Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:05
Aktualisiert
26.09.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013
Begründung
zum
Bebauungsplan
Nr. 59
" Victor-Gollancz-Straße "
7. vereinfachte Änderung
Stadt Jülich
Planungsamt
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013
Inhalt
Seite
1.
Städtebauliche Begründung
3
1.1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
3
1.2
Lage des Plangebietes
3
1.3
Größe des Gebietes
3
1.4
Vorhandene Nutzungen
3
1.5
Darstellung des Flächennutzungsplanes
3
1.6
Planinhalt
4
1.7
Niederschlagswasser
4
1.8
Realisierung und Erschließung
4
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013
1
Städtebauliche Begründung
1.1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
Es liegt ein Antrag vor, für das Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 9,
Parzelle 306 den Bebauungsplan Nr. 59 " Victor-Gollancz-Straße " im
vereinfachten Verfahren zu ändern. Ziel dieser Änderung ist es, die
Dachform " Flachdach " neben dem Satteldach festzusetzen. Diese
Änderungen ermöglichen einen den Vorstellungen des Eigentümers
entsprechenden Neubau eines Wohnhauses.
1.2
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des
Wohnbaugebietes Victor-Gollancz-Straße und wird begrenzt durch:
Im Nordosten durch die Straße " Victor-Gollancz-Straße ",
im Südosten und Nordwesten durch Anliegerwege für die bestehenden
Wohnhäuser,
im Südwesten durch ein grenzständiges Wohnhaus.
1.3
Größe des Gebietes
Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,06 ha.
1.4
Vorhandene Nutzung
Es handelt sich um eine befestigte Freifläche, die im Verfahren zur 5.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 " VictorGollancz-Straße " als " Allgemeines Wohngebiet " ausgewiesen wurde.
1.5
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für diesen
Bereich " Wohnbaufläche " aus. Daher bedarf es keiner Änderung des
Planes.
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 314 / 2013
1.6
Planinhalt
Der Änderungsbereich weist alle Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 59 " Victor-Gollancz-Straße " und der 5. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes aus, um den Gebietscharakter beizubehalten.
1.7
Niederschlagswasser
Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG) sind die im
Geltungsbereich des Plangebietes anfallenden Niederschlagswässer
vor Ort zu versickern oder unmittelbar in ein Gewässer einzuleiten,
wenn das Grundstück erstmalig bebaut wird. Näheres wird im
Baugenehmigungsverfahren geregelt.
1.8
Realisierung und Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Straße
" Victor-Gollancz-Straße ".