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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- Kreisumlage ÖPNV)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- Kreisumlage ÖPNV) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- Kreisumlage ÖPNV)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 363/2014 Az.: 82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 21.08.2014 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 26.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 09.09.2014 vorberatend 30.09.2014 beschließend Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 120 547 010- Kreisumlage ÖPNV Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite in Höhe von 165.928,00 € Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Haushalt 2014 werden für die Ausgaben des ÖPNV -Produkt 120 547 010 , Sachkonto 531200- überplanmäßig 165.928,00 € zur Verfügung gestellt. Begründung: Im Rahmen der Mittelanmeldung 2013/2014 wurde für die Kreisumlage ÖPNV der Betrag von 973.897,00 € eingestellt. Dieser Betrag beruhte auf den Festsetzungen des Rhein-Erft-Kreises aus dem Jahr 2012. Nun ergab die endgültige Festsetzung des Rhein-Erft-Kreises für das Jahr 2014 einen Gesamtbetrag von 1.139,825,00 €. Aufgrund dieser Festsetzung wurde nun deutlich, dass die im Haushalt eingestellten Mittel nicht ausreichend sind. Daher wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 165.928,00 € erforderlich. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überschreitet die Summe die als erheblich definierten Aufwendungen. Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind erheblich, wenn sie 10 v.H. überschreiten. Die Deckung erfolgt über den Gesamthaushalt. In Vertretung (Hallstein) -2-