Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
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Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt
Erftstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31 . Dezember 2013
Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers
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Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
0-50678 Köln
Telefon: +49 (2 21) 94 99 09-0
Telefax: +49 (2 21) 949909-900
E-Mail: koeln@roedl.de
Internet: www.roedl.de
Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialen inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET
(Polyethylentherephthalat)
und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.
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Inhaltsverzeichnis
1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013
2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013
3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013
4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013
5. BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES ABSCHLUSSPRÜFERS
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1.
LAGEBERICHT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013
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Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Erftstadt, Erftstadt
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
1.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der
Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und -entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in
Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des
bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten
auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet.
Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung
"Hochbau und Gebäudewirtschaft". Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit dem "Namen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt". Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung).
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufs
2.1
Ergebnisentwicklung
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2013 Betriebserträge von TEUR 15.876
und Aufwendungen von TEUR 10.674 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 5.119 und sonstigen
Steuern in Höhe von TEUR 38 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresgewinn in
Höhe von TEUR 45. Aufgrund einer geänderten Abrechnungstechnik wurde ab 2010
eine Investitionspauschale in Höhe von TEUR 1.000 an den EB Immobilien ausgezahlt. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung um TEUR 1.200 erhöht.
Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013
ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.400.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt:
Bodenbevorratung und -entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Summe
+ 1.446 T€
46T€
+ 1.400 T€
========
1
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2.2
Investitionen und Finanzierung
Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 2.181 getätigt.
Die tatsächliche Nettokreditaufnahme betrug TEUR 2.533.
2.3. Entwicklung des Personalbereichs
Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2013 auf
Beamte
Tariflich Beschäftigte
Ist
5
100
Soll
5
100
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
Löhne/Gehälter
Gehälter Beamte
Sozialversicheru ngen
Beihilfen
Altersversorgung
Zuführung Pensionsrückstellung
Sonstige
Gesamt
Zuführung Pensionsrückstellung neu
Zuführung Pensionsrückstellung
Übernommener Mitarbeiter
Endsumme
T€
2.363
243
465
70
192
89
92
3.514
3.514
Insgesamt wurde der Normal-Personalkostenansatz in Höhe von TEUR 3.420 um ca.
TEUR 94 überschritten. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Pensionsrückstellung und Beihilfen in Höhe von ca. TEUR 74 und Gehaltserhöhungen begründet. Positiv wirkte sich die Inanspruchnahme von in Vorjahren zurückgestellten
Beträgen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen aus. Während die
Einstellung in die Rückstellung üblicherweise zu ungeplanten Kostenüberschreitungen führt, wirkt sich die Inanspruchnahme auf die Ergebnisse der Folgejahre positiv
aus.
Zum 31.12.11 wurden alle beamtenrechtlichen Pensionsverpflichtungen passiviert,
da kein Wahlrecht mehr für Altansprüche besteht. (Erläuterung siehe Anhang). Zusätzlich wurde eine neue Pensionsverpflichtung für einen übernommenen Mitarbeiter
passiviert.
2
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2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft
Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das
Geschäftsjahr 2013 um TEUR 132 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr
hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 49 verschlechtert.
Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen Mieterträge für das Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und für das Geschäftsjahr 2003 um weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im
Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau
wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich damit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre 2002 gegenüber der
Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht.
Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt.
In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die
Stadt Erftstadt für die "laufende Bauunterhaltung" und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten.
Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der FinanzmitteIausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig
Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere
Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden
können.
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Die Abweichungen des Ergebnisses 2013 zum Geschäftsjahr 2012 und zum Wirtschaftsplan 2013 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2013
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke (netto)
Investitionspauschale/Sportpauschale
Mieten (inkI.Fernwärme)
Auflösung Zuschüsse, sonstige
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Ist 2012
TEUR
Wi-Plan
TEUR
112
0
-95
17
0
-519
14.468
74
969
11.676
795
10
241
0
13.765
-485
38
0
-56
138
-10
108
0
218
3.497
3.606
3.606
-109
-109
2.935
3.127
2.695
547
27
1.200
10.529
3.299
3.149
2.634
522
21
1.233
10.858
2.918
3.047
2.532
512
27
1.300
10.336
-364
-22
61
25
6
-33
-327
17
80
163
35
0
-100
195
-45
4
-177
-49
132
-45
4
-177
-49
132
112
969
11.620
933
0
349
0
969
11.715
916
0
868
13.983
Abzgl. Eigenkapitalverzinsung
Aufwand
Materialaufwand, bez.Lstg.(inkl Fernw.)
