Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfbericht Kurzfassung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47

Inhalt der Datei

digitale Kopie Die vorliegende PDF-Datei haben wir Mandanten erstellt. fft1 fo.6e W 3 ) C,/ (o,ltt auf Wunsch unseres Wir weisen darauf hin, dass maßgeblich für unsere Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ausschließlich unser Prüfungsbericht in der unterzeichneten Originalfassung ist. Da nur der gebundene und von uns unterzeichnete Bericht das berufsrechtlich verbindliche Ergebnis unserer Prüfung darstellt, können wir für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Ihnen als PDF-Datei überlassenen Berichtsversion keine Haftung übernehmen. Hinsichtlich der Weitergabe an Dritte weisen wir darauf hin, dass sich unsere Verantwortlichkeit - auch gegenüber Dritten - allein nach den Auftragsbedingungen im Bericht (AAB vom 1. Januar 2002) richtet. Diese Datei ist für den beidseitigen Ausdruck optimiert. digitale Kopie Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Erftstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31 . Dezember 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers digitale Kopie Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 0-50678 Köln Telefon: +49 (2 21) 94 99 09-0 Telefax: +49 (2 21) 949909-900 E-Mail: koeln@roedl.de Internet: www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialen inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig. digitale Kopie Inhaltsverzeichnis 1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013 2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013 4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013 5. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS digitale Kopie 1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013 digitale Kopie Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Erftstadt Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und -entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet. Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung "Hochbau und Gebäudewirtschaft". Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit dem "Namen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt". Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung). 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs 2.1 Ergebnisentwicklung Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2013 Betriebserträge von TEUR 15.876 und Aufwendungen von TEUR 10.674 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 5.119 und sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 38 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresgewinn in Höhe von TEUR 45. Aufgrund einer geänderten Abrechnungstechnik wurde ab 2010 eine Investitionspauschale in Höhe von TEUR 1.000 an den EB Immobilien ausgezahlt. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung um TEUR 1.200 erhöht. Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.400. Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt: Bodenbevorratung und -entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Summe + 1.446 T€ 46T€ + 1.400 T€ ======== 1 digitale Kopie 2.2 Investitionen und Finanzierung Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 2.181 getätigt. Die tatsächliche Nettokreditaufnahme betrug TEUR 2.533. 2.3. Entwicklung des Personalbereichs Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2013 auf Beamte Tariflich Beschäftigte Ist 5 100 Soll 5 100 Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar: Löhne/Gehälter Gehälter Beamte Sozialversicheru ngen Beihilfen Altersversorgung Zuführung Pensionsrückstellung Sonstige Gesamt Zuführung Pensionsrückstellung neu Zuführung Pensionsrückstellung Übernommener Mitarbeiter Endsumme T€ 2.363 243 465 70 192 89 92 3.514 3.514 Insgesamt wurde der Normal-Personalkostenansatz in Höhe von TEUR 3.420 um ca. TEUR 94 überschritten. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Pensionsrückstellung und Beihilfen in Höhe von ca. TEUR 74 und Gehaltserhöhungen begründet. Positiv wirkte sich die Inanspruchnahme von in Vorjahren zurückgestellten Beträgen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen aus. Während die Einstellung in die Rückstellung üblicherweise zu ungeplanten Kostenüberschreitungen führt, wirkt sich die Inanspruchnahme auf die Ergebnisse der Folgejahre positiv aus. Zum 31.12.11 wurden alle beamtenrechtlichen Pensionsverpflichtungen passiviert, da kein Wahlrecht mehr für Altansprüche besteht. (Erläuterung siehe Anhang). Zusätzlich wurde eine neue Pensionsverpflichtung für einen übernommenen Mitarbeiter passiviert. 