Daten
Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Antragsteller
Beschluss- und Antragskontrolle
Amt
Bezeichnung
Termin
III
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
22.11.2012 518/2012
Herkunft
Betreff
Erledigung
ehem. Fachhochschulflächen
Bei einem Termin mit dem BLB Aachen wurde ein Ansatz für eine gemeinsame Entwicklung der Fläche erarbeitet. Demnach könnte die Fläche
gemeinschaftlich von BLB und SEG Jülich entwickelt werden. Der BLB würde sich in diesem Falle anteilig an den Investitionen beteiligen. Die
SEG hat einen Anwalt beauftragt, eine geeignete Rechtsform für eine Zusammenarbeit zu entwickeln.Des weiteren werden zurzeit von der SEG
überschläglich die Kosten zur Entwicklung des Geländes ermittelt.
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
32
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
16.05.2013 213/2013
Herkunft
Betreff
Beschluss
In der Sitzung des PUB am 18.04.2013 hatte der Ausschuss die Planung der Querungshilfe auf dem Von – Schöfer- Ring wegen dem Wegfall
der zweiten Spur in der Haubourdinstraße abgelehnt.Hierzu wird seitens des Ordnungsamtes folgendes mitgeteilt:Lt. Erlass des Ministers für
Bauen und Verkehr des Landes NRW, III.7-75-05/13 vom 12.12.2008 wird u.a. darauf hingewiesen, dass in der Örtlichkeit vereinzelt nicht
signalisierte Knotenpunkte vorzufinden sind, bei denen in den untergeordneten Zufahrten durch Markierung ein zweistreifiges
Nebeneinanderaufstellen der wartepflichtigen Kraftfahrzeuge zugelassen wird. Durch das Nebeneinanderaufstellen behindern sich aber die
Kraftfahrzeugführer nicht nur gegenseitig in ihrer Sicht auf die bevorrechtigte Straße, sondern hierdurch wird – wegen der augenscheinlich
breiten Straßenfläche – auch die Wartepflicht der untergeordneten Knotenpunktzufahrt nicht ausreichend verdeutlicht. An vorhandenen
Knotenpunkten soll aus Verkehrssicherheitsgründen die Markierung in den wartepflichtigen Knotenpunktzufahrten entfernt und durch
Einziehung eines Fahrstreifens sowie Verdeutlichung durch provisorische Maßnahmen (z.B. Minibaken etc.) ein einstreifiges Aufstellen in den
wartepflichtigen Zufahrten erzielt werden. Der Minister bittet in seinem Erlass, die Knotenpunkte auf die v.g. Verkehrssicherheitsdefizite zu
untersuchen und –zumindest bei dadurch bedingter Unfallsituation – die beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen.Auf die Kreuzung
Haubourdinstraße/ Von – Schöfer- Ring bezogen, bedeutet dies , dass der Wegfall der Rechtsabbiegespur nicht zwingend Voraussetzung für
die Errichtung der Querungshilfe ist.Der Wegfall der Rechtsabbiegespur wurde aus Verkehrssicherheitsgründen erwogen bzw. im Sinne des
v.g. Erlasses zur Vermeidung von Unfällen angeordnet. Es spricht nichts dagegen, die Maßnahme zunächst für 3 Monate zu testen.
Informationen
2)
Querungshilfe Von-Schöfer-Ring
a.
Maßnahme ist angeordnet
b.
Die Rechtsabbiegerspur in der Haubourdinstraße bleibt, es müssen aber andere Markierungen vorgenommen werden, bevor die
Querungshilfe montiert werden kann. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen kann der Bauhof jedoch zur Zeit keine Markierungen vornehmen,
so dass die Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann.
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
CDU - Fraktion
60
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
07.10.2013 366/2013
Beschluss
Herkunft
Betreff
Antrag 22/2013 (CDU-Fraktion) - Konzept für unsere Friedhöfe
Der Antrag soll weiter verfolgt werden. Weiterhin sollen Urnenstelen und ein Friedwald mit berücksichtigt werden.
Informationen
Seite 1 von 2
Erledigung
Querungshilfe an der Straße Von - Schöfer -Ring
Erledigung
Stadt Jülich
Antragsteller
Beschluss
Beschluss- und Antragskontrolle
Amt
Bezeichnung
Termin
66
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
04.07.2013 257/2013
Herkunft
entfällt
Informationen
Seite 2 von 2
Betreff
Antrag 20/2013 (CDU) - Querungshilfe Von-Schöfer-Ring (in Höhe real,Markt)
Erledigung