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Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.10.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB) Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 29.10.2012 Vorlagen-Nr.: 59/2012 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.11.2012 27.11.2012 11.12.2012 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Ich verweise auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 59/2012, worin ich Ihnen den Beschlussvorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unterbreitet habe. Zur Sicherung der Planung soll gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich mit dem Inhalt beschlossen werden, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen und 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie kann um ein Jahr verlängert werden. Sie tritt gemäß § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. G 2, Ortsteil Thum, rechtsverbindlich wird. Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung in Kraft. Ich schlage Ihnen vor, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau erfolgen wird, entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-