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Beschlussvorlage (Info LEADER- Förderprogramm)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:46
Aktualisiert
23.09.14, 18:46

Inhalt der Datei

Vorbemerkung: Die nachstehenden Informationen haben einen vorläufigen unverbindlichen Charakter und stellen den aktuellen Stand der Programmplanung zum 25.07.2014 dar; Änderungen sind vorbehalten. LEADER in NRW 2014-2020 – Kompakt-Info  Was ist LEADER? LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Der Begriff LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ = „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit von LEADER ist die Beteiligung aller maßgeblichen Akteure und die Verbesserung von regionalen Kooperationen. Gefragt sind zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen engagierte Menschen aus Vereinen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, regionaler Politik und Bürgerschaft, die gemeinsam das Ziel haben, ihre ländlich geprägte Heimat lebenswert zu erhalten und zu gestalten. Als Teil des NRW-Programms Ländlicher Raum unterliegt die LEADERFörderung den Förderperioden des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die aktuelle Förderperiode umschließt den Zeitraum von 2014-2020, so dass zum Start dieser Periode die Förderbedingungen für LEADER neu festzulegen sind.  Anforderungen an die LEADER-Regionen Gefördert werden nur räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 Einwohnern und weniger als 150.000 Einwohnern innerhalb der Gebietskulisse des NRW-Programms „Ländlicher Raum“. Dabei müssen mindestens die Gemeindegebiete (auch teilweise) von drei Kommunen beteiligt sein. Eine Ausnahme im Hinblick auf die Einwohnerober- bzw. -untergrenzen ist mit entsprechender Begründung im Einzelfall möglich, sofern dies aus geographischen, historischen, administrativ-politischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten für die Kohärenz der LEADER-Gebiete erforderlich ist. Die Zahl von 175.000 Einwohnern sollte dabei nicht überschritten werden. Ortschaften, im Sinne von zusammenhängenden Siedlungsbereichen, mit mehr als 30.000 Einwohnern können nicht Teil einer LEADERRegion sein. Das Gebiet sollte hinsichtlich seiner Struktur und der endogenen Potentiale weitgehende Homogenität aufweisen. Anforderungen an die Lokalen Aktionsgruppen  Im Falle der Zulassung als LEADER-Region ist in der Region eine so genannte lokale Aktionsgruppe (LAG) einzurichten, die für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie verantwortlich ist. Die LAG ist so zu organisieren, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann (z.B. Verein). An die Zusammensetzung, Organisation und Struktur der Lokalen Aktionsgruppen werden folgende Anforderungen gestellt: - Die LAG und deren Mitglieder sind im Gebiet ansässig, bzw. sind im Falle überregionaler Organisationen in ihrer Aufgabenwahrnehmung im Gebiet besonders engagiert. - Wirtschafts- und Sozialpartner stellen mindestens 51 % der stimmberechtigten Mitglieder auf der Ebene der Entscheidungsfindung und Projektauswahl. Zudem dürfen einzelne Interessengruppen nicht mit mehr als 49% der Stimmrechte vertreten sein. - Die LAG steht allen Bürgen und den in der Region relevanten Wirtschafts- und Sozialpartnern zur Mitarbeit offen. - Die LAG verfügt über eine Geschäftsordnung, die deren ordnungsgemäße Funktion und die Befähigung zur Verwaltung der zugeteilten Budgetmittel gewährleistet. - Der Ablauf von Entscheidungsprozessen ist transparent. Er ermöglicht eine Einbeziehung aller relevanten Akteure. Die Projektauswahl erfolgt auf Ebene der LAG anhand von einheitlichen im Vorfeld festzulegenden Auswahlkriterien. Die LAG hat bei der Auswahl der Operationen die Kohärenz mit der lokalen Entwicklungsstrategie zu wahren, in dem die Operationen nach ihrem Beitrag zum Erreichen der Zielsetzungen und Ziel der Strategie priorisiert werden; gleiches gilt im Hinblick auf die Festlegung der Zuschussätze im Rahmen geltenden Bestimmungen. - Die LAG muss integriert zusammengesetzt sein; dies bedeutet, sie muss sich aus Partnern zusammensetzen, die aus verschiedenen Bereichen der lokalen Gemeinschaft kommen: öffentlicher Sektor, privater Sektor und bürgerliche Gesellschaft; die Zusammensetzung muss den Charakter und den Schwerpunkt der Strategie widerspiegeln.  - In allen Gremien der LAG ist anzustreben, dass die Geschlechter ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend vertreten sind. Im Projektauswahlgremium müssen zwingend mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder Frauen sein. - Bei der Entscheidung über die Projektauswahl eigener Projekte und bei Projekten, die einen direkten wirtschaftlichen Nutzen für die eigene Person, oder die vertretene Institution/ Organisation einbringen, dürfen Mitglieder aus Gründen der Befangenheit nicht mitwirken; entsprechende Regelungen sind in die Geschäftsordnung aufzunehmen, - Die LAG verfügt nachweislich über Erfahrungen in Planung und Umsetzung von Strategien / Maßnahmen ländlicher Entwicklung. - Die LAG und ihr Personal verfügt über die zur Umsetzung der Strategie erforderliche fachliche Kompetenz, neben Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Regionalentwicklung umfasst das auch die Fähigkeit zur administrativen Verwaltung von lokalen Projekten - Die LAG und Projektträger verpflichten sich zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen im Rahmen der Netzwerke und haben dafür entsprechende Ressourcen vorgesehen. - Die LAG richtet ein Regionalmanagement außerhalb der öffentlichen Verwaltung im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften ein und sichert gegenüber der Verwaltungsbehörde zu, dieses kontinuierlich mindestens bis zum 31.12.2022 aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus ist im Jahr 2023 ein angemessenes Management vorzuhalten, soweit noch Projekte in der Umsetzung zu begleiten sind. Das Regionalmanagement kann dabei als eigene Personalstelle der LAG oder in anderer geeigneter Art und Weise (z.B. im Wege eines Dienstleistungsvertrages) eingerichtet werden. Anforderungen an die Entwicklungsstrategien Der LEADER Entwicklungsprozess erfolgt auf der Grundlage einer lokalen Entwicklungsstrategie, die gleichzeitig auch die Grundlage für die Auswahlentscheidung im LEADER-Förderwettbewerb darstellt. Die vorzulegende lokale Entwicklungsstrategie muss folgende Gliederung und Struktur aufweisen: A) Festlegung und Abgrenzung des Gebietes und der Bevölkerung, die von der Entwicklungsstrategie umfasst werden, B) Beschreibung der Methodik der Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie unter der besonderer Berücksichtigung der Einbindung der örtlichen Gemeinschaft in die Entwicklung der Strategie, C) Situative Beschreibung der wirtschaftlichen, räumlichen, sozialen und natürlichen Ausgangslage der Region, einschließlich einer Bestandsaufnahme und Berücksichtigung bestehender Entwicklungsansätze und lokaler Prozesse, Netzwerke und anderweitiger Trägerstrukturen regionaler Entwicklung (z.B. Naturparke, Euregio, Regionalen etc. ) D) Analyse des Entwicklungsbedarfes und des Potentials des Gebietes, einschließlich einer Analyse von Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Risiken. In diesem Zusammenhang sind in jedem Fall entsprechende Darstellungen zur wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung des Gebietes sowie zu sozialen Handlungsbedarfen, insbesondere im Bezug auf die soziale Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien vorzunehmen. E) Entwicklungsziele mit Rangfolge, einschließlich klarer und messbarer Zielvorgaben für Output oder Ergebnisse (Indikatoren). Hierbei sind Verknüpfungen mit den übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen