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Antrag (Antrag bzgl. Beibehaltung der jetzigen Parkregelung an der Filiale der Kreissparkasse Köln im Niederweg in E.- Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Antrag (Antrag bzgl.  Beibehaltung der jetzigen Parkregelung an der Filiale der Kreissparkasse  Köln im Niederweg in E.- Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 204/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.05.2014 gez. Böcking 16.07.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.09.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Beibehaltung der jetzigen Parkregelung an der Filiale der Kreissparkasse Köln im Niederweg in E.- Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Für eine evtl. Änderung der vorhandenen Parkplatzmarkierung sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Parkplatz auf dem Niederweg in Höhe der Kreissparkasse wurde so markiert, dass genau ein Fahrzeug darauf parken kann. Die Länge der markierten Fläche beträgt 5,50m. Da sich vor und hinter dem markierten Parkplatz Ausfahrten von privaten Anliegern befinden und hier nicht geparkt werden darf, kann der Parkplatz von den Kunden der Kreissparkasse gut angefahren werden. Für den Parkplatz wurde die Parkscheibenpflicht festgelegt. Die maximale Parkdauer beträgt eine Stunde. Um über eine eventuellen Verlängerung der Parkplatzmarkierung entscheiden zu können, sollte der vom Antragsteller vorgeschlagene Ortstermin durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein)