Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
661 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
17.09.14, 18:46
Aktualisiert
17.09.14, 18:46
Stichworte
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Stadt Erftstadt
Sicherheit und Ordnung
10161
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Sicherheit und Ordnung der
Stadt Erftstadt im Jahr 2014
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Sicherheit und Ordnung
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INHALTSVERZEICHNIS
Sicherheit und Ordnung
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Einwohnermeldeaufgaben
4
Personenstandswesen
6
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
8
Gesamtbetrachtung Sicherheit und Ordnung
11
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Sicherheit und Ordnung
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Sicherheit und Ordnung
Inhalte, Ziele und Methodik
Die Prüfung „Sicherheit und Ordnung“ umfasst einen leistungsbezogenen Kennzahlenvergleich
verschiedener Handlungsfeldern innerhalb des Produktbereichs Sicherheit und Ordnung.
Damit wird die Aufgabenwahrnehmung in den verschiedenen Teilbereichen in Bezug auf den
jeweiligen personalwirtschaftlichen Ressourcenverbrauch und dessen Verhältnis zum Leistungsniveau interkommunal verglichen und analysiert. Auf der Basis von Benchmarks werden
hierbei Potenziale ermittelt. Unterstützt wird der Kennzahlenvergleich durch strukturierte Interviews.
Der interkommunale Vergleich erfolgt zunächst durch die Kennzahl „Personalaufwendungen je
Fall“ des entsprechenden Handlungsfeldes. Zum Vergleich des Stellenvolumens werden Leistungskennzahlen auf der Sachbearbeitungsebene (Fälle je Vollzeit-Stelle) ermittelt. Ergänzend
werden weitere Kennzahlen (z. B. Personalaufwandsdeckungsgrad) gebildet.
Die Personal- und Sachaufwendungen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden auf Basis von stellenbezogenen KGSt-Durchschnittswerten ermittelt, die dem „KGST-Bericht M 1/2012
Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013“ entnommen sind.
Die in die Leistungskennzahl einfließenden Fallzahlen werden im Bereich der Einwohnermeldeaufgaben, des Personenstandswesens und der Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
gewichtet, um den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten Rechnung zu tragen. Die jeweilige
Berechnung für die Gewichtung wurde der zuständigen Organisationseinheit übergeben, so
dass eine gesonderte Darstellung im Bericht entfällt.
Das Aufgabenportfolio der mittleren kreisangehörigen Kommunen in den Handlungsfeldern
• Einwohnermeldeaufgaben,
• Personenstandswesen und
• Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
ist grundsätzlich identisch. Die prüfungsrelevanten Aufgaben wurden einheitlich definiert, so
dass die Vergleichskommunen das vorhandene Personal und die Erträge - unabhängig von der
bestehenden Organisationsstruktur - entsprechend zuordnen konnten.
Der Personaleinsatz ist nicht ausschließlich und interkommunal einheitlich durch die bestehende (gesetzliche) Aufgabe bestimmt, sondern kann auch durch Besonderheiten der Kommune
wie besondere Qualitätsansprüche und Standards geprägt sein. Bei Organisationsbetrachtungen oder Überprüfungen der Stellenbemessung sind bestehende Standards kritisch zu analysieren und diskutieren. Deshalb sind diese Besonderheiten beim Stellenvergleich nicht bereinigt.
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Örtliche Besonderheiten können somit dazu führen, dass eine im Vergleich erhöhte Personalausstattung unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen zunächst angemessen erscheint. Sofern die höhere Personalausstattung das Ergebnis höherer Standards ist,
müssten daher zunächst diese Rahmenbedingungen geändert werden, um den Personaleinsatz
optimieren zu können.
Der interkommunale Vergleich und die Potenzialausweisung sollen den Kommunen eine Hilfestellung geben, Prioritäten für mögliche Veränderungs- und Entwicklungsprozesse zu setzen.
Eine analytische Stellenbemessung wird nicht vorgenommen. Insoweit bleiben eine weitere
Untersuchung und eine spezifische Analyse auf individuelle Optimierungspotenziale unerlässlich.