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
JahresgewinnlVerlust
Ist/Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb
der Stadt Erftstadt. Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für
"neue" Objekte (Neu-, An- und Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach
dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe
Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar. Andere Mieteinnahmen sind befristet
und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung
des Sonderpostens für Ertragszuschüsse.
4
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2.5 Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2013 im Betriebsergebnis positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr
hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 1.249 verbessert.
Die Abweichungen des Ergebnisses 2013 zum Geschäftsjahr 2012 und zum Wirtschaftsplan 2013 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2013
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Pachten/Erbbauzinsen
Aktivierte Eigen leistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Aufwand
Materialaufwand. bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresgewinn
Ist 2012
TEUR
Wi-Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Ist/Plan
TEUR
3.495
362
0
810
0
4.667
1.597
301
0
215
2
2.115
2.405
330
10
455
54
3.254
1.898
61
0
595
-2
2.552
1.090
32
-10
355
-54
1.413
2.220
386
32
292
5
286
3.221
956
407
37
200
5
313
1.918
1.753
373
24
604
11
267
3.032
1.264
-21
-5
92
0
-27
1.303
467
13
8
-312
-6
19
189
1.446
197
222
1.249
1.224
1.446
197
222
1.249
1.224
Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 2.431 angeschafft. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Aufwendungen für den Ankauf von Grundstücken
erhöht werden.
2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 109.078 auf
TEUR 107.138 leicht gesunken. Die Bilanzstruktur hat sich dahingehend geändert,
dass alle Pensionsrückstellungen nach GemHVO NRW Abs. 1 Sätze 2 u. 3 zum
31.12.2011 passiviert wurden. Dies verringert das Eigenkapital um TEUR 1.786.
Bezogen auf die Differenz des Jahresüberschusses/Fehlbetrages ist das EK um
TEUR 1.400 gestiegen.
Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 46,6 % gegenüber 45,5 % zum 31.12.2012.
Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 auf neue
Rechnung vorgetragen.
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2.7 Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den
kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen
Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2013 jederzeit sichergestellt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das
Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräu ßerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer
Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig angespannt sein kann.
3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Für das Geschäftsjahr 2014 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen
des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2013 angesetzt worden.
3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung")
Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung
von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den
Nutzern ab dem 01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den
Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation
des Betriebes.
Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht
kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter
Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der
Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb
nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung
zur Verfügung stehen.
b)
Reduzierung des Kreditvolumens
Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus
betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines
der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im
Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen
Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des
Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den
betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen
sind, ausdrücklich hingewiesen.
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Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu
reduzieren, wurde im Jahr 2011 erreicht. 2012 wurden Darlehen in Höhe
vonTEUR 1.078 aufgenommen. In 2013 wurden ca. TEUR 2.533 (TEUR 1.900
für BZ Boden) aufgenommen. Daraus resultierend wird die Zinsbelastung 2013 mit den entsprechenden Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung - auf
hohem Niveau nochmals leicht ansteigen, während Tilgungsleistungen kurzfristig
leicht sinken.
c)
Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes
Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BiIMoG) zum
01.01.2010 entfällt zukünftig die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme.
d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte
Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein,
wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige
Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende Re-Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern.
e) Outsourcing
Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre
im Verkauf oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes
(im Rahmen von Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit
des Betriebszweiges in der jetzigen Form in Frage gestellt wird.
3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu
gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener
Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern.
Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche Vorkaufsrechte zu.
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a) Verfall der Grundstückswerte
Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben.
b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen
Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung
von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark
Lechenich Ost/Süd-Ost) und BP 165 (Bliesheim) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden.
