Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,7 MB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Was tun?
Möglichst bald mit Ihrem Tierarzt einen Termin zur
Kastration Ihrer Katze!n vereinbaren.
Das Aussetzen oder das Töten von Katzen und
Katzenwelpen,
sowie das Aufhören einer regelmäßigen
Fütterung, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz
und
können entsprechend geahndet werden. Auf keinen Fall darf
man also Katzen töten, aussetzen oder deren bisherige
Fütterung einstellen.
Hilfe geben auch im Katzenschutz aktive Vereine. Gerade
bei größeren Ansammlungen
von scheuen Katzen z. B. an
Futterstellen, auf Firmengeländen,
Industriegebieten,
Reiterund Bauernhöfen usw. haben Tierschutzvereine
schon
immer geholfen, die scheuen Tiere zu betreuen, einzufangen
und zu kastrieren.
Eine Zusammenarbeit
mit im Katzenschutz aktiven Vereinen
kann je nach Einzelfall sehr verschieden möglich sein.
Deshalb sollten Tierschutzorganisationen
möglichst
frühzeitig über Katzenschicksale
informiert und eingebunden
werden.
Insbesondere sind Futterabsprachen
sinnvoll und notwendig,
um die Katzen zu sehen, angewöhnen und für eine
medizinische Versorgung und Kastration erreichen zu
können.
Ansprechpartner
sind
Straßen katzen Rhein-Erftkreis
Frau Stautzebach
Tel.: 0163/25871 68
e.V.
Kastration &
Kennzeichnung
ist Pflicht
Tierheim Hürth Helenenhof
Höninger Weg 98, 50354 Hürth
Herr Wiedeloh
Tel.: 02233/691067
02234/53107 (18 - 20 Uhr)
info@tierheim-huerth.de
Kölner Katzenschutz Initiative e.V.
Frau Pringnitz
Tel.:02232 /23965 (14-18 Uhr)
Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises
Frau Dr. Hansen
Tel.: 02271/83-3901
Tierärzte in Hürth
Dr. N. Albrecht 02233/374730
Dr. R. u. S. Deuster 02233/373775
J.Jamann 02233/78981
Dr. J. Nölke 02233/66201
Tierschutzvereine
helfen gerne, soweit sie die nötigen
Kapazitäten haben.
L. Schmitz 02233/374758
Stadt Hürth, Ordnungsamt,
Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
Herr Köhr
Tel.:02233/53-536,
E-Mail: skoehr@huerth.de
Herr Oligschläger
Tel.:02233/53-523,
E-Mail: woligschlaeger@huerth.de
Zum Schutz der Katzen
Stand: 21.12.2011
.~
...
www.huerth.de
Warum kastrieren?
Warum kennzeichnen?
Obwohl im Rhein-Erft-Kreis
bereits jedes Jahr mehrere
hundert herrenlose, teilweise verwilderte Katzen durch
Tierschutzvereine
und engagierte Bürger kastriert werden,
steigt die Anzahl der frei lebenden Katzen immer weiter an.
Die Kennzeichnung von Katzen ist sinnvoll, um verloren
gegangene oder zugelaufene Katzen ihrem Halter zuordnen
und zurückgeben zu können.
Viele dieser Katzen leben in einem elenden Zustand. Sie
sind verwahrlost,
oft krank und befallen von Flöhen und
Würmern. Verwildert lebende Hauskatzen leiden, anders als
Wildkatzen, sehr unter einem Leben ohne Betreuung durch
den Menschen.
Alle verwildert
lebenden Katzen stammen
letztlich
unkastrierten
Hauskatzen
ab, deren Fortpflanzung
kontrolliert
wurde.
von
nicht
Jede unkastrierte Katze, die frei draußen laufen darf, wird
sich früher oder später vermehren und kann 2-3 mal im Jahr
jeweils 3-6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen
können bereits ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue
Katzen zeugen.