Ausgehend von der These, dass in einem definierten Leistungsprozess ein Substitutionseffekt
zwischen dem Einsatz von IT und dem Personalbedarf feststellbar sein müsste, nähert sich die
GPA NRW diesem Themenfeld in einem ersten Schritt an. Abgefragt und erfasst werden struktureller Merkmale im Zusammenhang mit der Anwendung der einheitlichen Standesamtssoftware „AutiSta“ und der Einführung des elektronischen Personenstandsregisters im Handlungsfeld Personenstandswesen. Im Rahmen eines standardisierten Interviews wird der individuelle
Entwicklungsstand der Kommune erfasst. Ziel ist es festzustellen, ob sich im Rahmen dieser
empirischen Erhebung in einer Gesamtbetrachtung für das Prüfungssegment Wirkungszusammenhänge zwischen dem IT-Einsatz und dem Personalbedarf feststellen lassen.
Einwohnermeldeaufgaben
Sämtliche Tätigkeiten im Bereich der durch die GPA NRW definierten „Einwohnermeldeaufgaben im engeren Sinne“ werden durch 4,87 vollzeitverrechnete Ist-Stellen in der Sachbearbeitung (ohne Außendienst) und zusätzlich 0,3 vollzeitverrechnete Ist-Stellen für den Overhead
erledigt.
Als Bezugsgröße für die Kennzahlenermittlung sind 11.532 gewichtete Fälle aus dem Vergleichsjahr 2012 berücksichtigt worden. Dabei wird die Bearbeitung von Ausweisanträgen höher
1
gewichtet als die Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen . Die schrittweise Berechnung
ist im Handout zum Abschlussgespräch enthalten und so für die Kommune nachvollziehbar
dargestellt.
Personalaufwendungen je Fall Einwohnermeldeaufgaben im interkommunalen
Vergleich 2012
Erftstadt
23,64
Minimum
13,87
Maximum
32,53
Mittelwert
23,23
1. Quartil
20,66
2. Quartil
(Median)
23,32
3. Quartil
25,67
Anzahl
Werte
26
Die Stadt Erftstadt gehört nicht zum besten Viertel (1. Quartil), sondern liegt lediglich im Mittelfeld der der Vergleichskommunen. Die Zahl der beantragten Ausweisdokumente liegt bei 1.638
1
Bearbeitung von Ausweisanträgen mit 1,0 bzw. Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen mit 0,5.
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Dokumenten je 10.000 Einwohner. Dies ist ein durchschnittlicher Wert. Die Zahl der An-, Umund Abmeldungen je 10.000 Einwohner liegt allerdings mit 1.293 im interkommunalen Vergleich
deutlich unter dem Mittelwert von 1.609 Vorgängen. Dies wirkt sich auch auf die folgende
Kennzahl aus.
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Einwohnermeldeaufgaben im interkommunalen Vergleich 2012
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Einwohnermeldeaufgaben im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
2.368
Minimum
1.552
Maximum
3.277
Mittelwert
2.275
1. Quartil
2.000
2. Quartil
(Median)
2.246
3. Quartil
2.468
Anzahl
Werte
26
Feststellung
Aus der Differenz zum Benchmark ergibt sich ein rechnerisches Potenzial in Höhe von 0,43
Stellen.
Die schrittweise Berechnung des Potenzials ist im Handout zum Abschlussgespräch enthalten
und so für die Kommune nachvollziehbar dargestellt.
