Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 363/2014
Az.: 82
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 21.08.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Rat
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
26.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
09.09.2014
vorberatend
30.09.2014
beschließend
Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- Kreisumlage ÖPNV
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite in Höhe von 165.928,00 €
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2014 werden für die Ausgaben des ÖPNV -Produkt 120 547 010 , Sachkonto
531200- überplanmäßig 165.928,00 € zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Im Rahmen der Mittelanmeldung 2013/2014 wurde für die Kreisumlage ÖPNV der Betrag von
973.897,00 € eingestellt. Dieser Betrag beruhte auf den Festsetzungen des Rhein-Erft-Kreises
aus dem Jahr 2012. Nun ergab die endgültige Festsetzung des Rhein-Erft-Kreises für das Jahr
2014 einen Gesamtbetrag von 1.139,825,00 €.
Aufgrund dieser Festsetzung wurde nun deutlich, dass die im Haushalt eingestellten Mittel nicht
ausreichend sind. Daher wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 165.928,00 €
erforderlich. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überschreitet die Summe die als erheblich definierten
Aufwendungen. Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind erheblich, wenn sie 10 v.H.
überschreiten.
Die Deckung erfolgt über den Gesamthaushalt.
In Vertretung
(Hallstein)
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