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Mitteilung (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Mitteilung (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse) Mitteilung (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Antragsteller Beschluss- und Antragskontrolle Amt Bezeichnung Termin III Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 22.11.2012 518/2012 Herkunft Betreff Erledigung ehem. Fachhochschulflächen Bei einem Termin mit dem BLB Aachen wurde ein Ansatz für eine gemeinsame Entwicklung der Fläche erarbeitet. Demnach könnte die Fläche gemeinschaftlich von BLB und SEG Jülich entwickelt werden. Der BLB würde sich in diesem Falle anteilig an den Investitionen beteiligen. Die SEG hat einen Anwalt beauftragt, eine geeignete Rechtsform für eine Zusammenarbeit zu entwickeln.Des weiteren werden zurzeit von der SEG überschläglich die Kosten zur Entwicklung des Geländes ermittelt. Beschluss Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin 32 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 16.05.2013 213/2013 Herkunft Betreff Beschluss In der Sitzung des PUB am 18.04.2013 hatte der Ausschuss die Planung der Querungshilfe auf dem Von – Schöfer- Ring wegen dem Wegfall der zweiten Spur in der Haubourdinstraße abgelehnt.Hierzu wird seitens des Ordnungsamtes folgendes mitgeteilt:Lt. Erlass des Ministers für Bauen und Verkehr des Landes NRW, III.7-75-05/13 vom 12.12.2008 wird u.a. darauf hingewiesen, dass in der Örtlichkeit vereinzelt nicht signalisierte Knotenpunkte vorzufinden sind, bei denen in den untergeordneten Zufahrten durch Markierung ein zweistreifiges Nebeneinanderaufstellen der wartepflichtigen Kraftfahrzeuge zugelassen wird. Durch das Nebeneinanderaufstellen behindern sich aber die Kraftfahrzeugführer nicht nur gegenseitig in ihrer Sicht auf die bevorrechtigte Straße, sondern hierdurch wird – wegen der augenscheinlich breiten Straßenfläche – auch die Wartepflicht der untergeordneten Knotenpunktzufahrt nicht ausreichend verdeutlicht. An vorhandenen Knotenpunkten soll aus Verkehrssicherheitsgründen die Markierung in den wartepflichtigen Knotenpunktzufahrten entfernt und durch Einziehung eines Fahrstreifens sowie Verdeutlichung durch provisorische Maßnahmen (z.B. Minibaken etc.) ein einstreifiges Aufstellen in den wartepflichtigen Zufahrten erzielt werden. Der Minister bittet in seinem Erlass, die Knotenpunkte auf die v.g. Verkehrssicherheitsdefizite zu untersuchen und –zumindest bei dadurch bedingter Unfallsituation – die beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen.Auf die Kreuzung Haubourdinstraße/ Von – Schöfer- Ring bezogen, bedeutet dies , dass der Wegfall der Rechtsabbiegespur nicht zwingend Voraussetzung für die Errichtung der Querungshilfe ist.Der Wegfall der Rechtsabbiegespur wurde aus Verkehrssicherheitsgründen erwogen bzw. im Sinne des v.g. Erlasses zur Vermeidung von Unfällen angeordnet. Es spricht nichts dagegen, die Maßnahme zunächst für 3 Monate zu testen. Informationen 2) Querungshilfe Von-Schöfer-Ring a. Maßnahme ist angeordnet b. Die Rechtsabbiegerspur in der Haubourdinstraße bleibt, es müssen aber andere Markierungen vorgenommen werden, bevor die Querungshilfe montiert werden kann. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen kann der Bauhof jedoch zur Zeit keine Markierungen vornehmen, so dass die Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Antragsteller Amt Bezeichnung Termin CDU - Fraktion 60 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 07.10.2013 366/2013 Beschluss Herkunft Betreff Antrag 22/2013 (CDU-Fraktion) - Konzept für unsere Friedhöfe Der Antrag soll weiter verfolgt werden. Weiterhin sollen Urnenstelen und ein Friedwald mit berücksichtigt werden. Informationen Seite 1 von 2 Erledigung Querungshilfe an der Straße Von - Schöfer -Ring Erledigung Stadt Jülich Antragsteller Beschluss Beschluss- und Antragskontrolle Amt Bezeichnung Termin 66 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2013 257/2013 Herkunft entfällt Informationen Seite 2 von 2 Betreff Antrag 20/2013 (CDU) - Querungshilfe Von-Schöfer-Ring (in Höhe real,Markt) Erledigung