Immer wieder werden ungewollte Katzenwelpen
und Katzen
ausgesetzt. Andere Katzen werden beim Wohnungswechsel
zurück gelassen oder von Erben nicht übernommen.
Auch
diese herrenlosen Katzen vermehren sich, die Spirale dreht
sich weiter und das Katzenelend wächst von Wurf zu Wurf.
Im ersten Jahr können aus einem Katzenpaar 12-20 Katzen,
rein rechnerisch in 10 Jahren 80 Millionen Nachkommen
entstehen.
Letztlich leidet nicht nur die einzelne Katze, sondern alle
Katzen sind gefährdet. Durch immer mehr Katzen' werden
vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, Singvögel
bejagt und die Allgemeinheit
belästigt.
Die Aufnahmekapazität
der Tierheime und Tierschutzvereine wird durch überzählige und ungewollte Welpen
sowie halbverwilderte
Jungtiere, oft ganze Würfe, derartig
überfüllt, dass von zuhause entlaufene sowie andere Notfälle
nicht mehr aufgenommen
werden können.
Die Kennzeichnung kann durch die Injektion eines winzigen
kleinen Mikrochips unter die Haut oder einer Tätowierung in
den Ohren erfolgen. Die Kennzeichnung kann früher oder
zusammen mit der Kastration erfolgen.
IiQQ:
Ein Mikrochip ist völlig ohne Beeinträchtiqunq für das
Tier und kann bereits beim Welpen schmerzarm eingesetzt
werden. TASSO oder der Deutsche Tierschutzbund bieten
eine kostenlose Registrierung des Tieres und seines Halters
über die Chipnummer an.
Mit einem Lesegerät kann
der Chip vom Tierarzt,
Tierheim oder Tierschutzverein ausgelesen und über
die registrierte Nummer
dann sofort der Besitzer
ermittelt werden.
Ohne Registrierung
kein Zurück!
Wann kastrieren?
Um eine Vermehrung sicher zu verhindern, müssen
weibliche und männliche Katzen bis zum Ende des
5. Lebensmonats kastriert sein.
Merkhilfe:
Der Zahnwechsel
erfolgt im 5. Lebensmonat
Die Kastration ist für die Tierärztin/ den Tierarzt ein
routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt wird
und gerade von jungen Katzen besonders leicht verkraftet
wird.
Ihre Tierärztin/ Ihr Tierarzt berät Sie gerne auch über eine so
genannte Frühkastration.
Siehe auch:
www.cat-care.de
Vorteile der Kastration!
Kastrierte Katzen haben ein verändertes Revierverhalten,
wodurch viele Gefahren deutlich verringert werden.
So kommt es zu weniger Revierkämpfen und weitem
Umherstreunen. Damit reduzieren sich auch die Unfall-,
Verletzungs- und Infektionsgefahren.
Zusätzlich:
Keine Rolligkeitssymptome der Katze.
Keine beim Deckakt übertragenen Infektionskrankheiten.
Geringere Gefahr nicht mehr nach Hause zu finden.
Weniger übel riechende Markierungen des Katers.
Kaum Zysten, Gesäugetumore und
Gebärmutterentzündungen
der Katzen oder Prostatakrebs
des Katers.
Deutlich höhere Lebenserwartung.
Keine ungewollten Katzenkinder, für die man kein
Zuhause findet.
Auszug aus der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der
Öffentlichen Sicherheit und Ordnung der
Stadt Hürth
§ 5 Tiere
(4) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie
gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt
kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip
kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5
Monate alte Katzen. Als Katzenhalter im vorstehenden
Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig
Futter zur Verfügung stellt.
(5) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag
Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen
werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der
Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
www.huerth.de
(
Ansprechpartner sind
Was tun?
Möglichst
bald mit Ihrem Tierarzt
einen Termin
zur Kastration Ihrer Katze!n vereinbaren.
