Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
16.09.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 330/2014
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 14.08.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Termin
16.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
11.09.2014
beschließend
30.09.2014
beschließend
Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung (s.
Anlage Vorentwurf/städtebauliches Konzept)) zum Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich,
Vilskaul, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Begründung:
Der Rat hat am 24.09.2013 (V 388/2013) im Hinblick auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes
zur Entwicklung einer Wohnbebauung in Lechenich die Verwaltung beauftragt, eine städtebauliche
Vorentwurfsplanung für den Bereich der Friedhofserweiterungsfläche zu erarbeiten. Im weiteren
Verfahren wurde auf der Grundlage von zwei alternativen Vorentwürfen (V 526/2013, Ausschuss
für Stadtentwicklung am 19.11.2013) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 03.07.2014 durchgeführt (s. Anlage Niederschrift).
In der Versammlung wurden insbesondere die künftige Erschließung des Baugebietes und die
städtebauliche Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnbaugrundstücken in Lechenich eingehend
erörtert. Des Weiteren wurden Bedenken bezüglich der unmittelbaren Nähe zum Bolzplatz und zur
Grillhütte geäußert. Während der Vor- und Nacherörterungsfrist sind darüber hinaus auch
schriftliche Stellungnahmen vorgebracht worden; aus Gründen des Datenschutzes sind die
Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Privatpersonen anonymisiert und die Unterschriftenlisten
nicht veröffentlicht (s. Anlage Stellungnahmen). Die sowohl mündlich als auch schriftlich
vorgetragenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und weitestgehend im
nunmehr erarbeiteten Vorentwurf (s. Anlage Vorentwurf/städtebauliches Konzept) berücksichtigt.
Der Vorentwurf sieht eine Haupterschließung über den Blessemer Lichweg und eine
Nebenerschließung über die Vilskaul vor; beide Erschließungen sind über einen Fuß- und Radweg
miteinander verbunden. Die Bebauung sieht ein- bis zweigeschossige Wohngebäude in Form von
Einfamilien- und Doppelhäusern vor, an den Wendeanlagen/Platzbereichen sind zusätzlich
Reihen- und Mehrfamilienhäuser möglich. Das Konzept lässt bei der Planrealisierung ausreichend
Spielraum für entsprechende Anpassungen. Die Niederschlagswasserbehandlungseinrichtung
(Versickerungsanlage) am Blessemer Lichweg ist auf das für die Entwässerung des Baugebietes
notwendige Maß reduziert. Je nach Aufteilung stehen im überarbeiteten Plan nunmehr ca. 40 bis
45 Baugrundstücke zur Verfügung.
Der lärmschutztechnisch notwendige Abstand zur öffentlichen Grünfläche (Grillhütte und
Bolzplatz) und der ggf. erforderliche Lärmschutz (Lärmschutzwall etc.) wird auf der Grundlage
eines Lärmgutachtens ermittelt und im Bebauungsplan festgesetzt.
Als nächster Schritt wird nunmehr auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfs der
Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) erarbeitet und die Auslegung (Offenlage) gem. § 3 (2)
BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4 (2)
BauGB durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass parallel zum Bebauungsplanverfahren
eine Änderung bzw. Anpassung des wirksamen Flächennutzungsplans (Änderung von öffentlicher
Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof, in Wohnbaufläche) erforderlich ist. Die zuständige
Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln hat bereits ihre grundsätzliche
Zustimmung zu einer entsprechenden Planung bzw. zu einem Flächentausch im Rahmen der
vorhandenen Wohnbauflächenreserven in Lechenich signalisiert. Um zeitliche Verzögerungen zu
vermeiden, wird im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ein
Vorschlag zum Flächentausch und gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über
die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorlegt.
In Vertretung
(Hallstein)
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