Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:46
Aktualisiert
23.09.14, 18:46
Stichworte
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Vorbemerkung:
Die
nachstehenden
Informationen
haben
einen
vorläufigen
unverbindlichen Charakter und stellen den aktuellen Stand der
Programmplanung zum 25.07.2014 dar; Änderungen sind vorbehalten.
LEADER in NRW 2014-2020 – Kompakt-Info
Was ist LEADER?
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Der Begriff LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de
développement de l´économie rurale“ = „Verbindung zwischen Aktionen
zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit von LEADER ist die Beteiligung
aller maßgeblichen Akteure und die Verbesserung von regionalen
Kooperationen. Gefragt sind zur Bewältigung aktueller und zukünftiger
Herausforderungen engagierte Menschen aus Vereinen, Unternehmen,
Landwirtschaft, Kommunen, regionaler Politik und Bürgerschaft, die
gemeinsam das Ziel haben, ihre ländlich geprägte Heimat lebenswert zu
erhalten und zu gestalten.
Als Teil des NRW-Programms Ländlicher Raum unterliegt die LEADERFörderung den Förderperioden des Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die aktuelle
Förderperiode umschließt den Zeitraum von 2014-2020, so dass zum
Start dieser Periode die Förderbedingungen für LEADER neu
festzulegen sind.
Anforderungen an die LEADER-Regionen
Gefördert werden nur räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr
als 40.000 Einwohnern und weniger als 150.000 Einwohnern innerhalb
der Gebietskulisse des NRW-Programms „Ländlicher Raum“.
Dabei müssen mindestens die Gemeindegebiete (auch teilweise) von
drei Kommunen beteiligt sein.
Eine Ausnahme im Hinblick auf die Einwohnerober- bzw. -untergrenzen
ist mit entsprechender Begründung im Einzelfall möglich, sofern dies aus
geographischen, historischen, administrativ-politischen, ökologischen
und ökonomischen Aspekten für die Kohärenz der LEADER-Gebiete
erforderlich ist. Die Zahl von 175.000 Einwohnern sollte dabei nicht
überschritten werden.
Ortschaften, im Sinne von zusammenhängenden Siedlungsbereichen,
mit mehr als 30.000 Einwohnern können nicht Teil einer LEADERRegion sein.
Das Gebiet sollte hinsichtlich seiner Struktur und der endogenen
Potentiale weitgehende Homogenität aufweisen.
Anforderungen an die Lokalen Aktionsgruppen
Im Falle der Zulassung als LEADER-Region ist in der Region eine so
genannte lokale Aktionsgruppe (LAG) einzurichten, die für die
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie verantwortlich ist.
Die LAG ist so zu organisieren, dass sie Träger von Rechten und
Pflichten sein kann (z.B. Verein). An die Zusammensetzung,
Organisation und Struktur der Lokalen Aktionsgruppen werden folgende
Anforderungen gestellt:
- Die LAG und deren Mitglieder sind im Gebiet ansässig, bzw. sind im
Falle überregionaler Organisationen in ihrer Aufgabenwahrnehmung
im Gebiet besonders engagiert.
-
Wirtschafts- und Sozialpartner stellen mindestens 51 % der
stimmberechtigten
Mitglieder
auf
der
Ebene
der
Entscheidungsfindung und Projektauswahl. Zudem dürfen einzelne
Interessengruppen nicht mit mehr als 49% der Stimmrechte
vertreten sein.
-
Die LAG steht allen Bürgen und den in der Region relevanten
Wirtschafts- und Sozialpartnern zur Mitarbeit offen.
-
Die LAG verfügt über eine Geschäftsordnung, die deren
ordnungsgemäße Funktion und die Befähigung zur Verwaltung der
zugeteilten Budgetmittel gewährleistet.
