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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-153/2003 1. B)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-153/2003 1. B) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-153/2003 1. B)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-153/2003 1. B Entwurf Neunzehnte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.04.2003 (GV. NRW. S. 254) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712 / SGV. NW. 610) zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetz vom 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708), hat der Rat der Stadt Bedburg am xx.xx.2003 folgende 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom 22.06.1976 beschlossen: Artikel I § 4 Buchstabe A, wird wie folgt geändert: A) Gräbernutzung 1. Reihengräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit a ) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre b) Kinder bis 5 Jahre 2. Wahlgräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit Doppelwahlgräber für die Dauer der Nutzungszeit 3. Urnenreihengräber 140,00 € 70,00 € 700,00 € 1.400,00 € 70,00 € 4. Urnendoppelwahlgrab 350,00 € 6. Urnenviererwahlgräber 700,00 € 7. anonymes Urnengrab 70,00 € B ) Grabanfertigung I .Erdbestattung 1. Reihengräber a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre b) Kinder bis 5 Jahre 2. Wahlgräber a) Erstbestattung b) jede weitere Bestattung II. Urnenbestattung a) Reihengrab b) Wahlgrab 350,00 € 175,00 € 350,00 € 350,00 € 87,00 € 87,00 € c) anonymes Urnengrab 87,00 € C) Ausgrabungen und Umbettungen 1. Ausgrabungen a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre aa) vor Ablauf der Ruhefrist ab) nach Ablauf der Ruhefrist b) Kinder bis 5 Jahre c) Urnenausgrabung 680,00 € 408,00 € 340,00 € 272,00 € D) Benutzung von Friedhofseinrichtungen 1. Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen, Festbetrag 220,00 € 2. Benutzung der Trauerhalle 220,00 € 3. Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche 4. Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke a) vor der Beisetzung b) nach der Beisetzung 55,00 € 165,00 € 230,00 € E) Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen 1. Für das Legen einer Grabplatte oder eines Kopfsteines 20,00 € 2. Für das Aufstellen von Grabmalen a) Reihengrabstätte b) Wahlgrabstätte (ein- und zweistellig) jede weitere Stelle 40,00 € 60,00 € 20,00 € 3. Für das Verlegen einer Steineinfassung oder Steinplattenumrandung 20,00 € Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft.