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Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 15:06
Aktualisiert
18.09.14, 15:06
Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses) Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 307/2014 Az.: 82.2 U Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 31.07.2014 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 30.09.2014 BM / Dezernent 04.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Besetzung des Umlegungsausschusses Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Folgende Stadtverordnete werden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt: 1. ………………………………………………………………………. 2. ………………………………………………………………………. Als Stellvertreter werden bestellt: 3. 4. ………………………………………………………………………. Begründung: Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und Stellvertreter) dem Rat angehören. In der letzten Wahlperiode waren dies die Stadtverordneten Kurt Kukla und Johannes Oberhofer sowie deren Stellvertreter/in Carla Neisse-Hommelsheim und Franz Schmidt. Die Mitgliedschaft endet bei den Ratsmitgliedern mit Ablauf der Wahlperiode, sie sind folglich neu zu bestimmen. Unabhängig davon beträgt die Amtszeit der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses, die der Rat im Juli 2011 bestellt hat, fünf Jahre. In Vertretung (Hallstein) -2-