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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul; Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
16.09.14, 18:46
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 330/2014 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 14.08.2014 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Termin 16.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 11.09.2014 beschließend 30.09.2014 beschließend Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul; Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung (s. Anlage Vorentwurf/städtebauliches Konzept)) zum Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Begründung: Der Rat hat am 24.09.2013 (V 388/2013) im Hinblick auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung einer Wohnbebauung in Lechenich die Verwaltung beauftragt, eine städtebauliche Vorentwurfsplanung für den Bereich der Friedhofserweiterungsfläche zu erarbeiten. Im weiteren Verfahren wurde auf der Grundlage von zwei alternativen Vorentwürfen (V 526/2013, Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.11.2013) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 03.07.2014 durchgeführt (s. Anlage Niederschrift). In der Versammlung wurden insbesondere die künftige Erschließung des Baugebietes und die städtebauliche Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnbaugrundstücken in Lechenich eingehend erörtert. Des Weiteren wurden Bedenken bezüglich der unmittelbaren Nähe zum Bolzplatz und zur Grillhütte geäußert. Während der Vor- und Nacherörterungsfrist sind darüber hinaus auch schriftliche Stellungnahmen vorgebracht worden; aus Gründen des Datenschutzes sind die Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Privatpersonen anonymisiert und die Unterschriftenlisten nicht veröffentlicht (s. Anlage Stellungnahmen). Die sowohl mündlich als auch schriftlich vorgetragenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und weitestgehend im nunmehr erarbeiteten Vorentwurf (s. Anlage Vorentwurf/städtebauliches Konzept) berücksichtigt. Der Vorentwurf sieht eine Haupterschließung über den Blessemer Lichweg und eine Nebenerschließung über die Vilskaul vor; beide Erschließungen sind über einen Fuß- und Radweg miteinander verbunden. Die Bebauung sieht ein- bis zweigeschossige Wohngebäude in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern vor, an den Wendeanlagen/Platzbereichen sind zusätzlich Reihen- und Mehrfamilienhäuser möglich. Das Konzept lässt bei der Planrealisierung ausreichend Spielraum für entsprechende Anpassungen. Die Niederschlagswasserbehandlungseinrichtung (Versickerungsanlage) am Blessemer Lichweg ist auf das für die Entwässerung des Baugebietes notwendige Maß reduziert. Je nach Aufteilung stehen im überarbeiteten Plan nunmehr ca. 40 bis 45 Baugrundstücke zur Verfügung. Der lärmschutztechnisch notwendige Abstand zur öffentlichen Grünfläche (Grillhütte und Bolzplatz) und der ggf. erforderliche Lärmschutz (Lärmschutzwall etc.) wird auf der Grundlage eines Lärmgutachtens ermittelt und im Bebauungsplan festgesetzt. Als nächster Schritt wird nunmehr auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfs der Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) erarbeitet und die Auslegung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung bzw. Anpassung des wirksamen Flächennutzungsplans (Änderung von öffentlicher Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof, in Wohnbaufläche) erforderlich ist. Die zuständige Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln hat bereits ihre grundsätzliche Zustimmung zu einer entsprechenden Planung bzw. zu einem Flächentausch im Rahmen der vorhandenen Wohnbauflächenreserven in Lechenich signalisiert. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, wird im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ein Vorschlag zum Flächentausch und gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorlegt. In Vertretung (Hallstein) -2-