Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 257/2014
Az.: 14-PB 2013 EB 865
Amt: - 14 BeschlAusf.: - - 14 - Datum: 10.07.2014
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
17.09.2014
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
29.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
Betrifft:
26.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs
Stadtwerke 2013
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Betriebsausschuss Stadtwerke erteilt der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 der
Eigenbetriebsverordnung NRW die Entlastung.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich den Ausführungen des
Rechnungsprüfungsamtes an und empfiehlt dem Rat die Entlastung des
Betriebsausschusses gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW
4. Der Rat der Stadt Erftstadt erteilt dem Betriebsausschuss Stadtwerke aufgrund der
vorliegenden Prüfberichte die Entlastung für den Jahresabschluss 2013
Begründung:
Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10,
Eigenbetrieb Straßen sowie Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft jeweils § 8) sowie auf Grund der
Vorschriften der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der
Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche
Rechnungsprüfungsamt.
Die Prüftätigkeiten umfasssen insbesondere:
Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle
Vergaben im VOB / VOL – Bereich
Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebes
Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle
Schwerwiegende Mängel oder nicht ausgeräumte Prüffeststellungen, die einer Entlastung der
Betriebsleitung entgegenstehen würden, liegen nicht vor.
In Vertretung
(Walter)
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