Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
16.09.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 326/2014
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
16.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
11.09.2014
beschließend
30.09.2014
beschließend
Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung
(städtebauliches Konzept C) zum Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, die
öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 02.10.2012 (s. V 329/2012) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen. Ziel des
Bebauungsplanes ist es, für den im Südosten der Ortslage Bliesheim im wirksamen
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächenreserve dargestellten Bereich die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung zu schaffen.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB fand in der Zeit
vom 30.10.2012 bis 03.12.2012 statt. Auf der Grundlage der hierbei vorgetragenen Anregungen
und den Planungszielsetzungen für das Gebiet wurden zwei alternative städtebauliche
Vorentwürfe erarbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Verwaltung in seiner Sitzung
am 10.09.2013 (s. V 383/2013) beauftragt, auf der Grundlage dieser Vorentwürfe die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die
Versammlung fand am 05.02.2014 statt (s. Anlage Niederschrift).
In der Versammlung wurde insbesondere die Größe des Plangebietes und die Anzahl der
geplanten Wohnungseinheiten kritisch bewertet. Des Weiteren sind Bedenken bezüglich der
Entwässerung, der Erschließung sowie des erwarteten hohen Verkehrsaufkommens geäußert
worden. Während der Vor- und Nacherörterungsfrist sind darüber hinaus auch schriftliche
Stellungnahmen vorgebracht worden; aus Gründen des Datenschutzes sind die Stellungnahmen
bzw. Einwendungen von Privatpersonen anonymisiert und die Unterschriftenlisten nicht
veröffentlicht (s. Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit).
Die sowohl mündlich als auch schriftlich vorgetragenen Stellungnahmen wurden von der
Verwaltung geprüft und weitestgehend im nunmehr erarbeiteten Vorentwurf (s. Anlage
Vorentwurf/städtebauliches Konzept C) berücksichtigt.
Insgesamt wurde das Plangebiet in seinem räumlichen Geltungsbereich verkleinert. Je nach
Aufteilung stehen im überarbeiteten Plan nunmehr ca. 90 Baugrundstücke zur Verfügung. Der
Bebauungsplan schließt mit einer Eingrünung am östlich des Plangebiets gelegenen
Wirtschaftswegs entsprechend der Darstellung des FNP an den Freiraum an. Die Bebauung sieht
ein- bis zweigeschossige Gebäude in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern vor; an den
beiden zweigeschossigen Platzbereichen sind zusätzlich Reihen- und Mehrfamilienhäuser
möglich. Dieses Konzept lässt bei der Planrealisierung weiterhin genügend Spielraum für
entsprechende Anpassungen.
Das Erschließungskonzept in Form einer Haupterschließung, ausgehend von den Straße Lange
Heide und der Vorgebirgsstraße mit Nebenerschließungen hat weiterhin Bestand. Eine angeregte
zusätzliche ortsdurchfahrtsfreie Anbindung an die K 45 ist aufgrund der Verkleinerung des
Plangebietes aus verkehrstechnischer Sicht nicht erforderlich.
Die vorliegende Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Stolz m.b.H.,Neuss, kommt zu
dem Ergebnis, dass auch ohne eine zusätzliche Anbindung des Baugebietes an die K 45 aus
verkehrstechnischer Sicht keine Einwände gegen das geplante Wohngebiet bestehen. Die
Verkehrszahlen erhöhen sich im umliegenden Straßennetz nur gering, so dass die
Verkehrsqualitäten unverändert bleiben.
Das
im
Baugebiet
anfallende
Niederschlagswasser
kann
in
eine
Niederschlagswasserbehandlungseinrichtung (Versickerunganlage) abgeleitet werden. Lediglich
das häusliche Abwasser wird in den bestehenden Kanal geleitet, was dieser zusätzlich aufnehmen
kann. Zur Überprüfung der Qualität bzgl. der Versickerungsfähigkeit der Böden wurden bereits
drei Tiefenbohrungen durchgeführt.
Als nächster Verfahrensschritt wird nunmehr auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfs
(städtebauliche Konzept C) der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und die Auslegung (Offenlage)
gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden
gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt.
In Vertretung
(Hallstein)
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