Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 468/2014
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 23.10.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
29.10.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
13.11.2014
Bericht zum Fallmanagement im Bereich der Senioren- und Pflegeberatung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht über die Arbeit der Fallmanagerin im Bereich der Senioren- und Pflegeberatung wird
zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bereits in 2012 wurde dem Ausschuss ausführlich über die Tätigkeiten der Fallmanagerin im
Bereich der Senioren- und Pflegeberatung, Frau Luxem, berichtet. Zum Aufgabenspektrum
gehören neben der persönlichen Kontaktaufnahme zu Hilfe suchenden bzw. hilflosen älteren
Menschen eine umfängliche Beratung und Vermittlung persönlicher Hilfen, eine breite
Netzwerkarbeit (u.a. mit Krankenhäusern, Pflegediensten und –einrichtungen, Kirchen, Altenclubs
etc.) und die Betreuung des Projektes „Seniorenbegleiter“. Daneben vertritt Frau Luxem bei
Abwesenheit die städtische Senioren-, Behinderten- und Pflegebeauftragte.
Exemplarisch soll nachfolgend die aufsuchende Hilfe in zahlenmäßiger Übersicht sowie an Hand
eines Beispielfalles geschildert werden:
Hausbesuche machen einen großen Teil der Arbeit im Bereich des Fallmanagements aus:
Jahr
2011
2012
2013
2014 (bis 13.10.)
Anzahl Hausbesuche, davon mehrmals
37
97
84
79
6
10
9
10
regelmäßig
0
6
4
2
Bei der Anzahl der Hausbesuche wurden die mehrfach aufgesuchten Personen auch mehrfach
gezählt.
Ein Hausbesuch nimmt durchschnittlich eine bis eineinhalb Stunden Zeit in Anspruch. Oftmals
ging eine längere telefonische Beratung voraus. Anschließend ist meist eine umfangreiche
Nachbereitung erforderlich:
Es müssen Kontakte zu weiteren Beteiligten geknüpft oder gehalten werden, z. B. zu
Angehörigen, Pflegediensten, Pflegeheimen, Krankenkassen, Amtsgericht usw.
Formulare müssen ausgefüllt und abgeschickt sowie Zeitpläne erstellt werden.
Für mögliche weitere Kontakte zu einem späteren Zeitpunkt werden schriftliche Aufzeichnungen
gefertigt.
Anlass für einen Hausbesuch sind neben dem Anruf einer/s Betroffenen selbst oftmals Anfragen
von Angehörigen bzw. Hinweise von Nachbarn, Pflegediensten, Außendienst des Ordnungsamtes,
Sozialer Dienst des Krankenhauses, verschiedenen Einrichtungen und Stellen, zu denen ältere
Leute Kontakt haben (z.B. Ärzte, Apotheken, Kirchengemeinden, Geschäftsstellen von
Krankenkassen usw.)
Das nachfolgende Fallbeispiel soll ein anschauliches Bild von der vielseitigen Arbeit geben. Im
vorliegenden Fall hatte sich der bereits eingeschaltete Pflegedienst gemeldet und folgendes
berichtet:
„Eine alte Dame befindet sich nach einem Oberschenkelhalsbruch und abgebrochener Reha
wieder zu Hause. Der Pflegedienst kommt morgens, hilft ihr aus dem Bett und leistet die
Grundpflege. Abends wird sie vom Pflegedienst ins Bett gebracht. Da sie ohne Hilfe nicht gehen
kann, sitzt sie den ganzen Tag im Wohnzimmer.“
Nach Anruf bei der Betroffenen fand ein erster Beratungsbesuch im Beisein einer Mitarbeiterin des
Pflegedienstes statt. Es stellte sich heraus, dass Pflegestufe I vorlag und II beantragt werden
sollte. Eine Verwandte, die sich bisher auch um finanzielle Angelegenheiten mit kümmerte, würde
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den Antrag ausfüllen, unterschreiben lassen und abschicken. Es konnte geklärt werden, dass
jemand da ist, der Einkäufe erledigt, das Haus sauber hält und sich um die Wäsche kümmert. Ein
Hausnotruf war vorhanden.
Es musste kurzfristig Krankengymnastik und Essen auf Rädern organisiert und für die Zeit, bis die
alte Dame möglicherweise wieder etwas beweglicher sein würde, eine Besuchsregelung gefunden
werden, die ihr tagsüber etwas mehr Mobilität ermöglichen würde.
Nach weiteren Hausbesuchen konnte ein Zeitplan erstellt werden mit allen Beteiligten:
Pflegedienst, Krankengymnast, Reinigungshilfe, eine weitere Person aus der Nachbarschaft, die
an bestimmten Tagen mittags vorbei schaute, eine Seniorenbegleitung, die an einem Wochentag
Sitzgymnastik anbot, und für eine kurze Übergangszeit eine weitere Seniorenbegleitung am
Wochenende. Die Vermittlung von Seniorenbegleitungen war jeweils mit einem Erstgespräch vor
Ort zum Kennenlernen im Beisein von Frau Luxem verbunden.
Beim anstehenden Besuchstermin des Medizinischen Dienstes aufgrund der Beantragung von
Pflegestufe II sollte die Verwandte zugegen sein. Außerdem konnte eine Vertrauensperson aus
der Nachbarschaft gewonnen werden, die mit anwesend sein würde.
Da sich anschließend herausstellte, dass die Verwandte sich nicht in dem Maße einsetzen konnte,
als es von der alten Dame angenommen wurde, und diese telefonisch auch nicht erreichbar war,
hat Frau Luxem schriftlich Kontakt mit ihr aufgenommen, die derzeitige Lage geschildert und
verschiedene Hilfsmöglichkeiten sowie Konsequenzen aufgezeigt.
Es wurde klar, dass eine stärkere Einbindung von Frau Luxem als Mediatorin erforderlich war, und
nach weiteren Telefongesprächen und E-Mail-Kontakten wurde inzwischen erreicht, dass sich drei
beteiligte Verwandte mit der betroffenen alten Dame gemeinsam um eine Lösung bemühen, wobei
Frau Luxem bei auftretenden Fragen (z. B. auch wie die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
ablaufen könnte) weiterhin zur Verfügung steht.
In diesem Fall fanden insgesamt vier Hausbesuche und zahlreiche telefonische wie auch
schriftliche Kontakte mit mehreren Beteiligten statt.
Nach wie vor besteht, insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung, die dringende
Notwendigkeit, die Arbeit zumindest in bisherigem Umfang fortzuführen.
In Vertretung
(Lüngen)
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