-
Der Ablauf von Entscheidungsprozessen ist transparent. Er
ermöglicht eine Einbeziehung aller relevanten Akteure. Die
Projektauswahl erfolgt auf Ebene der LAG anhand von einheitlichen
im Vorfeld festzulegenden Auswahlkriterien. Die LAG hat bei der
Auswahl der Operationen die Kohärenz mit der lokalen
Entwicklungsstrategie zu wahren, in dem die Operationen nach
ihrem Beitrag zum Erreichen der Zielsetzungen und Ziel der
Strategie priorisiert werden; gleiches gilt im Hinblick auf die
Festlegung
der
Zuschussätze
im
Rahmen
geltenden
Bestimmungen.
-
Die LAG muss integriert zusammengesetzt sein; dies bedeutet, sie
muss sich aus Partnern zusammensetzen, die aus verschiedenen
Bereichen der lokalen Gemeinschaft kommen: öffentlicher Sektor,
privater Sektor und bürgerliche Gesellschaft; die Zusammensetzung
muss den Charakter und den Schwerpunkt der Strategie
widerspiegeln.
-
In allen Gremien der LAG ist anzustreben, dass die Geschlechter
ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend vertreten sind.
Im Projektauswahlgremium müssen zwingend mindestens ein Drittel
der stimmberechtigten Mitglieder Frauen sein.
-
Bei der Entscheidung über die Projektauswahl eigener Projekte und
bei Projekten, die einen direkten wirtschaftlichen Nutzen für die
eigene Person, oder die vertretene Institution/ Organisation
einbringen, dürfen Mitglieder aus Gründen der Befangenheit nicht
mitwirken; entsprechende Regelungen sind in die Geschäftsordnung
aufzunehmen,
-
Die LAG verfügt nachweislich über Erfahrungen in Planung und
Umsetzung von Strategien / Maßnahmen ländlicher Entwicklung.
-
Die LAG und ihr Personal verfügt über die zur Umsetzung der
Strategie erforderliche fachliche Kompetenz, neben Kenntnissen
und Erfahrungen auf dem Gebiet der Regionalentwicklung umfasst
das auch die Fähigkeit zur administrativen Verwaltung von lokalen
Projekten
-
Die LAG und Projektträger verpflichten sich zum Austausch von
Ergebnissen und Erfahrungen im Rahmen der Netzwerke und
haben dafür entsprechende Ressourcen vorgesehen.
-
Die LAG richtet ein Regionalmanagement außerhalb der
öffentlichen Verwaltung im Umfang von mindestens 1,5
Vollzeitarbeitskräften
ein
und
sichert
gegenüber
der
Verwaltungsbehörde zu, dieses kontinuierlich mindestens bis zum
31.12.2022 aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus ist im Jahr 2023
ein angemessenes Management vorzuhalten, soweit noch Projekte
in der Umsetzung zu begleiten sind. Das Regionalmanagement
kann dabei als eigene Personalstelle der LAG oder in anderer
geeigneter
Art
und
Weise
(z.B.
im
Wege
eines
Dienstleistungsvertrages) eingerichtet werden.
Anforderungen an die Entwicklungsstrategien
Der LEADER Entwicklungsprozess erfolgt auf der Grundlage einer
lokalen Entwicklungsstrategie, die gleichzeitig auch die Grundlage für die
Auswahlentscheidung im LEADER-Förderwettbewerb darstellt.
Die vorzulegende lokale Entwicklungsstrategie muss folgende
Gliederung und Struktur aufweisen:
A) Festlegung und Abgrenzung des Gebietes und der Bevölkerung,
die von der Entwicklungsstrategie umfasst werden,
B) Beschreibung der Methodik der Erarbeitung der Lokalen
Entwicklungsstrategie unter der besonderer Berücksichtigung der
Einbindung der örtlichen Gemeinschaft in die Entwicklung der
Strategie,
C) Situative Beschreibung der wirtschaftlichen, räumlichen, sozialen
und natürlichen Ausgangslage der Region, einschließlich einer
Bestandsaufnahme
und
Berücksichtigung
bestehender
Entwicklungsansätze und lokaler Prozesse, Netzwerke und
anderweitiger Trägerstrukturen regionaler Entwicklung (z.B.
