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Beschlussvorlage (Ersatzneubau der 110 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen E.-Kierdorf und Euskirchen; Sachstand)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Ersatzneubau der 110 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen E.-Kierdorf und Euskirchen; Sachstand) Beschlussvorlage (Ersatzneubau der 110 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen E.-Kierdorf und Euskirchen; Sachstand)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 332/2014 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 14.08.2014 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 11.09.2014 26.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Ersatzneubau der 110 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen E.-Kierdorf und Euskirchen; Sachstand Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht der Verwaltung (s. Begründung) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Wie bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung mitgeteilt, beabsichtigt die Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, Dortmund, im Auftrag der RWE Deutschland AG die Erneuerung der 110kV-Hochspannungsfreileitung zwischen E.-Kierdorf und Euskirchen. Diese Leitung wurde im Jahr 1925 errichtet. Die geplante trassengleiche Erneuerung ist erforderlich, um langfristig eine ausreichende und sichere Stromversorgung aus dem 110-kV-Verteilnetz in den Gebieten entlang der Freileitung gewährleisten zu können. Insbesondere für die Sicherstellung der Versorgung der Umspannanlage in Lechenich aus dem 110-kV-Netz und damit für die regionale Stromversorgung ist die geplante Maßnahme von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus dient der langfristige Erhalt der Freileitungsverbindung dem überregionalen Stromtransport, der zunehmend auch für die Verteilung des regional erzeugten Stroms aus regenerativen Energien von Bedeutung ist und gleichfalls auch der lokalen Einspeisung dezentraler Energieerzeuger, insbesondere von Windkraftanlagen. Nach Rücksprache mit Vertretern der Westnetz GmbH ist bisher das gemäß § 43 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) erforderliche Planfeststellungsverfahren noch nicht bei der zuständigen Bezirksregierung Köln beantragt. Es ist jedoch beabsichtigt, die Umweltverträglichkeitsprüfung im Herbst dieses Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Die derzeitigen Planungen sehen grundsätzlich einen trassengleichen Austausch der alten gegen die neue Freileitung vor, wobei kein Heranrücken der Masten sowie der Leitung an die bebauten Grundstücke, insbesondere in den Ortslagen Friesheim und Lechenich, erfolgt. In der gesamten Trasse stehen derzeit auf dem Stadtgebiet 95 Masten; nach der aktuellen Planung werden lediglich noch 77 Masten aufgestellt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen wird der bisherige Schutzstreifen auf das erforderliche Maß in der Breite reduziert, sodass die bisherigen Dienstbarkeiten von einem Großteil der Grundstücke an den Ortslagen gelöscht werden können. In Vertretung (Hallstein) -2-