Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 304/2014
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 30.07.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
10.09.2014
Rat
30.09.2014
Betrifft:
BM / Dezernent
04.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Änderung Straßenreinigungssatzung Anlage 2 (Straßenverzeichnis)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den vorgelegten Änderungen der Anlage 2 (Straßenverzeichnis) der Straßenreinigungssatzung
wird zugestimmt (Änderungen fett gedruckt).
Begründung:
Nach unserer derzeitigem Kenntnisstand können verschiedene Straßenabschnitte nicht
befriedigend durch die Kehrmaschine gereinigt werden.
Eine Herausnahme dieser Straßenbereiche aus der Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung
wurde mit den zuständigen Ortsbürgermeistern im Vorfeld abgestimmt.
Gymnich
Herausnahme der Stichstraßen „Sebastianusstraße“ 1-15, 17-31 und 33-47
Durch die Enge des Straßenquerschnitts und dem kleinen Wendebereich sind die Stichstraßen
nur sehr schwer und unbefriedigend zu reinigen.
Gymnich
Herausnahme der Verbindungswege „Maarweg“ und „Eifelstraße“
und zwischen „Maarweg“ und „Nikolausstraße“
Beide Straßenverbindungen sind eng und sehr verwinkelt, so dass die Kehrmaschine mit ihrem
bereits kleinenWendekreis dennoch nur geringe Abschnitte reinigen kann.
Liblar
Herausnahme des Straßenabschnitts „Tannenweg“ 7a – 13 und 7 – 24
Dieser Straßenbereich ist am Rand unbefestigt, bei der Kehrung wird der Split und Unrat lediglich
verstreut. Eine ordnungsgemäße Reinigung kann hier nicht erfolgen.
Liblar
Herausnahme der Straße „Am Mühlenbach“
Die Straße ist auf der ganzen Länge zu eng für eine maschinelle Reinigung. Stehen hier noch
parkende Autos oder begegnen diese der Kehrmaschine im Gegenverkehr so ist ein
Vorbeikommen ohne aufwendiges Rangieren nicht machbar. Hier hat es bereits im Frühjahr einen
Unfall mit einem entgegenkommenden PKW gegeben.
Die Herausnahme dieser Straßen erfolgt selbstverständlich unter gleichzeitiger Absetzung
der Straßenreinigungsgebühren.
Weitere Änderungen ergeben sich aus der Aufnahme von folgendender Straßen:
Gymnich
Aufnahme der „Westerwaldstraße“
Lechenich
Aufnahme der Straße „Zur alten Burg“
Beide Straßen sollen nach Absprache mit den zuständigen Ortsbürgermeistern mit in die Anlage 2
der Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden bei gleichzeitiger Erhebung der
Straßenreinigungsgebühren für die betroffenen Anlieger.
In Vertretung
(Hallstein)
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