2 digitale Kopie 2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2013 um TEUR 132 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 49 verschlechtert. Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen Mieterträge für das Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und für das Geschäftsjahr 2003 um weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich damit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre 2002 gegenüber der Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht. Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt. In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die Stadt Erftstadt für die "laufende Bauunterhaltung" und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten. Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der FinanzmitteIausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden können. 3 digitale Kopie Die Abweichungen des Ergebnisses 2013 zum Geschäftsjahr 2012 und zum Wirtschaftsplan 2013 sind im Folgenden dargestellt. Ist 2013 TEUR Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke (netto) Investitionspauschale/Sportpauschale Mieten (inkI.Fernwärme) Auflösung Zuschüsse, sonstige Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Ist 2012 TEUR Wi-Plan TEUR 112 0 -95 17 0 -519 14.468 74 969 11.676 795 10 241 0 13.765 -485 38 0 -56 138 -10 108 0 218 3.497 3.606 3.606 -109 -109 2.935 3.127 2.695 547 27 1.200 10.529 3.299 3.149 2.634 522 21 1.233 10.858 2.918 3.047 2.532 512 27 1.300 10.336 -364 -22 61 25 6 -33 -327 17 80 163 35 0 -100 195 -45 4 -177 -49 132 -45 4 -177 -49 132 112 969 11.620 933 0 349 0 969 11.715 916 0 868 13.983 Abzgl. Eigenkapitalverzinsung Aufwand Materialaufwand, bez.Lstg.(inkl Fernw.) Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen JahresgewinnlVerlust Ist/Plan TEUR Ist/Ist TEUR Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb der Stadt Erftstadt. Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für "neue" Objekte (Neu-, An- und Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar. Andere Mieteinnahmen sind befristet und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse. 4 digitale Kopie 2.5 Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2013 im Betriebsergebnis positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 1.249 verbessert. Die Abweichungen des Ergebnisses 2013 zum Geschäftsjahr 2012 und zum Wirtschaftsplan 2013 sind im Folgenden dargestellt. Ist 2013 TEUR Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke Pachten/Erbbauzinsen Aktivierte Eigen leistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Aufwand Materialaufwand. bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresgewinn Ist 2012 TEUR Wi-Plan TEUR Ist/Ist TEUR Ist/Plan TEUR 3.495 362 0 810 0 4.667 1.597 301 0 215 2 2.115 2.405 330 10 455 54 3.254 1.898 61 0 595 -2 2.552 1.090 32 -10 355 -54 1.413 2.220 386 32 292 5 286 3.221 956 407 37 200 5 313 1.918 1.753 373 24 604 11 267 3.032 1.264 -21 -5 92 0 -27 1.303 467 13 8 -312 -6 19 189 1.446 197 222 1.249 1.224 1.446 197 222 1.249 1.224 Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 2.431 angeschafft. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Aufwendungen für den Ankauf von Grundstücken erhöht werden. 2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 109.078 auf TEUR 107.138 leicht gesunken. Die Bilanzstruktur hat sich dahingehend geändert, dass alle Pensionsrückstellungen nach GemHVO NRW Abs. 1 Sätze 2 u. 3 zum 31.12.2011 passiviert wurden. Dies verringert das Eigenkapital um TEUR 1.786. Bezogen auf die Differenz des Jahresüberschusses/Fehlbetrages ist das EK um TEUR 1.400 gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 46,6 % gegenüber 45,5 % zum 31.12.2012. Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 auf neue Rechnung vorgetragen. 5 digitale Kopie 2.7 Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2013 jederzeit sichergestellt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräu ßerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig angespannt sein kann. 3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Für das Geschäftsjahr 2014 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2013 angesetzt worden. 3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung") Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem 01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes. Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. b) Reduzierung des Kreditvolumens Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen sind, ausdrücklich hingewiesen. 6 digitale Kopie Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren, wurde im Jahr 2011 erreicht. 2012 wurden Darlehen in Höhe vonTEUR 1.078 aufgenommen. In 2013 wurden ca. TEUR 2.533 (TEUR 1.900 für BZ Boden) aufgenommen. Daraus resultierend wird die Zinsbelastung 2013 mit den entsprechenden Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung - auf hohem Niveau nochmals leicht ansteigen, während Tilgungsleistungen kurzfristig leicht sinken. c) Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BiIMoG) zum 01.01.2010 entfällt zukünftig die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme. d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende Re-Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern. e) Outsourcing Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre im Verkauf oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes (im Rahmen von Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit des Betriebszweiges in der jetzigen Form in Frage gestellt wird. 3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern. Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche Vorkaufsrechte zu. 7 digitale Kopie a) Verfall der Grundstückswerte Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben. b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) und BP 165 (Bliesheim) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden. Der Eintritt dieser - unter a) und b) - genannten allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich. c) Kürzungen von städtischen Zuweisungen Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann. d) Allgemeines .unternehrnerisches" Risiko Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation. e) Besondere Risiken Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern. 8 digitale Kopie 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2014 für das Berichtsjahr 2013 haben sich dahingehend ergeben, daß sich im Rahmen des BP 165 ( Neubaugebiet Lange Heide) mittlerweile eine Initiative gegen das Baugebiet gebildet hat und dies in der Presse aufgegriffen wurde. Sollte das Baugebiet verkleinert werden, oder im Extremfall ganz aufgegeben werden, würden auf den Eigenbetrieb hohe Sonderabschreibungen zukommen. Dies könnten Abschreibungen in einer Größenordnung von ca. TEUR 500 - 1.750 bedeuten. Die Betriebsleitung geht davon aus, daß das Baugebiet realisiert wird. Allerdings führen die bisherigen Verzögerungen bei der Umsetzung zu zusätzlichen Zinsbelastungen. 5. Voraussichtliche Entwicklung Am 10.12.2013 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan des Betriebszweigs Gebäude für das Jahr 2014 mit Änderungen förmlich festgestellt. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 15.619 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 15.620 wird ein Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 1 kalkuliert. Der Ergebnisplan sowie Vermögensplan wurden für das Jahr 2014 geringfügig angepasst. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und liegt im Rahmen der Planzahlen. Erftstadt, den 06.08.2014 9 digitale Kopie 2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER2013 Q) .o, o ~ Q) CO +-' Cl ."'C '" '"-c 0. digitale Kopie 3. GEWINN· UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHRVOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER2013 digitale Kopie Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 EUR 1. 2. Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand 2013 EUR EUR 11.130.337,35 1.495.760,63 13.084.872,41 2.050.342,67 15.135.215,08 a) b) Aufwendungen rur Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen (2.164.918,76) 5. 6. 7. 8. 12.626.097,98 (887.394,57) (2.990.320,61) (3.018.258,35) (3.905.652,92) (5.155.239,37) 4. Vorjahr EUR Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: EUR 256.781,15 (Vj.: EUR 256.370,28) (2.605.553,89) (2.619.060,67) (908.137,98) (937.496,09) (3.513.691,87) (3.556.556,76) Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstänge des Anlagevermögens und Sachanlagen (2.719.770,88) (2.660.209,24) sonstige betriebliche Aufwendungen (2.719.770,88) (826.848,17) (2.660.209,24) (732.295,81 ) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10. sonstige Steuern (12.215.550,29) (10.854.714,73) 2.919.664,79 1.771.383,25 2.107,55 (1.546.058,49) ( 1.486.]]6,61) (1.543.950,94) 1.433.548,18 227.432,31 (25.765,45) (32.996,74) 1.400.551,44 (25.765,45) 201.666,86 175,02 (I.486.29I,63) 9. 