Die Stadt Erftstadt definiert Ziele im Haushaltsplan und weist Kennzahlen aus (Aufwandsdeckungsgrad, Verwaltungsaufwand je Einwohner). Das Bürgerbüro befindet sich im Stadtteil
Lechenich, das Ordnungsamt in Liblar. Es handelt sich jedoch nicht um eine Nebenstelle. Die
Öffnungszeiten sind bedarfsorientiert auf 25 Wochenstunden festgelegt. Im Hinblick auf den
Anteil der „fachfremden Serviceaufgaben“ wird davon ausgegangen, dass man sich im Bürgerbüro nur zu rund zehn Prozent mit Aufgaben außerhalb des reinen Melde- und Passwesens
beschäftigt. Die Serviceaufgaben umfassen z. B. Angelegenheiten des Straßenverkehrsamtes
des Rhein-Erft-Kreises (Kfz-Schein-Änderungen, Führerscheinanträge), Parkausweise, Mülltonnen, Elektro- und Grünabfuhranträge, sowie den Verkauf von Windelsäcken. Auf dieser Ba-
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sis ist auch der zu berücksichtigende Stellenanteil für die „Einwohnermeldeaufgaben im engeren Sinne“ ermittelt worden.
Das Bürgerbüro ist klar strukturiert: Infotheke, Bedienbereich, Back Office. Der Zugang zum
Bedienbereich ist durch Wartenummern geregelt. Dadurch fallen nur geringe Wartezeiten an.
Der Personaleinsatz ist auf den Bedarf (Publikumsaufkommen) hin angepasst. Die Infotheke ist
nur zu den Publikumszeiten mit einer Teilzeitkraft besetzt. Die Arbeitszeiten stehen im Einklang
mit den Öffnungszeiten. Durch die Einrichtung des „Back Office“ und die Nachmittagsschließung besteht genügend Zeit für Nacharbeiten und Postbearbeitung.
Die Rahmenbedingungen sind im Übrigen mit den anderen Kommunen vergleichbar. Aus den
durchgeführten Interviews ergeben sich keine Besonderheiten. Eine zügige, rechtssichere Bearbeitung aller eingehenden Anträge steht im Vordergrund; die Wartezeiten für Besucher sind
als gering anzusehen.
Feststellung
Insgesamt ist das Bürgerbüro gut strukturiert und die Öffnungszeiten sind bedarfsorientiert
ausgerichtet. Der Anteil der sonstigen Serviceaufgaben wird im Vergleich zu anderen Kommunen seitens der Stadt möglicherweise zu gering eingeschätzt.
Empfehlung
Die Fallzahlen sollten insgesamt fortgeschrieben werden, auch im Hinblick auf die „sonstigen
Serviceaufgaben“. Auf dieser Basis sollte dann der Stellenzuschnitt überprüft werden.
Die Vollzeit-Stellen Einwohnermeldeaufgaben gesamt je 10.000 Einwohner liegen mit 0,96 im
„besten Viertel“ der Vergleichskommunen. Auch dies spricht dafür, dass der Anteil der „sonstigen Serviceaufgaben“ in Erftstadt im Vergleich zu anderen Kommunen zu gering eingeschätzt
wird.
Personenstandswesen
Sämtliche Tätigkeiten im Bereich des durch die GPA NRW definierten Aufgabenfeldes „Personenstandswesen“ werden durch 2,39 vollzeitverrechnete Ist-Stellen in der Sachbearbeitung und
zusätzlich 0,15 vollzeitverrechnete Ist-Stellen für den Overhead erledigt.
In diesem Bereich sind 2012 auch zwei Honorarkräfte (ehemalige Standesbeamte) tätig, die
Trauungen am Wochenende vornehmen. Diese Kräfte erhalten Honorare, die durch die Brautleute beglichen werden. Die GPA hat daher umgerechnet 0,17 Vollzeit-Stellen hinzugerechnet,
um diese besondere Situation vergleichbar zu machen. Im Jahr 2012 fanden 120 dieser so
genannten „Honorartrauungen“ statt.
Als Bezugsgröße für die Kennzahlenermittlung sind 368 gewichtete Fälle aus dem Vergleichsjahr 2012 berücksichtigt worden. Dabei wird die Bearbeitung von Eheschließungen aufgrund
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der längeren Bearbeitungszeiten höher gewichtet als die Bearbeitung von Geburten und Ster2
befällen . Die Berechnung liegt der Verwaltung vor.
