Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
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Niederschrift der Bürgerversammlung
BP 172, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 03.07.2014
Beginn: 19 Uhr
Ende: ca. 22.00 Uhr
Darlegung und Anhörung gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Thema der Veranstaltung:
Vorstellung der Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bebauungsplan Nr. 172,
Erftstadt-Lechenich, Vilskaul
2. Ort der Veranstaltung:
Erftstadt-Lechnich, Aula der Theodor-Heuss-Hauptschule, Dr. Josef-Fieger-Straße
3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch
Frau Hallstein, Technische Beigeordnete
Herrn Wirtz, Stadtbaudirektor
Herrn Harting, Sachbearbeiter
4. Veranstaltungsteilnehmer:
Ca. 90 Bürger sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen
5. Veranstaltungsablauf:
Frau Hallstein begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Bürgerversammlung und erläutert den
geplanten Ablauf der Veranstaltung. Anschließend erklärt Herr Wirtz den Sinn und Zweck der
frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB ist es u.a. in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den Bürgern zu erörtern. Anschließend
werden zunächst durch Herrn Harting und anschließend von Frau Hallstein die
Vorentwurfsplanung sowie weitere mögliche Varianten anhand einer PowerPointPräsentation vorgestellt. Anschließend können die Bürger Fragen zu den Planungen stellen,
die von den Vertretern der Stadt beantwortet werden.
6. Bedenken, Anregungen , Diskussionsbeiträge
6.1. Warum wird nicht für die nördliche Anbindung statt des Ausbaus des Blessemer
Lichwegs der Kölner Ring nach Westen weitergeführt?
Der Kölner Ring schließt ein Stück weiter nördlich an die Frenzenstraße an. Dafür müsste
eine neue Verbindung durch ein Landschaftsschutzgebiet mit wertvollem Baumbestand
geplant werden. Die neuzubauende Strecke würde die Wegstrecke aus dem Baugebiet zur
Frenzenstraße verlängern. Der Ausbau einer bestehenden Trasse wird als verträglichere
Lösung angesehen.
6.2. Die enge Straßenbrücke des Blessemer Lichwegs über den Lechenicher
Mühlengraben und die dortige Verschwenkung der Straße stellen ein Problem dar.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei einem Ausbau wird eine Optimierung gemäß der
gültigen Straßenbaurichtlinien erfolgen.
6.3.
Die
Bevölkerungszahl
Lechenichs
stagniert.
Es
ist
bereits
Leerstandserscheinungen erkennbar. Wozu wird ein neues Baugebiet benötigt? Ein
Wohnraummangel wird nicht gesehen. Soll die Einwohnerzahl irgendwann auf 1520.000 Einwohner steigen?
In Lechenich sind große zusammenhängende Gebiete aus den 1960er und 1970er Jahren
vorhanden, wo derzeit oder in naher Zukunft ein Generationswechsel stattfindet.
Altersbedingte Auszüge werden durch den Zuzug jüngerer Bevölkerungsschichten
kompensiert. Alte Gebäude werden umgebaut oder gar abgerissen und die Grundstücke neu
bebaut. Ein nennenswerter Leerstand wurde im Stadtteil Lechenich durch die Verwaltung
bislang nicht festgestellt. Es ist allerdings nicht für jeden attraktiv, eine Altimmobilie zu
erwerben und diese umzubauen. Sie entsprechen häufig im Grundriss nicht mehr den
heutigen Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen, so sind häufig die Bäder und Küchen sehr
klein und Grundrissveränderungen lassen sich nur schwer umsetzen. Auch Aufstockungen
bieten sich nicht in jedem Altbestand an, da dadurch das Erscheinungsbild der oft sehr
homogenen Flachdachsiedlungen beeinträchtigt würde. Daher lässt sich auch eine sehr
hohe Nachfrage nach Bauplätzen für Neubauten feststellen, die derzeit von der Stadt nicht
befriedigt werden kann, da mittlerweile sämtliche Neubaugebiete in Lechenich bebaut sind.
Die Stadtverwaltung wird sehr häufig darauf angesprochen, warum sie in Lechenich keine
Baugrundstücke anbieten kann.
Eine Konzept, wo noch Baulandpotenziale im Innenbereich und in Baulücken vorhanden
sind, wo Leerstände zu erwarten sind und wie damit umzugehen ist, wird derzeit von der
Stadt erarbeitet. Mit Ergebnissen ist jedoch frühestens in einem Jahr zu rechnen
6.4. Von welcher Bevölkerungsprognose geht die Verwaltung aus?
In den 1960er und 1970er Jahren wurde für die Stadt noch eine Bevölkerungszuwachs auf
80.000 (pessimistisches Szenario) bzw. 120.000 (optimistisches Szenario) Einwohner
prognostiziert. Die Einwohnerzahl hat sich in den letzten Jahren bei etwa 50.000
eingependelt. Es wird nach einer landesweiten Prognose von einem leichten
Bevölkerungsplus ausgegangen. Zu beachten ist hier auch, dass der Trend zu mehr
Wohnfläche pro Einwohner und eine Verringerung der Anzahl der Haushaltsmitglieder und
somit eine Erhöhung der Anzahl der Haushalte dazu führt, dass ein zusätzlicher Mehrbedarf
an Bauflächen entsteht.
6.5. Für den Rhein-Erft-Kreis ist ein Bevölkerungszuwachs von nur 2,7%
prognostiziert. Wozu braucht Lechenich dann ein weiteres Baugebiet?
Würden die 2,7% Steigerung auf Lechenich übertagen, gäbe es hier einen Zuwachs von
etwa 300 Einwohnern. Dieser würde durch das geplante Baugebiet Vilskaul mit seinen 45
Wohneinheiten noch nicht abgedeckt.
6.6. Warum werden Grünflächen, die im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellt sind,
in Wohnbaufläche umgewandelt? Für die an den Wirtschaftspark nördlich
angrenzende Grünfläche wurde seitens der Verwaltung versichert, dass diese niemals
bebaut würde. Warum ist das an der Vilskaul nicht der Fall?
Eine Garantie, dass eine Fläche niemals bebaut wird, gibt es im Prinzip nicht. Dies ist
langfristig immer von politischen Beschlüssen, von wechselnden Rechtslagen und vom
politischen System abhängig. Die Grünfläche am Wirtschaftspark ist jedoch stadtstrukturell
von so hoher Wichtigkeit, dass aus heutiger Sicht eine Bebauung oder sonstige Umnutzung
sehr unwahrscheinlich ist. Für die Fläche an der Vilskaul gilt dies nicht. Sie war als
Friedhofserweiterungsfläche im FNP vorgesehen und wird für diesen Zweck nicht mehr
benötigt. Eine Bebauung bietet sich aus städtebaulichen wie auch aus fiskalischen Gründen
an dieser Stelle an. Die Gesamtgröße der im FNP dargestellten Wohnbauflächen sowie der
öffentlichen Grünflächen wird auf das gesamte Stadtgebiet bezogen nicht geändert. Es wird
im Einvernehmen mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln zu einem
Flächentausch kommen. Wo dieser erfolgen wird, steht allerdings noch nicht fest. Ebenfalls
sind landesplanerische Vorgaben zu beachten, die einer Ausweitung der Wohnbauflächen im
FNP entgegenstehen
6.7. Die Grundstücke in der Solarsiedlung lagen vor 2-3 Jahren noch längere Zeit
brach, obwohl auch damals die Zinsen niedrig waren. Derzeit sind sie immer noch
niedrig und es gibt einen Bauboom. Dieser wird aber auch schnell wieder abebben.
Die Lage des Baugebiets an der Vilskaul wird als nicht attraktiv angesehen, da die
Altstadt zu weit entfernt liegt.
Die Verwaltung nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
6.8. Wo werden die Baufahrzeuge beim bau der Siedlung entlang fahren? Die Nutzung
der Straße Vilskaul als Zufahrt für schwere Baufahrzeuge würde große Schäden
verursachen. Die Zufahrt in das Baugebiet ist unbedingt von Norden vorzusehen.
Sollte die Erschließungsvariante über den Blessemer Lichweg umgesetzt werden, wird ein
Teil des Bauverkehrs über diesen an- und abfahren können. Es wird jedoch auch mit
Baustellenverkehr über das bestehende Straßennetz zu rechnen sein. Dort findet jedoch
auch Anlieferverkehr mit größeren Fahrzeugen statt und auch die Müllabfuhr befährt die
Straßen, ohne dass sie gleich schweren Schaden erleiden. Baustellen ohne Schmutz und
anderen Nebenwirkungen sind derzeit noch nicht möglich.
6.9. Warum wird die Zufahrtsstraße von Norden so weit nach Westen bis zur
Heddinghovener Straße geführt? Eine Zufahrt direkt westlich des Friedhofs wäre viel
günstiger.
Es wurden Zusatzvarianten vorgestellt, die eine solche Anbindung neben dem Friedhof
vorsehen. Ob die Versickerungsanlage westlich oder östlich der Straße eingerichtet werden
sollte, muss noch im weiteren Verfahren geprüft werden. Denkbar wäre somit auch eine
Zufahrt direkt neben dem Friedhof. Ein gewisser Respektsabstand zum Friedhof sollte
allerdings gewahrt bleiben.
6.10. Den östlichen Fuß- und Radweg in den Zusatzvarianten kann es nicht geben.
Dort ist kein Platz dafür.
Es ist richtig, dass es diesen Weg derzeit nicht gibt. Dort liegen aber zwei Parzellen, die der
Stadt Erftstadt gehören, aber derzeit noch zugewachsen sind, somit wäre eine Umsetzung
denkbar. Dieser Weg ist nur ein Vorschlag, die Durchlässigkeit zwischen den Baugebieten
zu erhöhen, so dass auch BewohnerInnen der alten und neuen Häuser miteinander in
Kontakt treten können.
6.11. Soll die Heddinghovener Straße nördlich des Wendehammers für den Verkehr
gesperrt werden? Oder soll sie bis dort ausgebaut werden? Die Verbindung ist für die
BewohnerInnen des nördlichen Teils der Straße sehr wichtig.
Die Verbindung zum Wendehammer der Heddinghovener Straße ist nicht Teil des
Planverfahrens und wird auch bisher nicht erwogen. Ein Ausbau ist in den Varianten A und B
nur von Norden her bis zur Wohnerschließungsstraße geplant. In den Zusatzvarianten bleibt
die Heddinghovener Straße ohnehin unangetastet. Ein weiterer Ausbau wäre auch aufgrund
der vorhandenen Breite von 4m zwischen den Privatgrundstücken nördlich des
Wendhammers sehr schwierig. Dass die Offenhaltung der Verbindung als wichtig angesehen
wird, nimmt die Verwaltung zur Kenntnis.
6.12. Es wird an der Vilskaul zu viel im öffentlichen Straßenraum geparkt. Die Straße
ist sehr eng und an einigen Stellen gibt es einen Radweg, an anderen wiederum nicht.
Die Verwaltung nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Die Verkehrssituation von den
zuständigen Fachämtern sowie in einem Verkehrsgutachten geprüft.
6.13. Die vorgelegte Planung ist städtebaulich nicht schön. Es sollte eine
aufgelockertere Bebauung umgesetzt werden.
Die Planungen entsprechen von der städtebaulichen Struktur dem bestehenden Wohngebiet.
Die Verwaltung steht dem Wunsch nach einer aufgelockerten Bebauung und städtebaulich
anspruchsvolleren Lösungen sehr positiv gegenüber. An dieser attraktiven Stelle wird auch
ein größeres Potenzial dafür gesehen. Die Zusatzvarianten sehen gegenüber den Varianten
A und B auch eine größere Aufgelockertheit vor.
6.14. Wie viele Grundstücke sind in Lechenich derzeit frei?
Die Stadt kann derzeit kein einziges Baugrundstück in Lechenich anbieten. Es gibt, anders
als in anderen Ortsteilen, eine geringe Anzahl kleinerer Baulücken, die prinzipiell bebaubar
wären. Allerdings befinden sich diese in privaten Händen. Auf eine Zuführung dieser Flächen
zum Grundstücksmarkt hat die Stadt Erftstadt keinen Einfluss.
