Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,5 MB
Datum
30.09.2014
Erstellt
17.09.14, 18:46
Aktualisiert
17.09.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Finanzen
10161
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Finanzen der Stadt Erftstadt
im Jahr 2014
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Stadt Erftstadt
Finanzen
10161
INHALTSVERZEICHNIS
Finanzen
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Haushaltssituation
3
Haushaltsausgleich
3
Strukturelle Haushaltssituation
7
Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
Haushaltswirtschaftliche Risiken
Risikoszenario
Haushaltskonsolidierung
11
14
14
16
Haushaltssicherungskonzept
17
Kommunaler Steuerungstrend
18
Beiträge
20
Gebühren
22
Steuern
24
Gebäudeportfolio
25
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
29
Vermögenslage
29
Schulden- und Finanzlage
37
Ertragslage
44
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Finanzen
Inhalte, Ziele und Methodik
Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen
als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten:
• Wie ist die Haushaltssituation? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf?
• Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken gibt es?
• Welche Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung gibt es?
Die GPA NRW orientiert sich hierbei an dem Ziel einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Nachhaltige Haushaltswirtschaft vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital. Sie begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und setzt sich mit
den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander. Dadurch können Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangt werden.
Die GPA NRW hat insbesondere die vorliegenden Jahresabschlüsse und die aktuellen Haushaltsplanungen analysiert. Ergänzend beziehen wir die örtlichen Prüfberichte der Jahresabschlüsse und die vorliegenden Gesamtabschlüsse ein. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, setzen unsere Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen.
Methodisch stützt sich die Prüfung auf Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset NRW sowie
auf weitere Kennzahlen zur vertiefenden Analyse. Sie erfolgt sowohl durch Zeitreihenvergleiche
als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche. In die Analysen bezieht die GPA NRW
die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf die Haushaltssituation auswirken
und sich im Rahmen der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Haushaltssituation
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Kommune zur Gestaltung ihres
Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation zum einen danach, ob die Kommune den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich
erreicht. Zum anderen fließt in die Bewertung ein, wie sich die Haushaltssituation strukturell
darstellt.
Haushaltsausgleich
Nachfolgend stellt die GPA NRW zunächst die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
mit der rechtlichen Haushaltssituation sowie den Jahresergebnissen einschließlich der Entwicklung der Rücklagen zusammenfassend dar.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Rechtliche Haushaltssituation
Die Stadt Erftstadt hat das Rechnungswesen zum 01. Januar 2008 auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Die Prüfung basiert auf den testierten Rechnungsergebnissen sowie dem aufgestellten Jahresabschluss 2012, für den die örtliche Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt noch aussteht. Nachkommend dienen die Haushaltsansätze des Doppelhaushaltes 2013/2014 sowie die mittelfristige Haushalts-/Sanierungsplanung bis 2024 als
Grundlage.
Die Stadt Erftstadt befindet sich seit 1994 in der Haushaltssicherung. Seit der Einführung des
NKF besteht erst mit dem Jahr 2010 wieder die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Die Stadt überschreitet seither nach der mittelfristigen Planung die
Schwellenwerte gemäß § 76 GO NRW, obwohl die allgemeine Rücklage im Jahr 2009 durch
Korrekturen der Eröffnungsbilanz wesentlich verstärkt wurde. Die Ausgleichsrücklage wird mit
dem negativen Jahresergebnis im Jahr 2012 vollständig verzehrt, so dass der Haushalt sodann
auch fiktiv nicht ausgeglichen werden kann. Damit befand sie sich im Nothaushaltsrecht. Erst
mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 und dem HSK 2013 - 2022 wurde die Haushaltswirtschaft
der Stadt Erftstadt genehmigt. Sie prognostiziert den Haushaltsausgleich im Jahr 2022, denn
der Planungszeitraum konnte auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Die Kommunalaufsicht hat
die Genehmigung des vorliegenden HSK unter Auflagen auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014
beschränkt.
Ferner ist die Stadt Erftstadt ihrer Verpflichtung zur erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 GO erst im Jahr 2013 nachgekommen. Der Gesamtabschluss für das
Jahr 2010 ist aufgestellt und örtlich durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Durch die vollständige Auslagerung üblicher kommunaler Sachanlagen wie Gebäude und Infrastrukturnetz in
drei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (Eigenbetriebe) stellt das Sondervermögen rund 90
Prozent der Bilanzsumme. Deshalb hat der Gesamtabschluss eine wesentliche Bedeutung für
die Beurteilung der Haushaltslage der Stadt Erftstadt.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte zukünftig die Gesamtabschlüsse möglichst zeitnah fertigen. Ohne
einen aktuellen und umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage des Konzerns
„Stadt Erftstadt“ bestehen Unsicherheiten für die Haushaltswirtschaft.
Jahresergebnisse und Rücklagen
Die Jahresergebnisse der Stadt Erftstadt unterliegen starken Schwankungen:
Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST)
EB 2008*
Jahresergebnis
2008
2009
2010
2011
2012
./.
468
-9.947
105
-2.696
-5.611
Höhe der allgemeinen Rücklage
69.400
66.184**
141.576**
141.121**
140.527**
138.809**
Höhe der Ausgleichsrücklage
16.432
16.432
6.485
6.589
3.894
0
Verringerung der allgemeinen
./.
4,6
0,3
0,4
1,2
keine
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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EB 2008*
2008
Rücklage des Vorjahres in Prozent
2009
2010
2011
2012
Verringerung
Fehlbetragsquote nach Ergebnis
in Prozent
./.
positives
Ergebnis
12,0
positives
Ergebnis
1,8
3,9
*) Eröffnungsbilanz 2008, **) Veränderung der allgemeinen Rücklage durch Korrekturen der Eröffnungsbilanz; bei der
Berechnung der Ausgleichsrücklage des Jahres 2012 verbleibt eine Differenz von 1.060,96 Euro, die durch die Stadt
Erftstadt aufgrund von Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt wird
In den Jahren 2008 und 2010 konnte die Stadt Erftstadt positive Ergebnisse erzielen. Damit hat
sie den Haushalt ausgeglichen und die allgemeine sowie die Ausgleichsrücklage verstärkt. Darüber hinaus wurde die allgemeine Rücklage durch die Korrekturen der Eröffnungsbilanz im Jahresabschluss 2009 mehr als verdoppelt. Denn durch die Neubewertung der Sondervermögen
nach dem Substanzwertverfahren erhöhte sich der Bilanzansatz der Finanzanlagen um rund 75
Mio. Euro.
Im Jahr 2009 schlug sich die Finanzkrise in einem Drittel weniger Gewerbesteuererträgen und
Einbußen bei den Gemeinschaftssteuern nieder. Geminderte Schlüsselzuweisungen und gestiegene Personalaufwendungen waren mit verantwortlich für einen deutlichen Fehlbetrag.
Das Ergebnis des Jahres 2012 verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr unter anderem auf
Grund des erstmals erforderlichen Verlustausgleichs an den Eigenbetrieb Straßen von rund 1,5
Mio. Euro, der dort dem Ausgleich eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages diente. Durch das negative Jahresergebnis 2012 wurde die Ausgleichsrücklage erstmalig vollständig
verzehrt. Im interkommunalen Vergleich ist das Ergebnis des Jahres 2012 unterdurchschnittlich:
Jahresergebnisse je Einwohner in Euro 2012
Erftstadt
-111
Minimum
Maximum
-432
Mittelwert
77
1. Quartil
-58
2. Quartil
(Median)
-89
Anzahl
Werte
3. Quartil
-19
30
20
Die Haushaltsansätze der Jahre 2013 und 2014 sowie die mittelfristige Haushaltsplanung sehen durchweg negative, sich aber tendenziell verbessernde Jahresergebnisse vor. Nach Auskunft der Verwaltung wird das Rechnungsergebnis des Jahres 2014 allerdings aufgrund um
rund zwei Mio. Euro geminderter Schlüsselzuweisungen schlechter ausfallen als geplant.
Die allgemeine Rücklage wird durch die prognostiziert negativen Jahresergebnisse bis zum
Jahr 2022 stetig verringert:
Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN*)
2013
Jahresergebnis
Höhe der allgemeinen Rücklage
Höhe der Ausgleichsrücklage
2014
2015
2016
2017
-8.103
-7.070
-6.017
-4.414
-3.045
130.705
123.635
117.618
113.204
110.159
0
0
0
0
0
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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2013
2014
2015
2016
2017
Verringerung der allgemeinen Rücklage
des Vorjahres in Prozent
5,8
5,4
4,9
3,8
2,7
Fehlbetragsquote nach Ergebnis in
Prozent
5,8
5,4
4,9
3,8
2,7
2018
Jahresergebnis
2019
2020
2021
2022
2023
2024
-2.466
-1.855
-1.211
-533
131
682
1.222
Höhe der allgemeinen
Rücklage
107.693
105.838
104.627
104.094
104.094
104.094
104.094
Höhe der Ausgleichsrücklage
0
0
0
0
131
813
2035
Verringerung der allgemeinen Rücklage des
Vorjahres in Prozent
2,2
1,7
1,1
0,5
keine
Verringerung
keine
Verringerung
keine
Verringerung
Fehlbetragsquote nach
Ergebnis in Prozent
2,2
1,7
1,1
0,5
positives
Ergebnis
positives
Ergebnis
positives
Ergebnis
*) Haushaltsansätze 2013 und 2014 sowie Werte der mittelfristigen Haushalts- und Sanierungsplanung 2015 bis 2024,
Stand: Doppelhaushalt 2013/2014
Feststellung
Der stetige Eigenkapitalverzehr steht nicht im Einklang zu dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit.
Auffällig ist, dass sich die Rechnungsergebnisse der Jahre 2011 und 2012 gegenüber den
Plandaten deutlich verbesserten. Das Rechnungsergebnis 2011 fällt rund 8,6 Mio. Euro und das
des Jahres 2012 rund 7,6 Mio. Euro positiver aus. Durch Nachveranlagungen ergaben sich
gesteigerte Gewerbesteuererträge (rund vier Mio. Euro im Jahr 2011 und 1,2 Mio. Euro im Jahr
2012). Die Gemeinschaftssteueranteile fielen im Jahr 2011 um 1,7 Mio. Euro höher aus, während im Jahr 2012 Einsparungen bei den Personalaufwendungen und den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen positivere Ergebnisse zur Folge hatten.
Die Verbesserungen gegenüber der Planung sind nicht nur auf Sondereffekte zurückzuführen,
sondern ergeben sich aus unterschiedlichen Positionen der Ergebnisrechnung. Das deutet auf
Unsicherheiten in der Haushaltsplanung der Stadt Erftstadt hin. Es ist fraglich, ob der angestrebte Haushaltsausgleich im Jahr 2022 erreicht werden kann. Um die Zielvorgaben des HSK
halten zu können, bedarf es einer geordneten Haushaltswirtschaft, in deren Rahmen die Stadt
Erftstadt ihre Leistungsfähigkeit zukunftsgerichtet und dauerhaft wiederherstellen kann. Die
Abweichungen sind auch darauf zurückzuführen, dass die Erstellung eines Doppelhaushalts
von Haus aus größere Unwägbarkeiten mit sich bringt. Allerdings bindet die Aufstellung eines
Doppelhaushalts nicht so hohe Personalressourcen wie eine jährliche Planung.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte ihre Haushaltssteuerung hin zu mehr Nachhaltigkeit ausrichten. Der
Haushaltsausgleich muss oberste Priorität haben. Die Genehmigungsfähigkeit des HSK
reicht als Ziel für die Planung nicht aus. Die Haushaltsplanungen sollten präzisiert werden.
Strukturelle Haushaltssituation
Die Kommunen sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nur
dann können sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Die Kommunen
müssen dazu geeignete Maßnahmen finden und umsetzen. Der Umfang der Maßnahmen wird
dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf). Die Basis zur Ermittlung
des nachhaltigen Konsolidierungsbedarfs ist
• die aktuelle strukturelle Haushaltssituation,
• verbunden mit der voraussichtlichen Entwicklung wesentlicher haushaltswirtschaftlicher
Rahmenbedingungen im Planungszeitraum.
Strukturelles Ergebnis
Das strukturelle Ergebnis gibt wieder, von welchen Ergebnissen in Zukunft nachhaltig - unter
Annahme unveränderter Rahmenbedingungen - auszugehen ist.
Die GPA NRW definiert das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2012 werden
die Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der allgemeinen Kreisumlage abgezogen. Diese Werte ersetzen wir durch die Durchschnittswerte der vorangegangenen vier Jahre. Zusätzlich bereinigen wir positive wie negative Sondereffekte.
Grund dafür ist folgender: Die in den Ergebnisrechnungen ausgewiesenen Jahresergebnisse
geben nur bedingt einen Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation. Insbesondere werden
sie oft durch stark schwankende Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der Kreisumlage beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte den
tatsächlichen Konsolidierungsbedarf.
Strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2012
Erftstadt
Jahresergebnis
-5.611
./. Bereinigungen Gewerbesteuer und Finanzausgleich (Standardbereinigung)
22.694
./. Bereinigungen Sondereffekte (kommunalspezifische Bereinigungen)
0
= bereinigtes Jahresergebnis
-28.305
+ Hinzurechnungen (Mittelwerte)
24.366
= strukturelles Ergebnis
-3.938
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Feststellung
Die Stadt Erftstadt hat auf das Jahr 2012 bezogen ein strukturelles Defizit von rund 3,9 Mio.
Euro. Unter unveränderten Rahmenbedingungen besteht in dieser Höhe eine nachhaltig zu
schließende Konsolidierungslücke.
Haushaltsplanung
Um aus dem strukturellen Ergebnis eine konkrete Zielgröße für eigene Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Erftstadt ableiten zu können, ist die weitere Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen einzubeziehen. Deshalb vergleicht die GPA NRW das strukturelle Ergebnis 2012 mit dem geplanten Jahresergebnis 2022. Die Analyse soll aufzeigen,
• inwieweit sich nach dem strukturellen Ergebnis 2012 und der weiteren Haushaltsplanung
Konsolidierungsbedarfe ergeben,
• inwieweit eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen,
• von welcher Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter der Stadt Erftstadt ausgeht und
• mit welchen Risiken diese Annahmen gegebenenfalls verbunden sind.
Die Stadt Erftstadt sieht zum Ende der mittelfristigen Haushaltsplanung im Jahr 2022 den
Haushaltsausgleich und ein positives Jahresergebnis von rund 131.000 Euro vor. Damit
schließt sie planerisch die strukturelle Konsolidierungslücke des Jahres 2012.
Im Wesentlichen fußt diese Entwicklung auf einer optimistischen Planung der wesentlichen
Ertragspositionen wie der Gewerbe- und Gemeinschaftssteuern und der Schlüsselzuweisungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die entsprechenden Positionen der
Ergebnisrechnung:
Vergleich strukturelles Ergebnis 2012 und Planergebnis 2022 - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro
Strukturelles
Ergebnis 2012
Planergebnis
2022
Differenz
Jährliche
Änderung
in Prozent
Erträge
Grundsteuer B
6.849*
8.885
2.036
2,6
Gewerbesteuern
10.465
16.162
5.697
4,4
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
20.980
32.926
11.946
4,6
Schlüsselzuweisungen
13.532
16.894
3.362
2,2
20.492*
25.411
4.919
2,2
9.825*
11.320
1.495
1,4
45.765*
53.352
7.587
1,5
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Transferaufwendungen
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Strukturelles
Ergebnis 2012
Planergebnis
2022
Differenz
Jährliche
Änderung
in Prozent
Steuerbeteiligungen
1.599
2.534
935
4,7
Allgemeine Umlagen
21.276
26.365
5.089
2,2
*) Rechnungsergebnis des Jahres 2012
Grundsteuer B und Gewerbesteuer
Die Stadt Erftstadt hat im Jahr 2013 den Hebesatz für die Grundsteuer B von 440 v. H. auf 495
v. H. angehoben. Darüber hinaus hat sie in der mittelfristigen Planung der Steuererträge die
1
Orientierungsdaten zugrunde gelegt. Die Steigerungsraten der Grundsteuer B lassen sich absehbar durch noch zu veräußernde Grundstücke in den Neubaugebieten in Liblar, Bliesheim
und Lechenich realisieren.
Das strukturelle Ergebnis der Gewerbesteuern beinhaltet auch die deutlich verminderten Erträge der Jahre 2008 und 2009. Diese Schwankungen wirken sich bei der Berechnung der Wachs2
tumsraten , die die Stadt Erftstadt für den Zeitraum nach der mittelfristigen Planung angesetzt
hat, erhöhend aus (geometrisches Mittel). Ob die prognostizierte Steigerung von jährlich vier
Prozent ab dem Jahr 2017 tatsächlich erreicht werden kann, hängt davon ab, ob die Stadt Erftstadt die noch verfügbaren Gewerbeflächen vorwiegend im Wirtschaftspark Lechenich bis dahin
vermarkten kann. Ein weiterer Faktor ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Insofern besteht
für die Erreichung der Planziele der Stadt Erftstadt ein haushaltswirtschaftliches Risiko.
Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern
Die Stadt Erftstadt wendet für die Prognose der Entwicklung der Gemeindeanteile der Einkommenssteuer den Orientierungsdatenerlass für die mittelfristige Planung an. Darüber hinausgehend hat sie eine Wachstumsrate von zwei Prozent errechnet. Auch diese Erträge hängen von
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab.
Schlüsselzuweisungen
Die Stadt Erftstadt berechnet die Schlüsselzuweisungen für die mittelfristige Planung anhand
der Orientierungsdaten. Die errechnete Wachstumsrate liegt bei 3,8 Prozent. Das durch Hebesatzerhöhungen gesteigerte Steueraufkommen sowie der veränderte Soziallastenansatz seit
dem Jahr 2011 mindern die Schlüsselzuweisungen nachhaltig. Dagegen fällt das strukturelle
Ergebnis der Schlüsselzuweisungen durch die geminderten Steuererträge der Jahre 2008 und
2009 höher aus.
Empfehlung
Um die Planung der Schlüsselzuweisungen zu präzisieren, sollte das geplante Steueraufkommen der Planung zugrunde gelegt werden.
1
Orientierungsdatenerlass des Landes NRW für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2013-2016 vom 13. Juli 2012
2
Laut Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 07. März 2013
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Personalaufwendungen
Die Stadt Erftstadt plant die Personalaufwendungen im Haushaltsansatz anhand der tatsächlichen Verhältnisse, die ihr bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannt sind. Im
Jahr 2013 haben Lohn- und Tariferhöhungen sowie der verstärkte Personalbedarf für die Kindertagesbetreuung zu einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2012 von fast zehn Prozent geführt. Darüber hinaus wird eine weitere Steigerung von rund fünf Prozent im Jahr 2014 in der
Planung berücksichtigt, die auf die Neu- und Wiederbesetzung zweier Beigeordneten-Stellen
zurückzuführen ist. Mittelfristig und bis zum Ende des gesamten Planungszeitraums geht die
Stadt Erftstadt davon aus, dass die Personalaufwendungen nach dem Orientierungsdaten- und
Ausführungserlass jährlich nur um ein Prozent steigen. Diese geringe Steigerung kann aber nur
gehalten werden, wenn die tatsächlichen Tarif- und Besoldungssteigerungen durch Konsolidierungsmaßnahmen kompensiert werden. Die Stadt Erftstadt hat außer im Bereich der Kindertagesbetreuung einen grundsätzlichen Einstellungsstopp eingesetzt, bei dem je Einzelfall entschieden wird. Neben der Reduzierung der Gesamtpersonalstärke kommt darüber hinaus aber
auch die Einbeziehung des Personalstocks der Eigenbetriebe in die Konsolidierungsbemühungen in Frage. Dem HSK der Stadt Erftstadt fehlt es an einem Konzept zur Entwicklung der Gesamtpersonalaufwendungen. Dies beanstandet auch die Kommunalaufsicht. Die sich daraus
ergebenden Einsparpotentiale sind zu berechnen und der mittelfristigen Planung zugrunde zu
legen. Insofern ist nicht nur von einem Risiko auszugehen, sondern die Plandaten selbst sind
unschlüssig.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte zukünftig die positiven Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen bei
den Personalaufwendungen monetär beziffern und beispielsweise in einem Konzept darstellen. Dem Vorsichtsprinzip folgend sollten Tarif- und Besoldungssteigerungen mit in die mittelfristige Planung einbezogen werden.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Stadt Erftstadt geht davon aus, dass die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
mittelfristig auf dem Niveau des Jahres 2013 stagnieren. Gegenüber dem Jahr 2012 hat sie hier
eine Mio. mehr angesetzt als im Vorjahr. Dies entspricht rund zehn Prozent. Anschließend setzt
sie ein Prozent als jährliche Steigerung an. Bisher zeigten die Konsolidierungszwänge des
HSK, dass die inflationären Preissteigerungen durch die verantwortlichen Fachbereiche kompensiert werden konnten. Deshalb waren in den Rechnungsergebnissen jährlich 1,5 Prozent
Verbesserungen gegenüber den Plandaten zu verzeichnen. Die Schere zwischen Plan- und
Rechnungsergebnis verringert sich allerdings sukzessive. Um die Preissteigerungen auch mittelfristig kompensieren zu können, muss die Stadt Erftstadt folglich geeignete Maßnahmen zur
Reduzierung der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ergreifen. Ansonsten sind die Planziele gefährdet.
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen steigen laut der mittelfristigen Planung um ein Prozent jährlich, ab
dem Jahr 2018 um zwei Prozent. Ob es sich hierbei um einen realistischen Planungsansatz
handelt, hängt aber stark von der Entwicklung der Jahresergebnisse der Eigenbetriebe, insbesondere des Eigenbetriebs Straßen ab. Werden hier über die Planung hinausgehende Verlust-
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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ausgleiche erforderlich, birgt die Planung der Transferaufwendungen ein haushaltswirtschaftliches Risiko.
Steuerbeteiligungen und Kreisumlage
Die Entwicklung der Kreisumlage und der Steuerbeteiligungen sind wesentlich abhängig von
der Steuerkraft der Kommunen. Die durch die Hebesatzanpassungen gesteigerten Steuererträge führen auch zu einer Erhöhung der Kreisumlage. Außerdem werden beim Rhein-Erft-Kreis
höhere Umlagen erforderlich, da die Kosten der Unterkunft ansteigen. Die Planung der
Kreisumlage nimmt die Stadt Erftstadt wie bei den Schlüsselzuweisungen anhand des geplanten Steueraufkommens und der übrigen, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes
bekannten, tatsächlichen Verhältnisse vor.
Feststellung
Die wesentlichen Ertrags- und Aufwandsarten bergen Risiken für die Haushaltswirtschaft
und die Erreichung der Planziele der Stadt Erftstadt. Ertragsseitig ergeben sich Unsicherheiten aus den konjunkturellen Gegebenheiten. Die Planung der Aufwendungen ist hinsichtlich
der Besoldungs-, Tarif- und Preissteigerungen unvollständig. Außerdem besteht bei den
Transferaufwendungen eine direkte Abhängigkeit zu den Ergebnissen der Eigenbetriebe.
Die Risiken, die sich aus der derzeitigen Planung ergeben, werden unter „Risikoszenario“ aufgegriffen und zum Teil exemplarisch bewertet.
Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
Kennzahlen im interkommunalen Vergleich
Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick
über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Kommune.
NKF Kennzahlenset 2012
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad
82,2
111,3
98,1
89,2
Eigenkapitalquote 1
11,0
65,0
35,4
58,3
Eigenkapitalquote 2
34,8
80,5
61,7
60,1
0,6
27,3
7,3
3,9
Infrastrukturquote
0,1
53,0
36,3
./.
Abschreibungsintensität
1,3
16,6
9,4
0,8
Drittfinanzierungsquote
25,2
120,1
54,3
./.
Investitionsquote
10,1
286,2
73,1
63,3
Fehlbetragsquote
Vermögenslage
Finanzlage
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Kennzahl
Minimum
Anlagendeckungsgrad 2
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
67,3
101,8
87,5
84,3
Liquidität 2. Grades
6,0
398,8
89,9
17,0
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)
11
266
44
./.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
0,0
25,0
7,9
16,1
Zinslastquote
0,1
8,3
3,1
0,5
Netto-Steuerquote
46,2
67,4
56,4
55,1
Zuwendungsquote
5,5
29,4
16,8
20,8
Personalintensität
13,4
25,3
20,4
22,4
Sach- und Dienstleistungsintensität
10,1
29,4
18,0
10,7
Transferaufwandsquote
36,2
50,0
43,4
50,0
Ertragslage
Weitere Kennzahlen je Einwohner in Euro 2012
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
Jahresergebnis
-432
77
-58
-111
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-263
295
32
-101
502
5.290
2.376
2.793
1.034
2.082
1.311
1.058
Gesamtverbindlichkeiten (2010)
Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation der Stadt Erftstadt ist – gemessen an dem unterdurchschnittlichen Aufwandsdeckungsgrad – vom Werteverzehr geprägt. Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Erftstadt wird wesentlich vom Sondervermögen beeinflusst. Durch die Möglichkeit, Verlustvorträge im Eigenbetrieb vorzunehmen, wirken sich die negativen Jahresergebnisse im Kernhaushalt zeitlich verzögert auf die Eigenkapitalausstattung aus. Die Eigenkapitalquoten sind somit im Jahr 2012 entsprechend hoch. Auch wenn die Fehlbetragsquote des Jahres 2012 positiv zu werten ist, führen die prognostiziert negativen Jahresergebnisse zu einer
weiteren Verschlechterung der Quoten.
Vermögenslage
Die Stadt Erftstadt hat das gesamte übliche kommunale Vermögen wie Infrastrukturvermögen
und Gebäude in die Eigenbetriebe ausgelagert. In der Folge bildet die Abschreibungsintensität
den neuen Minimalwert. In die unterdurchschnittliche Investitionsquote fließen folglich nur die
sonstigen Sachanlagen ein, die aufgrund ihres bilanziellen Wertes nur einen untergeordneten
Einfluss auf die Vermögenslage haben. Veränderungen der Finanzanlagen haben hier eine
größere Bedeutung. Ebenso ist durch die Auslagerung des üblichen kommunalen Anlagevermögens die Analyse der Drittfinanzierungsquote der Stadt Erftstadt nicht aussagekräftig. Denn
den Sonderposten für Zuwendungen, beispielsweise aus der allgemeinen Investitionspauschale, die zum Teil im Kernhaushalt verbleibt, stehen insgesamt nur geringe Abschreibungen im
Kernhaushalt gegenüber.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Finanzlage
Die Stadt Erftstadt hat zwar keine Investitionskredite im Kernhaushalt bilanziert, ist aber auf
hohe Liquiditätskredite angewiesen. Diese sind der Grund für die niedrige Liquidität 2. Grades
und den Anlagendeckungsgrad. Die hohe kurzfristige Verbindlichkeitsquote ist auf die verspätete Auszahlung von Löhnen und Gehältern zurückzuführen. Dass sich die Zinslastquote dem
Minimalwert nähert, ist dem aktuell niedrigen Zinsniveau für Liquiditätskredite geschuldet. Hier
besteht aber auch das Risiko zukünftiger Zinsänderungen, das durch die Stadt Erftstadt kompensiert werden muss.
Ertragslage
Während die Netto-Steuerquote leicht unterdurchschnittlich ist, positioniert sich die auf rund 21
Prozent gesunkene Zuwendungsquote im Vergleich aber deutlich über dem Mittelwert. Die
Stadt Erftstadt ist demnach auf die Mittel des Finanzausgleichs angewiesen. Die Personalintensität zeigt eine überdurchschnittliche Ergebnisbelastung. Während sich die Sach- und Dienstleistungsintensität durch den hohen Auslagerungsgrad dem Minimalwert nähert, verhält es sich
beim Transferaufwand umgekehrt. Hier schlagen die Finanzbeziehungen zu den Eigenbetrieben durch jährliche Ausgleichszahlungen, die Erfordernis von Verlustausgleichen, Erstattungszahlungen für den Schuldendienst und Zuschüsse zu Buche.
Weitere Kennzahlen
Die Selbstfinanzierungskraft der Stadt Erftstadt positioniert sich im interkommunalen Vergleich
des Jahres 2012 unterdurchschnittlich. Beim Blick auf die Gesamtverbindlichkeiten ergibt sich
aus der Auslagerung in die Eigenbetriebe ein hoher Verschuldungsgrad. Die Leistungsfähigkeit
der Stadt Erftstadt ist begrenzt durch geringe allgemeine Deckungsmittel. Im interkommunalen
Vergleich nähern sich die allgemeinen Deckungsmittel im Jahr 2012 dem Minimalwert.
Die Haushaltssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar:
• NKF-Einführung zum 1. Januar 2008, Nothaushaltsrecht 2010 bis 2012, mit Erweiterung
des HSK-Zeitraums auf zehn Jahre genehmigtes HSK 2013 – 2022, Genehmigung unter
Auflagen auf die Jahre 2013 und 2014 beschränkt
• Verzehr der Ausgleichsrücklage im Jahr 2012
• Zu Beginn schwankende, ab dem Jahr 2011 durchweg negative Jahresergebnisse, positives Jahresergebnis nach Plandaten erst wieder im Jahr 2022
• Strukturelles Defizit mit 3,9 Mio. Euro besser als der tatsächliche Jahresfehlbetrag von
5,6 Mio. Euro
• Plandaten des Doppelhaushalts 2013/2014 aufgrund aktueller Entwicklungen optimistisch, insbesondere hinsichtlich der wesentlichen Ertragspositionen
• Vermögensstruktur geprägt von Finanzanlagen, also den Substanzwerten der Eigenbetriebe, voraussichtlich im Jahr 2013 Substanzwertanpassung erforderlich wegen Verzehr
des Eigenkapitals im Eigenbetrieb Straßen durch Verlustvorträge der Vergangenheit
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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• übliches kommunales Vermögen wie Gebäude und Infrastruktur ausgelagert einschließlich der entsprechenden Investitionen und Kreditverbindlichkeiten
• negative Selbstfinanzierungskraft wird zum Teil gedeckt durch Saldo aus Investitionstätigkeit, dennoch Bedarf an Liquiditätskrediten
• erster Gesamtabschluss für das Jahr 2010 zeigt überdurchschnittlich hohe Gesamtverbindlichkeiten
• Eigenkapitalquoten vergleichsweise hoch, Verzehr durch negative Jahresergebnisse und
Substanzwertminderung für den Eigenbetrieb Straßen absehbar
• unterdurchschnittliche allgemeine Deckungsmittel, abhängig von den konjunkturellen Gegebenheiten der Real- und Gemeinschaftssteuern
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation der Stadt Erftstadt mit dem Index 2.
Haushaltswirtschaftliche Risiken
Haushaltswirtschaftliche Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung.
Risiken im Überblick
Risiken
negative Jahresergebnisse im Eigenbetrieb Straßen
wirken sich durch jährliche Verlustabdeckungen direkt
auf die Jahresergebnisse des Kernhaushalts aus
Planung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen, Erträge abhängig von konjunktureller Entwicklung,
Aufwendungen ohne Tarif- und Besoldungssteigerungen
geplant
Fundstelle
(Berichtsabschnitt)
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse (Finanzanlagen)
Strukturelle Haushaltssituation (Haushaltsplanung);
Haushaltswirtschaftliche Risiken (Risikoszenario);
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse (Ertragslage)
Risikoszenario
Das „Risikoszenario“ zeigt, welche Auswirkungen Abweichungen von den Plandaten auf die
zukünftigen Jahresergebnisse haben könnten.
Die GPA NRW möchte die Kommunen für haushaltswirtschaftliche Risiken sensibilisieren. Das
Risikoszenario verdeutlicht beispielhaft, wie sich einige festgestellte Risiken auf die zukünftigen
Jahresergebnisse auswirken könnten. Die dabei vorgenommenen Berechnungen können und
sollen die individuell erforderlichen Risikoeinschätzungen der Kommune nicht ersetzen. Die
Kommune muss diese Risiken individuell identifizieren. Darauf aufbauend entscheidet sie, ob
und wie einzelne Risiken minimiert werden und inwieweit insgesamt eine Risikovorsorge getrof-
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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fen wird. Dies geschieht zum Beispiel, indem sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet. Die GPA NRW empfiehlt daher eine systematische Auseinandersetzung mit den haushaltswirtschaftlichen Risikofaktoren.