Das Aussetzen oder das
Katzenwelpen,
sowie
regelmäßigen
Fütterung
Tierschutzgesetz
und
geahndet werden.
Töten von Katzen und
das
Einstellen
einer
verstoßen gegen das
können
entsprechend
.rf keinen Fall darf man also Katzen töten. aussetzen oder deren bisherige Fütterung einstellen.
Hilfe geben auch im Katzenschutz aktive Vereine.
Gerade bei größeren Ansammlungen von scheuen
Katzen z. B. an Futterstellen, auf Firmengeländen.
Industriegebieten,
Reiter- und Bauernhöfen
usw.
haben Tierschutzvereine schon immer geholfen. die
scheuen Tiere zu betreuen. einzufangen und zu
kastrieren. Eine Zusammenarbeit
mit im Katzenschutz aktiven Vereinen kann je nach Einzelfall sehr
verschieden
möglich
sein.
Deshalb
sollten
Tierschutzorganisationen
möglichst frühzeitig über
Katzenschicksale
informiert
und
eingebunden
werden. Insbesondere sind Futterabsprachen sinnvoll
und notwendig, um die Katzen zu sehen, anzugewöhnen und für eine medizinische Versorgung und
Kastration erreichen zu können.
'"'ie Tierschutzvereine helfen gerne, soweit sie die
..otiqen Kapazitäten haben
Kolpingstadt Kerpen
Tierheim Bergheim
Frau Schwanfelder
02271/54020
15:00 - 17:00 Uhr
Katzenhaus, Frau Henseler
02271 / 986 00 88469794
tgl. außer Mi. u. Fr. Nachmittag
Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V.
Frau Stautzebach:Tel.: 0163/25871
68
Kölner Katzenschutz Initiative e.V.
Frau Pringnitz: Tel.: 02232/23965
14:00-18:00 Uhr
Tierschutz-Team Horrem
(zukünftig: Libertino e.V.)
Frau Bauhof: Tel.: 02273/9388405
Kastration
Kennzeichnung
Registrierung
sind Pflicht
Katzenschutzbund Köln
http://www.katzenschutzbund-koeln.de
Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises
Fr. Dr. Hansen: Tel.: 02271 /83-3901
Tierärzte in Kerpen
C. Komorowski: 02237 / 5 24 50
Dr. Koremans: 02237 / 03 69 91
G.M. Risges-Onnau: 02273/52626
Dr. L. Schlömer: 02273 /40 88
Dr. M.Schüddemage & K. Urlbauer: 02237 / 92532!?
Stadt Kerpen, Amt für Sicherheit und Ordnung
Herr Beriete: Tel 02237 /58 251
Herausgeber: Straßen katzen Rhein-Erftkreis e.V.
Spendenkonto: 006319629.
Deutsche Apothekerund Ärztebank eG BLZ 370 606 15
Gesponsert von den GRÜNEN in Kerpen
Zum Schutz der Katzen
(
(
Warum kastrieren?
Obwohl im Rhein-Erft-Kreis
bereits jedes
Jahr
mehrere hundert herrenlose, teilweise verwilderte
Katzen durch Tierschutzvereine
und engagierte
Bürger kastriert werden, steigt die Anzahl der frei
lebenden Katzen immer weiter an.
Viele dieser Katzen leben in einem elenden Zustand.
Sie sind verwahrlost, oft krank und befallen von
Flöhen und Würmern. Verwildert lebende Hauskatzen
leiden, anders als Wildkatzen, sehr unter eil
1
Leben ohne Betreuung durch den Menschen.
Vorteile der Kastration!
Warum kennzeichnen und
registrieren?
Die Kennzeichnung und Registrierung von Katzen ist
sinnvoll, um verloren gegangene oder zugelaufene
Katzen einem Halter zuordnen und zurückgeben zu
können.
Die Kennzeichnung kann durch die Injektion eines
winzig kleinen Mikrochips unter die Haut oder eine
Tätowierung in den Ohren erfolgen.