Naturparke, Euregio, Regionalen etc. )
D) Analyse des Entwicklungsbedarfes und des Potentials des
Gebietes, einschließlich einer Analyse von Stärken, Schwächen,
Möglichkeiten und Risiken. In diesem Zusammenhang sind in
jedem Fall entsprechende Darstellungen zur wirtschaftlichen und
demographischen Entwicklung des Gebietes sowie zu sozialen
Handlungsbedarfen, insbesondere im Bezug auf die soziale
Integration
von
Kindern,
Jugendlichen
und
Familien
vorzunehmen.
E) Entwicklungsziele mit Rangfolge, einschließlich klarer und
messbarer Zielvorgaben für Output oder Ergebnisse
(Indikatoren). Hierbei sind Verknüpfungen mit den übergreifenden
Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des
Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
darzustellen.
F) Beschreibung der Entwicklungsstrategie, einschließlich einer
Beschreibung des integrierten und innovativen Charakters der
Strategie. Festlegung von mindestens drei und höchstens acht
Handlungsfeldern, die sich kohärent aus den identifizierten
Handlungsbedarfen ableiten und entsprechend priorisiert sind.
G) Aktionsplan zur Veranschaulichung der Umsetzung der Ziele in
Maßnahmen
H) Beschreibung der Verwaltungs- und Monitoringvorkehrungen zur
Strategie, in der die Kapazität der lokalen Aktionsgruppe zur
Umsetzung der Strategie verdeutlicht wird und eine Beschreibung
der speziellen Vorkehrung für die Selbstevaluierung (Struktur und
Eignung der LAG)
I)
Finanzierungskonzept im Sinne einer Allkokation der Budgets im
Rahmen eines indikativen Budgets pro Handlungsfeld unter
Berücksichtigung des unter G) genannten Aktionsplans.
Bei der Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie sind folgende
Eckpunkte besonders
zu beachten:
- Die lokale Entwicklungsstrategie muss insbesondere den Vorgaben
der
ELER-Verordnung
und
der
zugehörigen
Durchführungsverordnung entsprechen.
-
Die Ziele die Entwicklungsstrategie müssen auf den Stärken und
Schwächen des Gebiets aufbauen. Die Strategie muss konsistent
sein, d.h. es muss ein klarer Bezug zwischen Ziel, Strategie,
Maßnahmen und Projekten gegeben sein. Übergeordnete
Planungen müssen berücksichtigt werden.
-
Die Lokale Entwicklungsstrategie enthält eine Darlegung der
sonstigen Finanzierungsquellen, mindestens jedoch Beschlüsse der
jeweiligen Gebietskörperschaften, aus denen hervorgeht, dass die
Gebietskörperschaften die lokale Entwicklungsstrategie mittragen
und alles daran setzen, die Finanzierung der Umsetzung
sicherzustellen. Eine regionale öffentliche Beteiligung ist - abhängig
von der Regionsgröße - mindestens im Umfang der in der Tabelle
„Regionaler Bewirtschaftungsrahmen“ (siehe unten) benannten
Finanzanteile zwingende Voraussetzung.
-
Die Schritte und Methoden im Strategiefindungsprozess
berücksichtigten den bottom-up Ansatz ausreichend, die
Erarbeitung der Entwicklungsstrategie wird in der Region auf breiter
Basis und unter Einbindung der lokalen Bevölkerung und aller
relevanten EntwicklungspartnerInnen diskutiert und ist das Ergebnis
eines intensiven Diskussionsprozesses in der Region.
Förderwettbewerb
Die Auswahl der zukünftigen LEADER-Regionen erfolgt im Rahmen
eines Förderwettbewerbes, der voraussichtlich von Mitte September
2014 bis Mitte Januar 2015 dauern wird. Die Auswahlentscheidung wird
im Anschluss von einer unabhängigen multidisziplinär besetzen Jury
(nach derzeitigen Planungen) gegen Ende des ersten Quartals 2015
getroffen werden.