Planergebnis und Risikoszenario 2022 in Tausend Euro
Position
Erläuterung
Risikoszenario
2022
Planergebnis
2022
Abweichung
Erträge
Gewerbesteuer
Steigerungsraten basierend auf
dem niedrigeren strukturellen
Ergebnis des Jahres 2012
13.863
16.163
2.299
Gemeinschaftssteuern
Steigerungsraten basierend auf
dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2013
31.046
32.926
1.879
Schlüsselzuweisungen
Steigerungsraten basierend auf
dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2013
15.143
16.894
1.751
Annahme: zwei Prozent Tarifund Besoldungssteigerungen
28.114
25.411
2.703
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Saldo
8.632
Die konjunkturelle Entwicklung stellt einen Unsicherheitsfaktor dar, da die Stadt Erftstadt hier
nicht aktiv steuern kann. Auswirkungen zeigen sich vor allem auf die Gewerbesteuern und die
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern. Die angewandten Orientierungsdaten sind
Landesdurchschnittswerte, die regional stark von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen
können. Die GPA NRW hat in einer exemplarischen Berechnung die starken Schwankungen bei
den Gewerbesteuern berücksichtigt. Dazu sind die jährlichen Steigerungsraten nicht auf den
Wert des Ergebnisses 2012, sondern auf den niedrigeren Durchschnittswert der Jahre 2008 bis
2012 angewendet worden. Der sich daraus ergebende Wert für das Jahr 2013 entspricht in
etwa auch dem Rechnungsergebnis. Die Planwerte bis 2022 fallen in diesem Risikoszenario
entsprechend niedriger aus.
Der Durchschnittswert der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern der Jahre 2008 bis
2012 ist mit rund 21 Mio. Euro zwei Mio. niedriger als der Planwert für das Jahr 2013 (25,5 Mio.
Euro). Aber auch das Rechnungsergebnis fällt im Jahr 2013 um 1,5 Mio. Euro schlechter aus
als geplant. Folglich ergibt sich alleine aus dem Rechnungsergebnis als aktuellere Basis und
unter unveränderter Anwendung der geplanten Steigerungsraten ein entsprechend hohes Risiko.
Auch bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die Stadt Erftstadt von einem deutlich
höheren Niveau ausgegangen. Hier ergibt sich bei unveränderten Steigerungsraten eine signifikante Abweichung von 1,3 Mio. Euro, wenn das Rechnungsergebnis des Jahres 2013 als Basis
dient. Aus der Fortschreibung der Steigerungsraten ergibt sich in der Folge ein entsprechend
hohes Risiko für die Erreichung der Planziele.
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Finanzen
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Feststellung
Die Unsicherheiten in der Haushaltsplanung, die durch die Aufstellung des Doppelhaushalts
entstanden sind, zeigen sich in Erftstadt vor allem bei den bedeutenden Ertragspositionen
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern und Schlüsselzuweisungen. Allein die Abweichungen der geplanten Ertragspositionen zu den vorläufigen Rechnungsergebnissen des
Jahres 2013 (rund 2,7 Mio. Euro) bergen ein hohes Risiko für die Erreichung der Planziele
der Stadt Erftstadt.
Aufwandsseitig führen angenommene Tarif- und Besoldungssteigerungen von zwei Prozent zu
anderen Planwerten bei den Personalaufwendungen. Wir haben diese im Risikoszenario entsprechend berücksichtigt.
Das Risikoszenario stellt die möglichen Auswirkungen auf die Jahresergebnisse des mittelfristigen Planungszeitraums dar:
Risikoszenario und Haushaltsplanung
Die exemplarische Berechnung zeigt eine mögliche Konsolidierungslücke von rund 8,6 Mio.
Euro innerhalb von zehn Jahren.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte im Rahmen der strategischen Haushaltssteuerung individuelle Risikoabschätzungen vornehmen.
Haushaltskonsolidierung
Mögliche Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen aus diesem Teilbericht sind in der
folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden.
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Konsolidierungsmöglichkeiten im Überblick
Konsolidierungsmöglichkeiten
Fundstelle
(Berichtsabschnitt)
Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte (Eigenbetriebe Stadtwerke und Straßen)
Haushaltskonsolidierung (Gebühren)
Neuberechnung der kalkulatorischen Verzinsung anhand eines Mischzinssatzes nach dem Anteil von Eigen- und Fremdkapital (Eigenbetriebe
Stadtwerke und Straßen)
Haushaltskonsolidierung (Gebühren)
Anhebung der Beitragssätze nach KAG (Eigenbetrieb Straßen)
Haushaltskonsolidierung (Beiträge)
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer
Haushaltskonsolidierung (Steuern)
aktive Steuerung der Eigenbetriebe mit dem Ziel der dauerhaften finanziellen Stabilität der Betriebe, dazu Leistungen und Standards in den Eigenbetrieben senken
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
(Vermögenslage, Finanzanlagen)
Haushaltssicherungskonzept
Um die Haushaltslage mittel- bis langfristig konsolidieren und stabilisieren zu können, müssen
zusätzliche finanzielle Ressourcen generiert und Aufwendungen reduziert werden. Die Kommune muss freiwillige Leistungen und Standards, die über das rechtlich notwendige Maß hinausgehen, auf den Prüfstand stellen. Dies bedarf einer kritischen Aufgabenanalyse und Prioritätensetzungen. Dies gilt insbesondere für Kommunen, die ihre Ausgleichsrücklage verbraucht haben und haushaltsrechtlichen Einschränkungen unterliegen. Die Kommune kann im Rahmen
ihres Selbstverwaltungsrechts zwar entscheiden, freiwillige Leistungen weiter zu erbringen. In
diesen Fällen müssen jedoch Kompensationsmaßnahmen einen strukturell ausgeglichenen
Haushalt sicherstellen.
Wenn auch einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nicht unmittelbar ausreichen werden, trägt
jeder einzelne Schritt und ein verstärktes Sparbewusstsein dazu bei, die Haushaltslage zu verbessern. Zur Reduzierung der Aufwendungen müssen freiwillige Aufgaben zurückgefahren und
Aufwendungen im Pflichtbereich überprüft werden. Pflichtaufgaben bieten hohe Einsparpotenziale, die durch die Diskussion um die kommunalen Standards erschlossen werden können.
Außerdem lassen sich durch das Vermeiden einer Netto-Neuverschuldung die Zinsaufwendungen drosseln. Soweit Einsparungen nicht ausreichen, sind Ertragspotenziale bei den Beiträgen
und Gebühren auszuschöpfen und ggf. die Steuern anzuheben. Dies gilt in Erftstadt vor allem
auch für die ausgelagerten Aufgabenbereiche in den Eigenbetrieben.
Das mit der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2013/2014 durch die Stadt Erftstadt aufgestellte HSK 2013 – 2022 fußt im Wesentlichen auf folgenden Konsolidierungsmaßnahmen:
• Hebesätze für die Grundsteuer A und B, die Vergnügungssteuer sowie die Gewerbesteuer – zum Teil zeitlich gestaffelt – anheben
• Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige Aufwendungen reduzieren
durch Verzicht auf bestimmte freiwillige Leistungen (z. B. in der Schülerbeförderung, im
kulturellen Bereich), ein Bäderkonzept, pauschale Kürzungen um 1,5 Prozent in den Jahren 2013 bis 2016
• Zuschüsse an die Eigenbetriebe pauschal um 20 Prozent kürzen
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Finanzen
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• Gebührenerhöhungen, insbesondere im kulturellen Bereich, sowie Beitragserhöhungen in
der Kindertagesbetreuung
• Verkauf von nicht benötigtem Grundbesitz
Die genannten Maßnahmen werden bereits seit der erstmaligen Aufstellung des HSK im Jahr
2010 sukzessive umgesetzt und in die Haushaltsplanungen einbezogen. Mittelfristig benennt
die Stadt Erftstadt weitere Absichten, die die Haushaltslage positiv beeinflussen sollen, wie
beispielsweise die Konzentration von Immobilien oder den nachhaltigen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ebenso wird die Umstellung auf LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung die
Bewirtschaftungskosten positiv beeinflussen. Die Stadt Erftstadt beziffert diese positiven Effekte
allerdings nicht. Die Stadt Erftstadt bezieht damit auch die Eigenbetriebe in die Konsolidierungen mit ein, allerdings zum Teil nur durch pauschale Kürzungen.
Feststellung
Die Verpflichtung zur Haushaltssicherung und damit die Notwendigkeit, die Haushaltslage
nachhaltig zu stabilisieren, bilden den Rahmen für die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der
Stadt Erftstadt und damit auch für ihre Eigenbetriebe.
Die Stadt Erftstadt führt viermonatlich Plan-Ist-Vergleiche durch, die als Controlling-Instrument
dienen. Bei Abweichungen sind die Fachbereiche gehalten, entsprechende Begründungen
schriftlich zu fixieren. Diese Berichte dienen auch als Grundlage für die regelmäßige Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde. Um aber die Wirksamkeit der Konsolidierungsbemühungen
zu überwachen, müssen die Einsparpotenziale der zukünftigen Maßnahmen beziffert werden.
Anhand von Kennzahlen kann anschließend die Effizienz der Maßnahmen ermittelt und darüber
befunden werden, ob es sich um wirksame Konsolidierungsmaßnahmen handelt.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen, die im HSK verankert sind, beziffern und deren Effizienz anhand eines Controllings überwachen.
Unter der Prämisse der Haushaltssicherung zeigt die GPA NRW weitere Möglichkeiten zur
Konsolidierung auf, die den folgenden Ausführungen bzw. den anderen Teilberichten zu entnehmen sind.
Kommunaler Steuerungstrend
Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen beider Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitverlauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsbemühungen. Der kommunale Steuerungstrend wird überlagert.
Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um die Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, werden ebenfalls bereinigt. Die Grafik macht danach die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns
und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich.
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Finanzen
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Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro
Der kommunale Steuerungstrend der Stadt Erftstadt verläuft bis zum Jahr 2012 ähnlich der
Jahresergebnisse. Im Jahr 2009 führten die Personalaufwendungen zu erhöhten Aufwendungen. Auch im Jahr 2013 sind, neben anderen Einflüssen, gestiegene Personalaufwendungen
der Grund für den stark sinkenden kommunalen Steuerungstrend. Neben Tarif- und Gehaltssteigerungen führt der Ausbau der Kindertagesbetreuung zu einer Steigerung gegenüber dem
Vorjahr um fast zehn Prozent. Auch der Planwert für die Sach- und Dienstleistungen liegt im
Jahr 2013 eine Mio. höher als das Rechnungsergebnis des Jahres 2012, wobei das vorläufige
Rechnungsergebnis dieser Position um rund drei Mio. Euro besser ausfallen wird als geplant.
Ab dem Jahr 2013 ist bis zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraums und auch unter Einbeziehung des verlängerten HSK-Zeitraums bis zum Jahr 2024 aber eine leicht fallende Tendenz erkennbar.
Insgesamt wird ausgehend vom Basisjahr 2008 deutlich, dass die Stadt Erftstadt ihre Haushaltswirtschaft nicht nachhaltig konsolidieren kann. Die Abweichungen des Plan- und Rechnungsergebnisses der Vergangenheit zeugen darüber hinaus von Unsicherheiten in der Haushaltsplanung, sodass das Risiko besteht, dass die prognostiziert nur leicht fallende Tendenz
des Steuerungstrends durch die Rechnungsergebnisse ab dem Jahr 2013 negativ beeinflusst
wird.
Feststellung
Der kommunale Steuerungstrend der Stadt Erftstadt legt offen, dass die bisherigen Konsolidierungsbemühungen nicht ausreichen, die Haushaltswirtschaft positiv zu beeinflussen und
nachhaltig zu stabilisieren. Die Jahresergebnisse der Stadt Erftstadt sind zukünftig mehr
denn je abhängig von den Ergebnissen der Eigenbetriebe.
Inwiefern sich – auch bei den Eigenbetrieben – Konsolidierungsmöglichkeiten aus der Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Steuern ergeben, wird im Folgenden näher erörtert.
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Finanzen
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Beiträge
Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastruktur3
vermögens zu beteiligen . Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). In welchem Umfang davon Gebrauch gemacht
wurde, veranschaulicht die Drittfinanzierungsquote.
Da die Beiträge bei der Stadt Erftstadt durch den Eigenbetrieb Straßen erhoben werden, entstammen die Daten aus dessen Buchhaltung.
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Tausend Euro (IST*)
2008
2009
2010
2011
2012
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
für Straßenbeiträge
2.510
2.224
1.949
1.922
719
Abschreibungen auf das Straßennetz
3.202
3.055
2.814
2.640
1.232
78
73
69
73
58
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen
*) Ergebnisse des Eigenbetriebs Straßen
Die Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen nähert sich dem Maximalwert. Dies zeigt der interkommunale Vergleich des Jahres 2012:
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent (IST) 2012
Erftstadt
Minimum
58
10
Maximum
59
Mittelwert
34
1. Quartil
24
2. Quartil
(Median)
36
3. Quartil
44
Anzahl
Werte
16
Bei einer durchschnittlichen Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen von 70 Prozent wurden
demnach nur 30 Prozent der Abschreibungen auf das Straßennetz ergebniswirksam. Die hohe
Quote ist darauf zurückzuführen, dass die Stadt Erftstadt im letzten Jahrzehnt vor allem neue
Baugebiete zur privaten wie gewerblichen Nutzung erschlossen hat, beispielsweise den Wirtschaftspark. Bei Erschließungsmaßnahmen sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 90 Prozent der Kosten durch Anliegerbeiträge refinanzierbar.
Die Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen gibt eher Aufschluss über die Entwicklung in der Vergangenheit. Dagegen kann die Quote aus Beitragseinzahlungen zu Investitionsauszahlungen
Aufschluss darüber geben, wie sich die Höhe der Sonderposten zukünftig entwickeln wird:
3
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im Straßenbau in Tausend Euro (PLAN*)
2013
2014
2015
2016
2017
Einzahlungen aus Beiträgen für Straßen
1.613
1.269
1.500
1.400
1.300
Bauinvestitionsauszahlungen für Straßen
2.456
3.150
3.150
3.150
3.150
Auszahlung für Grunderwerb im Straßenbau
144
22
25
25
25
beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im Straßenbau
62
40
47
44
41
*) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Straßen 2014
Den Investitionsauszahlungen stehen im Planungszeitraum durchschnittlich 47 Prozent Einzahlungen aus Beiträgen für Straßen entgegen, sodass von einer geminderten, aber im Vergleich
weiterhin hohen Refinanzierung auszugehen ist. Der Zuwachs der Neubaugebiete wird ressourcenbedingt vorerst nicht weiter wachsen, die vorhandenen Flächen sind zunächst zu veräußern. Außerdem hat die Erschließung neuer Baugebiete Leerstände in der Innenstadt von
Liblar nach sich gezogen.
Die Stadt Erftstadt hat festgelegt, Arbeiten am Kanalnetz mit denen an der Straßensubstanz zu
kombinieren, um unwirtschaftliche Doppelarbeiten zu vermeiden. Während die Straßenbaumaßnahmen in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs Straßen liegen, wird das Kanalnetz durch
die Stadtwerke unterhalten. Die Abstimmung in der Planungs- und Durchführungsphase erfolgt
anhand der entsprechenden Wirtschaftspläne der Betriebe, die über die zuständigen Betriebsausschüsse und des Rates zur Entscheidung gebracht werden. Der Eigenbetrieb geht nach
seiner Auskunft bei Bauvorhaben in der Praxis einheitlich vor. Die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Straßen vorgesehenen Maßnahmen werden nach Prioritätenlisten und mit entsprechendem Ausbaubeschluss umgesetzt. Ferner wird die Beitragsabteilung im Eigenbetrieb
Straßen frühzeitig in die Bauleitplanung des Stadtplanungsamtes eingebunden, sodass die
Refinanzierungsmöglichkeiten unter strategischen Aspekten berücksichtigt werden können.
Feststellung
Die organisatorischen Rahmenbedingungen zur vollständigen und zeitnahen Abrechnung
der Beiträge sind gegeben.
Die hohen Drittfinanzierungsquoten bei den Straßen bestätigen, dass die Stadt Erftstadt ihre
satzungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten nutzt. Sie verfügt sowohl über eine Erschließungsbeitragssatzung nach dem BauGB, die den kommunalen Anteil des beitragsfähigen Aufwands auf zehn Prozent beschränkt. Außerdem sieht die Straßenbaubeitragssatzung nach dem
KAG in Erftstadt Anteile der Beitragspflichtigen vor, die sich im oberen Drittel des vom Städteund Gemeindebund vorgegebenen Rahmens bewegen. Die Satzung wurde dahingehend zuletzt im Jahr 2010 geändert. Die finanzielle Ausstattung des Eigenbetriebs Straßen und nicht
zuletzt die Haushaltslage der Stadt Erftstadt würden hier allerdings nach den Grundsätzen des
§ 77 GO höhere Beitragssätze rechtfertigen.
