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Bürgerantrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,7 MB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
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Inhalt der Datei

Was tun? Möglichst bald mit Ihrem Tierarzt einen Termin zur Kastration Ihrer Katze!n vereinbaren. Das Aussetzen oder das Töten von Katzen und Katzenwelpen, sowie das Aufhören einer regelmäßigen Fütterung, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und können entsprechend geahndet werden. Auf keinen Fall darf man also Katzen töten, aussetzen oder deren bisherige Fütterung einstellen. Hilfe geben auch im Katzenschutz aktive Vereine. Gerade bei größeren Ansammlungen von scheuen Katzen z. B. an Futterstellen, auf Firmengeländen, Industriegebieten, Reiterund Bauernhöfen usw. haben Tierschutzvereine schon immer geholfen, die scheuen Tiere zu betreuen, einzufangen und zu kastrieren. Eine Zusammenarbeit mit im Katzenschutz aktiven Vereinen kann je nach Einzelfall sehr verschieden möglich sein. Deshalb sollten Tierschutzorganisationen möglichst frühzeitig über Katzenschicksale informiert und eingebunden werden. Insbesondere sind Futterabsprachen sinnvoll und notwendig, um die Katzen zu sehen, angewöhnen und für eine medizinische Versorgung und Kastration erreichen zu können. Ansprechpartner sind Straßen katzen Rhein-Erftkreis Frau Stautzebach Tel.: 0163/25871 68 e.V. Kastration & Kennzeichnung ist Pflicht Tierheim Hürth Helenenhof Höninger Weg 98, 50354 Hürth Herr Wiedeloh Tel.: 02233/691067 02234/53107 (18 - 20 Uhr) info@tierheim-huerth.de Kölner Katzenschutz Initiative e.V. Frau Pringnitz Tel.:02232 /23965 (14-18 Uhr) Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises Frau Dr. Hansen Tel.: 02271/83-3901 Tierärzte in Hürth Dr. N. Albrecht 02233/374730 Dr. R. u. S. Deuster 02233/373775 J.Jamann 02233/78981 Dr. J. Nölke 02233/66201 Tierschutzvereine helfen gerne, soweit sie die nötigen Kapazitäten haben. L. Schmitz 02233/374758 Stadt Hürth, Ordnungsamt, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth Herr Köhr Tel.:02233/53-536, E-Mail: skoehr@huerth.de Herr Oligschläger Tel.:02233/53-523, E-Mail: woligschlaeger@huerth.de Zum Schutz der Katzen Stand: 21.12.2011 .~ ... www.huerth.de Warum kastrieren? Warum kennzeichnen? Obwohl im Rhein-Erft-Kreis bereits jedes Jahr mehrere hundert herrenlose, teilweise verwilderte Katzen durch Tierschutzvereine und engagierte Bürger kastriert werden, steigt die Anzahl der frei lebenden Katzen immer weiter an. Die Kennzeichnung von Katzen ist sinnvoll, um verloren gegangene oder zugelaufene Katzen ihrem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Viele dieser Katzen leben in einem elenden Zustand. Sie sind verwahrlost, oft krank und befallen von Flöhen und Würmern. Verwildert lebende Hauskatzen leiden, anders als Wildkatzen, sehr unter einem Leben ohne Betreuung durch den Menschen. Alle verwildert lebenden Katzen stammen letztlich unkastrierten Hauskatzen ab, deren Fortpflanzung kontrolliert wurde. von nicht Jede unkastrierte Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann 2-3 mal im Jahr jeweils 3-6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können bereits ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen. Immer wieder werden ungewollte Katzenwelpen und Katzen ausgesetzt. Andere Katzen werden beim Wohnungswechsel zurück gelassen oder von Erben nicht übernommen. Auch diese herrenlosen Katzen vermehren sich, die Spirale dreht sich weiter und das Katzenelend wächst von Wurf zu Wurf. Im ersten Jahr können aus einem Katzenpaar 12-20 Katzen, rein rechnerisch in 10 Jahren 80 Millionen Nachkommen entstehen. Letztlich leidet nicht nur die einzelne Katze, sondern alle Katzen sind