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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Bäder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Bäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Bäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Bäder)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 297/2014 Az.: 81 06-30 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 30.07.2014 gez. Klinkhammer Amtsleiter Knips (Kämmerer) RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 17.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: 29.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Bäder Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2015 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 355.450,00 € 789.800,00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 565.400,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 61.000,00 € 294..500,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 252.500,00 € 2. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden die Stadtwerke ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 200.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 370.000 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2015 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Die Ansätze im Erfolgsplan des Betriebszweiges „Hallenbad“ orientieren sich im Wesentlichen an den Vorjahreswerten und berücksichtigen lediglich die jährlichen Preissteigerungen bzw. betriebsbedingte Schwankungen. Lediglich im Vermögensplan sind Ansätze gebildet worden, woraus sich der Bedarf zur Finanzierung von Investitionen ergibt. Hinsichtlich der Notwendigkeiten zu diesen Investitionen wird auf die Erläuterungen zum Vermögensplan des Wirtschaftsplanes und auf die dortigen Seiten 4 bzw. 5 verwiesen. Bei allen für die Bäder getätigten Ausgaben wurde in der Vergangenheit grundsätzlich die Frage der wirtschaftlichen Rentierlichkeit gestellt. Insofern erfolgten „Schönheitsreparaturen“ nur in sehr begrenztem Umfang. Die Betriebsleitung ist auch willens, dies im Jahr 2015 so zu handhaben. Sie wird allerdings versuchen, dem sich verändernden Umfeld im EKZ Rechnung zu tragen. Freibad: Die Stadtwerke betreiben derzeit nur noch das Freibad in Lechenich. Es ist unbestritten, dass es durch diese Maßnahme zur Einsparung von haushaltsrelevanten Beträgen gekommen ist. Bereits die Reduzierung der pauschalen Kapitalverstärkung für die Freibäder in Höhe von rd. 90.000 Euro entlastet jährlich den Haushalt der Stadt. Mit der Übertragung des Freibades Kierdorf auf die Freibadinitiative Kierdorf e.V. sind die Stadtwerke aber eine Verpflichtung eingegangen, wonach diese für die jeweilige Saison eine Fachkraft zur Verfügung stellen. Bei der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt gestaltet sich die Stellung einer solchen Fachkraft mit der Maßgabe der zeitlichen Befristung zunehmend schwieriger. Ferner zeigt sich aufgrund des Alters der Bäder sehr häufig der Bedarf an „Hausmeistertätigkeiten“. Diese sind seitens der Fachangestellten für Bäder einfach nicht zusätzlich zu leisten und müssen regelmäßig von Fremdfirmen übernommen werden. Die Betriebsleitung hat daher „versuchsweise“ einen Mitarbeiter der Rohrnetzabteilung, welcher aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt vor) keine „schweren“ Arbeiten im Tiefbau verrichten darf, zu den Bädern „versetzt“. Aufgrund allseitiger Zufriedenheit mit dieser Lösung, soll der Mitarbeiter künftig dauerhaft dem Bäderbetrieben zugewiesen werden. Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgte bis 2010 durch eine von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €. -2- Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf wurde diese Pauschale um 90.000,- Euro gekürzt und beträgt nunmehr lediglich 135.020,- Euro. Mithin ergibt sich bereits unmittelbar eine Entlastung des kommunalen Haushalts um diesen Betrag. Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. Anlage 1 – Erläuterungen zum WPL 2015 Bäder Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2015 Bäder Anlage 3 - Stellenplan 2015 In Vertretung (Hallstein) -3-