Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 334/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 15.08.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
18.09.2014
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
29.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Betrifft:
03.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und
entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2013), Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gem. § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt.
a)
Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013) mit einem Jahresgewinn in Höhe von 1.446.213,02 € ab. Es wird
vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2013 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die
Gewinnrücklagen einzustellen.
b)
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft schließt das Geschäftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 45.661,58 € ab. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2013 auf neue Rechnung vorzutragen und nach Ablauf
von fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht
aufzustellen und über den Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung
vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar der testierten
Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u.a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang,
Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01.
2013 bis 31.12.2013 zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden als
gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat
der Stadt Erftstadt zugeführt.
In Vertretung
(Hallstein)
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