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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Kastrations- und Chippflicht für Freigängerkatzen; Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Kastrations- und Chippflicht für Freigängerkatzen; Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Kastrations- und Chippflicht für Freigängerkatzen; Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 278/2014 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 18.07.2014 gez. Mandt Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 22.08.2014 Datum Freigabe -100- Termin 09.09.2014 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Kastrations- und Chippflicht für Freigängerkatzen; Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Aufnahme eines Passus zur Kastration und Tätowierung von Katzen ist nur dann rechtmäßig, wenn nicht nur ein bloßer Gefahrenverdacht oder ein Besorgnispotential besteht. Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch eine ordnungsbehördliche Verordnung nicht gedeckt. Der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung setzt voraus, dass eine abstrakte Gefahr für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen einer abstrakten Gefahr stellt, sind hoch. Es müsste also bereits eine Gefahr zum jetzigen Zeitpunkt in Erftstadt bejaht werden. Die Katzenpopulation in Erftstadt müsste im Verhältnis zur Bevölkerung schon enorme Ausmaße angenommen haben, so dass daraus eine Gesundheitsgefahr für die Bürger/innen resultiert. Eine solche Beobachtung ist auf dem Stadtgebiet Erftstadt bislang nicht gemacht worden. Es gibt z. Bsp. keine mir bekannten Stellen von ungewöhnlich hohem Katzenaufkommen, einhergehend mit viel Kot, kranken Katzen etc. Eine solche Verordnung wäre daher rechtswidrig und alle Maßnahmen, die ich auf diese Verordnung (behördlicher Zwang zur Vornahme der Kastration, Bußgeldverfahren) stützen würde, wären rechtswidrig und gingen vor Gericht verloren. Zudem richtet sich die Regelung nur an Katzenbesitzer- wild lebende Katzen sind davon nicht erfasst. Diese Auffassung begründet sich zum Einen aus §§ 25 und 27 Ordnungsbehördengesetz und wird untermauert durch den Städte- und Gemeindebund Nordrhein Westfalen. Der Städte- und Gemeindebund hat zum Thema „Katzenkastration“ bereits vor einiger Zeit ausgeführt: „ Von wild lebenden oder frei laufenden Katzen gehen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wie zum Beispiel Eigentum oder menschliche Gesundheit aus. Moralische und hygienische Zumutungen insbesondere durch verstärkte Ausscheidungen der Katzen sowie das Leiden und Sterben der Tiere überschreiten nicht die Gefahrenschwelle. Bloße Belästigungen, Nachteile, Unbequemlichkeiten oder Geschmacklosigkeiten rechtfertigen nicht den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung. Solange eine erhöhte Gesundheitsgefahr für den Menschen nicht nachgewiesen ist, ist daher nach Auffassung der Geschäftsstelle mangels abstrakter Gefahr eine Kastrationspflicht nicht rechtmäßig.“ Dennoch halte ich eine gewisse Sensibilisierung der Katzenhalter für die Vornahme der Kastration für sinnvoll. Ich würde dazu gerne einen Flyer erstellen und damit zum Ausdruck bringen wollen, dass die Stadt Erftstadt für eine Kastration und Tätowierung zum Wohle der Katzen steht. Diesen Flyer werde ich zeitnah erstellen und entsprechend in die Verteilung (Tierärzte, Tierfutterläden, öffentliche Gebäude, Internet und Presse) bringen. In Vertretung (Lüngen) -2-