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Antrag (Antrag bzgl. 1) Umstellung des Ortseingangsschildes in E.- Liblar in der Nähe des Bahnhofs 2) Einrichtung eines Tempolimits von der Kreuzung K 45 auf die K 44 bis zur Einfahrt zur Waldorfschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Antrag (Antrag bzgl. 1)  Umstellung des Ortseingangsschildes in E.- Liblar in der Nähe des Bahnhofs  2) Einrichtung eines Tempolimits von der Kreuzung K 45 auf die K 44 bis zur Einfahrt zur Waldorfschule) Antrag (Antrag bzgl. 1)  Umstellung des Ortseingangsschildes in E.- Liblar in der Nähe des Bahnhofs  2) Einrichtung eines Tempolimits von der Kreuzung K 45 auf die K 44 bis zur Einfahrt zur Waldorfschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 201/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 19.05.2014 gez. Böcking 25.08.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.09.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. 1) Umstellung des Ortseingangsschildes in E.- Liblar in der Nähe des Bahnhofs 2) Einrichtung eines Tempolimits von der Kreuzung K 45 auf die K 44 bis zur Einfahrt zur Waldorfschule Finanzielle Auswirkungen: Für die Ergänzung der Ortstafeln sowie das Versetzen der Wegweisern sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.Alle Änderungen der Verkehrszeichen an den Kreisstraßen sind durch den Rhein-ErftKreis zu tragen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Vorschläge zur Änderung der Beschilderung am Ortseingang von Liblar und in Höhe der Zufahrt zur Waldorfschule betreffen die Kreisstraßen K 44 und K 45. Gemäß § 45 StVO sind der Baulastträger (hier der Rhein-Erft-Kreis) und die Polizei hinsichtlich einer Neuaufstellung bzw. Änderung für die Beschilderung anzuhören. Diese Anhörung habe ich am 11.07.2014 im Rahmen eines Ortstermins durchgeführt. In dem anliegenden Aktenvermerk sind die auszuführenden Maßnahmen zusammengefasst. Dem Rhein-Erft-Kreis werde ich die Ergänzung bzw. Änderung der Beschilderung auf den beiden Kreisstraßen anordnen. In Vertretung (Erner) -2-