Personalaufwendungen je Fall Personenstandswesen im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
KGSt-Personalaufwendungen
je gewichtetem Fall Personenstandswesen
Personalaufwandsdeckungsgrad Personenstandswesen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1.
Quartil
2. Quartil (Median)
3.
Quartil
Anzahl
Werte
349
246
802
497
389
478
592
26
38,3
11,0
45,4
29,5
23,6
29,6
35,0
25
Die Stadt Erftstadt gehört bei den Personalaufwendungen je gewichtetem Fall zum „besten
Viertel“ der Vergleichskommunen (1. Quartil). Beim Personalaufwendungsdeckungsgrad wird im
interkommunalen Vergleich der Wert für das 3. Quartil überschritten.
Ambiente-Trauungen finden im historischen Rathaus in Lechenich statt. In den letzten Jahren
wurden die Arbeitsabläufe im Standesamt optimiert. Die Möglichkeiten der EDV werden sinnvoll
genutzt. Der Einsatz von Honorarkräften (zwei ehem. Standesbeamte), die Trauungen am Wochenende vornehmen, wirkt sich positiv aus. Ab 2014 ist nur noch eine Kraft tätig.
2
Bearbeitung von Eheschließungen (Meldeverfahren plus Trauung) bzw. "Nur-Trauung" mit 1,0; nur Meldeverfahren mit
0,3; Beurkundung Geburt bzw. Sterbefall jeweils mit 0,2.
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Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Personenstandswesen im interkommunalen Vergleich 2012
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Personenstandswesen im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
161
Minimum
75
Maximum
232
Mittelwert
134
1. Quartil
99
2. Quartil
(Median)
134
3. Quartil
Anzahl
Werte
157
26
Die Stadt Erftstadt gehört auch bei dieser Betrachtung zum besten Viertel der Vergleichskommunen.
Feststellung
Die Stadt Erftstadt erreicht den Benchmark und kann als „gutes Beispiel“ benannt werden.
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Sämtliche Tätigkeiten im Bereich der durch die GPA NRW definierten Aufgaben „Gewerbe- und
Gaststättenangelegenheiten“ werden durch 1,90 vollzeitverrechnete Ist-Stellen in der Sachbearbeitung (einschl. Außendienst) und zusätzlich 0,25 vollzeitverrechnete Ist-Stellen für den
Overhead erledigt.
Als Bezugsgröße für die Kennzahlenermittlung sind 1.667 Fälle aus dem Vergleichsjahr 2012
berücksichtigt worden.
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Personalaufwendungen je Fall Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten im
interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
Minimum
Maximum
Mittelwert
1.
Quartil
2. Quartil
(Median)
3.
Quartil
Anzahl
Werte
Personalaufwendungen je Fall
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
67,45
30,97
123,88
67,03
51,73
64,74
76,93
26
Personalaufwendungsdeckungsgrad Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse
64,6
16,3
93,8
45,1
28,7
36,4
59,2
26
Die Stadt Erftstadt liegt bei den Personalaufwendungen je Fall beim Mittelwert der Vergleichskommunen. Beim Personalaufwendungsdeckungsgrad wird dagegen ein sehr günstiger Wert
erzielt.
Die Personalquote „Vollzeit-Stellen Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten gesamt je
10.000 Einwohner im interkommunalen Vergleich 2012“ liegt mit 0,43 über dem Durchschnitt
von 0,35 Stellen.
Die GPA NRW hat Märkte, Veranstaltungen, Volksfeste grundsätzlich aus der Betrachtung herausgenommen. Dennoch haben Großveranstaltungen wie der „Gymnicher Ritt“ Auswirkungen
auf den Gesamtbereich. Die Zahl der anzeige- und erlaubnispflichtigen Gewerbebetriebe je
Vollzeit-Stelle Gewerbeangelegenheiten liegt in Erftstadt im oberen Viertel der Vergleichskommunen.