Der Eintritt dieser - unter a) und b) - genannten allgemeinen Risiken ist jedoch
aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich.
c)
Kürzungen von städtischen Zuweisungen
Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen
sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann.
d) Allgemeines .unternehrnerisches" Risiko
Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von
Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation.
e) Besondere Risiken
Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den
Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr
in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war.
Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern.
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4.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind
Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2014 für das Berichtsjahr
2013 haben sich dahingehend ergeben, daß sich im Rahmen des BP 165 ( Neubaugebiet Lange Heide) mittlerweile eine Initiative gegen das Baugebiet gebildet
hat und dies in der Presse aufgegriffen wurde. Sollte das Baugebiet verkleinert
werden, oder im Extremfall ganz aufgegeben werden, würden auf den Eigenbetrieb hohe Sonderabschreibungen zukommen. Dies könnten Abschreibungen in
einer Größenordnung von ca. TEUR 500 - 1.750 bedeuten.
Die Betriebsleitung geht davon aus, daß das Baugebiet realisiert wird. Allerdings
führen die bisherigen Verzögerungen bei der Umsetzung zu zusätzlichen Zinsbelastungen.
5.
Voraussichtliche Entwicklung
Am 10.12.2013 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan des Betriebszweigs Gebäude für das Jahr 2014 mit Änderungen förmlich festgestellt. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 15.619 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 15.620 wird ein Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 1 kalkuliert.
Der Ergebnisplan sowie Vermögensplan wurden für das Jahr 2014 geringfügig
angepasst.
Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und
liegt im Rahmen der Planzahlen.
Erftstadt, den 06.08.2014
9
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2.
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER2013
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0.
digitale Kopie
3.
GEWINN· UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHRVOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER2013
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Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
EUR
1.
2.
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
3.
Materialaufwand
2013
EUR
EUR
11.130.337,35
1.495.760,63
13.084.872,41
2.050.342,67
15.135.215,08
a)
b)
Aufwendungen rur Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
(2.164.918,76)
5.
6.
7.
8.
12.626.097,98
(887.394,57)
(2.990.320,61)
(3.018.258,35)
(3.905.652,92)
(5.155.239,37)
4.
Vorjahr
EUR
Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
b)
soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und für
Unterstützung
davon für Altersversorgung:
EUR 256.781,15 (Vj.: EUR
256.370,28)
(2.605.553,89)
(2.619.060,67)
(908.137,98)
(937.496,09)
(3.513.691,87)
(3.556.556,76)
Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstänge des
Anlagevermögens und
Sachanlagen
(2.719.770,88)
(2.660.209,24)
sonstige betriebliche Aufwendungen
(2.719.770,88)
(826.848,17)
(2.660.209,24)
(732.295,81 )
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
10. sonstige Steuern
(12.215.550,29)
(10.854.714,73)
2.919.664,79
1.771.383,25
2.107,55
(1.546.058,49)
( 1.486.]]6,61)
(1.543.950,94)
1.433.548,18
227.432,31
(25.765,45)
(32.996,74)
1.400.551,44
(25.765,45)
201.666,86
175,02
(I.486.29I,63)
9.
11. Jahresüberschuss
(32.996,74)
digitale Kopie
4.
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER2013
digitale Kopie
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt worden, mit der
Ergänzung,
dass
zukünftig
geltende
Regelungen
des
Neuen
Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) hinsichtlich Konsolidierung des Konzerns "Stadt Erftstadt"
Anwendung finden. Weitere Einzelheiten hierzu sind in den folgenden Abschnitten näher
erläutert.
Der Jahresabschluss
wird
nach
den
Vorschriften
des
HGB
und
des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BiIMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der
Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht
explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches enthaltenen Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung
nichts anderes ergibt.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen
dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung
nichts anders ergibt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses
entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen
und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung
des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert:
- interne Mietaufwendungen und -Erträge,
- interne Zinsaufwendungen und -Erträge,
- interne Vermessungsaufwendungen und -Erträge, sofern es sich nicht um
aktivierungsfähige Aufwendungen handelt
sowie
- interne Aufwendungen und - Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen.
