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Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1) Planungserläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 49, E.- Lechenich Weltersmühle 2) Aufhebung der Durchführungsplanung des Bebauungsplans Nr. 49, E.- Lechenich, Weltersmühle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
85 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Bürgerantrag (Anregung bzgl.
1) Planungserläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 49, E.- Lechenich Weltersmühle
2) Aufhebung der Durchführungsplanung des Bebauungsplans Nr. 49, E.- Lechenich, Weltersmühle)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 200/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 19.05.2014 gez. Wirtz Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: 26.08.2014 Datum Freigabe -100- Termin 11.09.2014 Bemerkungen vorberatend Anregung bzgl. 1) Planungserläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 49, E.- Lechenich Weltersmühle 2) Aufhebung der Durchführungsplanung des Bebauungsplans Nr. 49, E.- Lechenich, Weltersmühle Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der seit 1984 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 49, E.-Lechenich, Schlosswall sieht zwischen den Straßen Schlosswall und Weltersmühle eine öffentliche Verkehrsfläche vor mit dem städtebaulichen Ziel, die rückwärtigen, in überwiegend geschlossener Bauweise bebauten Grundstücke zu erschließen und somit die Anlage von privaten Stellplätzen und Garagen zu ermöglichen (s. Anlageplan/Systemskizze); mit dieser Festsetzung kann zudem eine Entlastung der Verkehrsverhältnisse auf der Schlossstraße erreicht werden. Die Planung ist bisher in Teilbereichen auf „freiwilliger Basis“ realisiert worden. Von der Verwaltung ist derzeit nicht beabsichtigt, die Planung gegen den Willen der Grundstückseigentümer mit bodenordnenden Maßnahmen durchzusetzen. In diesem Sinne sind die diesbezüglichen Festsetzungen als Angebotsplanung zu verstehen. Eine Aufhebung des Bebauungsplans sollte vor diesem Hintergrund nicht erfolgen. In Vertretung (Erner)