Aus dem geführten Interview ergibt sich die Erkenntnis, dass z. B. die Abwicklung der Zahlungsvorgänge bei den Erträgen nach der Einführung des NKF mit einem gewissen personellen
Mehraufwand verbunden ist. Die Schnittstellen zu Finanzmanagement/Zahlungsabwicklung
haben aus Sicht des Ordnungsamtes durch die Umstellung auf NKF und das neue Buchungsverfahren zu einem erhöhten Aufwand bei der „Vorkontierung“ geführt.
Erftstadt wendet das Verfahren "KomCash" an. Die für die Gewerbeangelegenheiten zuständige
Sachbearbeiterin hat eine eigene Gebührenkasse. Abschlüsse erfolgen täglich und die über
den Barbestand hinausgehenden Beträge werden regelmäßig bei der Bank eingezahlt. Die
Einnahmekassen werden vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Im Bürgerbüro werden keine Gewerbeanzeigen entgegen genommen. Diese erfolgen zentral
bei der Sachbearbeitung "Gewerbe". Hier verfahren einige Vergleichskommunen mit guten Ergebnissen anders. Eine zentrale Bußgeldstelle gibt es in diesem Bereich nicht. Besonderheiten
ergeben sich aus dem Interview im Übrigen nicht.
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Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten im interkommunalen Vergleich 2012
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten im interkommunalen Vergleich 2012
Erftstadt
877
Minimum
540
Maximum
1.932
Mittelwert
1.049
1. Quartil
791
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
912
Anzahl
Werte
1.244
26
Aus der Differenz zum Benchmark ergibt sich rechnerisches Potenzial in Höhe von 0,38 Stellen.
Die schrittweise Berechnung des Potenzials wurde der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Feststellung
Im Gewerbebereich ergibt sich eine überdurchschnittliche Personalquote.
Tendenziell entfällt dieser Anteil auf den Gaststättenbereich. Die Zahl der erteilten Gaststättenerlaubnisse und Gestattungen je 10.000 Einwohner liegt in Erftstadt im oberen Viertel der Vergleichskommunen. Dennoch wird mit 241 Vorgängen je Vollzeit-Stelle nur ein unterdurchschnittlicher Wert erreicht.
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte die Personalbemessung insbesondere im Gaststättenbereich auf
der Basis aktueller Fallzahlen überprüfen.
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Ordnung allgemein
In der Vergangenheit sind im Amt 32 insgesamt 2,42 Stellen eingespart worden. Die bisherige
Amtsleiterin ist zum 01. März 2014 ausgeschieden. Die Stelle soll zeitlich verzögert nachbesetzt
und nach Umwandlung neu ausgeschrieben werden. Bis zur Besetzung der Stelle des 1. Beigeordneten zum 01. Juni 2014 wird dies jedoch aufgeschoben. Durch diese Fluktuation besteht
die Möglichkeit, bei einer internen Lösung die Stellenzuschnitte ggf. anzupassen.
Gesamtbetrachtung Sicherheit und Ordnung
Nachfolgend werden die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen zusammenfassend dargestellt:
• Die Stadt Erftstadt definiert Ziele im Haushaltsplan und weist Kennzahlen aus.
• Sie ist Benchmark-Kommune im Bereich Personenstandswesen.
• Die Potenziale in den Bereichen Einwohnermeldeaufgaben und Gaststätten sind gering.
• Die Fallzahlen sollten fortgeschrieben und die Stellenzuschnitte überprüft werden.
Gesamtpotenzial Sicherheit und Ordnung
Handlungsfeld
Stellenpotenzial
Einwohnermeldeaufgaben
0,43
Personenstandwesen
-
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
0,38
Gesamtsumme
0,81
Auf Basis des Durchschnittsaufwandes je Vollzeit-Stelle, den die GPA NRW auf Grundlage ihrer
Prüfungsergebnisse mit 50.000 Euro je Vollzeit-Stelle festgelegt hat, beträgt das monetäre Gesamtpotenzial im Vergleichsjahr 2012 40.500 Euro.
KIWI-Bewertung
In der Gesamtbetrachtung wird das Prüfgebiet „Sicherheit und Ordnung“ mit dem Index 3 bewertet.
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Absender
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44623 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23-14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
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