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Beschlussvorlage (Bewerbung für das LEADER Förderprogramm 2014 - 2020)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:46
Aktualisiert
23.09.14, 18:46
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 403/2014 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.09.2014 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - gez. Hallstein, Tech. Beigeordnete BM / Dezernent Termin 23.09.2014 23.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bewerbung für das LEADER Förderprogramm 2014 - 2020 Finanzielle Auswirkungen: Im Budget 61 sind 5.000.00 € bereitzustellen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt bewirbt sich gemeinsam mit den Gemeinden Zülpich, Vettweiß, Weilerswist und Nörvenich für das Förderprogramm der Europäischen Union für den ländlichen Raum „LEADER“ (Förderperiode 2014-2020). Begründung: LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes NRW zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Der Begriff LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Innerhalb der bereits bestehenden Gebietskulisse LEADER-Region „Eifel“, die aus insgesamt 15 Kommunen besteht, sind in der abgelaufenen Förderperiode 2008-2013 wichtige Beiträge für die nachhaltige Fortentwicklung der Eifel-Kommunen geleistet worden. Dabei sind rund 1,69 Mio. Euro Fördermittel in 43 Projekte sowie weitere 3,2. Mio. Euro in öffentliche Dorferneuerungsmaßnahmen geflossen. Die neue Förderperiode läuft von 2014-2020, wobei die Anzahl der Förderregionen in NRW von bisher 12 auf 24 erhöht wird. Gefördert werden nur räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 und weniger als 150.000 Einwohnern. Zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 30.000 Einwohnern kommen nicht als Förderregion in Frage. Mindestens die Gemeindegebiete von drei Kommunen müssen beteiligt sein. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der landschaftsräumlichen Gemeinsamkeit der vorgenannten Kommunen bietet sich eine kreisübergreifende Kooperation und Teilnahme an dem Förderprogramm mit dem Arbeitstitel „Zülpicher Börde“ für die Stadt Erftstadt an. Bei der LEADER-Kulisse kommt es in erster Linie darauf an, durch Zusammenarbeit der verschiedensten Akteure die Identität einer Region zu stärken und Projekte zu verwirklichen, die ansonsten in keine andere Förderkulisse passen. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen Dorferneuerung, Kultur, Versorgung, Tourismusförderung, Mobilität und /oder Energie. Sollte die Stadt Erftstadt gemeinsam mit den anderen beteiligten Kommunen den Zuschlag erhalten, können Projekte in den o.a. Themenbereichen durchgeführt werden, welche eine Kommune im "Alleingang" nicht realisieren bzw. finanzieren kann. Für die Stadt Erftstadt bietet die Teilnahme am LEADER-Programm somit die Chance, Fördergelder für Projekte in Erftstadt zu aquirieren, die ohne kommunalen Verbund keine Aussicht auf Förderung haben. Im Bereich der Dorferneuerung sind z.B. mit Blick auf die demografische Entwicklung gemeinsame Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunftsentwicklung denkbar, die der Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität sowie der Identitätsstiftung im ländlichen Bereich dienen können. Hierfür stehen in NRW insgesamt 512 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung, die von Bund und Land kofinanziert werden (insgesamt 1,1 Mrd. Euro). Die Auswahl der zukünftigen LEADER-Regionen erfolgt im Rahmen eines Förderwettbewerbs. Die Abgabefrist für die Bewerbungskonzepte wird nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums bis Mitte Februar 2015 verlängert. Das Konzept und die in Kooperation mit den beteiligten Kommunen geplanten Projekte sollen bis dahin von einem Planungsbüro erarbeitet werden; zur Zeit läuft das Auswahlverfahren eines geeigneten Büros. Die Kosten für das Bewerbungskonzept werden ebenfalls gefördert (maximal 20.000 Euro); bei prognostizierten Kosten für das Konzept in Höhe von 35.000 bis 40.000 Euro liegt der Eigenanteil der Stadt Erftstadt bei ca. 5.000 Euro. Da für die Förderung des Bewerbungskonzeptes ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden muss, ist Eile geboten, da der Auftrag erst nach Bewilligung erteilt werden kann. Im Falle einer Zulassung als LEADER-Region ist in der Region eine so genannte lokale Arbeitsgruppe einzurichten, die für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie verantwortlich ist. Die lokale Arbeitsgruppe (LAG) richtet ein Regionalmanagement außerhalb der öffentlichen Verwaltung im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften ein. Mit der Anerkennung einer Entwicklungsstrategie wird der jeweiligen lokalen Arbeitsgruppe ein Bewirtschaftungsrahmen in Abhängigkeit zur Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt. Die Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte darf maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen (10 Prozent Mindestanteil Kommunen, 25 Prozent durch Kofinanzierungen privater Träger). Der maximale Zuschussbetrag aus LEADER beträgt pro Projekt 250.000 Euro. Da in den genannten Kommunen die erforderlichen politischen Beschlüsse zur Bildung einer gemeinsamen Förderregion bereits gefasst bzw. sich in der politischen Beratungsphase befinden, sollte auch von der Stadt Erftstadt ein entsprechender Beschluss über die Teilnahme am Bewerbungsverfahren gefasst werden; das Bewerbungskonzept wird mit der voraussichtlichen Kostenermittlung den zuständigen Ausschüssen vor Abgabe zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Zusammenhang wird auf den A 241/2012 (Antrag bzgl. Prüfung von EU-Fördergeldern über das LEADER-Programm, Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.09.2012) und die Mitteilung der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.09.2014 verwiesen. Für weitergehende Erläuterungen zu den Anforderungen an die LEADER-Regionen, an die Lokalen Aktionsgruppen und an die Entwicklungsstrategien sowie zum Förderwettbewerb und zu den Rahmenbedingungen der Förderung wird auf die Anlage „LEADER in NRW 2014-2020“ verwiesen. -2- In Vertretung (Hallstein) -3-