Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
17.09.14, 18:46
Aktualisiert
17.09.14, 18:46
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Stadt Erftstadt
Personalwirtschaft und Demografie
10161
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Personalwirtschaft und Demografie der Stadt Erftstadt
im Jahr 2014
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Stadt Erftstadt
Personalwirtschaft und Demografie
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INHALTSVERZEICHNIS
Personalwirtschaft und Demografie
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Demografische Handlungsfelder
3
Altersstrukturanalyse und Fluktuationsprognose
6
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Personalwirtschaft und Demografie
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Personalwirtschaft und Demografie
Inhalte, Ziele und Methodik
Das Handlungsfeld „Personalwirtschaft und Demografie“ umfasst die wesentlichen Fragen, die
sich für das Personalmanagement aus den Folgen des demografischen Veränderungsprozesses ergeben. Inhaltlicher Kern der Prüfung im Bereich Personalwirtschaft und Demografie ist
die Feststellung, ob die Kommunen sich aus personalwirtschaftlicher Sicht zum Zeitpunkt der
Prüfung in ausreichender Weise mit den demografischen Folgen beschäftigen und eine strukturierte, systematisch aufgebaute Bewältigungsstrategie existiert. Zu diesem Zweck werden standardisierte Fragen zu den aus Sicht der GPA NRW wesentlichen demografischen Handlungsfeldern des Personalmanagements gestellt und ausgewertet.
Demografische Handlungsfelder
Das personalwirtschaftliche Handeln hat im Hinblick auf die demografische Entwicklung der
Bevölkerung zwei wesentliche Wirkrichtungen:
• externe Wirkrichtung (Aufgabenanalyse, Aufgabenkritik, Aufgabenorganisation),
• interne Wirkrichtung (Analyse der Verwaltungsorganisation und personalwirtschaftlicher
Aspekte).
Durch die starken altersfluktuationsbedingten Personalverluste innerhalb der Verwaltung und
die demografischen Veränderungen des kommunalen Leistungsangebotes ist eine strukturierte
Aufgabenanalyse und daraus resultierend die Implementierung effektiver organisatorischer und
personalwirtschaftlicher Prozesse erforderlich.
Strategische Einbindung des Personalmanagements in die demografische Zielund Maßnahmenplanung
Der demografische Wandel wird mit seinen Auswirkungen im Prinzip alle Kommunalverwaltungen erfassen, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung. Im Kern wird die demografische
Entwicklung zu einer deutlichen Veränderung des Bevölkerungsvolumens (Reduzierung der
Einwohnerzahl) sowie der Bevölkerungsstruktur (zunehmende Alterung) führen.
Wie bei vielen Kommunen in NRW werden auch für die Stadt Erftstadt sinkende Bevölkerungszahlen prognostiziert. Nach den aktuellen Bevölkerungsprognosen ist folgende Entwicklung zu
erwarten.
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Einwohnerentwicklung
2012
2015
50.478
2020
50.006
2025
49.129
2030
48.145
46.974
Quelle: IT.NRW
Bis zum Jahr 2030 wird mit einem Rückgang um rund 3.500 Personen bzw. 6,9 Prozent gerechnet.
Die Verwaltungen stehen aufgrund des demografischen Wandels vor der Herausforderung, sich
mit den damit verbundenen Veränderungen und auch einem sich zukünftig verändernden Aufgabenportfolio zu beschäftigen. Etwaige Maßnahmen und Planungen haben in der Regel auch
Auswirkungen auf den eigenen Personalbestand. Demnach ist es erforderlich, dass das Personalmanagement mit in die Entwicklungsprozesse der Stadt eingebunden wird.
In der Stadtverwaltung Erftstadt finden regelmäßig Gespräche zwischen der Verwaltungsführung und den Amtsleitern statt. Damit werden diese in die anstehenden Veränderungen und
die demografische Ziel- und Maßnahmenplanungen eingebunden. Darüber hinaus besteht jedoch keine spezielle Projektgruppe, die sich mit den demografischen Veränderungen beschäftigt. Begrüßenswert ist, dass sich eine konkrete Ziel- und Maßnahmenplanung im Aufbau befindet und auch beabsichtigt ist, eine/n Demografie-Beauftragten zu bestellen. Ob demografische
Veränderungen Auswirkungen auf den städtischen Personalbestand haben, muss (noch) selbständig durch das Personalmanagement erkannt und ggf. geprüft werden. Eine Ausnahme bildet der Kinder- und Jugendbereich (siehe Teilbericht Tagesbetreuung für Kinder).
