Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.06.14, 06:06
Aktualisiert
30.10.14, 07:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 228/2014
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 04.06.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
11.06.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Termin
17.06.2014
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
02.09.2014
Rat
30.09.2014
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
beschließend
Neufassung der Musikschulsatzung,
Änderung des § 6 - Beirat
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der § 6 der Musikschulsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt neu gefasst.
§6
Beirat
(1)
Der Musikschulbeirat unterstützt und berät die Amtsleitung des Amtes für Schulverwaltung,
Kultur, Sport und Musikschule und die Leiterin/den Leiter der Musikschule bei den in § 2
bezeichneten Aufgaben.
(2)
Der Musikschulbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr
bieten, dass die unter § 2 genannten Aufgaben und Ziele verwirklicht werden.
(3)
Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Erftstadt
Mitglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar.
(4)
Der Musikschulbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden, die/der
die Sitzungen einberuft und leitet, und eine/einen stellvertretende/stellvertretenden
Vorsitzenden. Der Bürgermeister und/oder von ihm beauftragte Bedienstete, 2 Mitglieder
der Elternvertretung und 1 Mitglied der Schülervertretung sind berechtigt, mit beratender
Stimme an den Sitzungen teilzunehmen.
(5)
Der Beirat soll mindestens dreimal jährlich zusammentreten.
Begründung:
Der Beirat der Musikschule hat sich gemeinsam mit dem Bürgermeister für eine Anpassung der
Amtszeit des Musikschulbeirates an die Wahlzeit des Rates ausgesprochen.
Über diese geplante Änderung wurde der Rat vom Bürgermeister im Beisein des Vorsitzenden des
Musikschulbeirates der Sitzung am ….. unterrichtet.
Die anderen Beiräte der Stadt Erftstadt , bis auf den Volkshochschulbeirat, dessen Amtszeit erst
Mitte 2015 ausläuft, werden ebenfalls für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt., um eine
Kontinuität in der Ausschussarbeit sicherzustellen.
(1)
§6
Beirat
Der Musikschulbeirat unterstützt und berät die Amtsleitung des Amtes für Schulverwaltung,
Kultur, Sport und Musikschule und die Leiterin/den Leiter der Musikschule bei den in § 2
bezeichneten Aufgaben.
(2)
Der Musikschulbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr
bieten, dass die unter § 2 genannten Aufgaben und Ziele verwirklicht werden.
(3)
Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitglieder des Rates
und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar.
(4)
Der Musikschulbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden, die/der
die Sitzungen einberuft und leitet, und eine/einen stellvertretende/stellvertretenden
Vorsitzenden. Der Bürgermeister und/oder von ihm beauftragte Bedienstete, 2 Mitglieder
der Elternvertretung und 1 Mitglied der Schülervertretung sind berechtigt, mit beratender
Stimme an den Sitzungen teilzunehmen.
(5)
Der Beirat soll mindestens dreimal jährlich zusammentreten.
-2-
In Vertretung
(Erner)
-3-