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Beschlussvorlage (Prüfung des 1. Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2010 Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2010 Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
17.09.14, 18:46
Aktualisiert
17.09.14, 18:46
Beschlussvorlage (Prüfung des 1. Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2010 
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 
Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2010
Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Prüfung des 1. Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2010 
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 
Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2010
Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Prüfung des 1. Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2010 
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 
Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2010
Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 251/2014 Az.: 14-Pb JA 2010 n.ö. Amt: - 14 BeschlAusf.: - -14- Datum: 08.07.2014 gez. Walter Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 29.09.2014 beschließend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: 16.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Prüfung des 1. Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2010  Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung  Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2010  Entlastung des Bürgermeisters Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den .2014 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt  schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfungsbericht vom 30.07.2014 zum Gesamtabschluss 2010 ( = 1. Gesamtabschluss der Stadt Erftstadt) einschließlich des Bestätigungsvermerks an;  empfiehlt dem Rat der Stadt Erftstadt folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Erftstadt  nimmt den Prüfungsbericht mit den Prüfergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes zum Gesamtabschluss 2010 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis  erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Entlastung. Begründung: Die Gemeindeordnung (GO NRW) schreibt seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in § 116 Abs. 1 vor, dass die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen hat. Gemäß § 2 des NKF-Einführungsgesetzes war der erste Gesamtabschluss für alle Gemeinden in NRW für das Jahr 2010 zu erstellen Viele Gemeinden, Städte und Großstädte sind mit der Erstellung des 1.Gesamtabschlusses und auch mit den (Einzel-) Jahresabschlüssen auf NKF-Basis noch im Rückstand. Hier darf darauf hingewiesen werden, dass bei der Stadt Erftstadt bereits der 5. bilanzielle Jahresabschluss erstellt, geprüft und testiert ist. Dennoch wird man sich den Vorgaben der GO zur termingerechten Feststellung der Abschlüsse (Feststellung bis 31.12. des jeweiligen Folgejahres) mehr und mehr annähern und ihnen entsprechen müssen. Dies ist auch im Interesse einer zeitnahen Prüfung und politischen Beratung. Der Entwurf des 1.Gesamtabschlusses wurde in Erftstadt am 02.07.2013 eingebracht. Die Prüfung musste aufgrund nachzureichender Unterlagen (insbesondere Unterlagen der Eigenbetriebe zu der Fortschreibung stiller Reserven und Lasten auf NKF-Basis) und der danach durch die Verwaltung vorzunehmenden Korrekturen mehrmals unterbrochen werden. Auch die Prüfung des Gesamtabschlusses ist gemäß § 103 Abs.1 Ziff. 3 GO Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs.8 GO NRW zur Durchführung der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung nach Schulung sowie einem Tag Inhouse-Coaching selber durchgeführt. Kosten für Aufträge an externe Prüfungsgesellschaften konnten somit bereits beim 1.Gesamtabschluss vermieden werden. Bei der Stadt Erftstadt sind in Form eines Gesamtabschlusses zu konsolidieren: Kernhaushalt, Eigenbetriebe (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) Straßen, Immobilien und Stadtwerke. Die übrigen Beteiligungen (Verbandswasserwerk Euskirchen, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft, Radio Rhein-Erft, GasversorgungsGmbH) sind für die Konsolidierung von untergeordneter Bedeutung, da sie unter 20 % der jeweiligen Bilanzsumme liegen, seitens der Stadt Erftstadt kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird und letztlich der Wert lediglich 0,1 % der Bilanzsumme des städt. Gesamtabschlusses ausmacht. Diese übrigen Beteiligungen werden daher zum Nominalwert in die Finanzanlagen des städt. Gesamtabschlusses übernommen. Der Gesamtabschluss besteht aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht. Beizufügen sind ein Beteiligungsbericht sowie eine Kapitalflussrechnung (anstatt Gesamtfinanzrechnung). Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob  er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergibt  die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden,  die rechnungslegungsbezogenen gesetzlichen Vorschriften und ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Die Prüfergebnisse sind in Form eines Prüfungsberichtes den politischen Gremien vorzulegen. Prüfergebnisse : -2- Die Verfahrensschritte zur Erstellung des Gesamtabschlusses wurden – auch aufgrund der Korrekturen während der Prüfung - ordnungsgemäß durchgeführt:  Einzelabschlüsse auf HGB-Basis erstellt und testiert  Anpassung der Positionen an den NKF-Positionenplan erfolgt  Anpassungen der Bewertungen HGB  NKF erfolgt  Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten auf den Bilanzstichtag durchgeführt  Kapital-/Forderungs- und Schuldenkonsolidierung (Aufrechnung der gegenseitigen Verbindlichkeiten etc.) erledigt  Sicherstellung der Grundsätze der Einheitlichkeit der Rechnungslegung erfolgt Die während der Prüfung durchgeführten Korrekturen beinhalten im Wesentlichen :     Korrektur der Bilanzsumme um 7.245.674 € auf insgesamt 463.216.519 € Nachlieferung der sogen. Peer-reviews (Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten zum Bilanzstichtag) Erstellung einer Kapitalflussrechnung als gesetzl. vorgesehener Bestandteil des Gesamtabschlusses Vervollständigung des Beteiligungsberichtes Durch die Vorgehensweise der Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten (nach der durchgeführten Neubewertung der Eigenbetriebe), die auch Abschreibungen beinhaltet, wurde eine insgesamt vorsichtige Vermögensbewertung vorgenommen. Das Prüfergebnis zum Gesamtabschluss ist durch einen Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs.6 i.V.m. § 101 Abs.3 GO NRW zu dokumentieren. Dieser wurde seitens des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes erteilt. Gegen die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der korrigierten Fassung vom 25.07.2014 sowie die diesbezügliche Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat der Stadt Erftstadt bestehen aus Sicht der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken. Dem Bürgermeister und dem Kämmerer wurde der Prüfbericht vorab zur Kenntnis gebracht. (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt -3-