Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 15:06
Aktualisiert
18.09.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Axel Erhard
Wilfried-Neumann-Str. 30
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Dr. Risthaus
25.07.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 14.07.2014
Rat
Betrifft:
Datum
14.07.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 273/2014
30.09.2014
Anfrage bzgl. Stand des Verkaufs des Musikschulgebäudes
Sehr geehrter Herr Erhard,
Ihre Anfrage vom 14.07.2014 beantworte ich wie folgt:
Zu 1. Es ist ein Angebot zum Erwerb der Musikschule eingegangen.
Zu 2. Ein Wertgutachten für die Musikschule wurde nicht erstellt. Aufgrund des Alters des
Gebäudes, der Denkmaleigenschaft und der erheblichen Sanierungen am Gebäude haben
wir das Objekt selbst nicht Betragsmäßig angesetzt, auch unter der Prämisse, dass der
Anbau, in dem die AWO untergebracht war, so stark durch Setzungen beschädigt ist, dass
er nicht mehr zu halten und somit abbruchreif ist.
Es wurde lediglich der Grundstückswert abzüglich Abbruchkosten wertmäßig angesetzt.
Zu 3. Das Gebäude ist seit dem 01.07.2014 vollständig geräumt; auch der Anbau (AWO) ist
geräumt. Lediglich das Jugendcafe ist im Anbau noch in Betrieb. Das Hauptgebäude ist
weder bewohnt noch wird es anderweitig genutzt.
Zu 4. Die Volkshochschule hat die Nutzung der Räume bereits in 2012 aufgegeben und hat sich
anderweitig orientiert. Die Arbeiterwohlfahrt ist zum Ende des Jahres 2013 in die
Hauptschule Liblar umgezogen. Die Musikschule hat ihren Betrieb bekanntlich bereits Ende
vergangenen Jahres in den neuen Räumlichkeiten aufgenommen.
Das Jugendamt nutzt derzeit noch zwei Räume als Jugendcafe im Anbau, wird diese aber
umgehend räumen, wenn es erforderlich ist.
Zu 5. Die Frist zur Abgabe eines Gebotes für den Erwerb der Musikschule endet am 31.08.2014.
Ich gehe davon aus, dass ich dem zuständigen Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft für
die nächste Sitzung am 18.09.2014 sowie dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage
zur Beratung vorlegen kann, in der das geplante Vorhaben vorgestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hallstein)
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