 15 Kurstermine à 3
Unterrichtsstunden auf überschlägig kalkulierte 90 € pro Teilnehmer belaufen. Für unterstellte 60
Teilnehmer (2 Kurse pro Halbjahr, gesamt also 4 Kurse à 15 Teilnehmer jährlich) errechnet sich ein
Kostenfaktor von 5.400 €.
Die durch die Teilnahmen an den Integrationskursen sowie den Einführungskursen entstehenden
Kosten werden bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 berücksichtigt.
In Vertretung
(Lüngen)
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