Verwaltungsorganisation
Ablauforganisatorisch sollten im Aufbau einer Verwaltung Schnittstellen vermieden und kurze
Prozesslaufzeiten erreicht werden. Die Stadtverwaltung Erftstadt verfügt 2013 über eine
schlanke Gliederungsbreite mit zwei Dezernaten, die vom Bürgermeister und einem Beigeordneten geleitet werden. Darunter befinden sich mit Ämtern und Abteilungen nicht mehr als drei
Hierarchieebenen. Daneben gibt es in Erftstadt drei Eigenbetriebe. Die Stellen des 1. Beigeordneten und des Kämmerers waren rund ein Jahr nicht besetzt. Zwei weitere Stellen sind im jährlichen Stellenplan ausgewiesen, waren aber über mehrere Jahre nicht besetzt.
Zum 01.06.2014 besteht der Verwaltungsvorstand aus dem Bürgermeister und zwei Beigeordneten sowie dem Kämmerer. Die Zahl der (besetzten) Dezernate wird von zwei auf vier ausgeweitet. Faktisch wird eine Stelle zusätzlich besetzt. Bei der Funktion des Kämmerers handelt es
sich um eine Statusänderung vom Laufbahnbeamten/Beschäftigten zum Wahlbeamten.
Es bestehen fast flächendeckend Stellenbeschreibungen zu den Verwaltungsaufgaben. Die
Stellen sind durch die Bewertungskommission bewertet und die Anforderungsprofile weitgehend
auf dem aktuellen Stand.
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Personalentwicklung
Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gezielt gefördert werden. Dies ist umso wichtiger, da sich aufgrund der demografischen Entwicklungen zukünftig erhebliche Veränderungen in den Aufgabenzuschnitten ergeben werden. Insgesamt werden quantitativ und qualitativ steigende Anforderungen künftig von weniger Personal
bewältigt werden müssen. Die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter müssen erkannt, erhalten und gefördert werden. Untersuchungen zeigen einen
Zusammenhang zwischen dem Führungsverhalten und der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter.
Insoweit kommt den Führungskräften auch im demografischen Wandel eine Schlüsselrolle zu.
Gemeinsam mit der Kommune wurden die wesentlichen Punkte besprochen und in einem standardisierten Fragebogen dokumentiert. Die Stadt Erftstadt hat ein Personalentwicklungskonzept (PEK), das in der jetzigen Form (Stand 05.10.2010) vorliegt. In einigen Fällen wurde bereits mit flexiblen Organisationsmodellen wie Projektgruppen gearbeitet. Lösungen und Entscheidungen können in der Regel im Rahmen eines Projektes schneller gefunden und getroffen
werden.
Dies gilt z. B. für folgende Themen:
• Personalentwicklung
• Arbeitszeitflexibilisierung
• Einführung der leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
• Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
• Gesundheitsförderung
• Neues Beurteilungssystem
Die Gesunderhaltung des älter werdenden Personals wird in Zukunft für alle Kommunen immer
wichtiger. Dies hat auch die Stadt Erftstadt erkannt. Dem betrieblichen Gesundheitswesen wird
eine erhebliche Rolle zugeschrieben, weil es zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit und zu
einer Reduzierung von Fehlzeiten führen kann.
Im Jahr 2014 führt die Stadt die fünften „Erftstädter Gesundheitstage“ unter Beteiligung von
Krankenkassen (z. B. AOK) sowie Firmen und weiteren Organisationen durch. Es werden verschiedene Punkte zu gesundheitsrelevanten Themen in Ausstellungen, Vorträgen und Workshops behandelt, die sich an interessierte Personen richten. Hierbei ist es zielführend, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für regelmäßige sportliche Aktivitäten zu begeistern. Seit
2012 gibt es bei der Stadt Erftstadt eine Beauftragte für die Gesundheitsförderung, die entsprechende Veranstaltungen plant und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Gesundheitsförderung durchführt. Der Sozialraum im Rathaus in Liblar wird als Pausenraum genutzt.
