Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 298/2014
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 30.07.2014
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
Knips (Kämmerer)
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
17.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Betrifft:
29.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan mit einem
9.998.000,00 €
9.998.000,00 €
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
3.434.000,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
2.534.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die
Wirtschaftsplanung
nebst
Anlagen
der
Stadtwerke
Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2015 ist beigefügt.
Erftstadt
-Betriebszweig
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der
zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2015 nunmehr auf der
Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Zuführung vor.
Insofern bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses
2013. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der
Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für
die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird
zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag
wirksam vorbeugt.
Eine wesentliche Änderung erfährt der Erfolgsplan dadurch, dass die Anlagen größer 500
Einwohnerwerte auf den Erftverband übergegangen sind. Die übertragenen Anlagen waren
nahezu ausnahmslos der „Kostenstelle“ Niederschlagswasserbeseitigung zugewiesen, so dass
sich zwangsläufig durch deren Wegfall eine Verschiebung innerhalb der Prozentansätze für
Schmutz bzw. Regenwasser ergeben musste. Wenn diese Verschiebung auch nicht sehr deutlich
ist, so muss sie dennoch Berücksichtigung in allen Positionen –sowohl Aufwand wie auch Ertragfinden. Die ursprünglichen Prozentsätze von SW/RW von 56% zu 44 % , ändern sich auf künftig
58% zu 42%. Demnach sich auch eine Reduzierung bei den Aufwandspositionen- allen voran
Zinsen und Abschreibung- ergeben. Dem gegenüber steht jedoch eine deutliche Erhöhung der
Verbandsumlage. Da derzeit keine Prognose seitens des Erftverbandes über die künftige
Beitragshöhe vorliegt, wird zunächst ein Ansatz in der Größenordnung gebildet, wie
Aufwendungen bei den Stadtwerken entfallen.
Aufgrund der zwangsweise erfolgten Reduzierung des Anlagevermögens ist es erforderlich, die
Verzinsung des Anlagevermögens neu zu bestimmen. Hinzu kommt, dass aufgrund der
allgemeinen Niedrigzinsphase der ursprüngliche Zinssatz deutlich nach unten auf 4 % gesenkt
werden muss. Insofern werden im Jahr 2015 rd. 325.000,- Euro an den Haushalt der Stadt
Erftstadt abgeführt.
Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten
werden leicht ansteigen.
Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 35.000 Euro veranschlagt. Diese Beträge
dienen vorwiegend der Deckung der Ausgaben für die beiden derzeit anhängigen Klage gegen
den Erftverband. Dabei handelt es sich um die Kosten der Klage gegen den Bescheid für die
erhöhte Abwasserabgabe infolge des Störfalls auf der Kläranlage Köttingen.
Sollte die Klage gegen den Bescheid aus der erhöhten Abwasserabgabe abgewiesen werden,
wären die damit einhergehenden Kosten in Höhe von rd. 1,5 Mio Euro über die Entgelte zu
decken. Hierzu wurden jedoch bereits in 2011 und 2012 entsprechende Rückstellungen gebildet.
-2-
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche
Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung
vorgesehenen städtischen Flächen.
Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw.
Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2015 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie
Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich.
Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2015 Abwasser
Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2015 Abwasser
Anlage 3 - Stellenplan
In Vertretung
(Hallstein)
-3-