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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
16.09.14, 18:46
Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 242/2014 Az.: -65- Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 30.06.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 10.09.2014 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 23.09.2014 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 29.09.2014 Rat 30.09.2014 Betrifft: 16.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Der erwirtschaftete Verlust des Geschäftsjahres vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von 1.117.891,46 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen; in Höhe von 760.500 hat die Stadt Erftstadt einen Verlust- bzw. Kapitalausgleich geleistet. Der Verlustausgleich der Stadt Erftstadt wurde in den Jahren 2013 und 2014 jeweils um TEUR 425 aufgrund einer Überzahlung im Jahre 2012 reduziert. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR 240.355,02 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR 721.197,51 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR 48.755,11 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR 107.583,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i. V. m. § 26 EigVO NRW – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss (und ggf. Finanzausschuss) – vom Rat festzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss des Eigenbetriebes Straßen (bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Bilanz) sind beigefügt. Je ein Exemplar der testierten und unterschriebenen Prüfungsberichte werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt (RPA) hat entsprechend § 8 der Satzung des Eigenbetriebes sowohl formale Geschäftsabläufe als auch die Sonderkasse des Eigenbetriebes (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Die diesbezüglichen Prüfberichte des RPA werden den Gremien gesondert vorgelegt In Vertretung (Hallstein) -2-