6.15. Wo soll die neue Infrastruktur für das Baugebiet verlegt werden? Die aktuelle
Infrastruktur im bestehenden Wohngebiet ist zum Teil nicht mehr zeitgemäß.
Grundsätzlich sollen die neuen Leitungen unter den auszubauenden Blessemer Lichweg
verlegt werden. Inwieweit bei einer Führung über vorhandene Straßen die bestehende
Infrastruktur miterneuert werden kann, muss noch geprüft werden.
6.16. Die Zusatzvariante 1 wird am ansprechendsten empfunden. (Diese Aussage wird
im verlauf der Veranstaltung noch von weiteren TeilnehmerInnen geäußert)
Grundsätzlich wird jedoch die fast völlige Abschottung vom bestehenden Wohngebiet
kritisiert. Daher sollten auch Anbindungen über die Straßen Am Kolbesmaar und Am
Heisterfeld erfolgen.
Eine Abschottung den Neubaugebiets vom bestand würde auch von der Verwaltung sehr
kritisch gesehen. In jedem Fall sollten zumindest ansprechende Verbindung für den Fußund radverkehr eingerichtet werden. Die Anbindungen der Straßen Am Heisterfeld und Am
Kolbesmaar wurden in zwei der drei Zusatzvarianten thematisiert. Es wird jedoch zunächst
ein Verkehrsgutachten erstellt werden müssen, mit dem die optimale verkehrliche Anbindung
des Neubaugebiets abgebildet werden soll.
6.17. Der Bolzplatz muss unbedingt erhalten werden (diese Aussage wird im Verlauf
der Veranstaltung von weiteren TeilnehmerInnen getroffen).
Die Verwaltung nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Eine Überplanung des Bolzplatzes wie
auch der Grillhütte ist nicht vorgesehen
6.18. Warum wird eine derart große Versickerungsanlage geplant?
Die Versickerungsanlage ist in dieser Größe in der Lage, das gesamte noch im FNP
bebaubare Gebiet im Lechenicher Westen nördlich der Erper Straße zu entwässern. Ein
großes Versickerungsbecken ist grundsätzlich wirtschaftlicher zu unterhalten als viele kleine,
daher wurde diese Variante zunächst präferiert. Da aber nicht absehbar ist, dass das
gesamte FNP-Wohnbauflächenpotenzial überhaupt ausgeschöpft werden kann, sieht die
Verwaltung in der Verkleinerung der Fläche für die Versickerungsanlage ebenfalls eine
sinnvolle Lösung. Eine solche Verkleinerung ist in den drei Zusatzvarianten auch
berücksichtigt.
6.19. Kommen auf die Bewohner der bestehenden Siedlung Erschließungsbeiträge zu?
Die Erschließungskosten werden zu 90% auf die Käufer der neu erschlossenen Grundstücke
umgelegt. Den Rest bezahlt die Stadt Erftstadt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
6.20. Wie hoch werden die Grundstückspreise im Neubaugebiet liegen?
Dies kann derzeit noch nicht genau gesagt werden, vermutlich um 220-240€ pro m²
6.21. Es wurde zwischen den nördlich an den Bestand angrenzenden Grundtücken
kein Abstandsstreifen vorgesehen. Wie sollen die Bewohner dann ihre bestehenden
Hecken schneiden?
Es ist denkbar, dass auch auf der grenze zum Bestand ein Weg eingerichtet wird, auf dem
auch die hecke geschnitten werden kann. An sich müssen Hecken bis 2m Höhe aber
mindestens 50cm von der Grenze entfernt gepflanzt werden, so dass sie auf dem eigenen
Grundstück geschnitten werden können. Höhere Hecken müssen mindesten 1m Abstand zur
Grundstücksgrenze haben. Dies ist im Nachbarrechtsgesetz NW geregelt.