Dabei können, abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen
Regionen, ca. 24 Regionen zugelassen werden.
Im Rahmen des Förderwettbewerbs werden als Wettbewerbsunterlagen
folgende Angaben und Informationen im Rahmen eines konsolidierten
Gesamtdokuments beizubringen sein:
-
Lokale Entwicklungsstrategie
Kriterien,
entsprechend
der
vorgenannten
-
-
-
Beschreibung des Strategiefindungsprozesses (insbesondere
Darstellung der Einbindung der örtlichen Bevölkerung),
Beschreibung der vorgesehen Zusammensetzung, Struktur der
lokalen Aktionsgruppe inklusive dem vorgesehen Kapazitäten für
das Regionalmanagement sowie eine Beschreibung der Ablauf und
Entscheidungsstrukturen,
Darstellung der verbindlichen Auswahlkriterien für Projekte, inklusiv
einer entsprechenden Bewertungsmatrix,
Darstellung der Kriterien für die Festlegung der finanziellen
Beteiligung (Fördersatz, Förderhöchstbetrag etc.) innerhalb der
Rahmenbedingungen von LEADER und des nationalen und
europäischen Haushalts- und Zuwendungsrechts
Darstellung des Systems für Monitoring und Evaluierung der
Strategie und des Umsetzungsprozesses.
Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden hinsichtlich ihrer
formalen Vollständigkeit und der o.g. Mindestkriterien überprüft und
anschließend anhand der nachstehenden Qualitätskriterien bewertet:
Strategie und Prozessqualität
Bottom-up
SWOT-Analyse
Qualitätskriterium*
Die Schritte und Mehtoden im
Strategiefindungsprozess haben
dem bottom-ip Ansatz
ausreichend berücksichtigt, die
Erarbeitung der
Entwicklungsstrategie wurde in
der Region auf breiter Basis unter Einbindung der lokalen
Bevölkerung und aller relevanten
EntwicklungspartnerInnen diskutiert und ist das Ergebnis
eines intensiven
Diskussionsprozesses in der
Region.
Spezifikation
Gewichtung*
a) Darstellung des Prozesses bottom-up Ansatz (Beteiligte
PartnerInnen, Anzahl Sitzungen,
TeilnehmerInnen-Listen).
Die Stärken, Schwächen,
Chancen und Risiken
hinsichtlich der
sozioökonomischen Situation
der Region werden plausibel und
nachvollziehbar beschrieben.
Die SWOT-Analyse nimmt ggf.
auch Bezug zur bestehenden
Entwicklungsstrategien (z.B. aus
einer vorangegangenen
LEADER-Förderperiode) und
berücksichtigt bestehende
Planungen und Strukturen (z.B.
Naturparkstrukturen).
Beschreibung der
gegenwärtigen Situation und
Potentiale im Sinne einer
SWOT-Analyse
b) Konzepterstellung: Selbst
erstellt, Externe Moderation,
Beauftragte Konzepterstellung,
Wenn ja: Funktion des/der
externen BeraterIn (ErstellerIn,
ModeratorIn), Ablaufdiagramm
Erfahrungen der Förderperiode
2007-2013 bzw. andere regional
relevante Entwicklungsprozesse
und Strukturen werden
hinsichtlich Stärken und
Schwächen sowie Chancen und
Risiken analysiert.
2
5
2
Entwicklungsnot- Die lokale Entwicklungsstrategie Klarer Zusmamenhang
wendigkeiten
gibt die
zwischen SWOT-Analyse und
Entwicklungsnotwendigkeiten
Bedarfen (needs assessment)
des Gebietes wieder - es sind
konkrete Schwerpunkte definiert.
Ziele
In der lokalen
Entwicklungsstrategie sind
konkrete Ziele definiert und nach
Prioritätsstufen dargestellt
(Zielhierarchie).
Die lokale Entwicklungsstrategie
ist in sich kohärent.
