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Beschlussvorlage (Optimierung des Schulzentrums Lechenich - Beschluss über die weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 18:45
Aktualisiert
05.09.14, 18:45
Beschlussvorlage (Optimierung des Schulzentrums Lechenich - Beschluss über die weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Optimierung des Schulzentrums Lechenich - Beschluss über die weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 336/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 15.08.2014 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA gez. Hallstein, Tech. Beigeordnete BM / Dezernent - 20 - Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 18.09.2014 vorberatend Schulausschuss 24.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: Optimierung des Vorgehensweise Schulzentrums 05.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Lechenich - Beschluss über die weitere Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: In den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden Mittel für die Durchführung eines VOF-Verfahrens sowie Planungskosten für die Sanierung der Gebäude im Schulzentrum Lechenich eingestellt. Begründung: Im Zusammenhang mit dem Antrag A 603/2013 habe ich die bauliche Situation im Schulzentrum Lechenich dargestellt. Gem. der Beschlussfassung der städtischen Gremien zu diesem Antrag soll die Verwaltung für das Jahr 2015 ein Sanierungskonzept für das Schulzentrum Lechenich erstellen. Der Antrag wurde in die Haushaltsplanberatungen verwiesen. In den vergangenen Jahren wurden im Schulzentrum Lechenich notwendige Reparaturen an den Gebäuden durchgeführt sowie verschiedene bauliche Anpassungen vorgenommen. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. der Austausch von Fenstern, die Sanierung von Fassaden, Ertüchtigungen im Bereich Brandschutz, Sanierung von Toiletten, Einbau einer Mensa und Errichtung eines Holzheizwerkes. Eine umfassende Sanierung einzelner Gebäude konnte nicht durchgeführt werden. Im ersten Halbjahr 2014 wurden im Rahmen der laufenden Unterhaltung zahlreiche „Verschönerungsarbeiten“ im Zusammenhang mit der 50-Jahr-Feier des Gymnasiums durchgeführt und die Toilettenanlage aufgewertet. In den Sommerferien wurden die Klassenräume im C-Trakt saniert. Dazu wurden die Böden erneuert. Es wurden Akustikdecken und eine neue Beleuchtung eingebaut. Die Türen wurden erneuert und die Räume erhielten einen neuen Anstrich. Das Erscheinungsbild der Klassen wurde deutlich verbessert. Die Maßnahme wurde von der Schule sehr positiv bewertet. Für eine Sanierung des Schulzentrums ergeben sich grundsätzlich zwei Varianten: Die Räume im Schulzentrum werden deutlich aufgewertet. Dazu werden die Maßnahmen, die in den Sommerferien im C-Trakt durchgeführt wurden, auch in allen anderen Räumen des Schulzentrums umgesetzt. Die Kosten für eine solche Sanierung belaufen sich auf ca. 2,2 Mio. Euro. Die Gebäude im Schulzentrum werden umfassend saniert und energetisch und technisch auf Neubaustandard gebracht. Die Kosten für eine solche Maßnahme betragen ca. 20 Mio. Euro. Eine Sanierung und Aufwertung der Außenanlagen, die mittelfristig ebenfalls zwingend erscheint, wurde bei den o.a. Kostenschätzungen noch nicht erfasst. Unabhängig davon, ob die Gebäude optisch aufgewertet oder auch energetisch saniert werden sollen, sind auch funktionale Anpassungen im Gebäudebestand erforderlich. Die Schulen verfügen über keinen angemessenen Eingang mit einem multifunktional nutzbaren Foyer. Der Ganztagsbetrieb in der Realschule, die Einführung der Inklusion und die Auswirkungen des demographischen Wandels werden ebenfalls Anpassungen im Gebäudebestand erfordern. Die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulentwicklung werden möglicherweise weitere Auswirkungen auf die bestehende Schullandschaft haben. Ich schlage daher folgende Vorgehensweise vor: Die Maßnahmen zur Bauunterhaltung im Schulzentrum Lechenich werden intensiviert. In den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden die erforderlichen Mittel eingestellt. Die Diskussion um eine mögliche Änderung der bestehenden Schullandschaft darf nicht zu einem Stillstand bei der Bauunterhaltung führen. Zur Prüfung der Frage, welche funktionalen Anpassungen im Gebäudebestand erforderlich sind und welche Baumaßnahmen dazu notwendig werden sowie zur Abschätzung, ob eine umfassende, energetische Sanierung wirtschaftlich vertretbar ist, müssen Planungsaufträge vergeben werden. Dazu sollen vorsorglich in den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Planungskosten eingestellt werden. Die endgültige Festlegung der weiteren Vorgehensweise und die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt nach der Entscheidung über das Ergebnis der Elternbefragung.. Am 27.08.2014 habe ich mit den Schulleitungen von Realschule und Gymnasium und Vertretern der Elternschaft über die bauliche Situation im Schulzentrum Lechenich diskutiert. Die jetzt vorgeschlagene Vorgehensweise fand die Zustimmung aller Beteiligten. (Erner) -2-