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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
03.09.12, 15:31
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 	Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 	Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 30.08.2012 Vorlagen-Nr.: 28/2012 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Rat 13.09.2012 13.09.2012 14.09.2012 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 13, Parzelle Nr. 52. Da für den Geltungsbereich des B-Planes auch eine Veränderungssperre erlassen werden soll, müssen konkrete Ziele des neuen Bebauungsplanes festgelegt werden. Da dies in der o. a. Sitzung aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich war, ist es nunmehr erforderlich, die Ziele zu formulieren. Gemäß o. a. Ratsbeschluss habe ich externe Gutachter und die für die Gemeinde in diesem Verfahren tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Erarbeitung von klaren und rechtssicheren Zielen beauftragt. Die hierzu notwendigen Prüfungen und Überlegungen sind inzwischen abgeschlossen. Als Ergebnis sollten nunmehr folgende Planungsziele formuliert werden: 1. Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen Diese Kontingentierung sollte zum Ziel haben, dass die Schutzansprüche in der unmittelbaren Umgebung auch unter Einbeziehung tieffrequenter Störungen eingehalten werden. 2. Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Als derartige Maßnahmen kommen insbesondere die Einhausung von geruchsintensiven Produktions- und Lagerstätten sowie die Anordnung technischer Vorkehrungen zur Beschränkung sogenannter diffuser Immissionsquellen in Betracht. 3. Gliederung des Plangebietes Unter Berücksichtigung des vorhandenen Betriebes (Bestandsschutz) ist eine Gliederung des Plangebietes in Gewerbe- und Industriegebiet, alternativ möglicherweise in ein Sondergebiet beabsichtigt. Unabhängig von diesen nunmehr erarbeiteten Zielen und im Hinblick auf die Diskussion und die Vorschläge in der Sitzung des Rates vom 26.06.2012 können im weiteren Verfahren auch noch zusätzliche Ziele verfasst werden. Von daher schlage ich Ihnen vor, noch folgende weitere Formulierung mit zu beschließen: 4. Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden. Damit die vorgenannten Ziele im Zuge des Bebauungsplanes erreicht werden können, halte ich es für erforderlich, eine Veränderungssperre zu erlassen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die gesonderte Sitzungsvorlage (Vorlage Nr. 43/2012) vom gleichen Tage. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt - III. Beschlussvorschlag: Die planerischen Ziele für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, werden wie folgt festgelegt: 1. Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen. 2. Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. 3. Gliederung des Plangebietes. 4. Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-