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Beschlussvorlage (Festschreibung der Liquiditätskredite für einen längeren Zeitraum)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
11.09.14, 15:06
Beschlussvorlage (Festschreibung der Liquiditätskredite für einen längeren Zeitraum) Beschlussvorlage (Festschreibung der Liquiditätskredite für einen längeren Zeitraum)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 391/2014 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 08.09.2014 gez. Knips Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 09.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 23.09.2014 vorberatend 30.09.2014 beschließend Festschreibung der Liquiditätskredite für einen längeren Zeitraum Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der aktuellen Vorgehensweise bei der Aufnahme von Liquiditätskrediten zu und zieht eine langfristige Festschreibung von Liquiditätskrediten nicht in Betracht. Begründung: Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen kann die Stadt Erftstadt bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag Liquiditätskredite aufnehmen, soweit der Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. In der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für die Jahre 2013 und 2014 wurde ein Höchstbetrag von 55 Mio. bzw. 56 Mio. Euro festgelegt. Zum Stichtag 30.06.2014 lagen die städtischen Liquiditätskredite bei rund 45 Mio. Euro. Die durchschnittliche Verzinsung lag zum Stichtag zwischen 0,281 und 0,941 Prozent. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt für den Haushalt 2013 rd. -8,6 Mio. (nach dem vorläufigen Jahresabschluss 2013 rd. 8 Mio. Euro) und für das Haushaltsjahr 2014 rd. -7,5 Mio. Euro. D. h., dass die laufende Verwaltung der Stadt Erftstadt nur über weitere Liquiditätskredite finanziert werden kann. Tendenziell ist mit weiter steigenden Krediten zu rechnen. Inwieweit der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite die nächsten Jahre noch ausreicht, bleibt abzuwarten. Nur durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen (Kernhaushalt und Eigenbetriebe) kann ein weiterer Anstieg vermieden werden. Die Wirtschaft in der Euro-Zone erholt sich abgesehen von Deutschland nur langsam. Viele Geldinstitute gehen daher davon aus, dass die Europäische Zentralbank ihre expansive Geldpolitik weiter fortsetzt. Genaue Prognosen kann jedoch niemand treffen. Aktuell befindet sich die Stadt Erftstadt mit ihren Liquiditätskrediten auf einem historisch niedrigen Zinsniveau. Eine Steigerung der Zinsen um nur ein Prozent würde nach heutigem Stand (30.06.2014) einen Mehraufwand von rd. 450.000 Euro jährlich ausmachen. Es ist daher unumstritten das die hohen Liquiditätskrediten der Stadt Erftstadt ein aktuell und zukünftig hohes Risiko darstellen. Um das o. a. Zinsänderungsrisiko zu minimieren, kann die Stadt Erftstadt zwei Strategien verfolgen. Die Erste und deutlich bessere Alternative liegt in der Reduzierung des Liquiditätsbedarfs und einer Rückzahlung der kompletten Liquiditätskredite. Dies ist jedoch nur durch eine konsequente Haushaltskonsolidierung und nur über einen längeren Zeitraum zu realisieren. Die zweite Alternative liegt in zinssichernden Maßnahmen. Gem. Runderlass über Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden vom 06.05.2011, besteht die Möglichkeit 50 Prozent der Liquiditätskredite bis zu 10 Jahre zu fixieren und weitere 25 Prozent der Liquiditätskredite bis zu 5 Jahre zu fixieren. Ohne diesen Erlass wäre diese Möglichkeit nicht gegeben. Dies ist jedoch mit einem deutlich höheren Zinssatz verbunden. Aktuell liegt der Zinssatz für Liquiditätskredite für eine Laufzeit von 10 Jahren bei 2 Prozent und für eine Laufzeit von 5 Jahren bei 1,2 Prozent. Bei einer Ausnutzung des o. a. Erlasses, würde dies auf der Basis unseres aktuellen Zinssatz eine Verschlechterung von rund 580.000 Euro jährlich ausmachen und stellt somit zum heutigen Tage keine Alternative zur aktuellen Strategie dar. Der Erlass ist jedoch nur auf fünf Jahre befristet (bis 2019). Lässt man diese Frist verstreichen, besteht keine Möglichkeit mehr zinssichernden Maßnahmen für die Liquiditätskredite zu vereinbaren. Aktuell wird durch eine Festschreibung der Liquiditätskredite für einen längeren Zeitraum (z. B. 10 oder 5 Jahre) kein finanzieller Vorteil generiert. Wie sich der Zinsmarkt jedoch langfristig, bzw. nach dem o. a. Stichtag entwickelt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. In Vertretung (Knips) -2-