Über die VHS Erftstadt werden beispielsweise verschiedene Angebote gemacht: Wirbelsäulengymnastik, Yoga, Gesundheit und Bewegung (Feldenkrais-Methode), Qi Gong bis hin zu
„Tipps zur richtigen Ernährung”. Es finden regelmäßig Arbeitsplatzbegehungen durch eine Firma statt, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt stellt.
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Altersstrukturanalyse und Fluktuationsprognose
Auf neun Handlungsfelder der demografischen Entwicklung geht die GPA NRW im Vorbericht
ein. Unter anderem führt die demografische Entwicklung zu einer Abnahme der Erwerbsbevölkerung und zu einem deutlichen Anstieg der Anzahl älterer Beschäftigter. In den kommenden
zehn Jahren stehen alle Verwaltungen vor der großen Herausforderung des demografischen
Wandels und damit auch eigenen starken Personalverlusten. Gleichzeitig treffen die öffentlichen Arbeitgeber auf einen geringeren Angebotsmarkt an Nachwuchskräften. Diese Demografie-Problematik stellt das Personalmanagement der Verwaltungen vor erhebliche Herausforderungen, die von der Stadt Erftstadt bereits erkannt werden.
Die im PEK enthaltenen eigenen Analysen zur Altersstruktur sind nach verschiedenen Gesichtspunkten (Bereich, Funktion, Qualifikation) getrennt. Auf Grundlage dieser Zahlen werden
dann Planwerte ermittelt, deren Horizont in mittelfristige (bis fünf Jahre) und langfristige (bis 15
Jahre) Perioden unterteilt wird. Die personellen Planungen der Stadt Erftstadt sind in der detaillierten Fassung personenbezogen bis zum Jahr 2058 ausgerichtet. Allerdings muss allgemein
berücksichtigt werden, dass auch im öffentlichen Dienst die früher üblichen langen Zeiträume
bei einem Dienstherrn immer seltener zu verzeichnen sind. Die Stadt Erftstadt ist hiervon bisher
noch nicht in großem Maße betroffen.
Auf Basis der jetzigen Regelungen zur Beendigung von Beamten- bzw. Arbeitsverhältnissen
werden bis zum Jahre 2020 nur relativ wenige Mitarbeiter aus dem aktiven Dienst bei der Stadt
Erftstadt ausscheiden. Ab 2021 werden jährlich durchschnittlich zwischen 15 und 20 Mitarbeiter
in den Ruhestand eintreten.
Die anstehende Fluktuation im Führungsbereich bietet allerdings auch Möglichkeiten zu weiteren Überlegungen der künftigen Organisationsstruktur. Bis zum Jahr 2025 werden insgesamt 18
Führungskräfte auf der Amtsleiterebene (einschließlich Stellvertreter) und Abteilungsleiter ausscheiden.
Schwierigkeiten bei der Planung bereiten allen Kommunen die unterschiedlichen Austrittsmöglichkeiten. Zwischen frühest- und spätestmöglichem Termin bestehen erhebliche Differenzen.
In der Vergangenheit sind bei der Stadt Erftstadt bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren
rund 67 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzeitig ausgeschieden. Lediglich für die
Mitarbeiter in der Freizeitphase der Altersteilzeit steht das Ausscheiden fest. Von dem Instrument der Altersteilzeit macht die Stadt Erftstadt nur im Einzelfall und zum sozialverträglichen
Stellenabbau Gebrauch. Dies begrüßt die GPA NRW.
Der Mitarbeiterrahmen der Stadt einschl. Kitas, Feuerwehr und Stadtwerke umfasst 634 Bedienstete (Köpfe). Hier werden in einem Zeitfenster von 15 Jahren 271 Mitarbeiter in Ruhestand
gehen.
Feststellung
Die Stadtverwaltung Erftstadt hat im PEK die erforderlichen Daten und Informationen in vollem Umfang systematisch aufbereitet. Auf der bisherigen Basis werden bis 2025 Planungsdaten geliefert, die frühzeitig entsprechende Entscheidungen ermöglichen.
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Personalbedarfsplanung
Bei der Stadt Erftstadt besteht eine Personalbedarfsplanung, die Erkenntnisse aus den Aufgabenanalysen, Organisationsuntersuchungen sowie einer Fluktuationsprognose integriert. Diese
Personalbedarfsplanung ermittelt den zukünftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Vor dem Hintergrund der ungünstigen finanziellen Ausgangslage wird aufgrund
des HSK regelmäßig geprüft, ob durch organisatorische Optimierungen die Möglichkeit besteht,
Stellen nicht bzw. nicht in bisherigem Umfang (Stundenreduzierung) wieder zu besetzen. Es
besteht eine Wiederbesetzungssperre von zwölf Monaten. Ein Einstellungsstopp für freiwerdende Stelle wird nur bei dringendem Bedarf aufgehoben.