Die lokale Entwicklungsstrategie
ist kohärent bzw. leistet einen
Beitrag zu den Zielen des NRWProgramms ländlicher Raum
Umsetzung
LAGManagement
Auf Basis von
Entwicklungsnotwendigkeiten
sind klare, messbare Ziele
formuliert. Darstellung der
erwarteten Resultate 2020
(2023) Quantitative und/oder
Qualitative Erfolgskriterien
(Indikatoren)
Die Strategie ist durch die
SWOT begründet.
Kohärenzen und Synergien zum
NRW-Programm sind (sofern
relevant) plausibel dargestellt.
Die lokale Entwicklungsstrategie
ist kooperativ angelegt.
Darstellung geplanter nationaler
oder transnationaler
Kooperationen.
Die Strategie und der
vorgesehene Aktionsplan
stimmen mit der finanziellen
Ausstattung der LAG und dem
vorgesehenen Finanzplan
überein.
Das professionelle Management
und Organisationskonzept der
LAG sind an die Größe des
Gebietes und die Strategie
angepasst.
Nachvollziehbare Zuteilung des
Budgets zu den gesetzten
Schwerpunktbereichen (Zielen).
5
3
4
2
1
2
Benennung der
Organisationseinheiten, die
operative und strategische
Aufgaben wahrnehmen
Beschreibung der Aufgaben,
Kompetenzen und
Verantwortung der einzelnen
Stellen innerhalb der
Organisationsstruktur der LAG.
2
Die veranschlagten Kosten für
das LAG-Management sind der
Größe und Strategie angepasst.
Aktionsplan
Die LAG (das LAGManagement) hat Kapazitäten
Akteure aller
Bevölkerungsgruppen zu
mobilisieren und zu motivieren
Das Stellenprofil für das LAGManagement sieht eine für die
beschriebenen Tätigkeiten
ausreichende Qualifizierung vor.
Darstellung der geplanten
Sensibilisierungsmaßnahmen
bzw. -aktivitäten.
Beschreibung der
Mindesqualifikationen für
MitarbeiterInnen des LAGManagements.
1
Im Aktionsplan sind einzelne
Maßnahmen vorgesehen.
Benennung von Aktivtäten und
Vorhaben sowie möglicher
Projektträgerstrukturen
2
1
Die lokale Entwicklungsstrategie Geplanter qualitativer und
beschreibt die Teilnahme am
quantiativer Beitrag
nationalen und europäischen
Netzwerk (Vernetzungsstellen
LEADER bzw. ländliche Räume)
bzw. weiterer Netwerkarbeiten
(z.B. Regionalforum NRW).
1
Umsetzungsstrukturen
Die Arbeits und
Entscheidungsabläufe in der
LAG sind transparent.
Darstellung der
Entscheidungsstruktur und abläufe inbesondere auch von
Unvereinbarkeitsbestimmungen.
Projektauswahl
Die lokale Entwicklungsstrategie
enthält nachvollziehbare
Auswahlkriterien für Projekte
und eine entsprechende
Bewertungsmatrix.
Beschreibung der
Auswahlkriterien und des
Auswahlprozesses
1
Die Projektauswahlkriterien
priorisieren regional wirkende
Projekte und überwinden
kommunale Einzelinteressen
Beschreibung der
Auswahlkriterien und des
Auswahlprozesses
5
Die lokale Entwicklungsstrategie
enthält nachvollziehbare
Kriterien für die Festlegung der
finanziellen Beteiligungen in
Projekten (innerhalb der
Rahmenbedingungen von
LEADER) und eine
entsprechende
Bewertungsmatrix.
Steuerung und
Qualitätssicherung durch
Monitoring und Evaluierung der
Strategie.
Beschreibung der
Bewertungskriterien für die
Festlegung der finanziellen
Beteiligung.
Monitoring /
Evaluation
2
1
Darstellung des Systems, der
Erfassungsmethode der
Indikatoren, der geplanten
Maßnahmen und des Zeitplans.
