Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
11.09.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 391/2014
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 08.09.2014
gez. Knips
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Rat
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
09.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
23.09.2014
vorberatend
30.09.2014
beschließend
Festschreibung der Liquiditätskredite für einen längeren Zeitraum
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der aktuellen Vorgehensweise bei der
Aufnahme von Liquiditätskrediten zu und zieht eine langfristige Festschreibung von
Liquiditätskrediten nicht in Betracht.
Begründung:
Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen kann die Stadt Erftstadt bis zu dem in der
Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag Liquiditätskredite aufnehmen, soweit der Kasse
keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. In der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für die
Jahre 2013 und 2014 wurde ein Höchstbetrag von 55 Mio. bzw. 56 Mio. Euro festgelegt.
Zum Stichtag 30.06.2014 lagen die städtischen Liquiditätskredite bei rund 45 Mio. Euro. Die
durchschnittliche Verzinsung lag zum Stichtag zwischen 0,281 und 0,941 Prozent.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt für den Haushalt 2013 rd. -8,6 Mio. (nach
dem vorläufigen Jahresabschluss 2013 rd. 8 Mio. Euro) und für das Haushaltsjahr 2014
rd. -7,5 Mio. Euro. D. h., dass die laufende Verwaltung der Stadt Erftstadt nur über weitere
Liquiditätskredite finanziert werden kann. Tendenziell ist mit weiter steigenden Krediten zu
rechnen. Inwieweit der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite
die nächsten Jahre noch ausreicht, bleibt abzuwarten. Nur durch weitere
Konsolidierungsmaßnahmen (Kernhaushalt und Eigenbetriebe) kann ein weiterer Anstieg
vermieden werden.
Die Wirtschaft in der Euro-Zone erholt sich abgesehen von Deutschland nur langsam. Viele
Geldinstitute gehen daher davon aus, dass die Europäische Zentralbank ihre expansive Geldpolitik
weiter fortsetzt. Genaue Prognosen kann jedoch niemand treffen. Aktuell befindet sich die Stadt
Erftstadt mit ihren Liquiditätskrediten auf einem historisch niedrigen Zinsniveau. Eine Steigerung
der Zinsen um nur ein Prozent würde nach heutigem Stand (30.06.2014) einen Mehraufwand von
rd. 450.000 Euro jährlich ausmachen. Es ist daher unumstritten das die hohen Liquiditätskrediten
der Stadt Erftstadt ein aktuell und zukünftig hohes Risiko darstellen.
Um das o. a. Zinsänderungsrisiko zu minimieren, kann die Stadt Erftstadt zwei Strategien
verfolgen. Die Erste und deutlich bessere Alternative liegt in der Reduzierung des
Liquiditätsbedarfs und einer Rückzahlung der kompletten Liquiditätskredite. Dies ist jedoch nur
durch eine konsequente Haushaltskonsolidierung und nur über einen längeren Zeitraum zu
realisieren. Die zweite Alternative liegt in zinssichernden Maßnahmen. Gem. Runderlass über
Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden vom 06.05.2011, besteht die
Möglichkeit 50 Prozent der Liquiditätskredite bis zu 10 Jahre zu fixieren und weitere 25 Prozent
der Liquiditätskredite bis zu 5 Jahre zu fixieren. Ohne diesen Erlass wäre diese Möglichkeit nicht
gegeben. Dies ist jedoch mit einem deutlich höheren Zinssatz verbunden. Aktuell liegt der Zinssatz
für Liquiditätskredite für eine Laufzeit von 10 Jahren bei 2 Prozent und für eine Laufzeit von 5
Jahren bei 1,2 Prozent. Bei einer Ausnutzung des o. a. Erlasses, würde dies auf der Basis
unseres aktuellen Zinssatz eine Verschlechterung von rund 580.000 Euro jährlich ausmachen und
stellt somit zum heutigen Tage keine Alternative zur aktuellen Strategie dar. Der Erlass ist
jedoch nur auf fünf Jahre befristet (bis 2019). Lässt man diese Frist verstreichen, besteht keine
Möglichkeit mehr zinssichernden Maßnahmen für die Liquiditätskredite zu vereinbaren.
Aktuell wird durch eine Festschreibung der Liquiditätskredite für einen längeren Zeitraum (z. B. 10
oder 5 Jahre) kein finanzieller Vorteil generiert. Wie sich der Zinsmarkt jedoch langfristig, bzw.
nach dem o. a. Stichtag entwickelt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
In Vertretung
(Knips)
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