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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 298/2014 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 30.07.2014 gez. Klinkhammer Amtsleiter Knips (Kämmerer) RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 17.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: 29.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan mit einem 9.998.000,00 € 9.998.000,00 € Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 3.434.000,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.534.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2015 ist beigefügt. Erftstadt -Betriebszweig Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2015 nunmehr auf der Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Zuführung vor. Insofern bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre. Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2013. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt. Eine wesentliche Änderung erfährt der Erfolgsplan dadurch, dass die Anlagen größer 500 Einwohnerwerte auf den Erftverband übergegangen sind. Die übertragenen Anlagen waren nahezu ausnahmslos der „Kostenstelle“ Niederschlagswasserbeseitigung zugewiesen, so dass sich zwangsläufig durch deren Wegfall eine Verschiebung innerhalb der Prozentansätze für Schmutz bzw. Regenwasser ergeben musste. Wenn diese Verschiebung auch nicht sehr deutlich ist, so muss sie dennoch Berücksichtigung in allen Positionen –sowohl Aufwand wie auch Ertragfinden. Die ursprünglichen Prozentsätze von SW/RW von 56% zu 44 % , ändern sich auf künftig 58% zu 42%. Demnach sich auch eine Reduzierung bei den Aufwandspositionen- allen voran Zinsen und Abschreibung- ergeben. Dem gegenüber steht jedoch eine deutliche Erhöhung der Verbandsumlage. Da derzeit keine Prognose seitens des Erftverbandes über die künftige Beitragshöhe vorliegt, wird zunächst ein Ansatz in der Größenordnung gebildet, wie Aufwendungen bei den Stadtwerken entfallen. Aufgrund der zwangsweise erfolgten Reduzierung des Anlagevermögens ist es erforderlich, die Verzinsung des Anlagevermögens neu zu bestimmen. Hinzu kommt, dass aufgrund der allgemeinen Niedrigzinsphase der ursprüngliche Zinssatz deutlich nach unten auf 4 % gesenkt werden muss. Insofern werden im Jahr 2015 rd. 325.000,- Euro an den Haushalt der Stadt Erftstadt abgeführt. Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten werden leicht ansteigen. Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 35.000 Euro veranschlagt. Diese Beträge dienen vorwiegend der Deckung der Ausgaben für die beiden derzeit anhängigen Klage gegen den Erftverband. Dabei handelt es sich um die Kosten der Klage gegen den Bescheid für die erhöhte Abwasserabgabe infolge des Störfalls auf der Kläranlage Köttingen. Sollte die Klage gegen den Bescheid aus der erhöhten Abwasserabgabe abgewiesen werden, wären die damit einhergehenden Kosten in Höhe von rd. 1,5 Mio Euro über die Entgelte zu decken. Hierzu wurden jedoch bereits in 2011 und 2012 entsprechende Rückstellungen gebildet. -2- Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen. Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw. Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2015 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich. Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2015 Abwasser Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2015 Abwasser Anlage 3 - Stellenplan In Vertretung (Hallstein) -3-