11. Jahresüberschuss (32.996,74) digitale Kopie 4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER2013 digitale Kopie Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt worden, mit der Ergänzung, dass zukünftig geltende Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) hinsichtlich Konsolidierung des Konzerns "Stadt Erftstadt" Anwendung finden. Weitere Einzelheiten hierzu sind in den folgenden Abschnitten näher erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiIMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches enthaltenen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anders ergibt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert: - interne Mietaufwendungen und -Erträge, - interne Zinsaufwendungen und -Erträge, - interne Vermessungsaufwendungen und -Erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige Aufwendungen handelt sowie - interne Aufwendungen und - Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen. 1 digitale Kopie Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2013 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben. erworben, zu Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert bewertet. Für ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50 % des Wertes vorgenommen. Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude (Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft, Hürth (GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen. Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude bewertet. Die Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt. Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 - 10 % p. a. für Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für Au ßenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5 % p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen 5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter Zuhilfenahme der pro-rata-temporis-Regelung in Übereinstimmung mit den Abschreibungsrichtwerten der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle zur Verwaltungsvereinfachung, Köln). Au ßerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2013 waren außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich. Im Rahmen der Auflösung der Sanierungsrückstellungen nach BilmoG 2010 wurden keine Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen, da aufgrund einer Neubewertung im Rahmen des NKF jeweils höhere Werte ermittelt wurden, so dass kein Abwertungsbedarf besteht. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 400 € betragen werden im Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital wurden einbezogen. nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 2 digitale Kopie Die Abgänge im Geschäftsjahr 2013 betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude. Weiterhin wurde der Sportplatz Lechenich an den EB Strassen verkauft. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Grundstücke mit einem Wert von TEUR 516 betreffen das Sondergliedervermögen "Ahremer Heide". Diese Grundstücke und die daraus resultierenden Erträge sind durch Sondernutzungsrechte Dritter belastet. Änderungen im Bestand. Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 2.181 in Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens getätigt worden. Außerdem wurden Anlagen mit einem Buchwert von TEUR 1.458 veräußert. (Darunter der Sportplatz Lechenich an den EB Strassen in Höhe von TEUR 1.048) Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben Am 31.12.2013 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 643 im Bau. Für das Geschäftsjahr 2014 sind Investitionen von TEUR 2.691 geplant (darin enthaltener Eigenanteil TEUR 2.381). Umlaufvermögen Vorräte ROh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft. Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet: Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet. Im Berichtsjahr wurden zum Verkauf bestimmte Grundstücksflächen mit einem Wert von TEUR 2.464 erworben. Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 2.162 veräußert. Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge. 3 digitale Kopie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände Nennwert. erfolgte zum Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen im Wesentlichen auf abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen im Betriebszweig .Bodenbevorratunq und -entwicklung", in besonderen Fällen (den Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" betreffend) auch bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw. bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen. Soweit Forderungen nicht werthaltig waren, wurden diese einzelwertberichtigt. Forderungen gegen die Stadt und deren Eigenbetriebe Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und resultieren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Zinsgutschriften "Sondergliedervermögen Ahremer Heide" sowie Mietkautionen. für das Sparbuch Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern, Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen. Kapital und Verbindlichkeiten Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus allgemeinen Rücklagen, welche vom Träger dem Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurden, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem Jahr 1999 zusammen. Es stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als Differenz zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum 01.07.1999 zuzüglich der Nachbewertungen aus "gefundenen Grundstücken" zum 31.12.2005 sowie aus der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005 eingebrachten Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Veränderungen haben sich im Berichtsjahr ergeben aus nachträglichen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz bzw. zur Bewertungsfortschreibung 31.12.2005, den Bereich Anlagevermögen betreffend; mit weiteren marginalen Korrekturen in den Folgejahren aus gefundenen bzw. verlorenen Grundstücken muss gerechnet werden. Die Kapitalentwicklung in den einzelnen Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt sind den entsprechenden Anlagen zu entnehmen. Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 A. HGB. § 272 HGB ist gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW nicht anzuwenden. 4 digitale Kopie Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft") Die empfangenen Ertragszuschüsse werden nach § 22 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung und HFA-Stellungnahme 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" als Passivposten ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der Abschreibungszeiträume von bezuschussten Objekten (Kindertagesstätten und Schulen) bzw. Maßnahmen aufgelöst. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetZlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, bestand für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Art. 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Aufgrund der Änderung der Eigenbetriebsverordnung müssen ab 2012 alle Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach §11 (2) als Rückstellung bilanziert werden. Zum 31.12.13 wurden die Rückstellungen für Pensionsansprüche angepasst. Die bilanzierten Rückstellungen betragen: - im BZ .Bodenbevorratunq und -entwicklung" TEUR 751 (i. Vj.: TEUR 730) TEUR 1.548 (i. Vj.: TEUR 1.490) - im BZ "Hochbau und Gebäudewirtschaft" - im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt TEUR 2.299 (i. Vj.: TEUR 2.210) Sonstige Rückstellungen Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich aus dem Rückstellungsspiegel. Die "sonstigen Rückstellungen" wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 111 HGB). Kleinbeträge werden von dieser Regelung ausgenommen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. 5 digitale Kopie Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und deren Eigenbetriebe Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt u. a. in laufenden Verrechnungen sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem Posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten) Der passive Rechnungsabgrenzungsposten Pachten, Gestattu ngsverträgen. beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus Gewinn - und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung beinhalten Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und Baukostenzuschüsse sowie Erträge aus Pachten, Erbbauzinsen und Vermessungsleistungen. Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden. Interne Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/MieterModell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben und dem Betriebszweig "Bodenbevorratung und entwicklung" andererseits. Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im Bereich "Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur" sowie Versicherungsentschädigungen enthalten. Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen (z. B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend. 6 digitale Kopie Materialaufwand Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen. Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Mietaufwendungen bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungsund Unterhaltungsaufwendungen, Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte Sondermaßnahmen. Personalaufwand Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben. Abschreibungen Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 32 (i. Vj.: TEUR 37) für den Betriebszweig .Bodenbevorratunq und -entwicklung" und in Höhe von TEUR 2.688 (i. Vj.: TEUR 2.535) für den Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft". Abschreibungen in Höhe von TEUR 98 (i. Vj.: TEUR 99) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten Bestand an Wohngebäuden. Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen a) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung und Kostenumlagen. Im Betriebszweig .Bodenbevorratunq und -entwicklung" werden die oben aufgeführten Positionen um anteilige Erschließungsaufwendungen, Leibrenten sowie Vermessungsaufwendungen erweitert. b) Periodenfremde Aufwendungen Im Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. 7 digitale Kopie Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten das Bestellobligo sowie gebundene Erträge zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen im Betriebszweig .Bodenbevorratunq u. -entwicklung". Der Betrag wird auf rd. 1,1 Mio. EURO geschätzt. Die Erträge aus dem Sondergliedervermögen "Ahremer Heide" (im Betriebszweig sind zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen .Bodenbevorratunq und -entwicklung") gebunden. Sonstige Angaben Die Anzahl der (auch anteilig durchschnittliche Beschäftigtenzahl, stellt sich wie folgt dar: beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag 2013 58 37 Arbeiter Angestellte Beamte Gesamt Geschäfte 5 100 2012 2013 2012 (VZK) (VZK) 72,57 77,21 58 42 5 105 mit der Stadt und deren Eigenbetriebe (§ 285 Nr. 21 HGB) Unternehmen Art Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Straßen Mieteinnahmen Teilrückzahlung Altmieten Verwaltungskosten Grundstücksverkäufe Betraa Das Abschlussprüferhonorar beträgt 21.200,00 Abschlussprüfungsleistungen mit ca. 16.800 € sowie sonstige 4.300. 10.216.047 -3.497.478 -323.337 448.570 EUR und Prüfungsleistungen EUR EUR EUR EUR betrifft mit EUR Organe 1. Betriebsleitung Erster Betriebsleiter: Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips (bis 31.01.2013) Beigeordneter Volker Erner als gesetzlicher Vertreter des Bürgermeisters vom 01.02.2013 bis 09.06.2013 (Tag der neuen Bürgermeisterwahl) Bürgermeister Volker Erner (ab 10.06.2013) Betriebsleiter: Dr. Ludger Risthaus Beamtenbezüge p.a. 69.457,00 € 8 digitale Kopie 2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft Vorsitzender: Dr. Hille, Hans-Eduard Rechtsanwalt 1. 2. Wintz, Reiner Granrath, Albert DipI.Agrar-lng. Dipl.BetriebswirVPensionär Zimmermann, Helmut Ludemann, Marianne Neisse-Hommelsheim, Carla Schneider, Friedrich Hendel, Annette Schmidt, Franz Arens Heinz Kliem, Jörg Krupp, Thomas Isakeit, Friedhelm Bohlen, Bernd Bitten, Adi Nowak, Hans-Qtto Rentner Kauffrau Geschäftsfü hrerin Stellvertreter: Stellvertreter: Weitere Mitglieder: Landwirt Geschäftsführerin Immobilienmakler Rentner Pensionär Student Rentner Referent Dipl.- Sportlehrer Geschäftsführer Der Bürgermeister (als Wahlbeamter und Betriebsleiter) und der 1. Betriebsleiter (als Beamter) unterliegen den Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt. Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVQ) NRW; diese Entschädigungszahlungen erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 6 Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR 2.112 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 16 für einen sachkundigen Bürger und EUR 26 für einen Stadtverordneten. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2013 mit einem Jahresgewinn von plus EUR 1.446.213 und der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft mit einem Jahresverlust von EUR 45.662 ab. Für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresgewinn in Höhe von EUR 1.400.551. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in die Gewinnrücklage einzustellen bzw. mit den Vorjahresergebnissen zu verrechnen. Erftstadt, den 06.08.2014 Die Betriebsleitung 9 o o o ci gi sci m ai "<t sci s ci 11 o o ci o o ci sci g ci o o ci sci o o ci sci sci sci c;; UI :c•.. GI ::J e ..,.,.: GI Q) .o, o ~ E g 1: GI Ui :: :GI s= o UI GI sci sci CJ Q) CO +-' Cl .