D' Kennzeichnung kann früher oder zusammen
de. Kastration erfolgen.
mit
IiQQ: Ein Mikrochip ist völlig ohne Beeinträchtigung
Alle verwildert lebenden Katzen stammen letztlich
von unkastrierten
Hauskatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde.
Jede unkastrierte Katze, die frei draußen laufen darf,
wird sich früher oder später vermehren und kann 2-3
mal im Jahr jeweils 3-6 Nachkommen zeugen. Diese
Nachkommen können bereits ab dem Alter von 6
Monaten wieder neue Katzen zeugen.
für das Tier und kann bereits beim Welpen
schmerzarm eingesetzt werden. TASSO oder der
Deutsche Tierschutzbund
bieten eine kostenlose
Registrierung des Tieres und seines Halters über die
Chipnummer an.
Mit einem Lesegerät kann der Chip vom Tierarzt,
Tierheim oder Tierschutzverein ausgelesen und über
die registrierte Nummer dann sofort der Besitzer
ermittelt werden.
Die
Aufnahmekapazität
der
Tierheime
und
Tierschutzvereine
wird
durch
überzählige
und
ungewollte Welpen sowie halbverwilderte Jungtiere,
oft"ganze Würfe, derartig überfüllt, dass von zuhause
entlaufene
sowie
andere
Notfälle
nicht
mehr
aufgenommen werden können.
So kommt es zu weniger Revierkämpfen und weitem
Herumstreunen.
Damit reduzieren
sich auch die
Unfall-, Verletzungs- und Infektionsgefahren.
Zusätzlich:
Keine Rolligkeitssymptome
der Katze.
Keine
beim
Deckakt
übertragenen
Infektionskrankheiten.
Geringere
Gefahr nicht mehr nac'
Hause zu finden. Weniger übel riechendes Markieren
des Katers. Kaum Zysten, Gesäugetumore
und
Gebärmutterentzündungen
der
Katze
oder
Prostata krebs
des
Katers.
Deutlich
höhere
Lebenserwartung.
Keine ungewollten Katzenkinder,
für die man kein Zuhause findet.
Ordnungsbehördliche
Verordnung
über die Aufrechterhaltung
der Öffentlichen
Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt
Kerpen (Stand 11.10.2012)
§ 11 Tiere
Immer wieder werden ungewollte Katzenwelpen und
Katzen ausgesetzt. Andere Katzen werden beim
Wohnungswechsel zurück gelassen oder von Erben
nicht übernommen. Auch diese herrenlosen Katzen
vermehren sich, die Spirale dreht sich weiter und das
Katzenelend wächst von Wurf zu Wurf. Im ersten
Jahr können aus einem Katzenpaar 12-20 Katzen,
rein rechnerisch
in 10 Jahren
80 Miltio: 1
Nachkommen entstehen.
Letztlich leidet nichtnur die einzelne Katze, sondern
alle Katzen sind gefährdet. Durch immer mehr Katzen
werden vermehrt Krankheiten
unter den Katzen
verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit
belästigt.
Kastrierte Katzen haben ein verändertes
RevierVerhalten, wodurch viele Gefahren deutlich verringert
werden.
Katzenhalter/innen,
die ihrer Katze Zugang ins Freie
gewähren, haben diese zuvor
von einem Tierarzt
bzw. Tierärztin kastrieren und mittels Tätowierung
oder
Mikrochip
kennzeichnen
zu lassen.
Die
tätowierten
oder per Mikrochip gekennzeichneten
Tiere sind in einer hierfür geeigneten Datenbank zu
registrieren. Dies gilt nicht für
weniger als für
Monate alte Katzen.
Wann kastrieren?
Um eine Vermehrung sicher zu verhindern, müssen
weibliche und männliche Katzen bis zum Ende des
6. Lebensmonats kastriert sein.
Merkhilfe:
Der Zahnwechsel
erfolgt im 5. Lebensmonat.
