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Beschlussvorlage (Änderung Straßenreinigungssatzung Anlage 2 (Straßenverzeichnis))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Änderung Straßenreinigungssatzung Anlage 2 (Straßenverzeichnis)) Beschlussvorlage (Änderung Straßenreinigungssatzung Anlage 2 (Straßenverzeichnis))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 304/2014 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 30.07.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 10.09.2014 Rat 30.09.2014 Betrifft: BM / Dezernent 04.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Änderung Straßenreinigungssatzung Anlage 2 (Straßenverzeichnis) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den vorgelegten Änderungen der Anlage 2 (Straßenverzeichnis) der Straßenreinigungssatzung wird zugestimmt (Änderungen fett gedruckt). Begründung: Nach unserer derzeitigem Kenntnisstand können verschiedene Straßenabschnitte nicht befriedigend durch die Kehrmaschine gereinigt werden. Eine Herausnahme dieser Straßenbereiche aus der Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung wurde mit den zuständigen Ortsbürgermeistern im Vorfeld abgestimmt. Gymnich Herausnahme der Stichstraßen „Sebastianusstraße“ 1-15, 17-31 und 33-47 Durch die Enge des Straßenquerschnitts und dem kleinen Wendebereich sind die Stichstraßen nur sehr schwer und unbefriedigend zu reinigen. Gymnich Herausnahme der Verbindungswege „Maarweg“ und „Eifelstraße“ und zwischen „Maarweg“ und „Nikolausstraße“ Beide Straßenverbindungen sind eng und sehr verwinkelt, so dass die Kehrmaschine mit ihrem bereits kleinenWendekreis dennoch nur geringe Abschnitte reinigen kann. Liblar Herausnahme des Straßenabschnitts „Tannenweg“ 7a – 13 und 7 – 24 Dieser Straßenbereich ist am Rand unbefestigt, bei der Kehrung wird der Split und Unrat lediglich verstreut. Eine ordnungsgemäße Reinigung kann hier nicht erfolgen. Liblar Herausnahme der Straße „Am Mühlenbach“ Die Straße ist auf der ganzen Länge zu eng für eine maschinelle Reinigung. Stehen hier noch parkende Autos oder begegnen diese der Kehrmaschine im Gegenverkehr so ist ein Vorbeikommen ohne aufwendiges Rangieren nicht machbar. Hier hat es bereits im Frühjahr einen Unfall mit einem entgegenkommenden PKW gegeben. Die Herausnahme dieser Straßen erfolgt selbstverständlich unter gleichzeitiger Absetzung der Straßenreinigungsgebühren. Weitere Änderungen ergeben sich aus der Aufnahme von folgendender Straßen: Gymnich Aufnahme der „Westerwaldstraße“ Lechenich Aufnahme der Straße „Zur alten Burg“ Beide Straßen sollen nach Absprache mit den zuständigen Ortsbürgermeistern mit in die Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden bei gleichzeitiger Erhebung der Straßenreinigungsgebühren für die betroffenen Anlieger. In Vertretung (Hallstein) -2-