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Beschlussvorlage (Neufassung der Musikschulsatzung, Änderung des § 6 - Beirat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.06.14, 06:06
Aktualisiert
30.10.14, 07:58
Beschlussvorlage (Neufassung der Musikschulsatzung,
Änderung des § 6 - Beirat) Beschlussvorlage (Neufassung der Musikschulsatzung,
Änderung des § 6 - Beirat) Beschlussvorlage (Neufassung der Musikschulsatzung,
Änderung des § 6 - Beirat)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 228/2014 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 04.06.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 11.06.2014 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Termin 17.06.2014 Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 02.09.2014 Rat 30.09.2014 Betrifft: Bemerkungen beschließend beschließend Neufassung der Musikschulsatzung, Änderung des § 6 - Beirat Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der § 6 der Musikschulsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt neu gefasst. §6 Beirat (1) Der Musikschulbeirat unterstützt und berät die Amtsleitung des Amtes für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule und die Leiterin/den Leiter der Musikschule bei den in § 2 bezeichneten Aufgaben. (2) Der Musikschulbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr bieten, dass die unter § 2 genannten Aufgaben und Ziele verwirklicht werden. (3) Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Erftstadt Mitglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar. (4) Der Musikschulbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden, die/der die Sitzungen einberuft und leitet, und eine/einen stellvertretende/stellvertretenden Vorsitzenden. Der Bürgermeister und/oder von ihm beauftragte Bedienstete, 2 Mitglieder der Elternvertretung und 1 Mitglied der Schülervertretung sind berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilzunehmen. (5) Der Beirat soll mindestens dreimal jährlich zusammentreten. Begründung: Der Beirat der Musikschule hat sich gemeinsam mit dem Bürgermeister für eine Anpassung der Amtszeit des Musikschulbeirates an die Wahlzeit des Rates ausgesprochen. Über diese geplante Änderung wurde der Rat vom Bürgermeister im Beisein des Vorsitzenden des Musikschulbeirates der Sitzung am ….. unterrichtet. Die anderen Beiräte der Stadt Erftstadt , bis auf den Volkshochschulbeirat, dessen Amtszeit erst Mitte 2015 ausläuft, werden ebenfalls für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt., um eine Kontinuität in der Ausschussarbeit sicherzustellen. (1) §6 Beirat Der Musikschulbeirat unterstützt und berät die Amtsleitung des Amtes für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule und die Leiterin/den Leiter der Musikschule bei den in § 2 bezeichneten Aufgaben. (2) Der Musikschulbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr bieten, dass die unter § 2 genannten Aufgaben und Ziele verwirklicht werden. (3) Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar. (4) Der Musikschulbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden, die/der die Sitzungen einberuft und leitet, und eine/einen stellvertretende/stellvertretenden Vorsitzenden. Der Bürgermeister und/oder von ihm beauftragte Bedienstete, 2 Mitglieder der Elternvertretung und 1 Mitglied der Schülervertretung sind berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilzunehmen. (5) Der Beirat soll mindestens dreimal jährlich zusammentreten. -2- In Vertretung (Erner) -3-