Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 15:06
Aktualisiert
18.09.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 307/2014
Az.: 82.2 U
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 31.07.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
30.09.2014
BM / Dezernent
04.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Besetzung des Umlegungsausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Folgende Stadtverordnete werden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt:
1.
……………………………………………………………………….
2.
……………………………………………………………………….
Als Stellvertreter werden bestellt:
3.
4.
……………………………………………………………………….
Begründung:
Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des
Vorsitzenden und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und
Stellvertreter) dem Rat angehören.
In der letzten Wahlperiode waren dies die Stadtverordneten Kurt Kukla und Johannes Oberhofer
sowie deren Stellvertreter/in Carla Neisse-Hommelsheim und Franz Schmidt. Die Mitgliedschaft
endet bei den Ratsmitgliedern mit Ablauf der Wahlperiode, sie sind folglich neu zu bestimmen.
Unabhängig davon beträgt die Amtszeit der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses, die der
Rat im Juli 2011 bestellt hat, fünf Jahre.
In Vertretung
(Hallstein)
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