Gestaltung und Marketing von Arbeitgeber-Attraktivitätsfaktoren mit Blick auf die
Personalgewinnung
Aufgrund der beschriebenen demografischen Auswirkungen scheidet zukünftig erhebliches
Personal in wenigen Jahren aus. Zielgerichtete Nachbesetzungen werden erforderlich. Sowohl
andere Verwaltungen als auch die freie Wirtschaft werden sich verstärkt um Fachkräfte bemühen. Es gibt eine „Stellenbörse der Erftstädter Unternehmen“. Die Stadt Erftstadt ist bisher in
dieser Hinsicht nicht aktiv geworden. Dies ist teilweise auch der schlechten Finanzlage geschuldet, die mit einer Zurückhaltung im Ausbildungsbereich verbunden war und nur eine Ausnahme im Kitabereich hatte. Um in einem künftigen verschärften Wettbewerb bestehen zu können, werden für die Stadt Erftstadt Arbeitgeber-Attraktivitätsfaktoren und deren Gestaltung und
Marketing immer wichtiger.
Eine interkommunale Kooperation auf dem Gebiet der Ausbildung gibt es bisher nur im Bereich
der Feuerwehr.
Empfehlung
Da bei der Fachkräfte-Akquise (Personalauswahl) im Rhein-Erft-Kreis die Kommunalverwaltungen nicht gemeinsam agieren, bietet sich dieses Handlungsfeld für den weiteren Ausbau
und eine gemeinsame Agenda an.
Andere Verwaltungen bieten z. B. Informationstage für interessierte Schüler/innen zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten an (hier berichten Auszubildende und Anwärter/innen
über ihre Erfahrungen in der Ausbildung/im Studium). Auf der Homepage der Stadt Erftstadt
werden regelmäßig aktualisierte Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten angeboten. Der
Internetauftritt in diesem Bereich soll optimiert werden, um gezielter jüngere Personen anzusprechen. Dies könnte z. B. mit Links zur Berufsschule, zum Studieninstitut und zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung geschehen. Einige Städte nutzen auch die Möglichkeit, dass
sich Interessenten online über das Stellenportal "Interamt" bewerben.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert die Motivation und Bindung zum Arbeitgeber.
Arbeitgeber-Attraktivitätsfaktoren werden in Erftstadt durch weiterführende flexible Formen der
Arbeitsorganisation (z. B. Telearbeitsplätze, Heimarbeitsplätze) und Unterstützungsangebote im
Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert (z. B. Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten). Es gibt ein breites Spektrum von Arbeitszeitmodellen. Tele- bzw.
Heimarbeit werden – soweit sinnvoll – in Einklang mit den Wünschen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ermöglicht.
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Mit 19 Ausbildungskräften zum 01.10.2013 werden regelmäßig und bedarfsorientiert Nachwuchskräfte herangeführt. Aufgrund der schlechten Finanzlage war die Nachwuchsgewinnung
für die allgemeine Verwaltung allerdings nur in geringem Umfang beteiligt. Dies soll künftig verstärkt werden.
Feststellung
Die Ausbildungsquote der Stadt Erftstadt liegt mit 3,81 Prozent im Vergleich mit weiteren 25
mittleren kreisangehörigen Städten über dem Mittelwert von 3,48 Prozent.
Das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Erftstadt liegt
mit 45 Jahren im mittleren Bereich. Bis 2017 ist jedoch ein deutlicher Anstieg auf 51 Jahre zu
erwarten. Im Jahr 2025 wird mit einem Durchschnittsalter von 55 Jahren gerechnet.
Obwohl der Stellenbedarf individuell geprüft wird und Stellenwegfälle zu Konsolidierungszwecken konsequent umgesetzt werden, ist absehbar, dass Erftstadt in spätestens zehn Jahren mit
hohen Vakanzen zu rechnen hat. Das sukzessive Ausscheiden älteren Personals und die in
einigen Bereichen nicht vorhandenen Nachbesetzungsmöglichkeiten werden dazu führen, dass
Nachbesetzungsketten nicht möglich werden und personelle Probleme hervorgerufen werden.