darzustellen. F) Beschreibung der Entwicklungsstrategie, einschließlich einer Beschreibung des integrierten und innovativen Charakters der Strategie. Festlegung von mindestens drei und höchstens acht Handlungsfeldern, die sich kohärent aus den identifizierten Handlungsbedarfen ableiten und entsprechend priorisiert sind. G) Aktionsplan zur Veranschaulichung der Umsetzung der Ziele in Maßnahmen H) Beschreibung der Verwaltungs- und Monitoringvorkehrungen zur Strategie, in der die Kapazität der lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung der Strategie verdeutlicht wird und eine Beschreibung der speziellen Vorkehrung für die Selbstevaluierung (Struktur und Eignung der LAG) I) Finanzierungskonzept im Sinne einer Allkokation der Budgets im Rahmen eines indikativen Budgets pro Handlungsfeld unter Berücksichtigung des unter G) genannten Aktionsplans. Bei der Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie sind folgende Eckpunkte besonders zu beachten: - Die lokale Entwicklungsstrategie muss insbesondere den Vorgaben der ELER-Verordnung und der zugehörigen Durchführungsverordnung entsprechen. - Die Ziele die Entwicklungsstrategie müssen auf den Stärken und Schwächen des Gebiets aufbauen. Die Strategie muss konsistent sein, d.h. es muss ein klarer Bezug zwischen Ziel, Strategie, Maßnahmen und Projekten gegeben sein. Übergeordnete Planungen müssen berücksichtigt werden. - Die Lokale Entwicklungsstrategie enthält eine Darlegung der sonstigen Finanzierungsquellen, mindestens jedoch Beschlüsse der jeweiligen Gebietskörperschaften, aus denen hervorgeht, dass die Gebietskörperschaften die lokale Entwicklungsstrategie mittragen und alles daran setzen, die Finanzierung der Umsetzung sicherzustellen. Eine regionale öffentliche Beteiligung ist - abhängig von der Regionsgröße - mindestens im Umfang der in der Tabelle „Regionaler Bewirtschaftungsrahmen“ (siehe unten) benannten Finanzanteile zwingende Voraussetzung. - Die Schritte und Methoden im Strategiefindungsprozess berücksichtigten den bottom-up Ansatz ausreichend, die Erarbeitung der Entwicklungsstrategie wird in der Region auf breiter Basis und unter Einbindung der lokalen Bevölkerung und aller relevanten EntwicklungspartnerInnen diskutiert und ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses in der Region. Förderwettbewerb  Die Auswahl der zukünftigen LEADER-Regionen erfolgt im Rahmen eines Förderwettbewerbes, der voraussichtlich von Mitte September 2014 bis Mitte Januar 2015 dauern wird. Die Auswahlentscheidung wird im Anschluss von einer unabhängigen multidisziplinär besetzen Jury (nach derzeitigen Planungen) gegen Ende des ersten Quartals 2015 getroffen werden. Dabei können, abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Regionen, ca. 24 Regionen zugelassen werden. Im Rahmen des Förderwettbewerbs werden als Wettbewerbsunterlagen folgende Angaben und Informationen im Rahmen eines konsolidierten Gesamtdokuments beizubringen sein: - Lokale Entwicklungsstrategie Kriterien, entsprechend der vorgenannten - - - Beschreibung des Strategiefindungsprozesses (insbesondere Darstellung der Einbindung der örtlichen Bevölkerung), Beschreibung der vorgesehen Zusammensetzung, Struktur der lokalen Aktionsgruppe inklusive dem vorgesehen Kapazitäten für das Regionalmanagement sowie eine Beschreibung der Ablauf und Entscheidungsstrukturen, Darstellung der verbindlichen Auswahlkriterien für Projekte, inklusiv einer entsprechenden Bewertungsmatrix, Darstellung der Kriterien für die Festlegung der finanziellen Beteiligung (Fördersatz, Förderhöchstbetrag etc.) innerhalb der Rahmenbedingungen von LEADER und des nationalen und europäischen Haushalts- und Zuwendungsrechts Darstellung des Systems für Monitoring und Evaluierung der Strategie und des Umsetzungsprozesses. Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden hinsichtlich ihrer formalen Vollständigkeit und der o.g. Mindestkriterien überprüft und anschließend anhand der nachstehenden Qualitätskriterien bewertet: Strategie und Prozessqualität Bottom-up SWOT-Analyse Qualitätskriterium* Die Schritte und Mehtoden im Strategiefindungsprozess haben dem bottom-ip Ansatz ausreichend berücksichtigt, die Erarbeitung der Entwicklungsstrategie wurde in der Region auf breiter Basis unter Einbindung der lokalen Bevölkerung und aller relevanten EntwicklungspartnerInnen diskutiert und ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses in der Region. Spezifikation Gewichtung* a) Darstellung des Prozesses bottom-up Ansatz (Beteiligte PartnerInnen, Anzahl Sitzungen, TeilnehmerInnen-Listen). Die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken hinsichtlich der sozioökonomischen Situation der Region werden plausibel und nachvollziehbar beschrieben. Die SWOT-Analyse nimmt ggf. auch Bezug zur bestehenden Entwicklungsstrategien (z.B. aus einer vorangegangenen LEADER-Förderperiode) und berücksichtigt bestehende Planungen und Strukturen (z.B. Naturparkstrukturen). Beschreibung der gegenwärtigen Situation und Potentiale im Sinne einer SWOT-Analyse b) Konzepterstellung: Selbst erstellt, Externe Moderation, Beauftragte Konzepterstellung, Wenn ja: Funktion des/der externen BeraterIn (ErstellerIn, ModeratorIn), Ablaufdiagramm Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 bzw. andere regional relevante Entwicklungsprozesse und Strukturen werden hinsichtlich Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken analysiert. 2 5 2 Entwicklungsnot- Die lokale Entwicklungsstrategie Klarer Zusmamenhang wendigkeiten gibt die zwischen SWOT-Analyse und Entwicklungsnotwendigkeiten Bedarfen (needs assessment) des Gebietes wieder - es sind konkrete Schwerpunkte definiert. Ziele In der lokalen Entwicklungsstrategie sind konkrete Ziele definiert und nach Prioritätsstufen dargestellt (Zielhierarchie). Die lokale Entwicklungsstrategie ist in sich kohärent. Die lokale Entwicklungsstrategie ist kohärent bzw. leistet einen Beitrag zu den Zielen des NRWProgramms ländlicher Raum Umsetzung LAGManagement Auf Basis von Entwicklungsnotwendigkeiten sind klare, messbare Ziele formuliert. Darstellung der erwarteten Resultate 2020 (2023) Quantitative und/oder Qualitative Erfolgskriterien (Indikatoren) Die Strategie ist durch die SWOT begründet. Kohärenzen und Synergien zum NRW-Programm sind (sofern relevant) plausibel dargestellt. Die lokale Entwicklungsstrategie ist kooperativ angelegt. Darstellung geplanter nationaler oder transnationaler Kooperationen. Die Strategie und der vorgesehene Aktionsplan stimmen mit der finanziellen Ausstattung der LAG und dem vorgesehenen Finanzplan überein. Das professionelle Management und Organisationskonzept der LAG sind an die Größe des Gebietes und die Strategie angepasst. Nachvollziehbare Zuteilung des Budgets zu den gesetzten Schwerpunktbereichen (Zielen). 5 3 4 2 1 2 Benennung der Organisationseinheiten, die operative und strategische Aufgaben wahrnehmen Beschreibung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der einzelnen Stellen innerhalb der Organisationsstruktur der LAG. 2 Die veranschlagten Kosten für das LAG-Management sind der Größe und Strategie angepasst. Aktionsplan Die LAG (das LAGManagement) hat Kapazitäten Akteure aller Bevölkerungsgruppen zu mobilisieren und zu motivieren Das Stellenprofil für das LAGManagement sieht eine für die beschriebenen Tätigkeiten ausreichende Qualifizierung vor. Darstellung der geplanten Sensibilisierungsmaßnahmen bzw. -aktivitäten. Beschreibung der Mindesqualifikationen für MitarbeiterInnen des LAGManagements. 