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Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Erstattung eines Zuschusses an den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Erstattung eines Zuschusses an den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Erstattung eines Zuschusses an den Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 362/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -65- Datum: 21.08.2014 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 10.09.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 27.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bahnhof Erftstadt - Erstattung eines Zuschusses an den Rhein-Erft-Kreis Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Vorbehaltlich des Eingangs eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch den Nahverkehr Rheinland erstattet die Stadt Erftstadt dem Rhein-Erft-Kreis Kosten in Höhe von 100.000,- €, die dem Kreis für eine Baufeldfreimachung im Bereich des heutigen P&R-Platzes am Bahnhof Erftstadt entstanden sind. Begründung: Über mehrere Jahre hat der Rhein-Erft-Kreis die Planungen für den Bau der K 45 n, sog. Osttangente, betrieben. Bei einem vom Kreis durchgeführten Bürgerwerkstattverfahren wurde u.a. angeregt, die Parkplatzflächen am Bahnhof erheblich zu erweitern. Der Kreis hat dann die Stadt Erftstadt bei der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse finanziell unterstützt. Im Bereich des heutigen provisorisch ausgebauten P&R-Platzes hat die Stadt in erheblichem Umfang Grundstücke angekauft und die dort aufstehenden Gebäude beseitigt. Der Kreis hat sich an den Kosten mit einem Betrag von 100.000,- € beteiligt. Dazu wurde zwischen Stadt und Kreis 2004 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Der Betrag wurde an die Stadt Erftstadt ausgezahlt. Der Kreis hat sein Engagement u.a. damit begründet, für den Bau der Osttangente Baustelleneinrichtungsflächen vorhalten zu müssen. Mit der Bezirksregierung wurde dabei vereinbart, dass die entstehenden Kosten bei einer Bezuschussung des Baus der Osttangente bzw. von Parkplätzen im Bereich des Bahnhofs als förderfähig anerkannt werden können. Die Zuständigkeit für die Förderung von ÖPNV-Maßnahmen ist zwischenzeitlich auf den NVR übergegangen. Seitens des NVR wurde der Stadt mitgeteilt, dass die für die Baufeldfreimachung aufgewendeten Gelder bei der Bezuschussung der Maßnahmen zum Ausbau der Parkplätze am Bahnhof Erftstadt grundsätzlich als förderfähig anerkannt werden können. Dementsprechend habe ich die entsprechenden Aufwendungen bei meinem im vergangenen Jahr an den NVR gestellten Förderantrag angemeldet. Sofern die Stadt Erftstadt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhält und die Aufwendungen für den Grunderwerb und den Abbruch der Gebäude gefördert werden, soll dem Rhein-Erft-Kreis der der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellte Betrag in Höhe von 100.000,- € erstattet werden. In Vertretung (Hallstein) -2-