Feststellung
Die Stadt Erftstadt sollte die Anteile der Beitragspflichtigen nach KAG den gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen des vom Städte- und Gemeindebund vorgegebenen Rahmens annähern, um die größtmögliche Refinanzierung auszuschöpfen.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Die Straßenbaubeitragssatzung sieht keine Abrechnung von Wirtschaftswegen vor. Die Stadt
Erftstadt hat sich in einem Grundsatzbeschluss im Jahr 2005 gegen die Beitragserhebung bei
Wirtschaftswegen entschieden. Eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer des RheinErft-Kreises bestätigte die Bedenken des Stadtrates. Als Begründung bringt die Stadt beispielsweise die Nutzung der Wirtschaftswege als Freizeitnetz an, die einer auch gerichtlich belastbaren Nutzerzuordnung entgegensteht. Außerdem sei die Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand nicht eindeutig abgrenzbar. Dadurch ergibt sich eine finanziell
untergeordnete Bedeutung bei der Beitragsabrechnung. Dennoch belasten die Wirtschaftswege
den Eigenbetrieb Straßen und respektive den städtischen Haushalt, da die Stadt aufgrund der
ländlichen Prägung ein umfangreiches Wirtschaftswegenetz hat.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte andere Möglichkeiten erschließen, um die Kosten für die Wirtschaftswege zu refinanzieren, beispielsweise über die Grundsteuer A.
Bei anderen Kommunen haben sich auch Vereinbarungen mit der Ortsbauernschaft bewährt,
die bei Materialgestellung durch die Stadt Reparaturarbeiten eigenständig durchführt. Dies erspart der Stadt beispielsweise die Kosten für Mitarbeiterstunden des Bauhofs oder die Beauftragung externer Firmen.
Die Stadt begünstigt durch die Erhebung von Vorausleistungen und Ablöseverträge, dass Einzahlungen zeitnah erzielt werden. Erhaltene Anzahlungen unterstützen die Finanzierung während der Bauphase und wirken Liquiditätsengpässen im Eigenbetrieb entgegen. Erschließungsverträge kommen dagegen seltener zur Einsatz.
Gebühren
Die Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung, Friedhofswesen sowie Straßenreinigung und
4
Winterdienst hat die GPA NRW in der letzten überörtlichen Prüfung im Jahr 2009 bereits näher
untersucht. Die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung liegt in der Zuständigkeit der
Stadtwerke, während die übrigen im Eigenbetrieb Straßen erstellt werden.
Die Vorgehensweise bei den Gebührenkalkulationen wurde seit der letzten überörtlichen Prüfung weitestgehend beibehalten.
Feststellung
Die Empfehlungen der letzten überörtlichen Prüfung wurden nicht in Gänze umgesetzt.
Beispielsweise werden die Kalkulationen in den Bereichen Abwasser und Friedhof weiterhin auf
Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Aber nur auf der Grundlage
der Wiederbeschaffungszeitwerte kann sichergestellt werden, dass Ersatzinvestitionen nach
Ablauf der Nutzungsdauer aus den Gebührenhaushalten finanziert werden können. Die Anpassung der Abschreibungsbasis dient also dem dauerhaften Substanzerhalt. Bleiben die Berechnungen zu den kalkulatorischen Abschreibungen unverändert, führt dies unweigerlich zu einem
Substanzverlust in den Stadtwerken und im Eigenbetrieb Straßen. Die Stadt Erftstadt sollte hier
4
Vgl. GPA NRW, Überörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009, S. Fi-14 ff.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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das Interesse des Gesamtkonzerns „Stadt Erftstadt“ im Blick behalten und dieser Entwicklung
entgegenwirken. Denn sie trägt am Ende das Risiko für die Eigenbetriebe.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte die Eigenbetriebe dahingehend aktiv steuern, dass die Gebühren
auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten kalkuliert werden. Damit wird der Substanzerhalt in den gebührenrechnenden Einrichtungen gewährleistet.
Der kalkulatorische Zinssatz in der Berechnung der Abwassergebühren liegt in Erftstadt bei
sechs Prozent und wurde zum Jahr 2014 wegen der Übertragung von Anlagevermögen auf den
Erftverband auf 4,5 Prozent gesenkt. Durch eine Neuberechnung des kalkulatorischen Zinssatzes verändert sich der Gewinn der Eigenbetriebe, der gemäß § 109 GO NRW als Beitrag zur
Konsolidierung an den Kernhaushalt abgeführt werden sollte.
Bei den Friedhofsgebühren wurde der kalkulatorische Zinssatz im Jahr 2013 von vier auf zwei
Prozent vermindert. Dabei hat sich der Eigenbetrieb Straßen an der allgemeinen Zinsentwicklung im Land NRW orientiert. Der Gebührenkalkulation sollte aber ein Mischzinssatz entsprechend dem Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital zugrunde gelegt werden. Dieser gewährleistet, dass ein Zinssatz nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der örtlichen Gegebenheiten
5
ermittelt wird. Für die Eigenkapitalverzinsung sollte dem Oberverwaltungsgericht folgend der
langfristige Durchschnittszinssatz für öffentliche Anleihen angesetzt werden.
Empfehlung
Der kalkulatorische Zinssatz in den Eigenbetrieben sollte jeweils individuell anhand des Anteils von Eigen- und Fremdkapital als Mischzinssatz berechnet werden.
Die Friedhofsgebühren unterliegen einer sich ändernden Nachfrage, hinsichtlich alternativer
Grabarten und Urnenbestattungen einem steten Wandel. Darauf reagiert die Stadt Erftstadt mit
einer Erweiterung ihres Angebots, verzichtet dafür aber weitestgehend auf größere Investitionen. Die Gebührensatzung wurde entsprechend zum 01. April 2014 geändert. Ein Anteil von
zwanzig Prozent wird für öffentliches Grün und zehn Prozent für Überhangflächen angesetzt.
Der Eigenbetrieb Straßen führt jährliche Vor- und Nachkalkulationen durch. Die hohen Verlustvorträge wurden aber nicht in die Kalkulation einbezogen, da die Bestattungspreise ansonsten
die marktüblichen übersteigen. Dies führt zu einer Kostenunterdeckung. Nach den Jahresabschlussunterlagen des Eigenbetriebs wurden in der Vergangenheit im Mittel 50 bis 70 Prozent
der Kosten gedeckt. Ob das veränderte Angebot der Stadt Erftstadt das Nachfrageverhalten
aus der aktuellen Bestattungskultur derart positiv beeinflusst, dass die Kosten zukünftig stärker
gedeckt werden, bleibt abzuwarten. Im Eigenbetrieb Straßen führen die Unterdeckungen von
rund 440.000 Euro unweigerlich zu einem Substanzverzehr.
Die Empfehlungen der letzten Prüfung zu den Gebühren der Straßenreinigung wurden insofern
nicht umgesetzt, als dass die Straßentypen nicht mindestens nach den Straßennutzungsarten
Anliegerstraßen, innerörtlicher Verkehr und überörtlicher Verkehr aufgeteilt sind. Bei den Gebühren für die Straßenreinigung zeigen jährliche Vor- und Nachkalkulationen, dass eine Kostendeckung erreicht wird. Zu Beginn des Jahres 2012 wurde der Gebührenhaushalt derart umgestellt, dass der Winterdienst aus Grundsteueranteilen finanziert wird. Dafür wurden 20 Hebesatzpunkte angesetzt. Es erfolgt eine entsprechende Weiterleitung aus dem Kernhaushalt an
5
Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 13.04.2005, Aktenzeichen 9 A 3120/03
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Finanzen
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den Eigenbetrieb. Ob dies der Höhe nach auskömmlich ist, wird jährlich anhand einer entsprechenden Kalkulation überprüft und bei Bedarf angepasst. Die „Sommerreinigung“ wird durch die
städtischen Dienste der Stadtwerke und einen eigenen Reinigungsdienst erledigt. Die Straßenreinigung wurde wirtschaftlicher ausgerichtet, indem Reinigungsstandards und -intervalle verändert wurden.
Zusammenfassend ist die Stadt Erftstadt in Anbetracht der Haushaltslage gehalten, die Eigenbetriebe aufzufordern, ihrerseits noch stärker zur Konsolidierung beizutragen. Wesentliche
Konsolidierungspotenziale ergeben sich für diese und respektive für die Stadt Erftstadt, wenn
insbesondere die gesetzlich zulässigen und wirtschaftlich gebotenen kalkulatorischen Kosten
berücksichtigt werden.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte den Grundsätzen des § 77 Abs. 1 GO folgend den gesetzlich zulässigen Rahmen zur Beschaffung der Finanzmittel ausschöpfen und insbesondere die Gebührenkalkulationen entsprechend anpassen. Darauf sollte sie im Rahmen der Gesamtsteuerung auch bei ihren Eigenbetrieben hinwirken.
Steuern
Nachdem die Stadt Erftstadt im Jahr 2009 den Gewerbesteuerhebesatz zunächst um 20 Punkte
gesenkt hatte, hat sie die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern im Rahmen der
Haushaltssicherung angehoben. Im Jahr 2011 wurde die Grundsteuer A von 240 auf 260 Hebesatzpunkte, die Grundsteuer B von 400 auf 440 und die Gewerbesteuer von 420 auf 440 Punkte
erhöht. In einem zweiten Schritt erfolgte im Jahr 2013 die Anpassung der Grundsteuer A auf
295 und der Grundsteuer B auf 495 Punkte.
Damit übersteigen die Hebesätze der Grundsteuern die des Regierungsbezirks Köln:
Hebesätze des Jahres 2013 im Vergleich (Angaben in von Hundert)
Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis
Regierungsbezirk
Köln
gleiche
Größenklasse
Grundsteuer A
295
272
280
253
Grundsteuer B
495
452
489
457
Gewerbesteuer
440
461
461
414
Die letzte Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B kommt der Stadt Erftstadt nur indirekt
zugute. Denn mit einem Aufkommen von 35 Hebesatzpunkten wird die Gewässerumlage refinanziert, die der Eigenbetrieb Straßen zu leisten hat. Ebenso entfallen rund 20 Hebesatzpunkte
auf die Refinanzierung des Winterdienstes, die weitergeleitet werden an den Eigenbetrieb. Diese beiden Komponenten in Abzug gebracht besteht im regionalen und größenbezogenen Vergleich beim Hebesatz der Grundsteuer B ein Ertragspotenzial.
Das Gemeindegebiet der Stadt Erftstadt weist gewachsene Strukturen und älteren Wohngebäudebestand auf. Die Einheitswerte dieser Gebäude sind geringer als in anderen kreisangehörigen Kommunen mit vielen Gebäuden in Neubaugebieten. Dadurch ist der monetäre Wert eines Hebesatzpunktes in Erftstadt geringer als im Kreisdurchschnitt.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Feststellung
Um auf ein vergleichbares monetäres Niveau bei den Hebesatzanpassungen der Grundsteuer B im Kreisgebiet zu kommen, müsste die Stadt Erftstadt die Hebesätze deutlich stärker anheben.
Auch der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt unter den Durchschnittswerten des Rhein-ErftKreises und des Regierungsbezirks. Im Haushaltssicherungskonzept sind neben der Erhöhung
der Vergnügungssteuer ab dem Jahr 2014 keine weiteren Hebesatzerhöhungen vorgesehen.
Durch eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf das Niveau des Regierungsbezirks könnte – gemessen an dem geplanten Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2013 –
ein Ertragspotenzial von rund 570.000 Euro jährlich erschlossen werden. Erfahrungen anderer
Kommunen haben gezeigt, dass die Höhe des Hebesatzes bei der Vermarktung von Gewerbeflächen nicht ausschlaggebend ist. Eine größere Rolle spielen hier andere Standortfaktoren wie
die Lage und Anbindung etc.
Empfehlung
Zur Stärkung der Steuerkraft sind weitere Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer B
und die Gewerbesteuer geboten.
Gebäudeportfolio
Kommunen verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in der Regel über ein erhebliches Gebäudevermögen. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Gleichwohl sind die Flächenbestände in den vergangenen Jahren erfahrungsgemäß stetig gestiegen. Die GPA NRW hinterfragt den Umfang und die
Notwendigkeit des kommunalen Gebäudebestandes für die Aufgabenerledigung – insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kommunalen (bilanzierten)
Objekten werden auch angemietete Objekte berücksichtigt.
Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten die
Stadt Erftstadt über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskommunen. Hohe
Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kommunen überwiegend nicht vorhalten,
bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem Gebäudeportfolio ergeben. Wir untersuchen in einem gesonderten Berichtsteil (Schulen) Schulgebäude
und Turnhallen.
2
Flächenverbrauch absolut nach Nutzungsarten in m Bruttogrundfläche (BGF)
Nutzungsart
Anteil an der Gesamtfläche
in Prozent
Fläche absolut
Schule
87.080
56,4
Jugend
11.380
7,4
Sport und Freizeit
4.850
3,1
Verwaltung
8.255
5,3
13.017
8,4
Feuerwehr / Rettungsdienst
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Finanzen
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Nutzungsart
Anteil an der Gesamtfläche
in Prozent
Fläche absolut
Kultur
11.057
7,2
4.196
2,7
14.589
9,4
154.424
100
Soziales
sonstige Nutzungen
Gesamt
Die kommunalen Gebäude der Stadt Erftstadt werden im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
geführt. Damit wird gewährleistet, dass eine zentrale Stelle der Verwaltung eine Gesamtsicht
über alle kommunalen Gebäude hat. Die Auslastung der Flächen wird durch Verkauf, Mehrfachoder Umnutzung laufend optimiert. Der Eigenbetrieb Immobilien koordiniert und plant die Maßnahmen zur Instandhaltung bzw. Sanierung, sodass der Zustand der Gebäude an zentraler
Stelle beurteilt werden kann. Den Flächenbedarf stellen die für die jeweilige Aufgabe zuständigen Fachbereiche fest.
Feststellung
Es ist positiv, dass die Stadt Erftstadt ihr Gebäudeportfolio aktiv steuert, indem sie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ein fachbereichsübergreifendes Flächenmanagement betreibt.
Die Wirtschaftlichkeit vieler kommunaler Flächen lässt sich über die Einwohnerzahl bzw. bestimmte Einwohnergruppen (Nutzer) beurteilen. Deshalb wird analysiert, wie sich die Flächen in
Relation zur Einwohnerzahl interkommunal einordnen:
Flächen nach Nutzungsarten in m² BGF je 1.000 Einwohner
Nutzungsart
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
Schule
1.270
2.389
1.891
1.725
Jugend
106
370
183
225
36
743
209
96
163
363
256
164
Feuerwehr / Rettungsdienst
57
258
153
258
Kultur
27
296
173
219
Soziales
16
214
117
83
sonstige Nutzungen
96
1.268
578
289
2.667
4.627
3.584
3.059
793
2.249
1.514
1.109
Sport und Freizeit
Verwaltung
Gesamtfläche
Summe Bilanzposition "sonstige
Gebäude"
Die laufende Flächenoptimierung zeigt sich auch im interkommunalen Vergleich. Allerdings
übersteigen die vorgehaltenen Flächen für „Jugend“, „Feuerwehr/Rettungsdienst“ und „Kultur“
den Mittelwert:
• Die größte Gebäudegruppe bilden die Schulen mit den Turn- und Sporthallen, die für den
Schulsport genutzt werden. Das Flächenangebot der Schulen ist zwar unterdurchschnittlich, aber gemessen an der Entwicklung der Schülerzahlen überproportioniert. Im Teilbericht „Schule“ wird dieser Bereich gesondert betrachtet.
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Stadt Erftstadt
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• Das Flächenangebot für Jugend ist etwas überdurchschnittlich. Hierunter fallen zwölf
Kindertageseinrichtungen, darunter eine angemietete, sowie ein Jugendtreff und ein Jugendcafé im Stadthaus. Die Stadt Erftstadt deckt damit flächenmäßig den Bedarf für die
Kindertagesbetreuung, auch für die Betreuung der Unter-Drei-Jährigen (U3). Durch eine
bedarfsgerechte Anmietung, Containerbauweise und die Umnutzung von freiwerdenden
Grundschulräumen kann die Stadt flexibel auf demografische Entwicklungen eingehen.
Darunter fällt beispielsweise der langfristig voraussichtlich sinkende Raumbedarf für Kindertageseinrichtungen, der auch in Erftstadt aus abnehmenden Geburtenzahlen resultiert.
