Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 332/2014
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 14.08.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
11.09.2014
26.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Ersatzneubau der 110 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen E.-Kierdorf und
Euskirchen; Sachstand
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung (s. Begründung) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Wie bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung mitgeteilt, beabsichtigt die Westnetz GmbH,
Spezialservice Strom, Dortmund, im Auftrag der RWE Deutschland AG die Erneuerung der 110kV-Hochspannungsfreileitung zwischen E.-Kierdorf und Euskirchen. Diese Leitung wurde im Jahr
1925 errichtet. Die geplante trassengleiche Erneuerung ist erforderlich, um langfristig eine
ausreichende und sichere Stromversorgung aus dem 110-kV-Verteilnetz in den Gebieten entlang
der Freileitung gewährleisten zu können. Insbesondere für die Sicherstellung der Versorgung der
Umspannanlage in Lechenich aus dem 110-kV-Netz und damit für die regionale Stromversorgung
ist die geplante Maßnahme von wesentlicher Bedeutung.
Darüber hinaus dient der langfristige Erhalt der Freileitungsverbindung dem überregionalen
Stromtransport, der zunehmend auch für die Verteilung des regional erzeugten Stroms aus
regenerativen Energien von Bedeutung ist und gleichfalls auch der lokalen Einspeisung
dezentraler Energieerzeuger, insbesondere von Windkraftanlagen.
Nach Rücksprache mit Vertretern der Westnetz GmbH ist bisher das gemäß § 43 EnWG
(Energiewirtschaftsgesetz) erforderliche Planfeststellungsverfahren noch nicht bei der zuständigen
Bezirksregierung Köln beantragt. Es ist jedoch beabsichtigt, die Umweltverträglichkeitsprüfung im
Herbst dieses Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens ist für das Jahr 2015 vorgesehen.
Die derzeitigen Planungen sehen grundsätzlich einen trassengleichen Austausch der alten gegen
die neue Freileitung vor, wobei kein Heranrücken der Masten sowie der Leitung an die bebauten
Grundstücke, insbesondere in den Ortslagen Friesheim und Lechenich, erfolgt. In der gesamten
Trasse stehen derzeit auf dem Stadtgebiet 95 Masten; nach der aktuellen Planung werden
lediglich noch 77 Masten aufgestellt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen wird der bisherige
Schutzstreifen auf das erforderliche Maß in der Breite reduziert, sodass die bisherigen
Dienstbarkeiten von einem Großteil der Grundstücke an den Ortslagen gelöscht werden können.
In Vertretung
(Hallstein)
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