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Beschlussvorlage (Spracherwerb für Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
Beschlussvorlage (Spracherwerb für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Spracherwerb für Asylbewerber)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 469/2014 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 24.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 29.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 13.11.2014 Spracherwerb für Asylbewerber Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 30.400 € keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: 050313010 5318006 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht zum Spracherwerb für Asylbewerber wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Vorhandensein einer ausreichenden Sprachkompetenz spielt eine wesentliche Schlüsselrolle bei der Integration der nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge. Allerdings ist die Berechtigung zu einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Teilnahme an einem Integrationskurs lediglich dem im Aufenthaltsgesetz genau bezeichneten Personenkreis vorbehalten. Hierzu gehören nicht Asylbewerber im laufenden Verfahren oder Migranten im Besitz einer Duldungsverfügung (hier betreute Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). In dem Zusammenhang wird auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates verwiesen, der u.a. darauf zielt, die Teilnahme an Integrationskursen (auch) für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und für Geduldete zu öffnen (evtl. unter Kostenbeteiligung des Bundes). Gleichwohl ist es erstrebenswert, im Sinne einer schnelleren und verbesserten Integration der Flüchtlinge weiterhin die Vermittlung von Sprachkenntnissen zu fördern. Hierzu findet eine enge Kooperation mit der VHS statt. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation der Stadt werden neben der Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache mittels Teilnahme an (kostenintensiven) Integrationskursen auch preisgünstigere Alternativen geprüft. So könnten etwa niederschwellige Einführungskurse mit einem geringeren Stundenumfang angeboten werden. Ein Integrationskurs umfasst 660 Unterrichtsstunden. Die Kurse sind unterteilt in jeweils 100 Unterrichtsstunden umfassende Module (Gebühr pro Modul 294 €). Die Kosten werden hälftig von der VHS und dem Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren getragen. Der Kurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Erfolgsfall wird dem Teilnehmer in einem Zertifikat ein spezielles Sprachniveau bescheinigt. Nach Maßgabe freier Plätze in den von der VHS angebotenen Integrationskursen können –in Abstimmung mit dem Fachdienst für Migration und Integration- Asylbewerber hieran teilnehmen. In diesem Jahr (Stand 16.09.2014) haben bislang 48 Asylbewerber an Integrationskursen teilgenommen. Die Teilnahmen umfassen manchmal nur einzelne Module, teilweise auch den kompletten Integrationskurs. So konnten bereits 6 Teilnehmer die Prüfung erfolgreich ablegen. In einem im November beginnenden Modul werden nochmals 9 Asylbewerber teilnehmen können. Zur Deckelung der städtischen Kosten wird, insbesondere auch mit Blick auf vermehrte Zuweisungen nach Erftstadt, für 2015 eine Teilnahme von bis zu 50 Asylbewerbern an den angebotenen Integrationskursen vorgesehen. Berücksichtigt man pro Teilnehmer 3 Module, so errechnen sich für 2015 insgesamt Ausgaben in Höhe von ca. 25.000 € (inklusive der anfallenden Prüfungsgebühren). Vorrangig sollten die unter 25-jährigen Asylbewerber für neu beginnende Integrationskurse vom Fachdienst Migration vorgeschlagen werden. Daneben wird beabsichtigt, wie eingangs bereits erwähnt, Einführungskurse anzubieten, die zumindest Basiskenntnisse vermitteln. Insoweit finden bereits Abstimmungsgespräche und Planungen mit der VHS statt. Die Kosten würden sich für etwa 15 Kurstermine à 3 Unterrichtsstunden auf überschlägig kalkulierte 90 € pro Teilnehmer belaufen. Für unterstellte 60 Teilnehmer (2 Kurse pro Halbjahr, gesamt also 4 Kurse à 15 Teilnehmer jährlich) errechnet sich ein Kostenfaktor von 5.400 €. Die durch die Teilnahmen an den Integrationskursen sowie den Einführungskursen entstehenden Kosten werden bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 berücksichtigt. In Vertretung (Lüngen) -2-