6.22. Eine zulässige zweigeschossige Bebauung kann an dieser Stelle bereits zu hoch
sein, wenn die Dachflächen voll ausgenutzt werden und die Gebäudetiefe
entsprechend ist, so dass diese Baukörper letztlich die Höhe von drei- oder gar
viergeschossigen Gebäuden haben.
Dies kann durch entsprechende Höhenfestsetzungen (First- und Traufhöhe) verhindert
werden. Eine mehr als zweigeschossige Bebauung wird angesichts des überwiegend
eingeschossigen Bestandsgebiets auch von der Verwaltung als nicht verträglich angesehen.
6.23. Derzeit werden die Straße Vilskaul und auch besonders An St. Servatius intensiv
als Schulweg, sowohl zu Fuß als auch von Radfahrenden genutzt. Eine Hauptzufahrt
zum Neubaugebiet über die Vilskaul wird daher als äußerst problematisch gesehen.
Aus ist die östlich anschließende brücke über den Mühlengraben sehr eng Zudem
wird dort auch mit Mofas gefahren.
Diese Aussagen werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Dieses Thema wird
auch im noch zu erstellenden Verkehrsgutachten behandelt werden müssen.
6.24. Die Gebäudesubstanz aus den 60er und 70er Jahren ist bei angehenden
Immobilieneigentümern zwar nicht sehr beliebt, häufig werden jedoch
Bestandsgebäude abgerissen und neugebaut oder aufgestockt, was auch vom
Bauordnungsamt der Stadt sehr gut unterstützt wird. Dadurch ergeben sich
Nachverdichtungsmöglichkeiten in bestehenden Wohngebieten, womit der Sinn des
Neubaugebiets in Frage gestellt werden kann.
Es ist richtig, dass in den Bestandgebieten eine Modernisierung und Nachverdichtung
wünschenswert ist und auch die Verwaltung dabei gerne ihre Hilfe anbietet. Dennoch gibt es
den Bedarf, zusätzlich neue Bauplätze zu erschließen. Für viele angehende
Immobilienbesitzer wird es als wichtig erachtet, einen Neubau nach ihren eigenen
Vorstellungen zu errichten. Wird dieser Bedarf nicht gedackt, orientiert sich dieser
Personenkreis eher in Richtung anderer Kommunen, als in den Bestand.
6.25. Die Nord- Süd-Ausrichtung der Häuser wird als nicht optimal angesehen.
Die Grundstücke sind so tief, dass auch eine Gartenausrichtung nach Norden noch viele
ausreichend besonnte Bereiche ermöglicht oder alternativ auch die Gebäude nach Norden
verschoben werden können, so dass der Garten oder ein Teil davon und sowie die
Wohnzimmerausrichtung nach Süden erfolgen kann, auch wenn dort eine
Erschließungsstraße entlang verläuft. In den Zusatzvarianten sind auch vermehrt ost-westausgerichtete Grundstücke anzutreffen.
6.26. Was ist an zusätzlicher Infrastruktur in Bezug auf Schulen, Kindergärten und
Spielplätze geplant? Auf der Homepage der Stadt Erftstadt ist vermerkt, das derzeit
keine neuen Baugebiete geplant werden können, weil diese Art der Infrastruktur nicht
mehr ausreichend ist. Der Bolzplatz ist als Spielfläche eingetragen, richtet sich aber
eher an größeren Kinder und Jugendliche aus ganz Lechenich. Für Kleinkinder fehlt
ein ausreichendes Angebot. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass für den
Spielplatz in der Solarsiedlung Geld für Spielgeräte gesammelt werden musste, weil
von der Stadt keine finanziellen Mittel bereitgestellt wurden.
Die Thematik der zusätzlichen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche wird von den
zuständigen Fachämtern in der Verwaltung noch geprüft. Die Ausstattung mit Spielplätzen
wird derzeit als ausreichend angesehen. Zusätzliche kleine Spielplätze für Kleinkinder im
Innenbereich der Siedlung werden als Anregung jedoch aufgenommen.
6.27. Das Neubaugebiet wird als sinnvoll erachtet, das dadurch die Schülerzahlen der
bestehenden Schulen und auch die Auslastung der bestehenden Infrastrukturen
erhöht wird.
