Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
85 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 200/2014
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 19.05.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
26.08.2014
Datum Freigabe -100-
Termin
11.09.2014
Bemerkungen
vorberatend
Anregung bzgl.
1) Planungserläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 49, E.- Lechenich Weltersmühle
2) Aufhebung der Durchführungsplanung des Bebauungsplans Nr. 49, E.- Lechenich,
Weltersmühle
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der seit 1984 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 49, E.-Lechenich, Schlosswall sieht zwischen den
Straßen Schlosswall und Weltersmühle eine öffentliche Verkehrsfläche vor mit dem
städtebaulichen Ziel, die rückwärtigen, in überwiegend geschlossener Bauweise bebauten
Grundstücke zu erschließen und somit die Anlage von privaten Stellplätzen und Garagen zu
ermöglichen (s. Anlageplan/Systemskizze); mit dieser Festsetzung kann zudem eine Entlastung
der Verkehrsverhältnisse auf der Schlossstraße erreicht werden.
Die Planung ist bisher in Teilbereichen auf „freiwilliger Basis“ realisiert worden. Von der
Verwaltung ist derzeit nicht beabsichtigt, die Planung gegen den Willen der
Grundstückseigentümer mit bodenordnenden Maßnahmen durchzusetzen. In diesem Sinne sind
die diesbezüglichen Festsetzungen als Angebotsplanung zu verstehen. Eine Aufhebung des
Bebauungsplans sollte vor diesem Hintergrund nicht erfolgen.
In Vertretung
(Erner)