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Sitzungsvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:05
Aktualisiert
26.09.13, 17:05
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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 59 " Victor-Gollancz-Straße " 7. vereinfachte Änderung Stadt Jülich Planungsamt Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013 Inhalt Seite 1. Städtebauliche Begründung 3 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung 3 1.2 Lage des Plangebietes 3 1.3 Größe des Gebietes 3 1.4 Vorhandene Nutzungen 3 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes 3 1.6 Planinhalt 4 1.7 Niederschlagswasser 4 1.8 Realisierung und Erschließung 4 Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013 1 Städtebauliche Begründung 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung Es liegt ein Antrag vor, für das Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 9, Parzelle 306 den Bebauungsplan Nr. 59 " Victor-Gollancz-Straße " im vereinfachten Verfahren zu ändern. Ziel dieser Änderung ist es, die Dachform " Flachdach " neben dem Satteldach festzusetzen. Diese Änderungen ermöglichen einen den Vorstellungen des Eigentümers entsprechenden Neubau eines Wohnhauses. 1.2 Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des Wohnbaugebietes Victor-Gollancz-Straße und wird begrenzt durch: Im Nordosten durch die Straße " Victor-Gollancz-Straße ", im Südosten und Nordwesten durch Anliegerwege für die bestehenden Wohnhäuser, im Südwesten durch ein grenzständiges Wohnhaus. 1.3 Größe des Gebietes Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,06 ha. 1.4 Vorhandene Nutzung Es handelt sich um eine befestigte Freifläche, die im Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 " VictorGollancz-Straße " als " Allgemeines Wohngebiet " ausgewiesen wurde. 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für diesen Bereich " Wohnbaufläche " aus. Daher bedarf es keiner Änderung des Planes. Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013 1.6 Planinhalt Der Änderungsbereich weist alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 " Victor-Gollancz-Straße " und der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes aus, um den Gebietscharakter beizubehalten. 1.7 Niederschlagswasser Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG) sind die im Geltungsbereich des Plangebietes anfallenden Niederschlagswässer vor Ort zu versickern oder unmittelbar in ein Gewässer einzuleiten, wenn das Grundstück erstmalig bebaut wird. Näheres wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt. 1.8 Realisierung und Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Straße " Victor-Gollancz-Straße ".