2
Pilotcharakter und Innovationsgehalt
Innovation
Qualitätskriterium*
Die lokale Entwicklungsstrategie
ist geeignet, neue Erzeugnisse
und Dienstleistungen, welche die
Besonderheiten des jeweiligen
Gebietes widerspiegeln, zu
entwickeln.
Im Rahmen der Umsetzung der
lokalen Entwicklungsstrategie
werden neuartige Methoden der
Verbindung von
Humanressourcen, natürlichen
und/oder finanziellen
Ressourcen des Gebietes zur
besseren Erschließung des
endogenen Potentials
angewandt.
Gewichtung*
2
2
Mit der Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie werden
neuartige Formen der
Organisation und Beteiligung der
lokalen Bevölkerung an der
Entscheidungsfindung und der
Projektdurchführung realisiert.
Es werden neue soziale
Netzwerke vorgesehen.
Pilotcharakter
Die Inhalte und Maßnahmen der
Entwicklungsstrategie sind für
andere ländliche Gebiete
relevant. Die innovativen
Elemente der
Entwicklungsstrategie sind unter
anderen Rahmenbedingungen
aller Wahrscheinlichkeit nach
wiederholbar.
2
2
Nachhaltigkeit
Ökonomische
Dimension
Qualitätskriterium*
Die lokale Entwicklungsstrategie
enthält Elemente zur Förderung
der Branchenvielfalt und zur
Diversifizierung von
Einkommensmöglichkeiten in
der Region.
Die lokale Entwicklungsstrategie
zielt auf eine Verzahnung
verschiedener Sektoren/
Branchen.
Die lokale Entwicklungsstrategie
ist darauf ausgerichtet, in ihrer
Umsetzung wirtschaftlich
tragfähige Projekte zu
generieren, die mittelfristig ohne
öffentliche Förderung
auskommen.
Die lokalen
Entwicklungsstrategie fördert
innerregionale Wirtschaftsund/oder Stoffkreisläufe (z.B.
regionale Produktions- und
Verarbeitungsstrukturen,
regionale Märkte, Verbesserung
bzw. Intensivierung der
Information/ Kommunikation
zwischen Unternehmen,
Behörden, Privathaushalten )
sowie regionale
Wertschöpfungsketten.
Die lokale Entwicklungsstrategie
enthält Elemente, die einen
Beitrag zur Verbesserung der
Beschäftigigungssituation in der
Region leisten.
Gewichtung*
2
3
1
2
2
Soziale
Dimension
Ökologische
Dimension
Die lokale Entwicklungsstrategie
enthält Elemente, die einen
Beitrag zur Verbesserung der
Beschäftigungsmöglichkeiten für
Frauen und junge Menschen
leisten.
Die lokalen
Entwicklungsstrategie enthält
Elemente, die einen Beitrag zur
Verbesserung der
Beschäftigungsmöglichkeiten für
Problemgruppen auf dem
Arbeitsmarkt leisten
(Langzeitarbeitslose,
Sozialhilfeempfänger, behinderte
Menschen).
Die lokale Entwicklungsstrategie
enthält Maßnahmen, die früh
und frühzeitig Kinder,
Jugendliche und deren Familien
erreichen und ihre Alltags- bzw.
Erziehungskompetenzen
stärken.
Die lokale
Entwickklungsstrategie leistet
einen Beitrag, um bei
Jugendlichen Begegnungen,
Beteiligungen, sportliche
Betätigungen sowie kulturelle
Bildungsangebote und den
Übergang Schule-Beruf
niederschwellig zu ermöglichen
und Jugendliche insgesamt
selbst zu gestaltende Freiräume
einzuräumen.
Die lokale Entwicklungsstrategie
enhält Elemente, um die die
Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement
zu verbessern und die
Kooperation von Haupt- und
Ehrenamt vor allem in
generationsübergreifenden
Zusammenhängen zu stärken.