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Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen
aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2013 ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
werden,
soweit
entgeltlich
Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben.
erworben,
zu
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum
Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht
bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert
bewertet.
Für ausstehende
Erschließungsmaßnahmen
bzw. die eingeschränkte
Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50 % des Wertes vorgenommen.
Städtische
Gebäude,
d.
h. Schulen,
Kindergärten
bzw. sonstige
Gebäude
(Übergangsheime,
Obdachlosenunterkünfte,
Feuerwehreinrichtungen
und
sonstige
Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft,
Hürth
(GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung
nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein
Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen.
Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der
Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen
Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude bewertet. Die
Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt.
Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich
nach der
linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 - 10 % p. a. für
Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für
Au ßenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5 %
p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des
Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen
5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter
Zuhilfenahme
der
pro-rata-temporis-Regelung
in
Übereinstimmung
mit
den
Abschreibungsrichtwerten
der
KGSt
(Kommunale
Gemeinschaftsstelle
zur
Verwaltungsvereinfachung, Köln).
Au ßerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2013 waren
außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich. Im Rahmen der Auflösung der
Sanierungsrückstellungen nach BilmoG 2010 wurden keine Sonderabschreibungen auf das
Anlagevermögen vorgenommen, da aufgrund einer Neubewertung im Rahmen des NKF
jeweils höhere Werte ermittelt wurden, so dass kein Abwertungsbedarf besteht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 400 € betragen werden im
Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben.
Zinsen für Fremdkapital wurden
einbezogen.
nicht in die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten
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Die Abgänge im Geschäftsjahr 2013 betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude.
Weiterhin wurde der Sportplatz Lechenich an den EB Strassen verkauft.
Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Grundstücke mit einem Wert von TEUR 516 betreffen das Sondergliedervermögen "Ahremer
Heide". Diese Grundstücke und die daraus resultierenden Erträge sind durch
Sondernutzungsrechte Dritter belastet.
Änderungen im Bestand. Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen
Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 2.181 in Grundstücke und Bauten
des Anlagevermögens getätigt worden.
Außerdem wurden Anlagen mit einem Buchwert von TEUR 1.458 veräußert. (Darunter der
Sportplatz Lechenich an den EB Strassen in Höhe von TEUR 1.048)
Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Am 31.12.2013 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 643 im Bau.
Für das Geschäftsjahr 2014 sind Investitionen von TEUR 2.691 geplant (darin enthaltener
Eigenanteil TEUR 2.381).
Umlaufvermögen
Vorräte
ROh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert
bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft.
Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet:
Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen
Anschaffungskosten,
alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das
Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet.
Im Berichtsjahr wurden zum Verkauf bestimmte Grundstücksflächen mit einem Wert von
TEUR 2.464 erworben.
Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 2.162 veräußert.
Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge.
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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände
Nennwert.
erfolgte zum
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen im Wesentlichen auf
abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen im Betriebszweig
.Bodenbevorratunq und -entwicklung", in besonderen Fällen (den Betriebszweig "Hochbau
und Gebäudewirtschaft" betreffend) auch bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw.
bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen.
Soweit Forderungen nicht werthaltig waren, wurden diese einzelwertberichtigt.
Forderungen gegen die Stadt und deren Eigenbetriebe
Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb
Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und resultieren aus
dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
betreffen Zinsgutschriften
"Sondergliedervermögen Ahremer Heide" sowie Mietkautionen.
für
das
Sparbuch
Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern,
Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen.
Kapital und Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich aus allgemeinen Rücklagen, welche vom Träger dem
Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurden, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem
Jahr 1999 zusammen. Es stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als Differenz
zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände
und Schulden zum
01.07.1999 zuzüglich der Nachbewertungen aus "gefundenen Grundstücken" zum
31.12.2005 sowie aus der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005
eingebrachten Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Veränderungen
haben sich im Berichtsjahr ergeben aus nachträglichen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
bzw. zur Bewertungsfortschreibung 31.12.2005, den Bereich Anlagevermögen betreffend;
mit weiteren marginalen Korrekturen in den Folgejahren aus gefundenen bzw. verlorenen
Grundstücken muss gerechnet werden. Die Kapitalentwicklung in den einzelnen
Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
insgesamt sind den
entsprechenden Anlagen zu entnehmen.
Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 A. HGB. § 272
HGB ist gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW nicht anzuwenden.
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Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft")
Die empfangenen Ertragszuschüsse werden nach § 22 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung
und HFA-Stellungnahme 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" als Passivposten
ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der
Abschreibungszeiträume von bezuschussten Objekten (Kindertagesstätten und Schulen)
bzw. Maßnahmen aufgelöst.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig
Bodenbevorratung und -entwicklung stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit
gesetZlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter
ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, bestand für die Bildung einer
Pensionsrückstellung gem. Art. 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem
Bilanzierungswahlrecht
wurde Gebrauch
gemacht
und auf die Bildung einer
Pensionsrückstellung verzichtet.
Aufgrund der Änderung der Eigenbetriebsverordnung müssen ab 2012 alle Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach §11 (2) als Rückstellung
bilanziert werden.
Zum 31.12.13 wurden die Rückstellungen für Pensionsansprüche angepasst.
Die bilanzierten Rückstellungen betragen:
- im BZ .Bodenbevorratunq und -entwicklung"
TEUR 751 (i. Vj.: TEUR 730)
TEUR 1.548 (i. Vj.: TEUR 1.490)
- im BZ "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
- im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt
TEUR 2.299 (i. Vj.: TEUR 2.210)
Sonstige Rückstellungen
Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich
aus dem Rückstellungsspiegel.
Die "sonstigen Rückstellungen" wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 111 HGB). Kleinbeträge werden von dieser Regelung
ausgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
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Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und deren Eigenbetriebe
Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt u. a. in laufenden Verrechnungen
sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem Posten
Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten)
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten
Pachten, Gestattu ngsverträgen.
beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus
Gewinn - und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung beinhalten
Erlöse
aus
Grundstücksverkäufen
inkl. zugehöriger
Erschließungsbeiträge
und
Baukostenzuschüsse
sowie
Erträge
aus
Pachten,
Erbbauzinsen
und
Vermessungsleistungen.
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im
Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten
und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in
Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden.
Interne Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/MieterModell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt
Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben und dem Betriebszweig "Bodenbevorratung und entwicklung" andererseits.
Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von
Rückstellungen
sowie Aufwandserstattungen
für wiederkehrende
und einmalige
Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im
Bereich
"Verbesserung
der
Gebäude
bzw.
der
Gebäudeinfrastruktur"
sowie
Versicherungsentschädigungen enthalten.
Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen
(z. B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend.
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Materialaufwand
Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung die
Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den
Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in
der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen.
Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Mietaufwendungen
bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungsund Unterhaltungsaufwendungen,
Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte
Sondermaßnahmen.
Personalaufwand
Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne
und Gehälter sowie Sozialabgaben.
Abschreibungen
Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 32 (i. Vj.: TEUR 37) für
den Betriebszweig .Bodenbevorratunq und -entwicklung" und in Höhe von TEUR 2.688 (i.
Vj.: TEUR 2.535) für den Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft". Abschreibungen
in Höhe von TEUR 98 (i. Vj.: TEUR 99) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten
Bestand an Wohngebäuden.
Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen
a) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die
sonstigen
betrieblichen
Aufwendungen
enthalten
im
Wesentlichen
Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten
der Jahresabschlusserstellung und -prüfung und Kostenumlagen.
Im Betriebszweig .Bodenbevorratunq und -entwicklung" werden die oben aufgeführten
Positionen
um
anteilige
Erschließungsaufwendungen,
Leibrenten
sowie
Vermessungsaufwendungen erweitert.
b) Periodenfremde Aufwendungen
Im Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen.
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Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
beinhalten das Bestellobligo sowie gebundene
Erträge
zum
Zwecke
von
Sonderzuschussgewährungen
im
Betriebszweig
.Bodenbevorratunq u. -entwicklung".
