Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:46
Aktualisiert
23.09.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 403/2014
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.09.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
gez. Hallstein, Tech.
Beigeordnete
BM / Dezernent
Termin
23.09.2014
23.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bewerbung für das LEADER Förderprogramm 2014 - 2020
Finanzielle Auswirkungen:
Im Budget 61 sind 5.000.00 € bereitzustellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt bewirbt sich gemeinsam mit den Gemeinden Zülpich, Vettweiß, Weilerswist
und Nörvenich für das Förderprogramm der Europäischen Union für den ländlichen Raum
„LEADER“ (Förderperiode 2014-2020).
Begründung:
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes NRW zur Entwicklung
des ländlichen Raumes. Der Begriff LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de
développement de l´économie rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der
ländlichen Wirtschaft).
Innerhalb der bereits bestehenden Gebietskulisse LEADER-Region „Eifel“, die aus insgesamt 15
Kommunen besteht, sind in der abgelaufenen Förderperiode 2008-2013 wichtige Beiträge für die
nachhaltige Fortentwicklung der Eifel-Kommunen geleistet worden. Dabei sind rund 1,69 Mio.
Euro Fördermittel in 43 Projekte sowie weitere 3,2. Mio. Euro in öffentliche
Dorferneuerungsmaßnahmen geflossen.
Die neue Förderperiode läuft von 2014-2020, wobei die Anzahl der Förderregionen in NRW von
bisher 12 auf 24 erhöht wird.
Gefördert werden nur räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 und weniger als
150.000 Einwohnern. Zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 30.000 Einwohnern
kommen nicht als Förderregion in Frage. Mindestens die Gemeindegebiete von drei Kommunen
müssen beteiligt sein. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der landschaftsräumlichen
Gemeinsamkeit der vorgenannten Kommunen bietet sich eine kreisübergreifende Kooperation und
Teilnahme an dem Förderprogramm mit dem Arbeitstitel „Zülpicher Börde“ für die Stadt Erftstadt
an.
Bei der LEADER-Kulisse kommt es in erster Linie darauf an, durch Zusammenarbeit der
verschiedensten Akteure die Identität einer Region zu stärken und Projekte zu verwirklichen, die
ansonsten in keine andere Förderkulisse passen. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen
Dorferneuerung, Kultur, Versorgung, Tourismusförderung, Mobilität und /oder Energie.
Sollte die Stadt Erftstadt gemeinsam mit den anderen beteiligten Kommunen den Zuschlag
erhalten, können Projekte in den o.a. Themenbereichen durchgeführt werden, welche eine
Kommune im "Alleingang" nicht realisieren bzw. finanzieren kann. Für die Stadt Erftstadt bietet die
Teilnahme am LEADER-Programm somit die Chance, Fördergelder für Projekte in Erftstadt zu
aquirieren, die ohne kommunalen Verbund keine Aussicht auf Förderung haben. Im Bereich der
Dorferneuerung sind z.B. mit Blick auf die demografische Entwicklung gemeinsame Maßnahmen
für eine nachhaltige Zukunftsentwicklung denkbar, die der Erhaltung und Steigerung der
Lebensqualität sowie der Identitätsstiftung im ländlichen Bereich dienen können.
Hierfür stehen in NRW insgesamt 512 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung, die von Bund und Land
kofinanziert werden (insgesamt 1,1 Mrd. Euro).
Die Auswahl der zukünftigen LEADER-Regionen erfolgt im Rahmen eines Förderwettbewerbs. Die
Abgabefrist für die Bewerbungskonzepte wird nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums
bis Mitte Februar 2015 verlängert.
Das Konzept und die in Kooperation mit den beteiligten Kommunen geplanten Projekte sollen bis
dahin von einem Planungsbüro erarbeitet werden; zur Zeit läuft das Auswahlverfahren eines
geeigneten Büros. Die Kosten für das Bewerbungskonzept werden ebenfalls gefördert (maximal
20.000 Euro); bei prognostizierten Kosten für das Konzept in Höhe von 35.000 bis 40.000 Euro
liegt der Eigenanteil der Stadt Erftstadt bei ca. 5.000 Euro.
Da für die Förderung des Bewerbungskonzeptes ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt
werden muss, ist Eile geboten, da der Auftrag erst nach Bewilligung erteilt werden kann. Im Falle
einer Zulassung als LEADER-Region ist in der Region eine so genannte lokale Arbeitsgruppe
einzurichten, die für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie verantwortlich ist.
Die lokale Arbeitsgruppe (LAG) richtet ein Regionalmanagement außerhalb der öffentlichen
Verwaltung im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften ein.
Mit der Anerkennung einer Entwicklungsstrategie wird der jeweiligen lokalen Arbeitsgruppe ein
Bewirtschaftungsrahmen in Abhängigkeit zur Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt.
Die Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte darf maximal 65 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten betragen (10 Prozent Mindestanteil Kommunen, 25 Prozent durch
Kofinanzierungen privater Träger). Der maximale Zuschussbetrag aus LEADER beträgt pro
Projekt 250.000 Euro.
Da in den genannten Kommunen die erforderlichen politischen Beschlüsse zur Bildung einer
gemeinsamen Förderregion bereits gefasst bzw. sich in der politischen Beratungsphase befinden,
sollte auch von der Stadt Erftstadt ein entsprechender Beschluss über die Teilnahme am
Bewerbungsverfahren gefasst werden; das Bewerbungskonzept wird mit der voraussichtlichen
Kostenermittlung den zuständigen Ausschüssen vor Abgabe zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
In diesem Zusammenhang wird auf den A 241/2012 (Antrag bzgl. Prüfung von EU-Fördergeldern
über das LEADER-Programm, Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.09.2012) und die Mitteilung
der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.09.2014
verwiesen.
Für weitergehende Erläuterungen zu den Anforderungen an die LEADER-Regionen, an die
Lokalen Aktionsgruppen und an die Entwicklungsstrategien sowie zum Förderwettbewerb und zu
den Rahmenbedingungen der Förderung wird auf die Anlage „LEADER in NRW 2014-2020“
verwiesen.
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In Vertretung
(Hallstein)
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