Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Aktenvermerk
Beschilderung auf den Kreisstralen K 45 im Abschnitt zwischen K 44 und Bahnhofstraße
und K 44 im Abschnitt zwischen L 163 und K 45
Ortstermin mit dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie
der Kreispolizeibehörde am 11.07.2014
Auf den Kreisstraßen K 44 und K 45 werden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bei der
vorhandenen Beschilderung vorgenommen:
Kreisstraße K 45
- Der Abschnitt zwischen der K 44 und der Bahnhofstraße gehört noch zur "Außerortsstrecke" . Die
Ortstafel verbleibt daher an ihrem alten Standort in Höhe der Bahnhofzufahrt.
- Im Einmündungsbereich "Nelly-Sachs-Straße" wird eine zusätzliche Ortstafel für das
Neubaugebiet aufgestellt.
- Der Abschnitt zwischen Kreisverkehr K 45/ Nelly-Sachs-Straße gehört noch zur
"Außerortsstrecke". Entlang dieser Strecke liegen keine schutzwürdigen Einrichtungen (wie z.B.
Kindergärten Schulen). Die hier aufgestellten Zeichen für die 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung
sind somit aufzuheben. Die Geschwindigkeit für die Kraftfahrer wird in diesem Abschnitt auf 50
km/h (Zeichen 274-55) festgelegt.
Kreisstraße K 44
- Für den Abschnitt ca. 200m vor der Einmündung zur Waldorfschule (aus westlicher Richtung
gesehen) bis zur K 45 wird eine Geschwindigkeit von 70 kmlh (Zeichen 274-55 StVO) festgelegt.
- Da die K 44 im Abschnitt zwischen L 163 und K 45 als "Außerortsbereich" behandelt wird, sind
die Ortstafeln in Höhe der beiden Kreisverkehrsplätze K 44/ Willy-Brandt-Straße und K 44/ WillyBrandt-Straße/ Am Schießendahl in die Einmündungsbereiche der Stadtstraßen zu versetzen.
- Der Wegweiser "Bahnhof Liblar" im Einmündungsbereich zur K 45 wird zur besseren
Erkennbarkeit "vor Kopf" versetzt.
An dem o.g. Ortstermin wurde außerdem vorgeschlagen, dass zur Verbesserung der
Erkennbarkeit der Einfahrt zur Waldorfschule aus beiden Fahrtrichtungen auf der K 44 rechtzeitig
vor der Einfahrt der Hinweis" Waldorfschule" aufgestellt werden kann. Ein Rückschnitt zur
Verbesserung der Sicht im Einmündungsbereich muss auf jeden Fall veranlasst werden.
Hinsichtlich der wegweisenden Beschilderung auf der K 44 und K 45 werden in den
genannten Abschnitten zunächst keine Änderungen vorgenommen.