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Anfrage (Anfrage bzgl. Stand des Verkaufs des Musikschulgebäudes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 15:06
Aktualisiert
18.09.14, 15:06
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Erhard Wilfried-Neumann-Str. 30 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Dr. Risthaus 25.07.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 14.07.2014 Rat Betrifft: Datum 14.07.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 273/2014 30.09.2014 Anfrage bzgl. Stand des Verkaufs des Musikschulgebäudes Sehr geehrter Herr Erhard, Ihre Anfrage vom 14.07.2014 beantworte ich wie folgt: Zu 1. Es ist ein Angebot zum Erwerb der Musikschule eingegangen. Zu 2. Ein Wertgutachten für die Musikschule wurde nicht erstellt. Aufgrund des Alters des Gebäudes, der Denkmaleigenschaft und der erheblichen Sanierungen am Gebäude haben wir das Objekt selbst nicht Betragsmäßig angesetzt, auch unter der Prämisse, dass der Anbau, in dem die AWO untergebracht war, so stark durch Setzungen beschädigt ist, dass er nicht mehr zu halten und somit abbruchreif ist. Es wurde lediglich der Grundstückswert abzüglich Abbruchkosten wertmäßig angesetzt. Zu 3. Das Gebäude ist seit dem 01.07.2014 vollständig geräumt; auch der Anbau (AWO) ist geräumt. Lediglich das Jugendcafe ist im Anbau noch in Betrieb. Das Hauptgebäude ist weder bewohnt noch wird es anderweitig genutzt. Zu 4. Die Volkshochschule hat die Nutzung der Räume bereits in 2012 aufgegeben und hat sich anderweitig orientiert. Die Arbeiterwohlfahrt ist zum Ende des Jahres 2013 in die Hauptschule Liblar umgezogen. Die Musikschule hat ihren Betrieb bekanntlich bereits Ende vergangenen Jahres in den neuen Räumlichkeiten aufgenommen. Das Jugendamt nutzt derzeit noch zwei Räume als Jugendcafe im Anbau, wird diese aber umgehend räumen, wenn es erforderlich ist. Zu 5. Die Frist zur Abgabe eines Gebotes für den Erwerb der Musikschule endet am 31.08.2014. Ich gehe davon aus, dass ich dem zuständigen Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft für die nächste Sitzung am 18.09.2014 sowie dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage zur Beratung vorlegen kann, in der das geplante Vorhaben vorgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-