Wissensbewahrung und -verteilung
Vor diesem Hintergrund ist auch die Wissensbewahrung und -verteilung von Bedeutung. Mit
dem Fortgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter droht gleichzeitig der Verlust essenzieller
Wissensquellen. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über ein großes
Spektrum an Berufs- und Lebenserfahrung. Das daraus resultierende Wissen und dessen Bewahrung bzw. Verteilung ist für jede Verwaltung von großer Bedeutung. Dies gilt umso mehr,
als viele der ausscheidenden Mitarbeiter über Schlüsselwissen („single source“) verfügen, das
nur ihnen alleine zur Verfügung steht.
In einigen Bereichen der Verwaltung wird Wissen zentral vorgehalten und den Bediensteten
elektronisch zugänglich gemacht:
• Mitarbeiterportal
• Zentrale Vergabestelle
• Dokumentenmanagement im Bauordnungsamt; weitere Bereiche sind in Planung
• Personalverfahren LOGA
Zugriffsregelungen bestehen für alle erstellten Dokumente der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eines Amtes oder einer Abteilung. Sinnvoll ist es, dass weitere Mitarbeiter als lediglich der direkte Vertreter, in die Verwaltungsverfahren und -abläufe mit einbezogen werden. Das vorhandene Wissen sollte technikunterstützt durch den Ausbau des teilweise schon vorhandenen Dokumentenmanagementsystems zur Verfügung gestellt werden.
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Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt, ein „Verwaltungs-Wiki“ sowie Handbücher und Verfahrensdokumentationen bereitzustellen, da das wegfallende Wissen und die Erfahrungswerte hiermit
aufgefangen werden können.
Viele Unternehmen haben bereits nach den Erfahrungen mit der Internet-Wikipedia begonnen,
sog. „Unternehmens-Wikis“ aufzubauen, um das Wissen ihrer Mitarbeiter unternehmensintern
zu sammeln und transparent zu machen (Wissensmanagement). Das Engagement der beteiligten Mitarbeiter ist dabei unverzichtbar – nur was letztlich im System aufgebaut, aktualisiert und
ergänzt bzw. bereinigt wird, kann den entsprechenden Nutzen für alle bieten.
Bezogen auf eine Stadtverwaltung finden sich dann ggf. diese „Wissenssammlungen“ im Intranet (für interne Abläufe oder Projekte) oder im Internet (z. B. für die Bürgerinnen und Bürger).
Dabei kann das Wissen unter Schlagworten mit einem Projekt- oder Sachbezug zu finden sein,
je nachdem, wie sich die Verwaltung entschieden hat.
Protokolle von Dienstbesprechungen sollten aufbereitet und für die berechtigten Mitarbeiter zur
Verfügung stehen. Hier bieten sich Dateien an, die über eine Suchfunktion einzelne Themenfelder schnell finden. Mit wenig Aufwand könnten Wissenssammlungen, Erfahrungsberichte, Muster oder Protokolle in PDF-Dokumenten und mit sorgfältig sortierten Ordnerstrukturen verwaltet
werden. Auch ein geografisches Informationssystem (GIS) bietet Möglichkeiten zur Wissensbewahrung.
Fazit
Bisher sind im Hinblick auf die demografischen Veränderungen noch keine übergeordneten
Ziele des Personalmanagements festgelegt worden. Alle wesentlichen Handlungsfelder des
demografischen Wandels werden jedoch beachtet und behandelt (siehe Ausführungen im Vorbericht). Über diesen Planungsaktivitäten steht der Druck zur Haushaltskonsolidierung, der im
HSK mündet, das noch um ein Personalwirtschaftskonzept ergänzt werden muss (siehe Teilbericht Finanzen).
Die Stadt Erftstadt hat die an die Kommunen gestellten Anforderungen in dem Handlungsfeld
Personalwirtschaft und Demografie erkannt. Noch vorhandene Optimierungs- bzw. Handlungsmöglichkeiten sollten zeitnah genutzt werden.
Feststellung
Die Stadt Erftstadt beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Themenfeld Personalwirtschaft und Demografie.
Empfehlung
Die bisherigen Aktivitäten sollten zielgerichtet fortgeführt und intensiviert werden.
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Absender
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
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