• Bei Sport und Freizeit unterhält die Stadt Erftstadt ein unterdurchschnittliches Flächenangebot. Der Vereinssport findet hauptsächlich zu den unterrichtsfreien Zeiten in den Turnund Sporthallen der Schulen statt. Die Stadt unterhält zusätzlich eine Tennishalle, ein
Hallenbad in Liblar und eine Lehrschwimmhalle in Lechenich sowie zwei Freibäder. Außerdem gehören zwei Sportplatzgebäude zum kommunalen Gebäudebestand. Die Bäder
werden durch die Stadtwerke betrieben, außer dem Freibad in Kierdorf. Hier übernimmt
eine Bürgerinitiative die laufende Unterhaltung und erhält dafür einen Zuschuss der
Stadt. Die Nutzer der übrigen Sportstätten werden seit dem Jahr 2010 durch eine Benutzungsgebühr von vier Euro je Einheit und Stunde an den Kosten beteiligt. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen. Hierbei handelt es sich aber eher um einen symbolischen Beitrag. Eine Vollkostenbetrachtung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft im
Vorfeld hat gezeigt, dass allein zur Deckung der Nebenkosten wie Reinigung, Hausmeisterdienste und Energie deutlich höhere Entgelte zu entrichten wären.
• Die im Vergleich zu anderen Kommunen geringen Verwaltungsflächen der Stadt Erftstadt
verteilen sich auf das Rathaus in Liblar, das historische Rathaus in Lechenich, ein Bürgerbüro sowie das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke. Das Bürgerbüro in Lechenich
befindet sich in einem Neubau, dessen Obergeschosse vermietet sind. Im historischen
Rathaus ist das Standesamt untergebracht.
• Die Flächen für Feuer- und Rettungswachen der Stadt Erftstadt bilden im interkommunalen Vergleich den Maximalwert. Die Feuerwehr der Stadt Erftstadt ist im Stadtgebiet
hauptamtlich organisiert, sodass in der Hauptfeuerwache in Liblar ein erhöhter Flächenbedarf für Werkstätten, Büro- und Sozialräume besteht. In den Stadtteilen stehen darüber
hinaus 13 Feuerwehrgerätehäuser für die freiwilligen Kräfte zur Verfügung. Der Brandschutzbedarfsplan des Jahres 2004 wird im Jahr 2014 aktualisiert.
• Für die Nutzungsart Kultur unterhält die Stadt Erftstadt ein überdurchschnittliches Flächenangebot. Dazu zählen neben acht Bürgerhäusern in den Stadtteilen ein eigenes
Volkshochschulgebäude, eine Musikschule und ein Stadthaus. Ab dem Jahr 2014 wird
das Angebot noch durch einen Musikschulneubau erhöht, der der Stadt durch eine Stiftung zukünftig sukzessive übertragen wird. Dadurch erhöht sich die Kennzahl zunächst
2
auf 249 m BGF je Einwohner für die Nutzungsart Kultur. Die alte Musikschule steht aber
bereits zum Verkauf.
Die Bürgerhallen in Dirmerzheim und Erp sowie die Peter-May-Halle in Köttingen werden
von Betreibergesellschaften der Dorfgemeinschaften unterhalten. Im Übrigen überlässt
die Stadt beispielsweise ein altes Gasthaus sowie zwei alte Feuerwehrgerätehäuser verschiedenen Vereinen zur Nutzung. Einige Vereine tragen zwar zumindest die Nebenkos-
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Finanzen
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ten, erhalten dafür aber im Gegenzug Zuschüsse. Überlegungen der Verwaltung, die
Volkshochschule oder die Mietflächen für die Bücherei in Liblar in frei werdende Räume
der Hauptschule zu integrieren, stießen in Erftstadt nicht auf Akzeptanz. Im Stadthaus
finden Kunstausstellungen statt. Insgesamt belasten die vorgehaltenen Flächen für Kultur
den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und respektive die Stadt Erftstadt, beispielsweise
durch die Kosten für die laufende Bauunterhaltung.
Feststellung
Das Flächenangebot im Bereich Kultur ist vergleichsweise hoch. Die Beteiligung der Dorfgemeinschaften an den Kosten der Gebäudeunterhaltung werten wir positiv.
Empfehlung
In Anbetracht der Haushaltslage sollten die Flächen für Kultur zukünftig reduziert werden,
beispielsweise durch Übertragung an Vereine oder Verkauf. Bei der Entscheidungsfindung
sollten die Vollkosten inklusive der Bauunterhaltung für die zur Disposition stehenden Flächen berücksichtigt werden.
Die Beteiligung der Nutzer an den Kosten sollte weiter verstärkt werden.
• Im Bereich Soziales werden neun Wohnungen für Asylbewerber und Obdachlose vorgehalten. Aktuell hat die Stadt Erftstadt drei eigene Wohnungen umgenutzt, um dem gesteigerten Raumbedarf für Asylbewerber gerecht zu werden.
• In den sonstigen Nutzungen sind im Wesentlichen 36 vermietete Wohnungen, zehn
Trauerhallen (im Eigenbetrieb Straßen), der Bauhof und Betriebsgebäude der Stadtwerke
enthalten. Die Stadt sieht die Wohnraumvermietung nicht als ihr Kerngeschäft an und ist
bestrebt, diesen Bestand abzubauen. Stattdessen bestehen Überlegungen, dem demografischen Wandel durch altengerechten, zentralen Wohnraum und guter Anbindung an
die Nahversorgung zu begegnen.
Feststellung
Es ist positiv, dass der Gebäudebestand der Stadt Erftstadt insgesamt im Vergleich zu anderen Kommunen gering ist. Die Stadt passt den Gebäudebestand kontinuierlich dem tatsächlichen Bedarf an, beispielsweise durch Umnutzung oder Anmietung.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte den kommunalen Gebäudebestand weiterhin bedarfsgerecht und
dem demografischen Wandel angepasst steuern. Dieser Anpassungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der Entwicklung der jungen Altersgruppen.
Um die Auswirkungen eines zielgerichteten, bedarfsorientierten Flächenmanagements auf die
Haushaltswirtschaft besser beurteilen zu können, stellt die GPA NRW in der Regel den Bezug
her zwischen den bereitgestellten Gebäudeflächen und den Bilanzwerten. Da die Stadt Erftstadt
die Vermögenswerte allerdings in den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ausgelagert hat, beleuchten wir die bilanziellen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt im Abschnitt „Finanzanlagen“.
Wesentliche Aufwandsgrößen im Eigenbetrieb bilden die Abschreibungen. Diese werden durch
das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmt. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen und Risiken bieten. Um die Abschreibungen und Unterhaltungsauf-
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wendungen für das Vermögen zu beeinflussen, benötigt die Kommune eine langfristige Investitionsstrategie. Sie muss die Altersstruktur des vorhandenen Vermögens berücksichtigen.
Die Stadt Erftstadt hat für die Gebäude mit 70 bis 80 Jahren lange Gesamtnutzungsdauern
festgelegt. Durch die geminderten jährlichen Abschreibungen verliert das Vermögen im Eigenbetrieb buchhalterisch nur langsam an Substanz. Die Ergebnisrechnung wird entlastet. Sofern
die Gebäude die prognostizierten Nutzungsdauern tatsächlich nicht erreichen, besteht das Risiko außerplanmäßiger Abschreibungen. Davon ist nach Auskunft des Eigenbetriebs aber nicht
auszugehen.
Der Anlagenabnutzungsgrad für Schulen und Kindergärten ist mit rund 42 Prozent unbedenklich. Die Restnutzungsdauer der sonstigen Geschäftsgebäude liegt gemittelt bei 32 Jahren.
Dabei kann die Restnutzungsdauer einzelner Gebäude kürzer oder länger ausfallen. Vor allem
das Schulzentrum in Lechenich weist nach Auskunft der Verwaltung keine gute Bausubstanz
auf. Bei einem Anlagenabnutzungsgrad von 60 Prozent haben einige Gebäude damit die Hälfte
ihrer Nutzungsdauer überschritten, sodass mittelfristig davon auszugehen ist, dass Ersatzinvestitionen notwendig werden. Dieser Entwicklung kann der Eigenbetrieb durch Investitionen entgegenwirken. Andernfalls kann der Verzicht auf buchhalterisch abgeschriebene und nicht mehr
benötigte Gebäude nachhaltig zur Konsolidierung beitragen, denn damit werden die Unterhaltungskosten insgesamt dauerhaft gesenkt.
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
Vermögenslage
Aus der Vermögensstruktur der Kommune können sich Belastungen für die Ertragslage und
Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung
der Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens.
Anlagevermögen in Tausend Euro
EB 2008*
Immaterielle Vermögensgegenstände
2008
2009
2010
2011
2012
39
33
54
45
35
28
4.022
4.097
4.845
4.820
4.997
4.786
Finanzanlagen
156.538
151.482
226.163
225.849
224.446
224.263
Anlagevermögen gesamt
160.599
155.613
231.063
230.714
229.478
229.077
Sachanlagen
*) Eröffnungsbilanz 2008
Die Stadt Erftstadt hat das typische kommunale Anlagevermögen in Sondervermögen ausgelagert. Die Finanzanlagen prägen das Anlagevermögen damit wesentlich. Mit der Umstellung der
Bewertung der Eigenbetriebe auf das Substanzwertverfahren im Jahr 2009 erhöht sich das
Anlagevermögen deutlich um rund 75 Mio. Euro.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Finanzanlagen
Finanzanlagen in Tausend Euro
EB 2008*
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
Summe Finanzanlagen
2008
2009
2010
2011
2012
0
0
0
0
0
0
374
374
374
374
374
374
150.374
150.374
225.477
225.026
223.337
223.337
484
484
0
0
0
37
5.306
250
312
449
735
516
156.538
151.482
226.163
225.849
224.446
224.263
*) Eröffnungsbilanz 2008
Die Stadt Erftstadt hält im Sondervermögen drei Eigenbetriebe. Mit der Auslagerung in die Sondervermögen verfolgt die Stadt das Ziel, organisatorisch zusammenhängende Aufgaben zu
bündeln und in einer eigenen Leistungseinheit zusammenzufassen. Ziel ist es, eine größere
Transparenz über die Wirtschaftlichkeit und Aufgabenerfüllung zu erzeugen. In den Sondervermögen soll Eigenverantwortung geschaffen werden und das Handeln flexibler gestaltet sein.
Darüber hinaus soll die strikte Trennung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen einer Preispolitik zu Rationalisierungsprozessen führen.
Die Verbindung zwischen den Sondervermögen und der Kernverwaltung ist eng. Erster Betriebsleiter ist jeweils der Bürgermeister. Daneben hat jeder Eigenbetrieb einen fachlichen Betriebsleiter, sodass die Eigenbetriebe wie Fachbereiche geführt werden. Im Kernhaushalt sind
die Eigenbetriebe der technischen Beigeordneten zugeordnet. Die Eigenbetriebe fertigen zwar
Quartals- bzw. Tertialberichte, durch die die unterjährige Entwicklung der Stadt angezeigt wird.
Bisher ist eine zentrale finanzwirtschaftliche Steuerung der Eigenbetriebe allerdings als Aufgabenportfolio in der Kernverwaltung, beispielsweise in der Kämmerei, nicht implementiert.
Aber nur durch ein strategisch-perspektivisches Management kann die haushaltswirtschaftliche
Lage des Konzerns „Stadt Erftstadt“ aktiv gesteuert werden. Das Ziel muss eine auf Dauer ausgerichtete finanzielle Stabilität sein. Es gilt, die Interessen zwischen Kommune und den Eigenbetrieben sowie anderen Beteiligungen abzustimmen, die Entwicklung der Fehlbeträge im Blick
zu behalten und bei der Jahresergebnisverwendung mitzuentscheiden. Auf diese Weise sind
auch die Zahlungsbeziehungen zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben mit der
Gesamtsicht auf den Konzern zu hinterfragen. Nur bedarfsgerechte, auskömmliche Ausgleichszahlungen an die Betriebe und die gezielte, aufgabenorientierte Einbindung derer in die Konsolidierungen der Haushaltssicherung schaffen Transparenz und finanzielle Stabilität in den Eigenbetrieben. Dadurch und mit Unterstützung des Gesamtabschlusses wird gewährleistet, dass
im Kernhaushalt und in den Eigenbetrieben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage abgebildet wird.
Die Stadt Erftstadt hat bereits ein Kompetenzteam eingerichtet, das aus dem Kämmerer der
Stadt und den Betriebsleitern der Eigenbetriebe besteht. Auf diese Weise ist sie in der Lage,
Handlungsfelder zur konzernweiten Konsolidierung zu erschließen und sukzessive umzusetzen.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Empfehlung
Die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt sollten seitens der Kernverwaltung aktiv gesteuert werden, denn deren Jahresergebnisse haben direkte Auswirkungen auf die Haushaltslage der
Stadt. Dazu sollten die Aktivitäten im Kompetenzteam weiter verstärkt werden.
Anhand von Controlling-Instrumenten sollte die Stadt die finanzielle Entwicklung der Eigenbetriebe stärker in den Blick nehmen. Dies versetzt sie in die Lage, unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegenzusteuern.
Die Auslagerung von Aufgaben in Sondervermögen oder verbundene Unternehmen zieht aber
auch jährliche Kosten nach sich, die bei einer zentralen Verwaltung im Kernhaushalt nicht entstehen würden. So fallen beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für die Leitung des Betriebes an, für die Wertermittlung, die Erstellung der Jahresabschlüsse und deren Prüfungen durch
Wirtschaftsprüfer. Außerdem ergibt sich ggf. erst durch die Ausgliederung die Notwendigkeit zur
Aufstellung eines Gesamtabschlusses, der seinerseits Kosten der Aufstellung und Prüfung verursacht. Diese Aufwendungen sollten in den Betrieben erwirtschaftet werden können.
Empfehlung
Insbesondere bei defizitären Betrieben sollten Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt
werden, in denen die zusätzlichen Kosten einer Ausgliederung berücksichtigt werden. Diese
sollten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, wenn es darum geht die Auslagerung beizubehalten oder die Aufgaben in den Kernhaushalt zurückzuführen.
Ebenso wie für die Kernverwaltung gelten die Restriktionen der Haushaltssicherung auch für die
Eigenbetriebe. An die Stelle des Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06. März 2009 ist zwar der Ausführungserlass zur Haushaltskonsolidierung vom 07.
März 2013 getreten. Dennoch gelten die inhaltlichen Vorgaben des 3. Abschnittes des Leitfadens weiterhin, solange keine neue Erlassregelung für Haushaltssicherungskonzepte und
6
Haushaltssanierungspläne nach dem Stärkungspaktgesetz erarbeitet wurde . Demnach haben
die Kommunen auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Eigenbetriebe zu achten. Neben der Gewinnerzielungsabsicht sollten Verlustabdeckungen möglichst vermieden bzw. weitestgehend reduziert
werden.
Feststellung
Der Konsolidierungszwang, der durch die Haushaltssicherung im Kernhaushalt besteht, ist
auf die Eigenbetriebe zu übertragen. Ansonsten können die Planziele des HSK nicht erreicht
werden.
Die Eigenbetriebe müssen ebenso wie die Stadt selbst alles unternehmen, die Verluste möglichst gering zu halten. Dies gelingt vor allem durch Vermindern der Aufwendungen. Dazu
müssen Standards und das kommunale Leistungsangebot reduziert werden.
Das Kompetenzteam sollte hier einvernehmliche Lösungen zwischen der Stadt den Eigenbetrieben erarbeiten.
Nach § 35 Abs. 5 GemHVO besteht bei Finanzanlagen darüber hinaus grundsätzlich das Risiko, dass aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen sind. Diese belasten gem. § 43 Abs. 3 GemHVO seit dem Jahr 2012
zwar nicht mehr die Ergebnisrechnung, führen aber zu einer Verringerung der allgemeinen
6
gemäß Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 25. Mai 2012
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Rücklage und somit des Eigenkapitals. Die Stadt Erftstadt hat festgelegt, den Substanzwert der
Eigenbetriebe im Abstand von fünf Jahren regelmäßig prüfen zu lassen, sofern die Minderung
des Eigenkapitals im Betrieb dies erforderlich macht. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
nicht vorzunehmen, wenn die Stadt Verlustausgleiche leistet und diese auch zukünftig beabsichtigt. Die Zahlung von Verlustausgleichen ist allerdings grundsätzlich zu vermeiden und belastet zudem die Ergebnisrechnung und damit das Jahresergebnis der Stadt.
Zudem werden die Abschreibungen in den Sondervermögen im Kernhaushalt zahlungswirksam.
Sie belasten damit die Finanzrechnung und führen dort zu weiterem Liquiditätsbedarf. Darauf
gehen wir im Abschnitt „Finanzrechnung“ näher ein.
