Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
17.09.14, 18:46
Aktualisiert
17.09.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 251/2014
Az.: 14-Pb JA 2010 n.ö.
Amt: - 14 BeschlAusf.: - -14- Datum: 08.07.2014
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
29.09.2014
beschließend
Rat
30.09.2014
beschließend
Betrifft:
16.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Prüfung des 1. Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2010
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung
Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2010
Entlastung des Bürgermeisters
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
.2014
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt
schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfungsbericht vom
30.07.2014 zum Gesamtabschluss 2010 ( = 1. Gesamtabschluss der Stadt Erftstadt)
einschließlich des Bestätigungsvermerks an;
empfiehlt dem Rat der Stadt Erftstadt folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Erftstadt
nimmt den Prüfungsbericht mit den Prüfergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes zum
Gesamtabschluss 2010 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis
erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung
NRW die Entlastung.
Begründung:
Die Gemeindeordnung (GO NRW) schreibt seit Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) in § 116 Abs. 1 vor, dass die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr zum
Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen hat.
Gemäß § 2 des NKF-Einführungsgesetzes war der erste Gesamtabschluss für alle Gemeinden in
NRW für das Jahr 2010 zu erstellen
Viele Gemeinden, Städte und Großstädte sind mit der Erstellung des 1.Gesamtabschlusses und
auch mit den (Einzel-) Jahresabschlüssen auf NKF-Basis noch im Rückstand. Hier darf darauf
hingewiesen werden, dass bei der Stadt Erftstadt bereits der 5. bilanzielle Jahresabschluss
erstellt, geprüft und testiert ist.
Dennoch wird man sich den Vorgaben der GO zur termingerechten Feststellung der Abschlüsse
(Feststellung bis 31.12. des jeweiligen Folgejahres) mehr und mehr annähern und ihnen entsprechen
müssen. Dies ist auch im Interesse einer zeitnahen Prüfung und politischen Beratung.
Der Entwurf des 1.Gesamtabschlusses wurde in Erftstadt am 02.07.2013 eingebracht. Die Prüfung
musste aufgrund nachzureichender Unterlagen (insbesondere Unterlagen der Eigenbetriebe zu der
Fortschreibung stiller Reserven und Lasten auf NKF-Basis) und der danach durch die Verwaltung
vorzunehmenden Korrekturen mehrmals unterbrochen werden.
Auch die Prüfung des Gesamtabschlusses ist gemäß § 103 Abs.1 Ziff. 3 GO Aufgabe der
örtlichen Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs.8
GO NRW zur Durchführung der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung nach Schulung sowie einem Tag Inhouse-Coaching
selber durchgeführt. Kosten für Aufträge an externe Prüfungsgesellschaften konnten somit bereits
beim 1.Gesamtabschluss vermieden werden.
Bei der Stadt Erftstadt sind in Form eines Gesamtabschlusses zu konsolidieren:
Kernhaushalt, Eigenbetriebe (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) Straßen, Immobilien und
Stadtwerke.
Die übrigen Beteiligungen (Verbandswasserwerk Euskirchen, Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Rhein-Erft, Radio Rhein-Erft, GasversorgungsGmbH) sind für die Konsolidierung von
untergeordneter Bedeutung, da sie unter 20 % der jeweiligen Bilanzsumme liegen, seitens der
Stadt Erftstadt kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird und letztlich der Wert lediglich 0,1 % der
Bilanzsumme des städt. Gesamtabschlusses ausmacht. Diese übrigen Beteiligungen werden
daher zum Nominalwert in die Finanzanlagen des städt. Gesamtabschlusses übernommen.
Der Gesamtabschluss besteht aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang
und Gesamtlagebericht. Beizufügen sind ein Beteiligungsbericht sowie eine Kapitalflussrechnung
(anstatt Gesamtfinanzrechnung). Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage ergibt
die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden,
die rechnungslegungsbezogenen gesetzlichen Vorschriften und ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet wurden.
Die Prüfergebnisse sind in Form eines Prüfungsberichtes den politischen Gremien
vorzulegen.
Prüfergebnisse :
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Die Verfahrensschritte zur Erstellung des Gesamtabschlusses wurden – auch aufgrund der
Korrekturen während der Prüfung - ordnungsgemäß durchgeführt:
Einzelabschlüsse auf HGB-Basis erstellt und testiert
Anpassung der Positionen an den NKF-Positionenplan erfolgt
Anpassungen der Bewertungen HGB NKF erfolgt
Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten auf den Bilanzstichtag durchgeführt
Kapital-/Forderungs- und Schuldenkonsolidierung (Aufrechnung der gegenseitigen
Verbindlichkeiten etc.) erledigt
Sicherstellung der Grundsätze der Einheitlichkeit der Rechnungslegung erfolgt
Die während der Prüfung durchgeführten Korrekturen beinhalten im Wesentlichen :
Korrektur der Bilanzsumme um 7.245.674 € auf insgesamt 463.216.519 €
Nachlieferung der sogen. Peer-reviews (Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten zum
Bilanzstichtag)
Erstellung einer Kapitalflussrechnung als gesetzl. vorgesehener Bestandteil des
Gesamtabschlusses
Vervollständigung des Beteiligungsberichtes
Durch die Vorgehensweise der Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten (nach der
durchgeführten Neubewertung der Eigenbetriebe), die auch Abschreibungen beinhaltet, wurde eine
insgesamt vorsichtige Vermögensbewertung vorgenommen.
Das Prüfergebnis zum Gesamtabschluss ist durch einen Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs.6
i.V.m. § 101 Abs.3 GO NRW zu dokumentieren.
Dieser wurde seitens des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes erteilt.
Gegen die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der korrigierten Fassung vom 25.07.2014
sowie die diesbezügliche Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat der Stadt Erftstadt bestehen
aus Sicht der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Dem Bürgermeister und dem Kämmerer wurde der Prüfbericht vorab zur Kenntnis gebracht.
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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