Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 362/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -65- Datum: 21.08.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
10.09.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
27.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bahnhof Erftstadt - Erstattung eines Zuschusses an den Rhein-Erft-Kreis
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Vorbehaltlich des Eingangs eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch den Nahverkehr
Rheinland erstattet die Stadt Erftstadt dem Rhein-Erft-Kreis Kosten in Höhe von 100.000,- €, die
dem Kreis für eine Baufeldfreimachung im Bereich des heutigen P&R-Platzes am Bahnhof
Erftstadt entstanden sind.
Begründung:
Über mehrere Jahre hat der Rhein-Erft-Kreis die Planungen für den Bau der K 45 n, sog.
Osttangente, betrieben. Bei einem vom Kreis durchgeführten Bürgerwerkstattverfahren wurde u.a.
angeregt, die Parkplatzflächen am Bahnhof erheblich zu erweitern.
Der Kreis hat dann die Stadt Erftstadt bei der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse
finanziell unterstützt. Im Bereich des heutigen provisorisch ausgebauten P&R-Platzes hat die
Stadt in erheblichem Umfang Grundstücke angekauft und die dort aufstehenden Gebäude
beseitigt.
Der Kreis hat sich an den Kosten mit einem Betrag von 100.000,- € beteiligt. Dazu wurde
zwischen Stadt und Kreis 2004 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Der
Betrag wurde an die Stadt Erftstadt ausgezahlt.
Der Kreis hat sein Engagement u.a. damit begründet, für den Bau der Osttangente
Baustelleneinrichtungsflächen vorhalten zu müssen. Mit der Bezirksregierung wurde dabei
vereinbart, dass die entstehenden Kosten bei einer Bezuschussung des Baus der Osttangente
bzw. von Parkplätzen im Bereich des Bahnhofs als förderfähig anerkannt werden können.
Die Zuständigkeit für die Förderung von ÖPNV-Maßnahmen ist zwischenzeitlich auf den NVR
übergegangen. Seitens des NVR wurde der Stadt mitgeteilt, dass die für die Baufeldfreimachung
aufgewendeten Gelder bei der Bezuschussung der Maßnahmen zum Ausbau der Parkplätze am
Bahnhof Erftstadt grundsätzlich als förderfähig anerkannt werden können. Dementsprechend habe
ich die entsprechenden Aufwendungen bei meinem im vergangenen Jahr an den NVR gestellten
Förderantrag angemeldet.
Sofern die Stadt Erftstadt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhält und die
Aufwendungen für den Grunderwerb und den Abbruch der Gebäude gefördert werden, soll dem
Rhein-Erft-Kreis der der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellte Betrag in Höhe von 100.000,- €
erstattet werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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