Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.10.14, 17:39
Aktualisiert
29.10.14, 17:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 477/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 28.10.2014
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
29.10.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.11.2014
vorberatend
16.12.2014
beschließend
Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- ÖPNV
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
15.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120 547 010
5291000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2014 werden für die Ausgaben im Bereich ÖPNV, Produkt 120 547 010, Sachkonto
5291000 überplanmäßig 15.000 € zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Im Rahmen der Präsentation des Gutachters zum Nahverkehrsplanes des Rhein-Erft-Kreises in
der Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 22.10.2014 wurde der
Beschluss gefasst, dass die Stadt Erftstadt einen Gutachter beauftragt, der eine Analyse und
Bewertung der Situation in Erftstadt zum ÖPNV darstellt und Strategievarianten für Erftstadt
entwickeln soll.
Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. Daher wird eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 15.000 € erforderlich. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überschreitet
die Summe die als erheblich definierten Aufwendungen.
Die Deckung erfolgt über den Gesamthaushalt.
(Erner)
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