Die Verwaltung nimmt die Aussage zur Kenntnis.
6.28. Es wird der Vorschlag unterbreitet, die Zusatzvariante 1 umzusetzen und eine
Trennung der Erschließung vorzunehmen. Der östliche, kleinere Teil wird über die
Vilskaul angebunden, das restliche Baugebiet über eine neue Zufahrt zwischen
Friedhof und Grillhütte (diese Aussage wird von weiteren TeilnehmerInnen
befürwortet)
Die Verwaltung nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Prinzipiell wäre dies eine interessante
Variante, die geprüft werden sollte.
6.29. Eine Erschließung über zwei Zufahrten wird für Notfälle als sinnvoll erachtet.
Dies wird von der Verwaltung grundsätzlich ebenfalls so gesehen.
6.30. Mit welchem Realisierungszeitraum ist zu rechnen?
Mit dem Satzungsbeschluss für den rechtskräftigen Bebauungsplan ist in etwa einem Jahr zu
rechnen. Baubeginn wäre dann in der 2. Hälfte 2015 bzw. Anfang 2016, so dass mit einer
Fertigstellung des Baugebiets, wenn die Nachfrage so beliebt, wie sie derzeit zu verzeichnen
ist, in zwei bis zweieinhalb Jahren zu rechnen ist.
6.31. Baut die Stadt dort selbst? Werden Grundstücke an Investoren verkauft? Es wird
die Befürchtung geäußert, dass Bauruinen entstehen.
Die Grundstücke werden an private Bauwillige verkauft. Die Stadt baut nur die
Erschließungsanlagen selbst. Sollte Geschosswohnungsbau realisiert werden, wird dieser
auch von privaten Investoren getätigt. An sich ist aber dieses Baugebiete für Großinvestoren
weniger interessant. Dass Bauruinen entstehen, kann sowohl bei privaten Bauherren wie
auch bei größeren Investitionsobjekten vorkommen, ist aber sehr selten.
6.32. Wird auch geförderter Wohnungsbau entstehen?
Prinzipiell ist die Auffassung der Verwaltung, dass auch in diesem wie auch in jedem
anderen Neubaugebiet maßvoller geförderter Wohnungsbau erwünscht ist und die attraktive
Lage nicht nur Gutverdienern zugut kommen sollte.
6.33. Wird es zu einer Verschattung des Bestandsgebiets durch hohe Gebäude
kommen?
Das Neubaugebiet liegt nördlich des Bestands, die Sonne scheint nicht von Norden. Zudem
sind die geplanten Gebäude nicht höher als zweigeschossig.
6.34. Kann es sein, dass das Baugebiet durch einen Braunkohletagebau in Anspruch
genommen wird?
Unterhalb Lechenichs liegt zwar Braunkohle, aber es liegen dort im Gegensatz zu Liblar oder
Bliesheim keine verliehenen Bergwerksfelder. Die Erweiterung des Braukohletagebaus
Garzweiler II wurde, trotz derzeitigen Braunkohlebooms, vor kurzem erst von der
Landesregierung zurückgenommen. Eine Ausweitung bestehender Tagebaue in NordrheinWestfalen wird derzeit nicht diskutiert. Eine Garantie dass in ferner Zukunft doch noch
einmal neue Großtagebaue in Angriff genommen werden, kann von Seiten der Verwaltung
jedoch nicht gegeben werden. Eine Absiedlung dicht besiedelter städtischer Bereiche wie
Lechenich erscheint aber auch selbst dann eher unwahrscheinlich.
6.35. Sollen der Bolzplatz und die Grillhütte während der Ruhezeiten abgeschlossen
werden? Räume für jugendliche werden als wichtig angesehen. Es gab auch schon in
Lechenich Klagen gegen Spielflächen. So wird zum Beispiel der Schulhof der
Hauptschule abgesperrt. Zur Störung durch die Grillhütte werden unterschiedliche
Aussagen getroffen. Einige AnwohnerInnen stören sich an lauter Musik und
insbesondere an den damit verbundenen Bässen.
