Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 201/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 19.05.2014
gez. Böcking
25.08.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.09.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. 1) Umstellung des Ortseingangsschildes in E.- Liblar in der Nähe des
Bahnhofs 2) Einrichtung eines Tempolimits von der Kreuzung K 45 auf die K 44 bis
zur Einfahrt zur Waldorfschule
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Ergänzung der Ortstafeln sowie das Versetzen der Wegweisern sind Mittel beim Eigenbetrieb
Straßen vorhanden.Alle Änderungen der Verkehrszeichen an den Kreisstraßen sind durch den Rhein-ErftKreis zu tragen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vorschläge zur Änderung der Beschilderung am Ortseingang von Liblar und in Höhe der
Zufahrt zur Waldorfschule betreffen die Kreisstraßen K 44 und K 45. Gemäß § 45 StVO sind der
Baulastträger (hier der Rhein-Erft-Kreis) und die Polizei hinsichtlich einer Neuaufstellung bzw.
Änderung für die Beschilderung anzuhören. Diese Anhörung habe ich am 11.07.2014 im Rahmen
eines Ortstermins durchgeführt. In dem anliegenden Aktenvermerk sind die auszuführenden
Maßnahmen zusammengefasst.
Dem Rhein-Erft-Kreis werde ich die Ergänzung bzw. Änderung der Beschilderung auf den beiden
Kreisstraßen anordnen.
In Vertretung
(Erner)
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