Die Kastration ist für die Tierärztin/den Tierarzt ein
routinemäßiger
Eingriff, der unter Narkose durchgeführtund
gerade von jungen Katzen. besonders
leicht verkraftet wird.
Ihre Tierärztin/lhr
Tierarzt berät Sie gerne.
Auf Antrag können im Einzelfall Ausnahmen von den
Bestimmungen
dieser
Verordnung
zugelassen
werden, wenn die Interessen der Katzenhalterin oder
des
Katzenhalters
die durch die Verordnung
geschützten
öffentlichen
und privaten 'Interessen
nicht oder nur geringfügig
überwiegen.
Das ist
insbesondere
der Fall, wenn
ein berechtigtes
Interesse der Katzenhalterin bzw. des Katzenhalters
an der Fortpflanzung ihrer bzw. seiner Katze besteht
und eine Kontrolle und Versorgung der Katzenjungen
glaubhaft nachgewiesen wird
.
Ein Bußgeld
werden.
von bis zu 1.000 Euro kann erhoben
bund gegen missbrauch der tiere e.v.
Woher kommen die Streunerkatzen?
Die gut gemeinte
Seit mehreren
Streunerkatzen
hundert Jahren leben verwilderte
Fütterung von unkastrierten
aus Tierliebe führt darüber hinaus zu
Hauskatzen in unseren Regionen. Zum Teil wandern
einer erhöhten
sie von Bauernhöfen
Größe der Kolonien steigt die Gefahr, dass sich
ten geschlechtsreif.
Besitzern vor die Tür gesetzt und sich selbst überlas-
Katzenkrankheiten
wie Leukose, Flp, Katzenschnupfen
zweimal jährlich
sen. Auf der Suche nach einem neuen Lebensraum
und Katzenseuche
rasch ausbreiten.
fünf Kätzchen. Davon überleben
mit genügend
ab, andere werden von ihren
Nahrung durchstreifen
Geburtenrate.
Mit der wachsenden
Wie drastisch die Situation ist,
belegt ein einfaches Rechenbeispiel
sie Territorien
und Infektionen.
Einige Tiere
finden ein neues Zuhause, viele von ihnen verwildern
und vermehren
sich unkontrolliert.
denen Streunerpopulationen
mit den unkastrierten
Die so entstan-
verpaaren sich dann oft
Hauskatzen der Umgebung.
Junge bekommen,
ren. Die Zahl der Nachkommen
Bündnis "Pro Katze"
Laut Tierschutzgesetz
land leider nicht dazu verpflichtet,
Zugang ins Freie haben,
kastrieren zu lassen. So
Die Tiere sind dem Wetter schutzlos ausgeliefert.
ungehindert
vermehren.
Durch Geburten
Auch eine Kennzeichnungs-
kaum Reserven für den Winter aufbauen. Sie sind
und Registrierungspflicht
sich selbst überlassen und kämpfen täglich ums
gibt es für die Freigänger
Überleben.
nicht.
VIER PFOTEN, TASSO e.v.
und der Bund gegen
Missbrauch der Tiere e.v.
(brnt) haben deshalb das
Bündnis "Pro Katze"
gegründet.
Gemein-
sam setzen sich
die drei großen
Tierschutzorganisationen
für eine
bundesweite
Kastrations-,
Kennzeichnungs- und
steigt innerhalb
sind Katzenhalter
können sich die Tiere
im Herbst können die Katzen
Eine Katze kann bis zu
pro Wurf etwa
im Durchschnitt
drei, die sich dann ebenfalls unkontrolliert
von anderen Katzen. Es kommt zu Kämpfen und nicht
selten zu Verletzungen
Katzen sind schon im Alter von vier bis sechs Mona-
in Deutsch-
ihre Katzen, die
vermeh-
von nur einer Katze
weniger Jahre in die Tausende.