Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 355/2014
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 19.08.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
25.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
11.09.2014
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Luxemburger Straße
in Erftstadt-Erp und im Stadion Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von drei Kastanien (Aesculus hippocastanum) in der Luxemburger Straße in ErftstadtErp sowie der Fällung einer Kastanie im Stadion Liblar wird laut § 6 Abs. (1) c) bzw. d) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
1. Luxemburger Str./ E.-Erp
Entlang der Luxemburger Straße stehen ab der Ortsausfahrt (in Richtung der L 33 bzw. der B 265)
parallel zur Fahrbahn einige städt. Bäume. Von den vier dort stehenden Kastanien weisen drei fast
keine bzw. nur wenig Belaubung sowie einige Pilzfruchtkörper (Lackporlinge) auf. Sie sind stark
abgängig und aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit zu fällen. Lediglich eine der
Kastanien kann vorerst durch baumpflegerische Maßnahmen (sog. Kronenpflege) erhalten
werden, da diese zum jetzigen Zeitpunkt verhältnismäßig geringe Schädigungen aufweist.
Für die kommende Pflanzperiode ist die Nachpflanzung geeigneter Straßenbäume eingeplant.
2. Stadion Liblar
Zwischen der Bahnhofstraße bzw. dem Schulzentrum Liblar und dem Schlosspark Gracht befindet
sich die städt. Sportanlage „Stadion Liblar“. Die Wettkampfanlagen werden 2014/ 2015
umfangreich modernisiert. Gem. Ratsbeschluss vom 10.12.2013 (V 517/2013) ist mit der
Durchführung der Planungsarbeiten sowie mit der Bauleitung das Planungsbüro Dalhaus &
Engelmayer, Elbestraße 8, 53919 Weilerswist beauftragt worden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert im Bereich der sog. Kurzstreckenlaufbahn die Fällung
einer durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt
(Baumschutzsatzung) geschützten Kastanie. Diese ist notwendig, da die vorhandene
Kurzstreckenlaufbahn nicht den heutigen Vorgaben einer Standardlaufbahn entspricht. Zur
Durchführung verschiedener Wettkampfdisziplinen (z.B. 110 m Hürdenlauf) ist die Verlängerung
der jetzigen Laufbahn in Richtung Fritz-Erler-Straße unvermeidbar. Unmittelbar angrenzend ist
eine Zuwegung (umlaufender, gepflasterter Weg und Schotterrasen) vorgesehen, welche weiteren
Platz in Höhe der Kastanie beanspruchen wird.
Diesbezüglich erfolgte eine Begehung mit den Fachplanern, der Unteren Landschaftsbehörde des
Rhein-Erft-Kreises sowie den Mitarbeitern der Stadtverwaltung (Gartenbauabteilung/ 65.2). Die
Errichtung der Kurzstreckenlaufbahn gem. den erforderlichen Standards ist nur umsetzbar, wenn
die Kastanie sowie weitere drei Fichten gefällt werden. Ebenfalls werden zur Errichtung einer
Betonzisterne (Wasservorrat für die Bewässerungsanlage) zwei Pyramidenpappeln entfernt
werden müssen. Diese fallen, ebenso wie die Fichten, nicht unter die Baumschutzsatzung.
In Vertretung
(Hallstein)
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