Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 335/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 15.08.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
18.09.2014
beschließend
Schulausschuss
24.09.2014
beschließend
Betrifft:
04.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Sanierung der ehemaligen Hauptschule Liblar
- Vorstellung der Planungen für den Neu- und den Altbau
- Auswirkungen der möglichen Gründung einer Gesamtschule auf die Planungen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
2.
Die Planungen für die Sanierung des sog. Neubaus der ehemaligen Hauptschule Liblar
werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Darlegungen zu den Auswirkungen der möglichen Errichtung einer Gesamtschule auf die
Sanierung der ehemaligen Hauptschule werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die städtischen Gremien haben sich im Jahr 2012 intensiv mit dem Nutzungskonzept für die
Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar befasst. Im Rahmen der Beratungen über die
Vorlage V 5/2012 hat der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, den sog. Neubau ausschließlich
für schulische Zwecke zu nutzen und umfassend zu sanieren. In den Wirtschaftsplan 2014
wurden, einschließlich einer Verpflichtungsermächtigung für 2015, die erforderlichen Mittel für die
Sanierung eingestellt. Gem. dem Beschluss des Rates soll die geplante Mensa im Erdgeschoss
errichtet werden, um eine bessere Nutzung von Außenflächen für die Mensa zu ermöglichen. Die
beiden derzeit im Erdgeschoss vorhandenen Fachräume müssen dadurch ggf. verlegt werden.
Den damit verbundenen Mehrkosten wurde zugestimmt. Weiterhin wurde beschlossen, dass
derzeit nicht benötigte Flächen als Reserve für einen künftigen Mehrbedarf an Klassen- und
Fachräumen und zur Umsetzung der Inklusion vorgehalten werden sollen.
Nach einem europaweit durchgeführten VOF-Verfahren wurde Anfang 2014 das Büro PBSArchitekten mit den Planungen für die Sanierung beauftragt. Weiterhin erfolgte die Einschaltung
weiterer Fachingenieure. Insgesamt wurden bisher Aufträge in einer Höhe von knapp 700.000,- €
vergeben, von denen bisher ca. 100.000,- € abgerechnet wurden.
In der Sitzung des Betriebsausschusses wird das beauftragte Architekturbüro den derzeitigen
Planungsstand vorstellen. Beabsichtigt ist eine energetische Sanierung des Gebäudes in
Verbindung mit einer barrierefreien Erschließung und dem Einbau einer Mensa. Dazu soll die
Fassade saniert und mit einer Wärmedämmung versehen werden. Alle Fenster werden erneuert.
Das Dach wird saniert und gedämmt. Weiterhin erhalten alle Räume neue Böden,
Deckenverkleidungen und Türen. Die Beleuchtung wird ebenfalls erneuert.
Das Raumprogramm für die Sanierung wurde mit der Realschule und dem Gymnasium
abgestimmt. Im Kellergeschoss, welches teilweise über Tageslicht beleuchtet wird, sollen drei
große Räume für die Nachmittagsbetreuung hergerichtet werden. Die Mensa soll im Erdgeschoss
entstehen. Eine große Außenterrasse ist eingeplant. In den beiden Obergeschossen sind derzeit
jeweils 7 Klassenräume untergebracht. Diese sollen im wesentlichen erhalten bleiben. Für die
Belange der Realschule soll im 1. Obergeschoss ein Klassenraum in drei kleinere
Beratungsräume umgebaut werden. Der Einbau von Fachräumen ist derzeit nicht erforderlich. Die
entsprechenden Grundrisse sind als Anlage beigefügt.
Der sog. Neubau wurde im Jahr 1970 errichtet. Im Zuge der Errichtung eines Holzheizwerkes und
eines Nahwärmenetzes wurde die Heizung in dem Gebäude erneuert. Darüber hinaus wurden
keine umfassenden Sanierungen vorgenommen. Die Erneuerung der Fenster und die Sanierung
des Daches sind zwingend erforderlich. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der
Lehrerinnen und Lehrer sollten diese Arbeiten zügig in Angriff genommen werden.
Die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulentwicklung werden möglicherweise Auswirkungen
auf die bestehende Schullandschaft haben. Ich habe die geplanten Sanierungsmaßnahmen vor
diesem Hintergrund prüfen lassen.
Wesentliche Teile der geplanten Maßnahme bestehen in einer Sanierung von Dach und Fassade
des Gebäudes. Diese Arbeiten sind dringend erforderlich und unabhängig davon, welche
Schulform in dem Gebäude untergebracht wird.
Das Ville-Gymnasium hat den Ganztagsbetrieb eingeführt. Ähnliche Überlegungen bestehen auch
in der Realschule. Die im Ville-Gymnasium bestehende Mensa reicht für den Schulbetrieb nicht
mehr aus. Im Neubau wird daher eine Mensa mit ca. 275 Plätzen geplant, in der im
Zweischichtbetrieb pro Tag 550 Essen ausgegeben werden können. Sofern im Schulzentrum
Liblar eine Gesamtschule untergebracht werden sollte, ist ebenfalls eine Mensa vergleichbarer
Kapazität erforderlich. Auch der Bau der Mensa kann daher unabhängig von der Entscheidung
über den möglichen Standort einer Gesamtschule erfolgen.
Eine barrierefreie Erschließung des Gebäudes und der in diesem Zusammenhang geplante
Einbau eines Aufzuges ist ebenso unabhängig davon zu sehen, welche Schulform künftig in
diesem Gebäude untergebracht wird.
Eine Gesamtschule hat teilweise andere Anforderungen an Fachräume als ein Gymnasium oder
eine Realschule, insbesondere im Bereich der Hauswirtschaft und der Technik. Drei große
tageslichtbeleuchtete Räume im Kellergeschoss wurden früher von der Hauptschule Liblar als
Werkräume genutzt. Auch nach einer Sanierung können diese Räume mit geringem Aufwand
wieder der alten Nutzung zugeführt werden. Ein Umbau der jetzt im 1. und 2. OG geplanten
Klassen- in Fachräume wäre – falls erforderlich - mit relativ geringem Aufwand möglich, wenn bei
der jetzigen Planung die entsprechenden Leitungstrassen berücksichtigt werden.
Das Gebäude wurde in Skelettbauweise mit Stützen und ohne tragende Innenwände errichtet.
Daher können die Grundrisse in allen Geschossen sehr flexibel geplant werden. Bei Bedarf wäre
es beispielsweise möglich, im 1. oder 2. Obergeschoss einen Verwaltungstrakt mit einem großen
Lehrerzimmer und verschiedenen Lehrerarbeitsplätzen einzurichten. Auch andere Nutzungen
wären baulicherseits realisierungsfähig.
Die Sanierung des Neubaus kann daher, wie vom Rat einstimmig beschlossen und im Interesse
der Schülerinnen und Schüler erforderlich, umgesetzt werden.
-2-
In Vertretung
(Hallstein)
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