Die Stadt Erftstadt gründet im Jahr 2014 zusätzlich zu den Eigenbetrieben eine Energiegesellschaft GmbH, die sich den erneuerbaren Energien und der Windkraft widmet. Als Start- und
Stammkapital wurden 50.000 Euro von der Stadt zur Verfügung gestellt. Aktuell betreibt die
Stadt dazu eine Standort-Akquise.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte im Rahmen der Standortauswahl und der Vertragsverhandlungen
mit der neu errichteten GmbH Ertragspotenziale erschließen, die der schlechten Haushaltslage zugutekommen.
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wurde im Jahr 1999 gegründet und hat zum Bilanzstichtag 2012 einen Substanzwert von 75,7 Mio. Euro. Er unterteilt sich in die beiden Betriebszweige
Hochbau und Gebäudewirtschaft sowie Bodenbevorratung und -entwicklung. In den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft hat die Stadt damit den gesamten kommunalen Gebäudebestand übertragen. Der Eigenbetrieb führt die Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
durch, investiert in bestehende und neue Gebäude und bilanziert auch die entsprechenden
Kreditverbindlichkeiten. Zum Gebäudeportfolio sowie zu dessen Altersstruktur verweisen wir auf
den entsprechenden Berichtsabschnitt.
Für die Gebäudenutzung stellt der Eigenbetrieb der Stadt und den anderen Eigenbetrieben
Mieten oder Pachten in Rechnung, in die auch der Werteverzehr durch Abschreibungen und
Kosten für die Fremdfinanzierung einkalkuliert werden. Allerdings handelt es sich hier um Pauschalen, die mit der Gründung des Eigenbetriebes festgelegt wurden. Nach einer Kürzung im
Rahmen von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung belaufen sich die Mieten und Pachten
für Alt- und Neubauten auf rund zehn Mio. Euro. Außerdem werden an den Betrieb rund eine
Mio. Euro der Investitionspauschale weitergeleitet. Die darüber hinaus gehende Investitionspauschale kommt dem Eigenbetrieb wie die Schul- und Sportpauschale seit dem Jahr 2011
nicht mehr zugute. Die Finanzbeziehungen zwischen Eigenbetrieb und Stadt werden durch die
Gewinnbeteiligung in Form einer Eigenkapitalverzinsung von 3,6 Mio. Euro pro Jahr ergänzt.
Gemessen an den allgemeinen Rücklagen von rund 50,5 Mio. Euro, die die Stadt dem Betrieb
bei dessen Gründung zur Verfügung gestellt hat, liegt die Eigenkapitalverzinsung bei rund sieben Prozent. Die Höhe der Gewinnbeteiligung wurde mit Einführung des Mieter/Vermietermodells festgelegt.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Insgesamt kann der Eigenbetrieb die Aufwendungen für die laufende Bauunterhaltung und die
Gebäudebewirtschaftung im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft nicht in jedem Jahr
decken. Innerhalb des Eigenbetriebs ist durch den Betriebszweig Bodenbevorratung und entwicklung aber eine Querfinanzierung möglich. Seit dem Jahr 2008 konnten Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden, obwohl im Jahr 2011 Pensionsrückstellungen von rund 1,6 Mio.
Euro zu passivieren waren. Dadurch kann der Eigenbetrieb regelmäßig den Gewinnvortrag
erhöhen und zum Ausgleich etwaiger Verluste in den Folgejahren heranziehen. Folglich ergeben sich aus dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorerst keine finanziellen Belastungen
durch Verlustausgleiche. Allerdings kann sich die Möglichkeit der Querfinanzierung aus der
aktiven Baulandpolitik im Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung auf Dauer erschöpfen. Denn bei Bauland handelt es sich um eine durch Nachfrage und Fläche begrenzte
Ressource.
Feststellung
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft stellt aktuell kein haushaltswirtschaftliches Risiko für
den Haushalt der Stadt Erftstadt dar. Die Unterfinanzierung des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft deutet aber darauf hin, dass die Miet- und Pachtzinsen die Vollkosten nicht decken. Pauschale Mietkürzungen im Rahmen des HSK tragen nur vordergründig
und kurzfristig zur Konsolidierung des Kernhaushaltes bei.
Empfehlung
Um der Unterfinanzierung im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft entgegenzuwirken, sollten die Mieten und Pachten gemäß § 10 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vollkostendeckend kalkuliert und angesetzt werden. Dies erhöht die Transparenz im Betrieb.
Zur Konsolidierung im Rahmen des HSK müssen ferner konkrete Maßnahmen benannt,
Aufgabenkritik betrieben und der kommunale Gebäudebestand weiter reduziert werden.
Eigenbetrieb Straßen
Der Eigenbetrieb Straßen hat mit 85,5 Mio. Euro den größten Substanzwert und ist unterteilt in
vier Betriebszweige. Mit der Gründung des Eigenbetriebs wurden im Jahr 2006 die eigenständigen kleineren Eigenbetriebe Straßen, Friedhöfe, Straßenreinigung und Gartenbau zusammengefasst. Im Betriebszweig Straßen bieten sich durch die Erhebung von Erschließungs- und
Straßenbaubeiträgen nach BauG und KAG Möglichkeiten der Drittfinanzierung. In den Betriebszweigen Friedhöfe und Straßenreinigung führt der Eigenbetrieb zwei gebührenrechnende Einrichtungen. Bezüglich dieser Refinanzierungsmöglichkeiten verweisen wir auf die entsprechenden Berichtsabschnitte. Der vierte Betriebszweig Gartenbau wird im Teilbericht „Grün“ näher
beleuchtet. Ab dem Jahr 2014 übernimmt der Eigenbetrieb außerdem die städtischen Dienste
von den Stadtwerken.
Das Anlagevermögen im Eigenbetrieb ist durch das Straßennetz geprägt. Im Jahr 2012 wurde
der technische Zustand der Straßen durch einen externen Gutachter erfasst. Ausgehend von
einer Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren wurden je nach Straßenzustand Abschläge bei der
Nutzungsdauer vorgenommen. Ebenso wurden unterschiedliche Nutzungsdauern für die Tragund Deckschicht berücksichtigt. Insgesamt haben die Straßen nach Auskunft des Eigenbetriebes noch eine Restnutzungsdauer von 36 Jahren. Das Straßennetz muss dauerhaft von der
Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt werden. Der Anlagenabnutzungsgrad von 40 Prozent
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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lässt nicht darauf schließen, dass mittelfristig umfangreiche Ersatzinvestitionen erforderlich
werden, die über den Investitionsbedarf zum Erhalt des Vermögens hinausgehen. Er ist insofern unbedenklich. Nach dem Gutachten ist ferner nicht zu erwarten, dass außerplanmäßige
Abschreibungen erforderlich werden. Denn der tatsächliche Straßenzustand entspricht dem
Restbuchwert, sodass die Restnutzungsdauern voraussichtlich erreicht werden.
Die Kosten für den Gartenbau, den Winterdienst (Straßenreinigung) und seit dem Jahr 2013 die
Gewässerumlage werden durch die Grundsteuer B gedeckt und die entsprechenden Anteile an
den Eigenbetrieb weitergeleitet.
Außerdem erhält der Eigenbetrieb einen Verwaltungskostenbeitrag sowie eine Erstattung für
den Schuldendienst von insgesamt rund zwei Mio. Euro. Den Werteverzehr durch Abschreibungen bei hohem Anlagevermögen hat die Kommune wie den Eigenanteil bei Investitionsmaßnahmen selbst zu tragen. Aufgabenbedingt handelt es sich bei den öffentlichen Verkehrsflächen
um ein Zuschussgeschäft. Diesen Kosten stehen im Eigenbetrieb Erträge in Form von jährlichen in Erftstadt so genannten „Verlustausgleichszahlungen“ von rund 3,5 Mio. Euro gegenüber. Ein Inflationsausgleich, der bei der Gründung des Eigenbetriebs durch die Stadt zugesagt
wurde, wird im Rahmen Haushaltskonsolidierung nicht geleistet.
Sowohl der Eigenbetrieb insgesamt als auch die einzelnen Betriebszweige erwirtschaften bis
auf den Betriebszweig Straßenreinigung seit Jahren durchweg Verluste. Diese steigerten sich
im Betrachtungszeitraum von zwei auf rund drei Mio. Euro jährlich. Bis dato wurden die Verluste
auf neue Rechnung vorgetragen. Damit hat der Eigenbetrieb seit der Substanzbewertung im
Jahr 2008 rund 17 Mio. Eigenkapital verbraucht. Trotz der Ausgleichszahlungen für die Verkehrsflächen musste die Stadt Erftstadt im Jahr 2012 den Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages abwenden. Dazu zahlte sie erstmalig 1,5 Mio. Euro an den Eigenbetrieb. Durch eine nachträgliche Änderung der Nutzungsdauern weist der Eigenbetrieb im Jahr
2012 letztendlich Eigenkapital von rund 900.000 Euro aus, das voraussichtlich im Jahr 2013
vollständig verzehrt wird. Nach dem Wirtschaftsplan steigern sich die erforderlichen Verlustabdeckungen bis zum Jahr 2017 auf rund 2,5 Mio. Euro jährlich, denn mit Jahresüberschüssen
kann in den folgenden Jahren nicht gerechnet werden.
Der sukzessive Eigenkapitalverzehr durch die Verlustvorträge der Vergangenheit hat die Prüfung des Substanzwertes des Eigenbetriebs Straßen erforderlich gemacht. Denn bei dauernder
Wertminderung ist das Sondervermögen im Kernhaushalt auf einen niedrigeren beizulegenden
Wert abzuschreiben. Eine Abschreibung hat negative Auswirkungen auf die Eigenkapitalausstattung der Stadt, denn die Buchung erfolgt gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO gegen die allgemeine Rücklage. Die Stadt hat dafür in der Vergangenheit keine Rückstellungen gebildet. Die Stadt
Erftstadt hat die den Substanzwert mit Erstellung des Jahresabschlusses 2013 geprüft. Die
Prüfung hat ergeben, dass der Substanzwert aktuell nicht zu mindern ist, denn es konnten insbesondere durch den Wert von Grundstücken stille Reserven gehoben werden.
Die Stadt Erftstadt berücksichtigt in ihrer mittelfristigen Planung die jährlichen Ausgleichszahlungen und auch die Verlustabdeckungen, die sich aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
ergeben. Ob diese Zahlungen der Höhe nach auskömmlich sind, um einem weiteren Werteverzehr im Betrieb angemessen entgegenzuwirken, werden erst die Jahresergebnisse des Eigenbetriebs zeigen.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Feststellung
Die Ausgleichszahlungen an den Eigenbetrieb sind nicht auskömmlich. Der massive Eigenkapitalverzehr und die drohende Überschuldung des Eigenbetriebs Straßen birgt für die
Stadt Erftstadt ein erhebliches haushaltswirtschaftliches Risiko. Dieses ist der Höhe nach
abhängig von den Jahresergebnissen des Eigenbetriebes.
Die Stadt Erftstadt hat auch gutachterlich prüfen lassen, inwiefern die Organisationsform „Eigenbetrieb Straßen“ unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten positive Effekte hat. Vor allem die
Abschreibungsbasis, für die im Eigenbetrieb die Vorgaben des HGB gelten, führt im Vergleich
zur Bilanzierung im Kernhaushalt zu verminderten Aufwendungen. Denn die nach NKF in Ansatz zu bringenden, vorsichtig geschätzten Zeitwerte zum Eröffnungsbilanzstichtag fallen höher
aus als die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Straßenvermögens. Um Transparenz zu
schaffen, ist ferner die sich aus der Auslagerung ergebende Ergebnisentlastung durch die zusätzlichen Verwaltungskosten für den Eigenbetrieb in die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der
Organisationsform einzubeziehen.
Umso mehr kommt es darauf an, die weiter oben genannten positiven Effekte im Gesamtkonzern zu nutzen. Dazu sollte auch der Eigenbetrieb Straßen in die Konsolidierungszwänge der
Haushaltssicherung einbezogen werden. Die Erarbeitung einzelner Maßnahmen kann nur anhand einer konzernweiten Kommunikation und Steuerung erfolgen.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte mit dem Eigenbetrieb Möglichkeiten zur Konsolidierung erarbeiten.
Beispielsweise kann durch Senken der Standards den Unterfinanzierungen in den einzelnen
Betriebszweigen entgegengewirkt werden.
Kommt eine Wiedereingliederung in den städtischen Haushalt nicht in Frage, sind auskömmliche Ausgleichszahlungen an den Eigenbetrieb Straßen zu leisten oder jährliche Verlustausgleichszahlungen zu leisten. Die Höhe der Ergebnisbelastung ist entsprechend durch die Stadt
Erftstadt zu steuern.
Eigenbetrieb Stadtwerke
Der Eigenbetrieb Stadtwerke gliedert sich in die Sparten Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hallenbad, Freibäder, Heizkraftwerk sowie städtische Dienste. Die vormals selbständigen
Betriebe wurden im Jahr 2012 zusammengeführt, unter anderem um Kosten für Wirtschaftsprüfungen zu sparen.
Das Anlagevermögen der Stadtwerke ist geprägt durch das Kanalnetz. Die Gesamtnutzungsdauern wurden auf 80 Jahre festgelegt. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer beträgt nach
Auskunft der Stadtwerke rund 61 Jahre. Der Zustand des Kanalnetzes ist heterogen. Bei der
Erstellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde das Anlagevermögen anhand des Knoten- und Kantenmodells erfasst. Später folgende, neue Kanalabschnitte
wurden aber nach Maßnahmen bilanziert. Dies hat zu unterschiedlichen Erfassungs- und Bewertungsmethoden geführt. Die Stadtwerke sind aktuell dabei, die Vorgehensweise wieder zu
vereinheitlichen. Dazu wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt. In einem zweiten Schritt
soll durch eine TV-Befahrung des Kanalsystems der tatsächliche Zustand der einzelnen Kanalabschnitte erfasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Altersstruktur überprüft.
Dabei wird sich herausstellen, ob die umfangreichen Reparaturarbeiten der Vergangenheit aus-
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Stadt Erftstadt
Finanzen
10161
reichen, die festgelegten Nutzungsdauern zu erreichen. Ebenso kann die Befahrung zeigen, in
welchen Bereichen weitere Reparaturarbeiten oder Sanierungsmaßnahmen oder ob außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich sind. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse haben
gezeigt, dass sich die Chancen aus möglicher längerer Nutzungsdauer als der buchhalterischen
mit den Risiken außerplanmäßiger Abschreibung aufheben. Die Erfassung des Zustands für
das gesamte Kanalnetz wird sich noch bis zum Jahr 2022 hinziehen.
In der Vergangenheit haben sowohl die einzelnen Sparten als auch die Stadtwerke insgesamt
negative Jahresergebnisse erzielt. Im Jahr 2012 belief sich der Fehlbetrag auf 1,2 Mio. Euro,
wobei hier 1,3 Mio. Euro Pensionsrückstellungen zu bilden waren. In den Jahren 2008 bis 2011
haben sich die einzelnen Betriebszweige folgendermaßen entwickelt:
Der Zuschussbedarf der Bäder ist betriebsbedingt. Die Fehlbedarfe des Hallenbades belaufen
sich auf rund 350.000 Euro, die der Freibäder auf rund 200.000 Euro. Die nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbeträge erhöhten sich entsprechend. Verlustausgleichszahlungen durch die
Stadt erfolgten aber bisher nicht. Für das Freibad in Lechenich leistet sie einen jährlichen Zuschuss von rund 185.000 Euro pro Jahr, der im Betrieb als Eigenkapitalverstärkung den Verlusten gegenübersteht. Außerdem erfolgt für die Bäder eine Querfinanzierung mit dem Betriebszweig Wasserversorgung. Dieser schließt mit positiven Ergebnissen von rund 200.000 Euro pro
Jahr ab. In Höhe der Differenz zwischen den Jahresergebnissen der Bäder und der Wasserversorgung bildet die Stadt entsprechende Rückstellungen im Kernhaushalt. Durch die Wasserversorgung wird eine Konzessionsabgabe von rund 100.000 Euro an die Stadt abgeführt.
Begünstigend auf die Ergebnisse der Bäder wirkt sich aus, dass die Wärme vom städtischen
Heizkraftwerk bezogen wird. Als privatrechtliche, freiwillige Aufgabe sollte die Sparte Heizkraftwerk Gewinne erzielen, sofern sie in kommunaler Hand ausgeführt wird. Diese belaufen sich
auf jährlich rund 25.000 Euro. Damit hat das Heizkraftwerk eine geringe Gewinnspanne. Vergünstigungen bei der Lieferung von Wärme gegenüber der Gemeinde oder anderen Eigenbetrieben sind gemäß § 10 Abs. 2 EigVO zulässig. Das Heizkraftwerk versorgt aber auch das
benachbarte Einkaufszentrum. In der Vergangenheit wurde im Solidarprinzip vertraglich festgelegt, dass keine wettbewerbsfähigen Preise erhoben werden, sondern lediglich eine Kostendeckung erzielt werden soll. Mit der geplanten Expansion hin zur Nahversorgung des Krankenhauses soll der Stadt zukünftig eine Eigenkapitalverzinsung von 4,5 Prozent zugutekommen.