- UI GI •.. " ;a UI c: GI CI :Q E sci sci "0 ~ CI GI ~ UI GI "c: I- g CI ::J 3i! () "i "E w o o ci N ci sci g ci sci sci ~c: :111 iii c: Gl E :::I 111 111 .E & :ll Gl o I: Gl s "'CD .!!e> "E I: C 111 ::J ~ c: 111 s: ~~ ~ cn ILCXl ..; 111 Cl 111 111 '" 1:- - '" ~ N .,; .Cf) 'Co .•.. M o I:C'II CU " _C'II .- cn"'": N Cf) 110. CI) .Q E CI) N CI) C I: ...- Cf) Cl Cf) cu.- ClO :::SC'll N Cf) ~ o o ci Cl I: :::s :f!Cf) (1)."'0 "fiC'll CII Q) .o, o ==ca s: (,) UJ ~ 1: Q) CO "~ ~ .e> ."'C == t: :co E E :::s .•.. N E Cl g 110. .s::. ca "Ci) == :ca .s::. o UJ CI) Cl UJ o o ci I: :::s u.:::sO .s::::Cf) .cC'll E :::J o o ci Cl I: Cf) cu.- ClO .cC'll oe( ca .Q "C CI) :::::J - ~ ca 'CO I:C'II "0. cnq "i: CI) .Q t: CI) "~ w 110. ca ..liI: .oS"'; .Cf) o e CI) Cl W UJ CI) "C Cl t: ::::J ::i (,) - "i t: W (I) E E :::s cn o o M 0) N ai 0) N C\lOOOOI"-OtDOIt) (')OOOO,-O'-OtD ooCI5-.iNM~c5ooc5ci C\ltD,-LOOC\lOoo O)LOootDootDLOtD en",:oenC\i(')r...:...: 00(')C\l1"C\l1"- O'l Ö 0) Il) ai CO o o r..:: N ~ ,.. N o o I"- It) C\l0000000000 (')00000000~ ooCI5-.ic5r...:c5c5r...:-c5ci C\ltD,-I"-O O'lLO<X:! tD(') en",:or...:r...: oo('),-LO C\I O'l LO 00 00 ...: <Xi LO ~ It) o o 0000000000 0000000000 Ö c5c5c5c5c5c5c5c5c5ö o o OOOOOOOtDOtD 000000000000 Ö Q) .o, Ö o c5LCi'Mc5cDCI5c5-.ic5"'; tDoo I"-C\I (')en ~ tDC\I C\I 00 (') LO LO ..I"tD 0 ..,; I"N It) M tD CO "t o M N It) Q) -CO +-' .0> ."'C o o M o --=•.. "0 I"- ca o ai o N N W OOOOOI"-OvO,.. 000000'l0..-0,.. c5LCi'MNNr...:-c5LCi'c51Ö tDooooOC\lOO tD I"-C\lO'ltDO'lLOI"- I"- (')en",:o(')r...:..,; ,..: tDC\I..-1"C\l1"- 0 ~ ,.. ,.. ,.. aS tD o::r.: ,.. ,.. Il) M "0 ca Ci) •.. Cl)M "0"" -=~ ~N 0"" 0,... 1::M "liI: E "~ N ::::s :0& o CI) E "E ~o .c Cl CI) I: "~ .2 ä)Ci) .cI: 0 CI)~ Cl :::::s Wo: r:: CI) r:: .="'Gi ~(,) :::1 •.. Ul Eca Ul CI) o r:: CI) r:: ::I - r:: "'Gi "in ..lII: o r:: CI) D.. Ul (,) :::1 a: : ! :, :, - Oe oe Oe oe Oe oe Oe oe oe' oe' 'tJ ca ü) f -- w 'tJ CD .o, o CI) .a ca E CI) N CI) 'tJ C ~ =oeca Q) CO °ic: e> .- :so '"C o N ~ Cf) ~ +-' .- .,... M CI) oe' t: o! E .a CI) oE: s .a c: CI) C) iii Oe oe oe:) oe oe NM (,) (I) E oe' '<t(O 0(1:) 00) ::J N in :0 r:::~ ~~ ,":(0 ~ - ,....,00 __00 O>ooO>co --LOO----C")CO 0(")0""'0(")10 co ~ 0>10 ,....0> ,......,. 0""""'10 CO(") CO(")CO..,. N rJ ON ooo«sr..: -- ci "0 ca N U) N e o ~ Q) CO +-' Cl ."'C CI) t:: '~ 't:I s: CI) Cl 't:I C :::l :::l ca o .c U) J: (.) 3= J: I: "~ .c o o Cl ... N CD Jl Cl c ::s c J: (.) Q) "I: Q) .c I: Q) Cl W ::::> LJ.J e N 't:I C LJ.J ::::> ::s I c t:: CI) ca D- 00> ,....,.... ,......,. ocoO>co o>CO 1O""~co r..:-i cio:ir..:ui C\I C\I 10 co C\I"" OlLO cn""-NIII!:t <.OLO --:: ~ ~ r..: o:iLÖ . 0 ~ 0- > Cl cnLÖO-.icJcn,,: co o ci rr == N CI) .c In c:: M CI) s ..,.(")O(")(")IOCO CO(")O""~""II) r..:oo«S-.i 't: C C __ ..,.000>..,. CD N CD C in::s en E '':: Ci) E .c f'..OOV E ~ 'Ci) CI) ~ o J: :::l Cf) :ca .c ca 0> .•... "0 Q) ci ..,. (") U) "0 ~ C\I 10 LJ.J =coa ;: w ca I OLÖ ::::> .: ca -•.. -•.. I ~ OCO 00 c:: "0 .o, - .,..;~ NLl'ici~ (")C\I (")C\IC\I so L() C\J reLi1 . 0 ~ 0- ;: w (]) cJooM"LÖaSlii .•... o E o > - "Gi N "!!! ... 't:J :::l 8~ oM" ~ ~ 0> ~ I I COOO(\JO (\J ("I')OOf'..~ -;: --- er: ~ w "C ca N U) N .o, o ~ Cl.) CO ....., - C) ."'C U) 't: w "C ca Cf) 100 CI) "C ,... C") ~ co o er: R w '<I" e ::J 3ii: o !c: CU I 'tl e ::J Cl c: ::J t:: 3: o CU 'tl C') N ~, •.. Cl > CU .c e U) ,. ..iM Ol o N (1) .c Cl E c: (1) ::J c: N s: (1) o C er: ~ w •.. ,... 111 C") CU ::J ~ .!!! CU > ca ~•.. 'tl .r:: o c: o a:i CO '<I" Ol~ ~ "C ca I'-- s w Cl.) o LÖ co '<I" r-..: o c!5ooC'5o .c co Ln "d""d"NO,....cn('\l (\JCOO(\JC')(\JO "[ÖÖLÖÖ 00 co '<I" cD co OlO,.....OO,....CJ')~ •..•... C\I,....,.....O •...... N ~C\i tONLOtd C')I'-COLn '<I" co I'-r-..: Ln co C')(\J CO '<I" C":i ~ ""':cii Ol'<l" I'--CO '? CO CO 1'--1'-- er: ~ w ::J c: c: '<I"OOC')I'-OlOOI'--CO ooc!5 ~Ol 0lC') ~ ~'<I: '<I: Ln co N ;0 ..ill'i ll'i co"( (\J c-:i ,....~NLÖ,.....~c5r--:cwi' ~, I ,... 'i CU o c: m ~ E Cl c: ,~ 'a; CU o .c 3!:N t::cuc.. > - 111 o .c CU E .~ E CU - .c m CI) 'i: CI) .c CI) - 'Ci) N .~ •.. "C :::l c: CI) C) w criaic:i""':NM ,....,....,.... ,.... digitale Kopie Rödl & Partner Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 6. August 2014 Rödl & Partner GmbH Wi rtschaftsprüfu ngsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ~ Rudert Wirtschaftsprüfer ~~Geilenkirchen Wirtschaftsprüfer