Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
09.09.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 416/2013 1. Ergänzung
Az.: 66 19-3368
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.07.2014
gez. Böcking
09.09.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.09.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Aufhebung eines Parkverbotes auf der Siegfried von Westerburg Straße,
Richardstraße und dem Hildegardweg in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Für einen evtl. Abbau der Parkverbotsbeschilderung sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr zum Antrag
A 416/2013 vom 12.02.2014 berichte ich über die Erprobungsphase der abgedeckten
Parkverbotsschilder in der Siegfried-Von-Westerburg-Straße, Richardstraße und Hildegardweg.
Durch eine befristete Abdeckung der Schilder für das tageszeitlich begrenzte Parkverbot in den
v.g. Straßen sollte getestet werden, ob auch ohne diese Verkehrsanordnungen ein reibungsloser
Ablauf des fließenden Verkehrs möglich ist.
Zu Beginn der Testphase haben mehrere Anwohner beim Ortsbürgermeister und der
Stadtverwaltung angegeben, dass es durch parkende Fahrzeuge zu Problemen gekommen ist.
Unter anderem wurde mir von Anwohnern berichtet, dass bei Veranstaltungen in der Gaststätte
„Ferdis Pub“ eine ungehinderte Durchfahrung der o.g. Straßen nicht immer möglich gewesen ist.
Besonders im Baustellenbereich der Einmündung Siegfried-Von-Westerburg-Straße/
Richardstraße kam es hinsichtlich des fließenden Verkehrs öfter zu Problemen. Hinzu kommt,
dass die Richardstraße von vielen Kindern als Schulweg genutzt wird.
In den letzten Monaten der Testphase sind keine weiteren Beschwerden hinsichtlich des
fließenden und ruhenden Verkehrs beim Ordnungsamt und Eigenbetrieb Straßen eingegangen.
Wie bereits in meiner bisherigen Stellungnahme dargestellt, empfehle ich auch diesmal die
ursprüngliche Anordnung der Halteverbote beizubehalten.
In Vertretung
(Hallstein)
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