Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.10.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 29.10.2012
Vorlagen-Nr.: 59/2012 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.11.2012
27.11.2012
11.12.2012
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2,
Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Ich verweise auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 59/2012, worin ich Ihnen den
Beschlussvorschlag zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Steinkaul“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unterbreitet habe.
Zur Sicherung der Planung soll gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich
mit dem Inhalt beschlossen werden, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden dürfen und
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB).
Sie kann um ein Jahr verlängert werden. Sie tritt gemäß § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer
Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. G 2, Ortsteil Thum, rechtsverbindlich wird.
Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung
der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit
der Bekanntmachung in Kraft.
Ich schlage Ihnen vor, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als Anlage
beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau erfolgen wird, entstehen keine
Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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