gefährdet. Durch immer mehr Katzen' werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt. Die Aufnahmekapazität der Tierheime und Tierschutzvereine wird durch überzählige und ungewollte Welpen sowie halbverwilderte Jungtiere, oft ganze Würfe, derartig überfüllt, dass von zuhause entlaufene sowie andere Notfälle nicht mehr aufgenommen werden können. Die Kennzeichnung kann durch die Injektion eines winzigen kleinen Mikrochips unter die Haut oder einer Tätowierung in den Ohren erfolgen. Die Kennzeichnung kann früher oder zusammen mit der Kastration erfolgen. IiQQ: Ein Mikrochip ist völlig ohne Beeinträchtiqunq für das Tier und kann bereits beim Welpen schmerzarm eingesetzt werden. TASSO oder der Deutsche Tierschutzbund bieten eine kostenlose Registrierung des Tieres und seines Halters über die Chipnummer an. Mit einem Lesegerät kann der Chip vom Tierarzt, Tierheim oder Tierschutzverein ausgelesen und über die registrierte Nummer dann sofort der Besitzer ermittelt werden. Ohne Registrierung kein Zurück! Wann kastrieren? Um eine Vermehrung sicher zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen bis zum Ende des 5. Lebensmonats kastriert sein. Merkhilfe: Der Zahnwechsel erfolgt im 5. Lebensmonat Die Kastration ist für die Tierärztin/ den Tierarzt ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt wird und gerade von jungen Katzen besonders leicht verkraftet wird. Ihre Tierärztin/ Ihr Tierarzt berät Sie gerne auch über eine so genannte Frühkastration. Siehe auch: www.cat-care.de Vorteile der Kastration! Kastrierte Katzen haben ein verändertes Revierverhalten, wodurch viele Gefahren deutlich verringert werden. So kommt es zu weniger Revierkämpfen und weitem Umherstreunen. Damit reduzieren sich auch die Unfall-, Verletzungs- und Infektionsgefahren. Zusätzlich: Keine Rolligkeitssymptome der Katze. Keine beim Deckakt übertragenen Infektionskrankheiten. Geringere Gefahr nicht mehr nach Hause zu finden. Weniger übel riechende Markierungen des Katers. Kaum Zysten, Gesäugetumore und Gebärmutterentzündungen der Katzen oder Prostatakrebs des Katers. Deutlich höhere Lebenserwartung. Keine ungewollten Katzenkinder, für die man kein Zuhause findet. Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hürth § 5 Tiere (4) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. (5) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. www.huerth.de ( Ansprechpartner sind Was tun? Möglichst bald mit Ihrem Tierarzt einen Termin zur Kastration Ihrer Katze!n vereinbaren. Das Aussetzen oder das Katzenwelpen, sowie regelmäßigen Fütterung Tierschutzgesetz und geahndet werden. Töten von Katzen und das Einstellen einer verstoßen gegen das können entsprechend .rf keinen Fall darf man also Katzen töten. aussetzen oder deren bisherige Fütterung einstellen. Hilfe geben auch im Katzenschutz aktive Vereine. Gerade bei größeren Ansammlungen von scheuen Katzen z. B. an Futterstellen, auf Firmengeländen. Industriegebieten, Reiter- und Bauernhöfen usw. haben Tierschutzvereine schon immer geholfen. die scheuen Tiere zu betreuen. einzufangen und zu kastrieren. Eine Zusammenarbeit mit im Katzenschutz aktiven Vereinen kann je nach Einzelfall sehr verschieden möglich sein. Deshalb sollten Tierschutzorganisationen möglichst frühzeitig über Katzenschicksale informiert und eingebunden werden. Insbesondere sind Futterabsprachen sinnvoll und notwendig, um die Katzen zu sehen, anzugewöhnen und für eine medizinische Versorgung und Kastration erreichen zu können. '"'ie Tierschutzvereine helfen gerne, soweit sie die ..otiqen Kapazitäten haben Kolpingstadt Kerpen Tierheim Bergheim Frau Schwanfelder 02271/54020 15:00 - 17:00 Uhr Katzenhaus, Frau Henseler 02271 / 986 00 88469794 tgl. außer Mi. u. Fr. Nachmittag Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V. Frau