Die lokale Entwicklungsstrategie
berücksichtigt die
demographische Entwicklung
der Region und sieht
insbesondere
Anpassungsstrategien und
Maßnahmen im Hinbliick auf die
Grund- und infrastrukturelle
Versorgung der Bevölkerung
vor.
Die lokale Entwicklungsstrategie
leistet einen aktiven Beitrag zum
Umweltschutz und fördert den
effektiven Einsatz natürlicher
Ressourcen.
2
2
2
2
2
4
1
Die lokale Entwicklungsstrategie
beinhaltet Ansätze, die auf
regionaler Ebene zur
Eindämmung des Klimawandels
beitragen können.
1
Die lokale Entwicklungsstrategie
berücksichtigt vorausschauend
die kurz- und mittelfristigen
Anpassungsnotwendigkeiten im
Hinblick auf die Folgen des
Klimawandels.
1
Die lokale Entwicklungsstrategie
sieht Maßnahmen vor, die
geeignet sind, den
Flächenverbrauch zu reduzieren.
1
* Die lokalen Entwicklungsstrategien werden im Hinblick auf jedes
Qualitätskriterium mit einem Punktwert von 0 bis 10 bewertet, wobei der
Skalenwert 10 die höchste Qualitätsstufe darstellt. Multipliziert mit dem
entsprechenden Gewichtungsfaktor auf Kriteriumsebene ergibt sich in
der Addition aller Qualitätskriterien eine Gesamtpunktzahl, welche die
Grundlage der Auswahlentscheidung dargestellt.
Rahmenbedingungen der Förderung
Mit der Anerkennung und Zulassung einer Entwicklungsstrategie wird
der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe ein Bewirtschaftungsrahmen zur
Verfügung gestellt. Im Hinblick auf eine sachgerechte Finanzmittelausstattung der LEADER-Regionen ist dabei eine Staffelung der zur
Verfügung gestellten Finanzmittel nach der Einwohnerzahl wie folgt
vorgesehen:
Regionaler Bewirtschaftungsrahmen (in €)
Beteiligung
Einwohner ELER
> 40.000
1.840.000
> 80.000
2.160.000
>120.000
2.480.000
Beteiligung
Land NRW
LEADER
460.000
540.000
620.000
2.300.000
2.700.000
3.100.000
regionaler öffentlicher
Mindestanteil*
Budget gesamt
2.550.000
250.000
3.000.000
300.000
3.450.000
350.000
* entspricht in etwa dem regionalen Eigenanteil an der maximal zulässigen Förderung für die
laufenden Kosten der lokalen Aktionsgruppe
Die Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte beträgt jeweils
maximal 65% der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale
Zuschussbetrag aus LEADER beträgt pro Projekt 250.000 €.
Die laufenden Kosten der lokalen Aktionsgruppen, einschließlich der
Kosten für Sensibilisierung, können bis zu 20% der öffentlichen
Gesamtausgaben für die lokale Entwicklungsstrategie von der
Gemeinschaft bezuschusst werden.
Fördergegenstand können dabei alle Vorhaben sein, die zur Erreichung
der Ziele des NRW-Programms Ländlicher Raum sowie der
Schwerpunktsetzungen der jeweiligen LEADER-Region (beschrieben in
der genehmigten regionalen Entwicklungsstrategie der LAG) beitragen.
Dazu zählen zum einen Themensetzungen, die von anderen im NRWProgramm Ländlicher Raum beschriebenen Maßnahmen nicht erfasst
sind, zum anderen besteht auch die Möglichkeit die im Programm
aufgeführten Fördergegenstände über die Maßnahme LEADER
umzusetzen. Wird im Rahmen von LEADER die Möglichkeit zur
Umsetzung der anderen Programmmaßnahmen genutzt, gelten die
jeweiligen Vorgaben für diese Maßnahme, insbesondere hinsichtlich der
Höhe der Förderung. Ausnahmen von diesem Grundsatz können im
Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde zugelassen werden