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Antrag (Amlage zum Antrag A 201/2014, Aktenvermerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Antrag (Amlage zum Antrag A 201/2014, Aktenvermerk)

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Inhalt der Datei

Aktenvermerk Beschilderung auf den Kreisstralen K 45 im Abschnitt zwischen K 44 und Bahnhofstraße und K 44 im Abschnitt zwischen L 163 und K 45 Ortstermin mit dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der Kreispolizeibehörde am 11.07.2014 Auf den Kreisstraßen K 44 und K 45 werden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bei der vorhandenen Beschilderung vorgenommen: Kreisstraße K 45 - Der Abschnitt zwischen der K 44 und der Bahnhofstraße gehört noch zur "Außerortsstrecke" . Die Ortstafel verbleibt daher an ihrem alten Standort in Höhe der Bahnhofzufahrt. - Im Einmündungsbereich "Nelly-Sachs-Straße" wird eine zusätzliche Ortstafel für das Neubaugebiet aufgestellt. - Der Abschnitt zwischen Kreisverkehr K 45/ Nelly-Sachs-Straße gehört noch zur "Außerortsstrecke". Entlang dieser Strecke liegen keine schutzwürdigen Einrichtungen (wie z.B. Kindergärten Schulen). Die hier aufgestellten Zeichen für die 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung sind somit aufzuheben. Die Geschwindigkeit für die Kraftfahrer wird in diesem Abschnitt auf 50 km/h (Zeichen 274-55) festgelegt. Kreisstraße K 44 - Für den Abschnitt ca. 200m vor der Einmündung zur Waldorfschule (aus westlicher Richtung gesehen) bis zur K 45 wird eine Geschwindigkeit von 70 kmlh (Zeichen 274-55 StVO) festgelegt. - Da die K 44 im Abschnitt zwischen L 163 und K 45 als "Außerortsbereich" behandelt wird, sind die Ortstafeln in Höhe der beiden Kreisverkehrsplätze K 44/ Willy-Brandt-Straße und K 44/ WillyBrandt-Straße/ Am Schießendahl in die Einmündungsbereiche der Stadtstraßen zu versetzen. - Der Wegweiser "Bahnhof Liblar" im Einmündungsbereich zur K 45 wird zur besseren Erkennbarkeit "vor Kopf" versetzt. An dem o.g. Ortstermin wurde außerdem vorgeschlagen, dass zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Einfahrt zur Waldorfschule aus beiden Fahrtrichtungen auf der K 44 rechtzeitig vor der Einfahrt der Hinweis" Waldorfschule" aufgestellt werden kann. Ein Rückschnitt zur Verbesserung der Sicht im Einmündungsbereich muss auf jeden Fall veranlasst werden. Hinsichtlich der wegweisenden Beschilderung auf der K 44 und K 45 werden in den genannten Abschnitten zunächst keine Änderungen vorgenommen.