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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- ÖPNV)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.10.14, 17:39
Aktualisiert
29.10.14, 17:39
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 477/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 28.10.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 29.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 04.11.2014 vorberatend 16.12.2014 beschließend Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- ÖPNV Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 15.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 010 5291000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Haushalt 2014 werden für die Ausgaben im Bereich ÖPNV, Produkt 120 547 010, Sachkonto 5291000 überplanmäßig 15.000 € zur Verfügung gestellt. Begründung: Im Rahmen der Präsentation des Gutachters zum Nahverkehrsplanes des Rhein-Erft-Kreises in der Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 22.10.2014 wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt Erftstadt einen Gutachter beauftragt, der eine Analyse und Bewertung der Situation in Erftstadt zum ÖPNV darstellt und Strategievarianten für Erftstadt entwickeln soll. Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. Daher wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 15.000 € erforderlich. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überschreitet die Summe die als erheblich definierten Aufwendungen. Die Deckung erfolgt über den Gesamthaushalt. (Erner) -2-