1 Im Aktionsplan sind einzelne Maßnahmen vorgesehen. Benennung von Aktivtäten und Vorhaben sowie möglicher Projektträgerstrukturen 2 1 Die lokale Entwicklungsstrategie Geplanter qualitativer und beschreibt die Teilnahme am quantiativer Beitrag nationalen und europäischen Netzwerk (Vernetzungsstellen LEADER bzw. ländliche Räume) bzw. weiterer Netwerkarbeiten (z.B. Regionalforum NRW). 1 Umsetzungsstrukturen Die Arbeits und Entscheidungsabläufe in der LAG sind transparent. Darstellung der Entscheidungsstruktur und abläufe inbesondere auch von Unvereinbarkeitsbestimmungen. Projektauswahl Die lokale Entwicklungsstrategie enthält nachvollziehbare Auswahlkriterien für Projekte und eine entsprechende Bewertungsmatrix. Beschreibung der Auswahlkriterien und des Auswahlprozesses 1 Die Projektauswahlkriterien priorisieren regional wirkende Projekte und überwinden kommunale Einzelinteressen Beschreibung der Auswahlkriterien und des Auswahlprozesses 5 Die lokale Entwicklungsstrategie enthält nachvollziehbare Kriterien für die Festlegung der finanziellen Beteiligungen in Projekten (innerhalb der Rahmenbedingungen von LEADER) und eine entsprechende Bewertungsmatrix. Steuerung und Qualitätssicherung durch Monitoring und Evaluierung der Strategie. Beschreibung der Bewertungskriterien für die Festlegung der finanziellen Beteiligung. Monitoring / Evaluation 2 1 Darstellung des Systems, der Erfassungsmethode der Indikatoren, der geplanten Maßnahmen und des Zeitplans. 2 Pilotcharakter und Innovationsgehalt Innovation Qualitätskriterium* Die lokale Entwicklungsstrategie ist geeignet, neue Erzeugnisse und Dienstleistungen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Gebietes widerspiegeln, zu entwickeln. Im Rahmen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie werden neuartige Methoden der Verbindung von Humanressourcen, natürlichen und/oder finanziellen Ressourcen des Gebietes zur besseren Erschließung des endogenen Potentials angewandt. Gewichtung* 2 2 Mit der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie werden neuartige Formen der Organisation und Beteiligung der lokalen Bevölkerung an der Entscheidungsfindung und der Projektdurchführung realisiert. Es werden neue soziale Netzwerke vorgesehen. Pilotcharakter Die Inhalte und Maßnahmen der Entwicklungsstrategie sind für andere ländliche Gebiete relevant. Die innovativen Elemente der Entwicklungsstrategie sind unter anderen Rahmenbedingungen aller Wahrscheinlichkeit nach wiederholbar. 2 2 Nachhaltigkeit Ökonomische Dimension Qualitätskriterium* Die lokale Entwicklungsstrategie enthält Elemente zur Förderung der Branchenvielfalt und zur Diversifizierung von Einkommensmöglichkeiten in der Region. Die lokale Entwicklungsstrategie zielt auf eine Verzahnung verschiedener Sektoren/ Branchen. Die lokale Entwicklungsstrategie ist darauf ausgerichtet, in ihrer Umsetzung wirtschaftlich tragfähige Projekte zu generieren, die mittelfristig ohne öffentliche Förderung auskommen. Die lokalen Entwicklungsstrategie fördert innerregionale Wirtschaftsund/oder Stoffkreisläufe (z.B. regionale Produktions- und Verarbeitungsstrukturen, regionale Märkte, Verbesserung bzw. Intensivierung der Information/ Kommunikation zwischen Unternehmen, Behörden, Privathaushalten ) sowie regionale Wertschöpfungsketten. Die lokale Entwicklungsstrategie enthält Elemente, die einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigigungssituation in der Region leisten. Gewichtung* 2 3 1 2 2 Soziale Dimension Ökologische Dimension Die lokale Entwicklungsstrategie enthält Elemente, die einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und junge Menschen leisten. Die lokalen Entwicklungsstrategie enthält Elemente, die einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt leisten (Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger, behinderte Menschen). Die lokale Entwicklungsstrategie enthält Maßnahmen, die früh und frühzeitig Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichen und ihre Alltags- bzw. Erziehungskompetenzen