Der Betrag wird auf rd. 1,1 Mio. EURO geschätzt.
Die
Erträge
aus
dem
Sondergliedervermögen
"Ahremer
Heide"
(im Betriebszweig
sind zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen
.Bodenbevorratunq und -entwicklung")
gebunden.
Sonstige Angaben
Die Anzahl der (auch anteilig
durchschnittliche
Beschäftigtenzahl,
stellt sich wie folgt dar:
beschäftigten)
Mitarbeiter
im Betriebszweig
und die
gemessen in Vollzeitkräften
(VZK) zum Bilanzstichtag
2013
58
37
Arbeiter
Angestellte
Beamte
Gesamt
Geschäfte
5
100
2012
2013
2012
(VZK)
(VZK)
72,57
77,21
58
42
5
105
mit der Stadt und deren Eigenbetriebe
(§ 285 Nr. 21 HGB)
Unternehmen
Art
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
Mieteinnahmen
Teilrückzahlung
Altmieten
Verwaltungskosten
Grundstücksverkäufe
Betraa
Das
Abschlussprüferhonorar
beträgt
21.200,00
Abschlussprüfungsleistungen
mit ca. 16.800 € sowie sonstige
4.300.
10.216.047
-3.497.478
-323.337
448.570
EUR
und
Prüfungsleistungen
EUR
EUR
EUR
EUR
betrifft
mit EUR
Organe
1. Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter:
Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips
(bis 31.01.2013)
Beigeordneter Volker Erner als gesetzlicher
Vertreter des Bürgermeisters
vom 01.02.2013 bis 09.06.2013
(Tag der neuen Bürgermeisterwahl)
Bürgermeister Volker Erner (ab 10.06.2013)
Betriebsleiter:
Dr. Ludger Risthaus
Beamtenbezüge
p.a. 69.457,00 €
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2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft
Vorsitzender:
Dr. Hille, Hans-Eduard
Rechtsanwalt
1.
2.
Wintz, Reiner
Granrath, Albert
DipI.Agrar-lng.
Dipl.BetriebswirVPensionär
Zimmermann, Helmut
Ludemann, Marianne
Neisse-Hommelsheim,
Carla
Schneider, Friedrich
Hendel, Annette
Schmidt, Franz
Arens Heinz
Kliem, Jörg
Krupp, Thomas
Isakeit, Friedhelm
Bohlen, Bernd
Bitten, Adi
Nowak, Hans-Qtto
Rentner
Kauffrau
Geschäftsfü hrerin
Stellvertreter:
Stellvertreter:
Weitere Mitglieder:
Landwirt
Geschäftsführerin
Immobilienmakler
Rentner
Pensionär
Student
Rentner
Referent
Dipl.- Sportlehrer
Geschäftsführer
Der Bürgermeister (als Wahlbeamter und Betriebsleiter) und der 1. Betriebsleiter (als
Beamter) unterliegen den Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung
erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt.
Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der
geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVQ) NRW; diese Entschädigungszahlungen
erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der
Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 6 Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR
2.112 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 16 für
einen sachkundigen Bürger und EUR 26 für einen Stadtverordneten.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2013 mit
einem Jahresgewinn von plus EUR 1.446.213 und der Betriebszweig Hochbau und
Gebäudewirtschaft mit einem Jahresverlust von EUR 45.662 ab. Für den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresgewinn in Höhe von EUR
1.400.551. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in die Gewinnrücklage einzustellen
bzw. mit den Vorjahresergebnissen zu verrechnen.
Erftstadt, den 06.08.2014
Die Betriebsleitung
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digitale Kopie
Rödl & Partner
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, Erftstadt:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der
Betriebsleitung
sowie
die
Würdigung
der
Gesamtdarstellung
des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes
Bild der Vermögens-,
Finanzund
Ertragslage
des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 6. August 2014
Rödl & Partner GmbH
Wi rtschaftsprüfu ngsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
~
Rudert
Wirtschaftsprüfer
~~Geilenkirchen
Wirtschaftsprüfer