Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
03.09.12, 15:31
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.08.2012
Vorlagen-Nr.: 28/2012 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Rat
13.09.2012
13.09.2012
14.09.2012
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden
Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück
Gemarkung Kreuzau, Flur 13, Parzelle Nr. 52.
Da für den Geltungsbereich des B-Planes auch eine Veränderungssperre erlassen werden soll,
müssen konkrete Ziele des neuen Bebauungsplanes festgelegt werden. Da dies in der o. a.
Sitzung aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich war, ist es nunmehr erforderlich, die Ziele
zu formulieren.
Gemäß o. a. Ratsbeschluss habe ich externe Gutachter und die für die Gemeinde in diesem
Verfahren tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Erarbeitung von klaren und rechtssicheren Zielen
beauftragt.
Die hierzu notwendigen Prüfungen und Überlegungen sind inzwischen abgeschlossen. Als
Ergebnis sollten nunmehr folgende Planungsziele formuliert werden:
1.
Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen
Diese Kontingentierung sollte zum Ziel haben, dass die Schutzansprüche in der unmittelbaren
Umgebung auch unter Einbeziehung tieffrequenter Störungen eingehalten werden.
2.
Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum
Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB.
Als derartige Maßnahmen kommen insbesondere die Einhausung von geruchsintensiven
Produktions- und Lagerstätten sowie die Anordnung technischer Vorkehrungen zur Beschränkung
sogenannter diffuser Immissionsquellen in Betracht.
3.
Gliederung des Plangebietes
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Betriebes (Bestandsschutz) ist eine Gliederung des
Plangebietes in Gewerbe- und Industriegebiet, alternativ möglicherweise in ein Sondergebiet
beabsichtigt.
Unabhängig von diesen nunmehr erarbeiteten Zielen und im Hinblick auf die Diskussion und die
Vorschläge in der Sitzung des Rates vom 26.06.2012 können im weiteren Verfahren auch noch
zusätzliche Ziele verfasst werden. Von daher schlage ich Ihnen vor, noch folgende weitere
Formulierung mit zu beschließen:
4.
Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden.
Damit die vorgenannten Ziele im Zuge des Bebauungsplanes erreicht werden können, halte ich es
für erforderlich, eine Veränderungssperre zu erlassen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf
die gesonderte Sitzungsvorlage (Vorlage Nr. 43/2012) vom gleichen Tage.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt -
III. Beschlussvorschlag:
Die planerischen Ziele für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil
Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, werden wie folgt festgelegt:
1.
Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen.
2.
Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum
Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB.
3.
Gliederung des Plangebietes.
4.
Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-