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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Luxemburger Straße in Erftstadt-Erp und im Stadion Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Luxemburger Straße in Erftstadt-Erp und im Stadion Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Luxemburger Straße in Erftstadt-Erp und im Stadion Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 355/2014 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 19.08.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 25.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 11.09.2014 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Luxemburger Straße in Erftstadt-Erp und im Stadion Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von drei Kastanien (Aesculus hippocastanum) in der Luxemburger Straße in ErftstadtErp sowie der Fällung einer Kastanie im Stadion Liblar wird laut § 6 Abs. (1) c) bzw. d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: 1. Luxemburger Str./ E.-Erp Entlang der Luxemburger Straße stehen ab der Ortsausfahrt (in Richtung der L 33 bzw. der B 265) parallel zur Fahrbahn einige städt. Bäume. Von den vier dort stehenden Kastanien weisen drei fast keine bzw. nur wenig Belaubung sowie einige Pilzfruchtkörper (Lackporlinge) auf. Sie sind stark abgängig und aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit zu fällen. Lediglich eine der Kastanien kann vorerst durch baumpflegerische Maßnahmen (sog. Kronenpflege) erhalten werden, da diese zum jetzigen Zeitpunkt verhältnismäßig geringe Schädigungen aufweist. Für die kommende Pflanzperiode ist die Nachpflanzung geeigneter Straßenbäume eingeplant. 2. Stadion Liblar Zwischen der Bahnhofstraße bzw. dem Schulzentrum Liblar und dem Schlosspark Gracht befindet sich die städt. Sportanlage „Stadion Liblar“. Die Wettkampfanlagen werden 2014/ 2015 umfangreich modernisiert. Gem. Ratsbeschluss vom 10.12.2013 (V 517/2013) ist mit der Durchführung der Planungsarbeiten sowie mit der Bauleitung das Planungsbüro Dalhaus & Engelmayer, Elbestraße 8, 53919 Weilerswist beauftragt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert im Bereich der sog. Kurzstreckenlaufbahn die Fällung einer durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützten Kastanie. Diese ist notwendig, da die vorhandene Kurzstreckenlaufbahn nicht den heutigen Vorgaben einer Standardlaufbahn entspricht. Zur Durchführung verschiedener Wettkampfdisziplinen (z.B. 110 m Hürdenlauf) ist die Verlängerung der jetzigen Laufbahn in Richtung Fritz-Erler-Straße unvermeidbar. Unmittelbar angrenzend ist eine Zuwegung (umlaufender, gepflasterter Weg und Schotterrasen) vorgesehen, welche weiteren Platz in Höhe der Kastanie beanspruchen wird. Diesbezüglich erfolgte eine Begehung mit den Fachplanern, der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie den Mitarbeitern der Stadtverwaltung (Gartenbauabteilung/ 65.2). Die Errichtung der Kurzstreckenlaufbahn gem. den erforderlichen Standards ist nur umsetzbar, wenn die Kastanie sowie weitere drei Fichten gefällt werden. Ebenfalls werden zur Errichtung einer Betonzisterne (Wasservorrat für die Bewässerungsanlage) zwei Pyramidenpappeln entfernt werden müssen. Diese fallen, ebenso wie die Fichten, nicht unter die Baumschutzsatzung. In Vertretung (Hallstein) -2-