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Beschlussvorlage (Bericht zum Fallmanagement im Bereich der Senioren- und Pflegeberatung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 468/2014 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 23.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 29.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 13.11.2014 Bericht zum Fallmanagement im Bereich der Senioren- und Pflegeberatung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht über die Arbeit der Fallmanagerin im Bereich der Senioren- und Pflegeberatung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Bereits in 2012 wurde dem Ausschuss ausführlich über die Tätigkeiten der Fallmanagerin im Bereich der Senioren- und Pflegeberatung, Frau Luxem, berichtet. Zum Aufgabenspektrum gehören neben der persönlichen Kontaktaufnahme zu Hilfe suchenden bzw. hilflosen älteren Menschen eine umfängliche Beratung und Vermittlung persönlicher Hilfen, eine breite Netzwerkarbeit (u.a. mit Krankenhäusern, Pflegediensten und –einrichtungen, Kirchen, Altenclubs etc.) und die Betreuung des Projektes „Seniorenbegleiter“. Daneben vertritt Frau Luxem bei Abwesenheit die städtische Senioren-, Behinderten- und Pflegebeauftragte. Exemplarisch soll nachfolgend die aufsuchende Hilfe in zahlenmäßiger Übersicht sowie an Hand eines Beispielfalles geschildert werden: Hausbesuche machen einen großen Teil der Arbeit im Bereich des Fallmanagements aus: Jahr 2011 2012 2013 2014 (bis 13.10.) Anzahl Hausbesuche, davon mehrmals 37 97 84 79 6 10 9 10 regelmäßig 0 6 4 2 Bei der Anzahl der Hausbesuche wurden die mehrfach aufgesuchten Personen auch mehrfach gezählt. Ein Hausbesuch nimmt durchschnittlich eine bis eineinhalb Stunden Zeit in Anspruch. Oftmals ging eine längere telefonische Beratung voraus. Anschließend ist meist eine umfangreiche Nachbereitung erforderlich: Es müssen Kontakte zu weiteren Beteiligten geknüpft oder gehalten werden, z. B. zu Angehörigen, Pflegediensten, Pflegeheimen, Krankenkassen, Amtsgericht usw. Formulare müssen ausgefüllt und abgeschickt sowie Zeitpläne erstellt werden. Für mögliche weitere Kontakte zu einem späteren Zeitpunkt werden schriftliche Aufzeichnungen gefertigt. Anlass für einen Hausbesuch sind neben dem Anruf einer/s Betroffenen selbst oftmals Anfragen von Angehörigen bzw. Hinweise von Nachbarn, Pflegediensten, Außendienst des Ordnungsamtes, Sozialer Dienst des Krankenhauses, verschiedenen Einrichtungen und Stellen, zu denen ältere Leute Kontakt haben (z.B. Ärzte, Apotheken, Kirchengemeinden, Geschäftsstellen von Krankenkassen usw.) Das nachfolgende Fallbeispiel soll ein anschauliches Bild von der vielseitigen Arbeit geben. Im vorliegenden Fall hatte sich der bereits eingeschaltete Pflegedienst gemeldet und folgendes berichtet: „Eine alte Dame befindet sich nach einem Oberschenkelhalsbruch und abgebrochener Reha wieder zu Hause. Der Pflegedienst kommt morgens, hilft ihr aus dem Bett und leistet die Grundpflege. Abends wird sie vom Pflegedienst ins Bett gebracht. Da sie ohne Hilfe nicht gehen kann, sitzt sie den ganzen Tag im Wohnzimmer.“ Nach Anruf bei der Betroffenen fand ein erster Beratungsbesuch im Beisein einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes statt. Es stellte sich heraus, dass Pflegestufe I vorlag und II beantragt werden sollte. Eine Verwandte, die sich bisher auch um finanzielle Angelegenheiten mit kümmerte, würde -2- den Antrag ausfüllen, unterschreiben lassen und abschicken. Es konnte geklärt werden, dass jemand da ist, der Einkäufe erledigt, das Haus sauber hält und sich um die Wäsche kümmert. Ein Hausnotruf war vorhanden. Es musste kurzfristig Krankengymnastik und Essen auf Rädern organisiert und für die Zeit, bis die alte Dame möglicherweise wieder etwas beweglicher sein würde, eine Besuchsregelung gefunden werden, die ihr tagsüber etwas mehr Mobilität ermöglichen würde. Nach weiteren Hausbesuchen konnte ein Zeitplan erstellt werden mit allen Beteiligten: Pflegedienst, Krankengymnast, Reinigungshilfe, eine weitere Person aus der Nachbarschaft, die an bestimmten Tagen mittags vorbei schaute, eine Seniorenbegleitung, die an einem Wochentag Sitzgymnastik anbot, und für eine kurze Übergangszeit eine weitere Seniorenbegleitung am Wochenende. Die Vermittlung von Seniorenbegleitungen war jeweils mit einem Erstgespräch vor Ort zum Kennenlernen im Beisein von Frau Luxem verbunden. Beim anstehenden Besuchstermin des Medizinischen Dienstes aufgrund der Beantragung von Pflegestufe II sollte die Verwandte zugegen sein. Außerdem konnte eine Vertrauensperson aus der Nachbarschaft gewonnen werden, die mit anwesend sein würde. Da sich anschließend herausstellte, dass die Verwandte sich nicht in dem Maße einsetzen konnte, als es von der alten Dame angenommen wurde, und diese telefonisch auch nicht erreichbar war, hat Frau Luxem schriftlich Kontakt mit ihr aufgenommen, die derzeitige Lage geschildert und verschiedene Hilfsmöglichkeiten sowie Konsequenzen aufgezeigt. Es wurde klar, dass eine stärkere Einbindung von Frau Luxem als Mediatorin erforderlich war, und nach weiteren Telefongesprächen und E-Mail-Kontakten wurde inzwischen erreicht, dass sich drei beteiligte Verwandte mit der betroffenen alten Dame gemeinsam um eine Lösung bemühen, wobei Frau Luxem bei auftretenden Fragen (z. B. auch wie die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ablaufen könnte) weiterhin zur Verfügung steht. In diesem Fall fanden insgesamt vier Hausbesuche und zahlreiche telefonische wie auch schriftliche Kontakte mit mehreren Beteiligten statt. Nach wie vor besteht, insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung, die dringende Notwendigkeit, die Arbeit zumindest in bisherigem Umfang fortzuführen. In Vertretung (Lüngen) -3-