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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 050313010- Leistungen für Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.09.14, 18:45
Aktualisiert
19.09.14, 18:45
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 050313010- Leistungen für Asylbewerber)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 393/2014 Amt: 50 Az.: -50- Datum: 09.09.2014 gez. Schlender Amtsleiter 19.09.2014 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 30.09.2014 gez. Knips, Kämmerer BM / Dezernent Bemerkungen beschließend Überplanmäßige Mittelbereitstellung -Produkt 050313010- Leistungen für Asylbewerber Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 392/2014 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit soll erfolgen, da die Zahlbarmachung der Leistungen nach dem AsylbLG am 24.09.2014 keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Rates duldet. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 393/2014 wird zugestimmt. Erftstadt, den 09.09.2014 (Lüngen) 1. Beigeordneter (Zerres) Ausschussvorsitzender