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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 331/2014 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 14.08.2014 gez. Elsen Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 18.09.2014 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 23.09.2014 beschließend Betrifft: 19.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten sind im Wirtschaftsplan enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle im Schulhausmeisterdienst wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Ein Mitarbeiter des Schulhausmeisterdienstes wird aufgrund der aktuellen Rentenreform kurzfristig die Freizeitphase der Altersteilzeit antreten. Der ursprüngliche Beginn der Freizeitphase war der 01.04.2015. Unter Berücksichtigung des von der Verwaltung erstellten und von der Politik beschlossenen Hausmeisterkonzeptes muss diese Stelle nach besetzt werden. Zur Nachbesetzung soll das Arbeitsverhältnis eines befristet beschäftigten Hausmeisters, der sich in seinen Aufgaben gut bewährt hat, nun entfristet werden. (Erner)