Im Betriebszweig städtische Dienste hat die Stadt Erftstadt die Aufgaben des Bauhofs gebündelt. Die Mitarbeiter führen Arbeiten im Tief- und Gartenbau aus, pflegen die Außenanlagen der
Stadt und warten die Abwasseranlagen. Dass der Betriebszweig seit 2010 mit negativen Jahresergebnissen abschließt, ist auf die Übertragung der Abwasserbeseitigungsanlagen auf den
Erftverband zurückzuführen. Dadurch sind umsatzrelevante Aufgaben im Betriebszweig entfallen. Durch die Erschließung neuer Aufgabenfelder wirkt der Betrieb dieser Entwicklung entgegen. Mit der Umgliederung in den Eigenbetrieb Straßen ab dem Jahr 2014 erfolgt eine den Aufgaben eher entsprechende Zuordnung.
Die Jahresergebnisse der Abwassersparte unterliegen dagegen Schwankungen. Während im
Jahr 2011 ein Betriebsstörfall zu einem negativen Ergebnis von rund 0,6 Mio. Euro geführt hat,
waren im Jahr 2009 Instandhaltungsmaßnahmen am Kanalnetz Ursache für einen Fehlbetrag
von 0,8 Mio. Euro. Der Erftverband hat im Jahr 2009 verfügt, dass die Abwasserbeseitigungsanlagen (Regenüberlaufbecken) auf ihn zu übertragen sind. Eine Klage der Stadt Erftstadt dagegen war erfolglos, sodass die buchhalterische Übertragung der Vermögenswerte im Jahr
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Stadt Erftstadt
Finanzen
10161
2012 durchgeführt wurde. Dadurch verringert sich das Anlagevermögen der Stadtwerke im Betriebszweig Abwasser und respektive die Eigenkapitalverzinsung, die an die Stadt abgeführt
wird. Insgesamt mindern sich in der Folge die Erträge der Stadt von rund einer Mio. Euro bei
einer Eigenkapitalverzinsung von sieben Prozent dadurch um rund 180.000 Euro. Zukünftig
wird die Sparte nach Auskunft der Stadtwerke keine Eigenkapitalverzinsung mehr erwirtschaften können. Inwiefern hier aus der Gebührenkalkulation Ertragspotenziale für den Betriebszweig generierbar sind, beleuchten wir im Abschnitt „Gebühren“.
Feststellung
Der Eigenbetrieb Stadtwerke ist auf Grund der jüngsten negativen Ergebnisse und der Verlustvorträge finanziell nicht stabil. Der monetäre Nutzen für die Stadt Erftstadt fällt gering
aus. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Stadt Erftstadt hier zwei Freibäder, ein
Hallenbad und ein Lehrschwimmbecken betreibt.
Eine weitergehende Analyse der Entwicklung des „Konzerns Stadt Erftstadt“ erfolgt im Rahmen
der überörtlichen Prüfung des Gesamtabschlusses. Auf die Ergebnisse dieser Prüfung wird
deshalb verwiesen.
Schulden- und Finanzlage
Finanzrechnung
Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit die Kommune im „laufenden Geschäft“ liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel
können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden.
Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro (IST)
2008
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
2009
2010
2011
2012
-490
-7.944
-7.772
2.967
-5.098
+ Saldo aus Investitionstätigkeit
2.251
2.022
2.203
283
1.963
= Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag
1.761
-5.923
-5.569
3.250
-3.135
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-6.796
7.533
-445
4.243
4.681
= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
-5.034
1.610
-6.014
7.494
1.546
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
73
2.788
3.865
689
404
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
0
0
0
0
-4
-4.961
4.398
-2.148
8.182
1.946
= Liquide Mittel*
*) Die liquiden Mittel der Finanzrechnung stimmen in den Jahren 2008 bis 2011 nicht mit der Bilanzposition „Liquide
Mittel“ überein, da Kassenkredite, unklare Zahlungen und durchlaufende Posten programmtechnisch nicht korrekt abgebildet wurden (Beanstandung der örtlichen Rechnungsprüfung). Die Systematik wurde im Jahresabschluss 2012
umgestellt.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro (PLAN*)
2013
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
2014
2015
2016
2017
-8.553
-7.488
-6.327
-4.724
-3.260
855
1.385
1.220
1.299
1.578
-7.698
-6.103
-5.107
-3.424
-1.682
2
2
2
-2
-2
-7.696
-6.101
-5.104
-3.426
-1.684
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
0
0
0
0
0
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
0
0
0
0
0
-7.696
-6.101
-5.104
-3.426
-1.684
+ Saldo aus Investitionstätigkeit
= Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
= Liquide Mittel
*) Haushaltsansätze 2013 und 2014 sowie Werte der mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2017, Stand: Doppelhaushalt 2013/2014
Zur Analyse der Selbstfinanzierungskraft zeigt die folgende Grafik den Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit:
Entwicklung der Saldos der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2012
Erftstadt
-101
Minimum
-263
Maximum
295
Mittelwert
32
1. Quartil
-50
2. Quartil
(Median)
43
3. Quartil
105
Anzahl
Werte
20
Entsprechend der Entwicklung der Jahresergebnisse wirken sich die geminderten Gewerbesteuern der Jahre 2009 und 2010 und in der Folge der Einbruch der Schlüsselzuweisungen im
Jahr 2012 auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit negativ aus.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
10161
Im interkommunalen Vergleich des Jahres 2012 positioniert sich die Stadt Erftstadt unterdurchschnittlich. Sie ordnet sich im schlechtesten Viertel der Vergleichskommunen ein, bevor der
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit laut Finanzplanung im Jahr 2013 den niedrigsten Wert
im Betrachtungszeitraum stellt.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt bis zum Jahr 2017 zwar eine steigende
Tendenz. Aber auch perspektivisch kann die Stadt Erftstadt die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit bei Weitem nicht durch die Einzahlungen decken.
Feststellung
Die Stadt Erftstadt ist nicht in der Lage, die laufenden Auszahlungen durch entsprechende
Einzahlungen zu decken.
Die Entwicklung der Selbstfinanzierungskraft ist darüber hinaus stark von den angestrebten
Konsolidierungsbemühungen des HSK und den Finanzbeziehungen zu den Eigenbetrieben,
insbesondere dem Eigenbetrieb Straßen, abhängig. Denn die Ausgleichszahlungen auch die
bereits erforderlichen Zahlungen zur Abdeckung des negativen Eigenkapitals haben mindernden Einfluss auf die Selbstfinanzierungskraft. Mit den pauschalen Mietzahlungen und den Verlustausgleichen werden auch die Abschreibungen der Eigenbetriebe zahlungswirksam. Dies
erhöht in der Folge den Bedarf an Liquiditätskrediten im Kernhaushalt.
Feststellung
Der hohe Auslagerungsgrad hat zur Folge, dass die Abschreibungen auf Anlagevermögen
durch die erforderlichen Ausgleichszahlungen zahlungswirksam werden. Dies erhöht den Liquiditätsbedarf im Kernhaushalt.
Dagegen wirkt sich der Saldo aus Investitionstätigkeit mindernd auf den Finanzmittelfehlbetrag
aus. Dieser ist durchweg positiv, denn den Pauschalen des Landes stehen im Kernhaushalt
keine größeren Investitionsauszahlungen beispielsweise für Baumaßnahmen gegenüber. Die
allgemeine Investitionspauschale wird an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft weitergeleitet,
da dort die korrespondierenden Investitionsauszahlungen getätigt werden. Allerdings erfolgt die
Weiterleitung zum Zweck der Haushaltskonsolidierung nicht in voller Höhe.
Die Stadt Erftstadt selbst hat zwar keinen Bedarf an Investitionskrediten, da die Investitionen
hauptsächlich durch die Eigenbetriebe getätigt werden. Sie ist aber zur Abdeckung ihres Finanzmittelbedarfs auf Liquiditätskredite angewiesen. Der prognostizierte Finanzmittelfehlbetrag
lässt hier weiteren Bedarf erkennen. Eine Entschuldung ist nicht abzusehen.
Feststellung
Es besteht auch mittelfristig weiterhin Bedarf an Liquiditätskrediten. Dies entspricht nicht
dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der
Schulden im Kernhaushalt:
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Stadt Erftstadt
Finanzen
10161
Schuldenübersicht Kernhaushalt in Tausend Euro
EB
2008*
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2008
2009
2010
2011
2012
472
465
0
0
0
0
19.824
19.626
27.560
27.110
26.790
31.470
917
1.772
1.697
1.051
1.579
1.924
49
0
0
0
0
1.712
410
2.441
1.959
4.758
1.659
3.360
Verbindlichkeiten gesamt
21.672
24.305
31.216
32.918
30.029
38.466
Rückstellungen
51.944
53.007
55.149
55.131
55.108
54.530
906
1.062
1.332
1.984
2.062
1.862
74.522
78.374
87.697
90.033
87.199
94.858
427
479
615
651
595
762
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Schulden gesamt
davon Verbindlichkeiten je Einwohner in Euro
*) Eröffnungsbilanz 2008
Den größten Anteil an den Verbindlichkeiten der Stadt Erftstadt haben die Verbindlichkeiten für
die Liquiditätskredite. Der Bestand an Liquiditätskrediten ist seit der Einführung des NKF um die
Hälfte gestiegen. Die hohen Fehlbeträge im Betrachtungszeitraum sind der Grund für den Anstieg. Die Stadt Erftstadt bezieht neben den Krediten von Kreditinstituten auch Liquiditätskredite
von den Eigenbetrieben. Während die Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft je eine
Mio. im Jahr 2012 gewährt haben, stellen die Stadtwerke drei Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag
2013 ist die Stadt Erftstadt auf 37,7 Mio. Euro Liquiditätskredite angewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten führen perspektivisch zu einer hohen Belastung
der Ergebnisse durch Zinsaufwendungen. Außerdem unterliegen diese einem starken Zinsänderungsrisiko, das die Stadt Erftstadt zu tragen hat. Darauf wird in den Abschnitten „Zinsaufwendungen“ näher eingegangen. Nicht zuletzt wirken sie sich weiter negativ auf die Kennzahlen
zur Finanzlage aus:
Kennzahlen zur Finanzlage in Prozent
EB 2008
2008
2009
2010
2011
2012
Anlagendeckungsgrad 2
86
86
88
88
87
84
Liquidität 2. Grades
24
59
24
28
15
17
Dynamischer Verschuldungsgrad
(in Jahren)
./.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
6
7
13
14
13
16
./.
1,1
0,7
0,4
0,6
0,5
Zinslastquote
negatives
Ergebnis
negatives
Ergebnis
negatives
Ergebnis
28
negatives
Ergebnis
Die Kennzahlen zur Finanzlage, die unter „Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation“ bereits
erläutert wurden, sind geprägt von dem hohen Auslagerungsgrad in die Eigenbetriebe. Es besteht hinsichtlich der Liquiditätskredite akuter Handlungsbedarf.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte perspektivisch auf die Aufnahme neuer Liquiditätskredite verzichten. Dazu ist die Selbstfinanzierungskraft konsequent zu verbessern.
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, sind in den interkommunalen Vergleich die Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und
Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen.
Die GPA NRW nimmt hierzu die im Gesamtabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
Der interkommunale Vergleich der Gesamtverbindlichkeiten des Jahres 2010 zeigt, dass die
Stadt Erftstadt den Mittelwert deutlich übersteigt:
Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner (Gesamtabschluss) in Euro 2010
Erftstadt
1. Quartil
2.793
2. Quartil (Median)
1.528
3. Quartil
2.365
Anzahl Werte
3.072
15
Feststellung
Die Stadt Erftstadt weist vergleichsweise hohe Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner auf.
Die Größenordnung des Maximalwertes erreicht unter den 15 Vergleichskommunen bisher nur
eine einzelne Kommune. Diesen außer Betracht gelassen, liegen der neue Maximalwert des
Jahres 2010 bei 2.997 Euro und der Mittelwert bei 2.168 Euro. Die Gesamtverbindlichkeiten der
Stadt Erftstadt nähern sich in diesem Vergleich noch stärker dem Maximum.
Der hohe Auslagerungsgrad bestätigt sich auch in der Differenz zwischen den Verbindlichkeiten
je Einwohner im Kernhaushalt (651 Euro) und den Gesamtverbindlichkeiten. Vor allem die Investitionskredite der Eigenbetriebe schlagen hier zu Buche. Perspektivisch wird die Kennzahl
geringer ausfallen, denn mit den Abwasserbeseitigungsanlagen an den Erftverband werden
auch die korrespondierenden Kreditverbindlichkeiten an diesen übertragen.
Die überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses bleibt abzuwarten.
Rückstellungen
Die Rückstellungen stellen einen erheblichen Anteil an der Bilanzsumme dar.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Rückstellungen in Tausend Euro
EB 2008*
Pensionsrückstellungen
2008
2009
2010
2011
2012
48.413
47.794
49.726
50.394
51.453
49.950
Rückstellungen Deponien und Altlasten
0
0
0
0
0
0
Instandhaltungsrückstellungen
0
0
0
0
0
0
3.531
5.212
5.423
4.738
3.655
4.580
51.944
53.007
55.149
55.131
55.108
54.530
sonstige Rückstellungen
nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
Summe der Rückstellungen
*) Eröffnungsbilanz 2008
Die Stadt Erftstadt hat die Pensions- und Beihilferückstellungen nach einem Gutachten der
Heubeck AG bewertet. Im Jahr 2012 haben die Eigenbetriebe Stadtwerke und Straßen die
Rückstellungen für Altzusagen eigenständig bilanziert, sodass sich dadurch für die Stadt Erftstadt eine Minderung der bilanzierten Rückstellungen von rund 2,4 Mio. Euro ergeben hat.
In den sonstigen Rückstellungen sind zum Bilanzstichtag 2012 rund 1,6 Mio. Euro für die Verlustabdeckung der Bäder enthalten. Für die negativen Jahresergebnisse des Eigenbetriebs
Straßen hat die Stadt Erftstadt keine Rückstellungen gebildet, da die Ergebnisse im Eigenbetrieb bisher auf neue Rechnung vorgetragen wurden.
Eigenkapital
Je mehr Eigenkapital eine Kommune hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbotenen
Überschuldung entfernt. Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation
einer Kommune. An der Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig
haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder
eines Sanierungsplanes.
Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST)
EB 2008
Eigenkapital
2008
2009
2010
2011
2012
85.831
82.616
148.061
147.711
144.420
138.809
4.673
5.116
6.195
6.835
6.672
6.241
3.767
4.054
4.864
4.852
4.610
4.379
Rückstellungen
51.944
53.007
55.149
55.131
55.108
54.530
Verbindlichkeiten
21.672
24.305
31.216
32.918
30.029
38.466
8
39
51
65
74
224
164.128
165.083
240.673
242.661
236.303
238.270
Eigenkapitalquote 1
52
50
62
61
61
58
Eigenkapitalquote 2
55
53
64
63
63
60
Sonderposten
davon Sonderposten
für Zuwendungen / Beiträge
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Eigenkapitalquoten in Prozent
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Stadt Erftstadt
Finanzen
10161
Das Eigenkapital der Stadt Erftstadt wird stark geprägt vom Sondervermögen, das seit dem
Jahr 2009 mit dem Substanzwert bilanziert wird. Durch die Umstellung der Bewertungsmethode
haben sich die Eigenkapitalquoten deutlich erhöht, sinken jedoch durch die negativen Jahresergebnisse des Kernhaushaltes im Zeitverlauf.
Feststellung
Das Eigenkapital der Stadt Erftstadt ist stark geprägt von den Substanzwerten der Sondervermögen.
Eigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent 2012
Erftstadt
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Eigenkapitalquote 1
58,3
11,0
65,0
35,4
26,5
36,6
44,6
20
Eigenkapitalquote 2
60,1
34,8
80,5
61,7
53,0
60,5
73,0
20
Die Eigenkapitalquote 1 des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt ist überdurchschnittlich hoch.
Unter Einbeziehung der Sonderposten und Beiträge (Eigenkapitalquote 2) positioniert sich die
Stadt Erftstadt etwas unterdurchschnittlich. Das liegt daran, dass die Schul- und Sportpauschale konsumtiv verwendet und die Beiträge nach BauGB und KAG im Eigenbetrieb Straßen und
nicht im Kernhaushalt bilanziert werden.