stärken. Die lokale Entwickklungsstrategie leistet einen Beitrag, um bei Jugendlichen Begegnungen, Beteiligungen, sportliche Betätigungen sowie kulturelle Bildungsangebote und den Übergang Schule-Beruf niederschwellig zu ermöglichen und Jugendliche insgesamt selbst zu gestaltende Freiräume einzuräumen. Die lokale Entwicklungsstrategie enhält Elemente, um die die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt vor allem in generationsübergreifenden Zusammenhängen zu stärken. Die lokale Entwicklungsstrategie berücksichtigt die demographische Entwicklung der Region und sieht insbesondere Anpassungsstrategien und Maßnahmen im Hinbliick auf die Grund- und infrastrukturelle Versorgung der Bevölkerung vor. Die lokale Entwicklungsstrategie leistet einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und fördert den effektiven Einsatz natürlicher Ressourcen. 2 2 2 2 2 4 1 Die lokale Entwicklungsstrategie beinhaltet Ansätze, die auf regionaler Ebene zur Eindämmung des Klimawandels beitragen können. 1 Die lokale Entwicklungsstrategie berücksichtigt vorausschauend die kurz- und mittelfristigen Anpassungsnotwendigkeiten im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels. 1 Die lokale Entwicklungsstrategie sieht Maßnahmen vor, die geeignet sind, den Flächenverbrauch zu reduzieren. 1 * Die lokalen Entwicklungsstrategien werden im Hinblick auf jedes Qualitätskriterium mit einem Punktwert von 0 bis 10 bewertet, wobei der Skalenwert 10 die höchste Qualitätsstufe darstellt. Multipliziert mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor auf Kriteriumsebene ergibt sich in der Addition aller Qualitätskriterien eine Gesamtpunktzahl, welche die Grundlage der Auswahlentscheidung dargestellt.  Rahmenbedingungen der Förderung Mit der Anerkennung und Zulassung einer Entwicklungsstrategie wird der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe ein Bewirtschaftungsrahmen zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf eine sachgerechte Finanzmittelausstattung der LEADER-Regionen ist dabei eine Staffelung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel nach der Einwohnerzahl wie folgt vorgesehen: Regionaler Bewirtschaftungsrahmen (in €) Beteiligung Einwohner ELER > 40.000 1.840.000 > 80.000 2.160.000 >120.000 2.480.000 Beteiligung Land NRW LEADER 460.000 540.000 620.000 2.300.000 2.700.000 3.100.000 regionaler öffentlicher Mindestanteil* Budget gesamt 2.550.000 250.000 3.000.000 300.000 3.450.000 350.000 * entspricht in etwa dem regionalen Eigenanteil an der maximal zulässigen Förderung für die laufenden Kosten der lokalen Aktionsgruppe Die Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte beträgt jeweils maximal 65% der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag aus LEADER beträgt pro Projekt 250.000 €. Die laufenden Kosten der lokalen Aktionsgruppen, einschließlich der Kosten für Sensibilisierung, können bis zu 20% der öffentlichen Gesamtausgaben für die lokale Entwicklungsstrategie von der Gemeinschaft bezuschusst werden. Fördergegenstand können dabei alle Vorhaben sein, die zur Erreichung der Ziele des NRW-Programms Ländlicher Raum sowie der Schwerpunktsetzungen der jeweiligen LEADER-Region (beschrieben in der genehmigten regionalen Entwicklungsstrategie der LAG) beitragen. Dazu zählen zum einen Themensetzungen, die von anderen im NRWProgramm Ländlicher Raum beschriebenen Maßnahmen nicht erfasst sind, zum anderen besteht auch die Möglichkeit die im Programm aufgeführten Fördergegenstände über die Maßnahme LEADER umzusetzen. Wird im Rahmen von LEADER die Möglichkeit zur Umsetzung der anderen Programmmaßnahmen genutzt, gelten die jeweiligen Vorgaben für diese Maßnahme, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Förderung. Ausnahmen von diesem Grundsatz können im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde zugelassen werden