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Beschlussvorlage (Gewährung von Altersteilzeit)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
11.09.14, 15:06
Beschlussvorlage (Gewährung von Altersteilzeit) Beschlussvorlage (Gewährung von Altersteilzeit)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 281/2014 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 23.07.2014 gez. Elsen Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: BM / Dezernent Termin 23.09.2014 13.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Gewährung von Altersteilzeit Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung in der Vorlage. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Es wird das Einvernehmen nach § 18 der Hauptsatzung hergestellt, dass der Bürgermeister Vereinbarungen von Altersteilzeit im Blockmodell entsprechend der Vorlage abschließen kann. Begründung: Bei der Stadt Erftstadt wird entsprechend der Vorlage 8/0199 seit 2005 Altersteilzeit erst ab dem 60 Lebensjahr bewilligt, obwohl seinerzeit noch die Möglichkeit der Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr bestand. Der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TVFlexAZ), der 2010 neu in Kraft getreten ist, hat die Regelungen zur Altersteilzeit neu gefasst und u. a. die Aufstockungsleistung auf 20% reduziert und vorgesehen, dass kein zwingender Anspruch mehr auf Altersteilzeit besteht, wenn und solange 2,5 % der tariflich Beschäftigten von einer Altersteilzeitregelung Gebrauch machen. Eine gleichlautende Quotenregelung gibt es im Beamtenrecht (§ 65 LBG) nicht. Bei der Entscheidung über die Gewährung von Altersteilzeit habe ich in diesem Jahr jedoch die Quotenregelung sowohl im tariflichen als auch im beamteten Bereich angewendet mit der Folge, dass jeweils zwei Anträge nicht berücksichtigt werden konnten. Der Personalrat hat einen Initiativantrag gestellt (siehe Anlage), von der Deckelung der Altersteilzeitverhältnisse durch die genannte Quote abzusehen. Der Personalrat hat den Antrag hinreichend und aus meiner Sicht zutreffend begründet. Da die Möglichkeiten von Altersteilzeit ohnehin befristet sind (in Beamtenbereich muss die Altersteilzeit vor dem 31.12.2015 beginnen, im tariflichen Bereich vor dem 01.01.2017) werden bei Einhaltung der Quote im Einzelfall zusätzlich nicht gewollte und zufallsbedingte Härtefälle einzelner Mitarbeiter/innen entstehen, die auch von mir als Dienstherr und Arbeitgeber im Rahmen meiner Fürsorgepflicht nicht gewollt sind. Zusätzlich sehe ich als Element der Personalentwicklung Möglichkeiten der Förderung und Weiterentwicklung von qualifizierten Nachwuchskräften sowie Möglichkeiten im Einzelfall ggf. Anpassungen oder Veränderungen von vorhandenen Organisationsstrukturen vorzunehmen. Im Hinblick auf den noch zu behandelnden A 175/2014, der u. a. auch die Bildung von größeren Verwaltungseinheiten zum Ziel hat, können möglicherweise früher umsetzbare Maßnahmen zu Personalkosteneinsparungen führen. Insoweit erwarte ich insgesamt auch keine zusätzlichen Personalkosten gegenüber dem Iststand. Ich schlage daher vor, bei den Beamten und Beamtinnen bis 31.12.2015 und bei den tariflich Beschäftigten bis 31.12.2016 Altersteilzeit im Blockmodell auch oberhalb der Quote von 2,5 zu gewähren. Sollte eine Verlängerung der vorgenannten Fristen erfolgen, werde ich in 2016 einen Erfahrungsbericht mit einem neuen Beschlussvorschlag vorlegen. In Vertretung (Erner) -2-