Hinsichtlich einer interkommunalen Einordnung der Eigenkapitalquoten des Konzerns „Stadt
Erftstadt“ bleibt die überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses abzuwarten. Die Eigenkapitalquoten des Entwurfs des Gesamtabschlusses sind noch nicht belastbar, da noch Korrekturbuchungen im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung erforderlich sind.
Durch die negativen Jahresabschlüsse wird sich die Eigenkapitalausstattung der Stadt Erftstadt
perspektivisch verschlechtern:
Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (PLAN*)
2013
Eigenkapital (Stand 01.01.)
+ Jahresergebnis
= Eigenkapital (Stand 31.12.)
Eigenkapitalreichweite**
2014
2015
2016
2017
138.809
130.705
123.635
117.618
113.204
-8.103
-7.070
-6.017
-4.414
-3.045
130.705
123.635
117.618
113.204
110.159
16
17
20
26
36
*) Haushaltsansätze 2013 und 2014 sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2015 bis 2017, Stand: Doppelhaushalt 2013/2014; **) Eigenkapital zum 31.12. dividiert durch das negative Jahresergebnis
Der Substanzwert der Sondervermögen bildet bezüglich der Eigenkapitalausstattung der Stadt
Erftstadt eine stabile Größe, solange keine dauernde Wertminderung festgestellt wird. Die Stadt
Erftstadt trifft der Eigenkapitalverzehr durch die Möglichkeit von Verlustvorträgen im Eigenbe-
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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trieb damit zeitlich verzögert. Außerdem ist die Stadt gemäß § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) zunächst zum Verlustausgleich verpflichtet. Wiederkehrende negative Jahresergebnisse bei fehlender Eigenkapitalausstattung im Betrieb deuten auf eine dauernde
Wertminderung hin. Dann ist der Substanzwert des Betriebes ist zu überprüfen und ggf. zu
mindern. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Straßen wurde mit dem Jahresabschluss 2013
geprüft. Der Substanzwert wurde aufgrund gehobener stiller Reserven noch nicht gemindert.
Die Verlustausgleiche des Eigenbetriebs Straßen belasten die Jahresergebnisse der Stadt Erftstadt. Sie schmälern deren Eigenkapitalausstattung sukzessive. Es gilt demnach, die Eigenbetriebe dahingehend zu steuern, dass deren wirtschaftliche Lage stabilisiert wird. Die Verlustausgleiche sind so gering wie möglich zu halten. Andernfalls sind die Belastungen des Kernhaushalts durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, indem Aufwendungen gemindert
oder Ertragspotenziale erschlossen werden.
Feststellung
Der stetige Verzehr des Eigenkapitals ist mit dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit
nicht vereinbar.
Empfehlung
Die Eigenbetriebe sind mit dem Ziel in die Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt einzubeziehen, dass Verlustausgleiche vermieden werden und sie durch Gewinne eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erwirtschaften können.
Ertragslage
Die Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragslage.
Bei den jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten wird daher auf die Ergebnisse der vorangegangenen Analysen Bezug genommen.
Ordentliche Erträge in Tausend Euro (IST)
2008
2009
2010
2011
2012
Steuern und ähnliche Abgaben
41.444
36.234
40.954
43.758
45.409
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
20.150
21.144
21.225
19.361
16.991
Sonstige Transfererträge
1.971
2.057
1.796
2.020
1.948
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
9.193
8.933
9.087
9.254
8.914
77
79
71
75
85
996
1.404
1.339
1.287
3.071
2.945
2.728
5.989
5.579
5.303
76.777
72.579
80.461
81.334
81.722
4.779
3.477
5.330
4.805
4.661
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Ordentliche Erträge
Finanzerträge
Die Ertragslage der Stadt Erftstadt basiert überwiegend auf den allgemeinen Deckungsmitteln,
auf die wir im Folgenden näher eingehen.
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Stadt Erftstadt
Finanzen
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Drei Viertel der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen stellen die Schlüsselzuweisungen.
Während die Schul- und Sportpauschalen im Kernhaushalt konsumtiv verwendet werden, steht
die Feuerschutzpauschale den entsprechenden Abschreibungen aus Investitionen im Kernhaushalt als Sonderposten aufwandsmindernd gegenüber.
Die Kostenerstattungen und -umlagen sind im Jahr 2012 deutlich erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass unter dieser Position programmbedingt erstmalig die Kostenerstattungen für
die Sozialhilfe von rund 1,8 Mio. Euro ausgewiesen werden. Den Erträgen stehen korrespondierend Transferaufwendungen gegenüber. In der Planung werden die Geschäftsvorfälle allerdings
nicht berücksichtigt, sodass es in dieser Höhe zukünftig regelmäßig zu Plan-Ist-Abweichungen
kommen wird.
Empfehlung
Sofern durchlaufende Posten über die Ergebnis- und Finanzrechnung der Kommune gebucht werden, sollten sie auch in die Planung einbezogen werden.
Die sonstigen ordentlichen Erträge fallen ab dem Jahr 2010 höher aus als in den Vorjahren.
Dies ist auf folgende wesentliche Sondereffekte zurückzuführen:
• Im Jahr 2010 kam es in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro zu einer Beteiligung am Nachteilsausgleich für die Jahre 2007 bis 2009. Da es sich hierbei um einen einmaligen und nicht
nachhaltigen Effekt handelt, berücksichtigt die GPA NRW diese Erträge als kommunalspezifische Bereinigungstatbestände bei der Darstellung des kommunalen Steuerungstrends (siehe entsprechender Berichtsabschnitt).
• Im Jahr 2011 und 2012 waren periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen zu verzeichnen, die anstatt im Kernhaushalt in den Eigenbetrieben bilanziert werden. Im Jahr 2011 entfallen auf den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft rund 1,6
Mio. Euro. Im Jahr 2012 handelt es sich insgesamt um 2,2 Mio. Euro, davon resultieren
rund 0,9 Mio. Euro aus dem Eigenbetrieb Straßen und rund 1,3 Mio. Euro aus den
Stadtwerken. Dem gegenüber stehen jeweils ergebniswirksame Teilwertabschreibungen
auf Finanzanlagen, denn diese sind gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO entsprechend auf den
beizulegenden Wert zu reduzieren.
In den Finanzerträgen sind die Gewinnanteile der Eigenbetriebe enthalten, die als Eigenkapitalverzinsung einen Konsolidierungsbeitrag für die Stadt Erftstadt darstellen. Der Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft leistet 3,6 Mio. Euro jährlich, während auf die Stadtwerke rund eine Mio.
Euro entfallen.
Allgemeine Deckungsmittel
Die GPA NRW versteht unter allgemeinen Deckungsmitteln
• die Realsteuereinnahmen,
• die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern,
• die sonstigen Steuern und steuerähnlichen Erträge,
• die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz sowie
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• die Schlüsselzuweisungen.
Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel dient als Ausgangsbasis für die Beurteilung der Ertragskraft der geprüften Kommunen.
Allgemeine Deckungsmittel in Tausend Euro (IST und PLAN)
Die allgemeinen Deckungsmittel der Stadt positionieren sich im interkommunalen Vergleich nur
knapp über dem Minimalwert:
Deckungsmittel je Einwohner in Euro 2012
Erftstadt
1. Quartil
1.058
2. Quartil (Median)
1.180
1.260
3. Quartil
Anzahl Werte
1.368
20
Feststellung
Die Leistungsfähigkeit der Stadt Erftstadt wird durch geringe allgemeine Deckungsmittel begrenzt.
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Finanzen
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Im Jahr 2012 ist die Positionierung am Minimalwert vor allem den Schlüsselzuweisungen geschuldet, die durch die Wechselwirkung mit den höheren Gewerbesteuern des Jahres 2010
korrespondieren. Aber auch im Jahr 2011 liegt die Stadt Erftstadt mit 1.117 Euro unter dem
Mittelwert von 1.218 Euro.
Die insgesamt geringe Ertragskraft der Stadt Erftstadt bestätigt sich aber auch in der leicht unterdurchschnittlichen Netto-Steuerquote, die mit 55,1 Prozent unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen von 56,4 Prozent liegt. Aus einer weiteren Anhebung der GewerbesteuerHebesätze ließen sich hier positive Effekte erzielen.
Innerhalb der allgemeinen Deckungsmittel kommt den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern die größte Bedeutung zu. Danach folgen die Realsteuern. Die Stadt Erftstadt ist
damit stärker von konjunkturellen Gegebenheiten abhängig als von den Mitteln des Finanzausgleichs. Unter anderem durch die Anhebung der Hebesätze ab dem Jahr 2011 gewinnen die
Realsteuern seit dem Jahr 2010 einen größeren Stellenwert als die Schlüsselzuweisungen.
Aufwendungen
Die GPA NRW analysiert die Aufwandsarten und geht auf wesentliche Besonderheiten ein.
Ordentliche Aufwendungen in Tausend Euro (IST)
2008
Personalaufwendungen
2009
2010
2011
2012
17.089
19.379
19.312
20.419
20.492
763
1.546
1.060
2.146
1.636
9.744
10.216
9.516
9.576
9.825
900
905
956
2.754
813
Transferaufwendungen
38.795
40.767
40.840
40.619
45.765
Sonstige ordentliche Aufwendungen
12.876
12.569
13.699
12.823
13.042
Ordentliche Aufwendungen
80.168
85.381
85.382
88.337
91.573
919
621
304
498
420
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Insgesamt ist die Stadt Erftstadt in unterdurchschnittlichem Maße durch ordentliche Aufwendungen belastet. Die ordentlichen Aufwendungen je Einwohner liegen mit 1.814 Euro unter dem
Mittelwert der Vergleichskommunen von 2.062 Euro. Dadurch fallen die folgenden Kennzahlen
zur Intensität höher aus als bei Kommunen, die höhere Gesamtaufwendungen aufweisen.
Die größte Aufwandsposition stellen die Transferaufwendungen. Diese bestehen zu rund der
Hälfte aus der Kreisumlage. Ferner werden hier die Zuschüsse an die Eigenbetriebe gebucht
wie die Verlustzuweisung für die Bäder an die Stadtwerke. Im Jahr 2012 sind in den Transferaufwendungen zusätzlich zu der Verlustzuweisung für den Eigenbetrieb Straßen von jährlich
3,5 Mio. Euro auch Aufwendungen für die Abdeckung des nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrages von 1,5 Mio. Euro enthalten. Erstmalig werden im Jahr 2012 durch die Umstellung
des Buchungsprogramms die Aufwendungen für die Sozialhilfe von rund 1,8 Mio. Euro korrespondierend zu der Ertragsposition Kostenerstattungen abgebildet.
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Durch den hohen Auslagerungsgrad ist die Transferaufwandsquote der Stadt Erftstadt im ganzen Betrachtungszeitraum überdurchschnittlich hoch. Mit der erstmaligen Abdeckung des negativen Eigenkapitals und die Umstellung der Buchungssystematik für soziale Leistungen stellt die
Stadt Erftstadt im Jahr 2012 den Maximalwert von 50 Prozent bei der Transferaufwandsquote.
Die Quote stagniert mittelfristig auf dem Niveau des Jahres 2012.
Den zweitgrößten Posten stellen die Personalaufwendungen. Die Personalintensität liegt im
gesamten Betrachtungszeitraum über dem interkommunalen Mittelwert, so auch im Jahr 2012.
Die Stadt Erftstadt stellt für die Kindertagesbetreuung das Personal. Das ist nicht bei allen Vergleichskommunen der Fall. Die Aufwendungen für das Personal der Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und Straßen sind in der Quote enthalten. Die Stadt erhält entsprechende Kostenerstattungen, wobei sich die Planung hier nach den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe richtet.
Für die Frage, ob die Personalausstattung der Stadt Erftstadt angemessen ist, gibt die Fortschreibung der Kennzahl „Personalquote 2“ (vormals „alternative Personalquote“) im GPAKennzahlenset einen ersten Anhaltspunkt: Bei einem Mittelwert von 5,09 positioniert sich die
Stadt Erftstadt im Jahr 2012 mit 4,91 Ist-Stellen je 1.000 Einwohner unterdurchschnittlich. Darin
ist die Neubesetzung einer zusätzlichen Beigeordneten-Stelle noch nicht enthalten, denn die
Einstellung erfolgte erst im Jahr 2014. Gegenüber der letzten überörtlichen Prüfung hat sich die
alternative Personalquote verbessert. Sie lag im Jahr 2009 bei 5,12 Ist-Stellen je 1.000 Einwoh7
ner . Erst die Personalquote des Gesamtabschlusses wird die konzernweite Sicht ermöglichen.
Die drittgrößte Belastung der Ergebnisrechnung stellen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Hier sind mit rund zehn Mio. Euro die Mieten und Pachten, die die Stadt Erftstadt an den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft leistet, enthalten.
Die Sach- und Dienstleistungsintensität nähert sich bei der Stadt Erftstadt mit 10,7 Prozent dem
Minimalwert von 10,1 Prozent. Diese Position spielt in der Ergebnisrechnung der Stadt Erftstadt
eine untergeordnete Rolle. Denn die Stadt Erftstadt bildet durch die Ausgliederungen der Aufgaben die belastenden Geschäftsvorfälle in anderen Positionen ab als die Vergleichskommunen, beispielsweise bei den Transferaufwendungen. Die Stadt Erftstadt geht mittelfristig von
einer stagnierenden Ergebnisbelastung durch Sach- und Dienstleistungsaufwendungen aus.
Auch die bilanziellen Abschreibungen haben in Erftstadt keine wesentliche Bedeutung für die
Ergebnisbelastung. Dementsprechend hoch ist mit 279 Prozent die Drittfinanzierungsquote im
Jahr 2012, denn den geringen Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen die Erträge
aus der Auflösung der im Kernhaushalt verbleibenden Anteile der Investitionspauschale gegenüber. Deren ertragswirksame Auflösung wirkt dennoch der Belastung durch die Aufwendungen
für die Verlustausgleiche der Eigenbetriebe entgegen.
Zinsaufwendungen
Die Zinsaufwendungen, die die Stadt Erftstadt im Kernhaushalt zu tragen hat, beschränken sich
auf die aus Liquiditätskrediten. Damit positioniert sich die Stadt im interkommunalen Vergleich
der Zinslastquote am Minimalwert. Investitionskredite werden in Erftstadt den Vermögensge-
7
Vgl. GPA NRW, Überörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009, S. Pe-17 ff.
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genständen zugeordnet und folgerichtig in den Eigenbetrieben bilanziert. Der hohe Auslagerungsgrad ist in der kommunalen Landschaft nicht typisch.
Die interkommunale Positionierung der Zinslast des Gesamtkonzerns „Stadt Erftstadt“ wird sich
erst aus dem ersten Gesamtabschluss ergeben.
Der Bedarf an Liquiditätskrediten wurde bisher der Höhe nach nicht in die Planung der Zinsaufwendungen einbezogen. In der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag auf 55 Mio. Euro festgesetzt. Liquiditätskredite bergen das Risiko von Zinsänderungen, die sich ohne zeitliche Verzögerung auf die Höhe der Zinsaufwendungen auswirken. Positive Effekte zeigt hier das aktuell
günstige Zinsniveau. Die Entwicklung des Zinsniveaus und damit der Zinsaufwendungen ist
stark marktabhängig. Sobald sich das Zinsniveau erhöht, bedeutet das für die Stadt Erftstadt
eine direkte Ergebnisbelastung.
Die Stadt Erftstadt mindert dieses Risiko derzeit nicht durch entsprechende Zinsbindungsmaßnahmen. Sie berücksichtigt das Zinsänderungsrisiko aber großzügig in der Planung. Denn sie
geht mittelfristig von jährlichen Steigerungen der Aufwendungen um 100.000 Euro und ab dem
Jahr 2018 um 150.000 Euro aus. Dies entspricht jährlichen Steigerungsraten von 15 bis 20
Prozent. Die Planung fußt dabei aber nicht auf dem tatsächlich erwarteten Kreditbedarf. Es wird
angenommen, dass der Bedarf nicht sinkt und das Zinsniveau gegenüber der aktuellen Lage
am Zinsmarkt stetig und stark steigt.
Feststellung
Die Planung der Zinsaufwendungen ist zwar vorsichtig, bezieht aber keine Berechnungen
des erwarteten Kreditbedarfs ein.
Empfehlung
Die Zinsaufwendungen sollten anhand des Kreditbedarfs geplant werden und einen Risikoaufschlag für ein steigendes Zinsniveau beinhalten.
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Kontakt
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