Die uneingeschränkte Beibehaltung dieser Einrichtungen ist auch das Ziel der Verwaltung. In
einem Schalltechnischen Gutachten muss geklärt werden, ob und welche
Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Denkbar wäre ein begrünter Lärmschutzwall wie
am neuen Sportplatz am Kölner Ring. Sollte sich eine Unverträglichkeit mit einer
heranrückenden Wohnbebauung herausstellen, wird ein größerer Abstand eingehalten
werden müssen. Prinzipiell wird aber von einer Verträglichkeit ausgegangen.
6.36. Frau Stadtverordtnete Wintz (FDP): Die FDP stimmt gegen das Baugebeit, die
kosten dafür werden als zu hoch angesehen und es wird eine Verlust befürchtet
Die Verwaltung nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
6.37. Herr Stadtverordneter Oberhofer (CDU) . Das Baugebiet ist dringend notwendig,
da viele Familien nach Bauplätzen in Lechenich suchen.
Die Verwaltung nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
6. 38. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Einnahmen der Stadt Erftstadt zu
einem großen Teil aus der Einkommenssteuer und weniger aus der Gewerbesteuer
generiert werden. Daher ist ein neues Baugebiet sinnvoll, da es weitere Steuerzahler
anzieht und die Einnahmen so erhöht werde können.
Die Verwaltung nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
6.39. Stimmt es, dass die Stadt Erftstadt satt der bereits dargestellten
Wohnbauflächen in Lechenich-West die im FNP dargestellten Grünflächen in
Wohnbauland umwandelt weil diese sich im Eigentum der Stadt befinden und ein
Gewinninteresse haben?
Die Stadt Erftstadt besitzt in Bereich Lechenich-West ebenfalls einige Flächen. Es gibt einen
Grundsatzbeschluss des Stadtrats, der besagt, dass vorrangig städtische Flächen als
Wohnbauland entwickelt werden sollen. Die Einnahmen daraus werden schließlich zur
Finanzierung anderer Arten der Daseinsvorsorge eingesetzt und kommen so auch wiederum
den BürgerInnen der Stadt zugute.
6.40. Der südlich an das Baugebiet angrenzende Bebauungsplan Nr. 10 umfasst sehr
kleine überbaubare Grundstücksflächen, aber sehr große Grundstücke. Es wäre
wünschenswert, dass die Baufenster nach Westen erweitert würden, damit die
Wohngebäude auf zeitgemäße Größen erweitert werden können.
Das Anliegen sollte aus Sicht der Verwaltung überprüft, allerdings in einem separaten
Verfahren.
6.41. Werden die Anwohner über die folgenden Beschlüsse informiert?
Ein Anschreiben ist nicht vorgesehen. Informationen können über die Internetseite der Stadt
Erftstadt abgerufen werden. Dort haben BürgerInnen über den Sitzungsdienst (SD) des
Stadtrates Zugang zu allen öffentlich behandelten Vorlagen. Darüber hinaus werden im
Amtsblatt der Stadt und im Werbeanzeiger die Offenlage und der Satzungsbeschluss
bekannt gegeben. Zudem berichtet in der Regel auch die Lokalpresse über derartige
Planungen.
6.42. Wann kann mit geänderten Plänen gerechnet werden?
In der nächsten (30.09.1014) oder spätestens in der übernächsten Ratssitzung (16.12.2014)
6.43. Ist die Westtangente Lechenich noch in Planung?
Für den südlichen Teil zwischen Erper und Herriger Straße bestehen bereits Baurechte. Zur
Realisierung müssen noch Finanzmittel bereitgestellt werden. Der nördliche teil muss noch
geplant werden. Dort steht auch die Linienführung noch nicht fest. Im FNP ist ein Verlauf bis
nördlich Konradsheim vorgesehen, denkbar ist aber auch eine Führung an Dirmerzheim
vorbei zur L495. Die Straße soll als Kreisstraße geführt werden.
7. Veranstaltungsende
Frau Hallstein bedankt sich für die engagierten Beiträge und beendet die Veranstaltung.
Harting
(Schriftführer)