Stautzebach:Tel.: 0163/25871 68 Kölner Katzenschutz Initiative e.V. Frau Pringnitz: Tel.: 02232/23965 14:00-18:00 Uhr Tierschutz-Team Horrem (zukünftig: Libertino e.V.) Frau Bauhof: Tel.: 02273/9388405 Kastration Kennzeichnung Registrierung sind Pflicht Katzenschutzbund Köln http://www.katzenschutzbund-koeln.de Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises Fr. Dr. Hansen: Tel.: 02271 /83-3901 Tierärzte in Kerpen C. Komorowski: 02237 / 5 24 50 Dr. Koremans: 02237 / 03 69 91 G.M. Risges-Onnau: 02273/52626 Dr. L. Schlömer: 02273 /40 88 Dr. M.Schüddemage & K. Urlbauer: 02237 / 92532!? Stadt Kerpen, Amt für Sicherheit und Ordnung Herr Beriete: Tel 02237 /58 251 Herausgeber: Straßen katzen Rhein-Erftkreis e.V. Spendenkonto: 006319629. Deutsche Apothekerund Ärztebank eG BLZ 370 606 15 Gesponsert von den GRÜNEN in Kerpen Zum Schutz der Katzen ( ( Warum kastrieren? Obwohl im Rhein-Erft-Kreis bereits jedes Jahr mehrere hundert herrenlose, teilweise verwilderte Katzen durch Tierschutzvereine und engagierte Bürger kastriert werden, steigt die Anzahl der frei lebenden Katzen immer weiter an. Viele dieser Katzen leben in einem elenden Zustand. Sie sind verwahrlost, oft krank und befallen von Flöhen und Würmern. Verwildert lebende Hauskatzen leiden, anders als Wildkatzen, sehr unter eil 1 Leben ohne Betreuung durch den Menschen. Vorteile der Kastration! Warum kennzeichnen und registrieren? Die Kennzeichnung und Registrierung von Katzen ist sinnvoll, um verloren gegangene oder zugelaufene Katzen einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Die Kennzeichnung kann durch die Injektion eines winzig kleinen Mikrochips unter die Haut oder eine Tätowierung in den Ohren erfolgen. D' Kennzeichnung kann früher oder zusammen de. Kastration erfolgen. mit IiQQ: Ein Mikrochip ist völlig ohne Beeinträchtigung Alle verwildert lebenden Katzen stammen letztlich von unkastrierten Hauskatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Jede unkastrierte Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann 2-3 mal im Jahr jeweils 3-6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können bereits ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen. für das Tier und kann bereits beim Welpen schmerzarm eingesetzt werden. TASSO oder der Deutsche Tierschutzbund bieten eine kostenlose Registrierung des Tieres und seines Halters über die Chipnummer an. Mit einem Lesegerät kann der Chip vom Tierarzt, Tierheim oder Tierschutzverein ausgelesen und über die registrierte Nummer dann sofort der Besitzer ermittelt werden. Die Aufnahmekapazität der Tierheime und Tierschutzvereine wird durch überzählige und ungewollte Welpen sowie halbverwilderte Jungtiere, oft"ganze Würfe, derartig überfüllt, dass von zuhause entlaufene sowie andere Notfälle nicht mehr aufgenommen werden können. So kommt es zu weniger Revierkämpfen und weitem Herumstreunen. Damit reduzieren sich auch die Unfall-, Verletzungs- und Infektionsgefahren. Zusätzlich: Keine Rolligkeitssymptome der Katze. Keine beim Deckakt übertragenen Infektionskrankheiten. Geringere Gefahr nicht mehr nac' Hause zu finden. Weniger übel riechendes Markieren des Katers. Kaum Zysten, Gesäugetumore und Gebärmutterentzündungen der Katze oder Prostata krebs des Katers. Deutlich höhere Lebenserwartung. Keine ungewollten Katzenkinder, für die man kein Zuhause findet. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Kerpen (Stand 11.10.2012) § 11 Tiere Immer wieder werden ungewollte Katzenwelpen und Katzen ausgesetzt. Andere Katzen werden beim Wohnungswechsel zurück gelassen oder von Erben nicht übernommen. Auch diese herrenlosen Katzen vermehren sich, die Spirale dreht sich weiter und das Katzenelend wächst von Wurf zu Wurf. Im ersten Jahr können aus einem Katzenpaar 12-20 Katzen, rein rechnerisch in 10 Jahren 80 Miltio: 1 Nachkommen entstehen. Letztlich leidet nichtnur die einzelne Katze, sondern alle Katzen sind gefährdet. Durch immer mehr Katzen werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt. Kastrierte Katzen haben ein verändertes RevierVerhalten, wodurch viele Gefahren deutlich verringert werden. Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt bzw. Tierärztin kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die tätowierten oder per Mikrochip gekennzeichneten Tiere sind in einer hierfür geeigneten Datenbank zu registrieren. Dies gilt nicht für weniger als für Monate alte Katzen. Wann kastrieren? Um eine Vermehrung sicher zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen bis zum Ende des 6. Lebensmonats kastriert sein. Merkhilfe: Der Zahnwechsel erfolgt im 5. Lebensmonat. Die Kastration ist für die Tierärztin/den Tierarzt ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführtund gerade von jungen Katzen. besonders leicht verkraftet wird. Ihre Tierärztin/lhr Tierarzt berät Sie gerne. Auf Antrag können im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Katzenhalterin oder des Katzenhalters die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten 'Interessen nicht oder nur geringfügig überwiegen. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein berechtigtes Interesse der Katzenhalterin bzw. des Katzenhalters an der Fortpflanzung ihrer bzw. seiner Katze besteht und eine Kontrolle und Versorgung der Katzenjungen glaubhaft nachgewiesen wird . Ein Bußgeld werden. von bis zu 1.000 Euro kann erhoben bund gegen missbrauch der tiere e.v. Woher kommen die Streunerkatzen? Die gut gemeinte Seit mehreren Streunerkatzen hundert Jahren leben verwilderte Fütterung von unkastrierten aus Tierliebe führt darüber hinaus zu Hauskatzen in unseren Regionen. Zum Teil wandern einer erhöhten sie von Bauernhöfen Größe der Kolonien steigt die Gefahr, dass sich ten geschlechtsreif. Besitzern vor die Tür gesetzt und sich selbst überlas- Katzenkrankheiten wie Leukose, Flp, Katzenschnupfen zweimal jährlich sen. Auf der Suche nach einem neuen Lebensraum und Katzenseuche rasch ausbreiten. fünf Kätzchen. Davon überleben mit genügend ab, andere werden von ihren Nahrung durchstreifen Geburtenrate. Mit der wachsenden Wie drastisch die Situation ist, belegt ein einfaches Rechenbeispiel sie Territorien und Infektionen. Einige Tiere finden ein neues Zuhause, viele von ihnen verwildern und vermehren sich unkontrolliert. denen Streunerpopulationen mit den unkastrierten Die so entstan- verpaaren sich dann oft Hauskatzen der Umgebung. Junge bekommen, ren. Die Zahl der Nachkommen Bündnis "Pro Katze" Laut Tierschutzgesetz land leider nicht dazu verpflichtet, Zugang ins Freie haben, kastrieren zu lassen. So Die Tiere sind dem Wetter schutzlos ausgeliefert. ungehindert vermehren. Durch Geburten Auch eine Kennzeichnungs- kaum Reserven für den Winter aufbauen. Sie sind und Registrierungspflicht sich selbst überlassen und kämpfen täglich ums gibt es für die Freigänger Überleben. nicht. VIER PFOTEN, TASSO e.v. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.v. (brnt) haben deshalb das Bündnis "Pro Katze" gegründet. Gemein- sam setzen sich die drei großen Tierschutzorganisationen für eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und steigt innerhalb sind Katzenhalter können sich die Tiere im Herbst können die Katzen Eine Katze kann bis zu pro Wurf etwa im Durchschnitt drei, die sich dann ebenfalls unkontrolliert von anderen Katzen. Es kommt zu Kämpfen und nicht selten zu Verletzungen Katzen sind schon im Alter von vier bis sechs Mona- in Deutsch- ihre Katzen, die vermeh- von nur einer Katze weniger Jahre in die Tausende.